Datum: 28.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:47 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.05.2022
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Zensusergebnis
3.2 Monument Marktplatz
3.3 Festa Italiana
3.4 Ausbau Wärmeenergie
3.5 Stadtradeln
4 Vertrag zur Förderung der Altlastendetailuntersuchung "Stillgelegte Hausmülldeponie Weßlingerstraße" durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)
5 Neubau Kinderhaus in Argelsried, Nicolaus-Otto-Straße, Beauftragung des Bauausschusses am 22. August 22 über die Vergabe von Aufträgen mit einer Wertgrenze über 400.000 €
6 Neubau Feuerwehrhaus Geisenbrunn, Verlegung der Auffahrt zur Staatsstraße
7 Rechtmäßigkeit der Herstellung Wildmoosweg, Klarstellungsbeschluss zum Ausbau
8 Verschiedenes
8.1 Mehrkosten Schülerbeförderung
8.2 Absinken Grundwasserspiegel
8.3 Zukauf von Wasser
8.4 Grünanlagen Wildmoosweg

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 28.06.2022.pdf
Download Niederschrift öff 28.06.2022.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.05.2022.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 24.05.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 24.05.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Messungsanerkennung und Auflassung FlNr. 277/2 sowie Dienstbarkeit FlNr. 280 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat von der Messungsanerkennung und Auflassung sowie Dienstbarkeit vom 12.04.2022, URNr. J 0629/2022 des Notars Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.

 
Grundstücksangelegenheiten; Löschung Rückauflassungsvormerkung FlNr. 1691/133 Gemarkung Gilching

 Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Löschung der Vormerkung und Sicherung des bedingten Anspruchs auf Übertragung des Eigentums aus Rückauflassungsvereinbarung für Gemeinde Gilching, eingetragen im Grundbuch von Gilching, Blatt 4795, zu und genehmigt ihn in allen Teilen.


Grundstücksangelegenheiten; Erwerb Verkehrsfläche Flnr. 6/6 Gemarkung Argelsried

 Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag vom 28.04.2022, UR-Nr. N601/2022 des Notars Klöcker, Starnberg, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö informativ 3
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3.1. Zensusergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert über das Zensusergebnis.
Aktuell gibt es 19.635 Personen mit Erstwohnsitz in Gilching. Dies entspricht einem Wachstum von 165 Personen im Vergleich zum Vorjahr. Der Trend ist weiterhin, dass die Gemeinde langsamer wächst, im Schnitt um rd.40 Einwohner pro Jahr.

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3.2. Monument Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 3.2

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet über den Besuch des Künstlers Antonio Fiengo. Er hat Teile des Kunstwerkes vom Marktplatz zur Reparatur mit nach Italien genommen. In unserer Region haben sich für die Reparatur keine Firmen gefunden. Herr Fiengo wird uns einen Kostenvorschlag von Handwerkern aus Italien zukommen lassen.

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3.3. Festa Italiana

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GRin Keil bedankt sich bei Herrn Ciolek und der Verwaltung für die Organisation der Festa Italiana. Diese wird vom 8.-10.Juli stattfinden.
BM Walter weist auf die Dorfkirta in Geisenbrunn hin, die am 2.und 3. Juli stattfinden wird. Für beide Veranstaltungen gibt es wieder Gutscheine für die Senioren.

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3.4. Ausbau Wärmeenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GRin Dr.Stephenson informiert, in Absprache mit Herrn Drexler, über den Ausbau Wärmeenergie. Der Abschnitt 2 wird nun starten. Baubeginn für den Teilabschnitt bis zur Landsberger Straße wird Mitte bis Ende Juli sein. In der Presse wird immer wieder über die Geothermie ab 2025/26 berichtet. Tatsächlich findet aber aktuell schon, durch das Interimskraftwerk, eine Versorgung statt. Es wäre schön, wenn dies mehr publik gemacht werden könnte, damit keine Interessenten verloren gehen.
Der Ausbau des Wärmenetzes wird, auch durch Lieferengpässe, teurer als geplant werden.
Diesbezüglich wurde der Wärmepreis bereits ab Mai auf einen Betrag in Höhe von 87€ angehoben

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3.5. Stadtradeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erinnert an das aktuell stattfindende Stadtradeln. Es gibt ein Gemeinderatsteam, dem noch beigetreten werden kann.

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4. Vertrag zur Förderung der Altlastendetailuntersuchung "Stillgelegte Hausmülldeponie Weßlingerstraße" durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen einer ergänzenden orientierenden Untersuchung wurde durch das Landratsamt die Altlastenverdachtsfläche Kat. Nr. 18800772 „Stillgelegte Hausmülldeponie Weßlingerstraße“ untersucht.  Der Verdacht einer Altlast konnte durch die erweiterte orientierende Untersuchung nicht ausgeräumt werden, weswegen eine weitergehende Untersuchung (Detailuntersuchung) durch das Landratsamt gefordert wurde.
Da die Kosten hierfür sehr hoch werden können soll die Maßnahme durch die Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) gefördert werden.  Anliegend befindet sich der Vertrag zur Förderung der Altlastendetailuntersuchung, der mit der GAB für die Förderung geschlossen werden muss.
Die Förderung greift ab einem Eigenanteil von 200.000 Euro, derzeit wurden  etwa 2.500 Euro von der Gemeinde erbracht.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Vertrag „Stillgelegte Hausmülldeponie Weßlingerstraße der Gemeinde Gilching“, GAB-Nr 2-718, Detailuntersuchung mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Vertrag „Stillgelegte Hausmülldeponie Weßlingerstraße der Gemeinde Gilching“, GAB-Nr 2-718, Detailuntersuchung mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2-718_Vertrag zur Förderung der Detailuntersuchung-Altlastenfläche Weßlingerstraße.pdf

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5. Neubau Kinderhaus in Argelsried, Nicolaus-Otto-Straße, Beauftragung des Bauausschusses am 22. August 22 über die Vergabe von Aufträgen mit einer Wertgrenze über 400.000 €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den Neubau des Kinderhauses in Argelsried sind die Baumeister- und Holzbauarbeiten europaweit auszuschreiben. Die Submissionen werden im Juli/August 22 erfolgen. Da im August keine Gemeinderatssitzung aufgrund Sommerpause stattfindet, kann nur der Bauausschuss am 22. August die Vergaben beschließen. Diese werden jedoch wesentlich höher als die in der aktuellen Geschäftsordnung genannte Wertgrenze in Höhe von 400.000 € sein (vgl. § 9 Abs. 3 Ziff. 2 c). Außerdem sind die Zuschlagsfristen für die Angebote zu beachten. Eine Vergabe im Gemeinderat am 27. September wäre zu spät.    

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt aufgrund der Sommerpause den Bauausschuss am 22. August 22 mit Vergaben zum Neubau des Kinderhauses Argelsried oberhalb der Wertgrenze in Höhe von 400.000 € für Bauleistungen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt aufgrund der Sommerpause den Bauausschuss am 22. August 22 mit Vergaben zum Neubau des Kinderhauses Argelsried, Nicolaus-Otto-Straße, oberhalb der Wertgrenze in Höhe von 400.000 € für Bauleistungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Neubau Feuerwehrhaus Geisenbrunn, Verlegung der Auffahrt zur Staatsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach der 1. Auslegung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisnebrunn“ hat das Staatliche Bauamt in Weilheim Bedenken hinsichtlich der nahen Staatsstraße im Bereich des Standortes des geplanten Feuerwehrhauses in Geisenbrunn angemeldet. Daher wurde in gemeinsamen und konstruktiven Besprechungen eine Verschiebung der Staatsstraßenauffahrt durch das seitens der Gemeinde Gilching beauftragte Ingenieurbüro Neudert, Herrsching nach Osten geplant. Herr Neudert ist in der Sitzung anwesend und wird die Planungen vorstellen.

Insbesondere der Böschungsbereich und der Kreuzungsbereich musste anders geplant werden. Pläne sind in Anlage beigefügt, die reinen Baukosten werden auf rund 375.000 € geschätzt.

Eine Verschiebung der Staatsstraße würde bedeuten, dass der bisher am Feuerwehrhaus östlich geplante Carport entfallen und der kleinere, nördlich an die Münchener Straße angrenzende deutlich "harmloser" in die auffahrtsbegleitende Schallschutzböschung übergehen kann.

Die Carportanlage war im Vorentwurf (vor Verschiebung der Straße) mit ca. EUR 113.000,-- geschätzt worden. Da jedoch auch bei einer geplanten Verschiebung der Staatsstraßenauffahrt

- noch ein Teil des Carports zu bauen wäre und
- ein größeres Grundstück zu bearbeiten ist und 
- Lärmschutzmaßnahmen trotzdem zu erledigen sind,

wird eine Einsparung durch Wegfall des Carports in Teilen nur mit rund EUR 60.000,--
angesetzt. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt sowie die Planungen der Staatsstraßenverschiebung mit Kostenschätzung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verschiebung der Staatsstraße entsprechend bei den weiteren Planungsschritten zum Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn zu berücksichtigen, um insgesamt eine genehmigungsfähige Planung zu erhalten. 

Diskussionsverlauf

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Neudert, Ingenieurbüro Neudert anwesend)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt sowie die Planungen der Staatsstraßenverschiebung mit Kostenschätzung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verschiebung der Staatsstraße entsprechend bei den weiteren Planungsschritten zum Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn zu berücksichtigen, um insgesamt eine genehmigungsfähige Planung zu erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download _211108_VE_Straße NEU.pdf

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7. Rechtmäßigkeit der Herstellung Wildmoosweg, Klarstellungsbeschluss zum Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde hat den Wildmoosweg hergestellt. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.
Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). 
Vorliegend handelt es sich bei dem Wildmoosweg um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut.

Der Haupt- und Bauausschuss hat am 14. Oktober 2019 wie folgt beschlossen:

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Erläuterungsbericht zur Vorentwurfsplanung der erstmaligen Herstellung Wildmoosweg, Gilching vom Ingenieurbüro Neudert, Herr-sching/Ammersee mit Lageplan, Regelquerschnitt und Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig bat um namentliche Nennung ihrer Gegenstimme.

Dem Gemeinderat war bei der Fassung des Abwägungsbeschlusses vom 12. Januar 2021 bekannt, dass der Ausbau auf der vorhandenen Trasse erfolgt und in Höhe des westlichen Grenzpunkts des Grundstücks Fl. Nr. 1421 eine Breite von 2,90 m hat und somit ausreichend ist, um den Anforderungen nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zu entsprechen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und fasst folgenden Klarstellungsbeschluss:

Dem Gemeinderat war bei der Fassung des Abwägungsbeschlusses vom 12. Januar 2021 bekannt, dass der Ausbau auf der vorhandenen Trasse erfolgt und in Höhe des westlichen Grenzpunkts des Grundstücks Fl. Nr. 1421 eine Breite von 2,90 m hat und somit ausreichend ist, um den Anforderungen nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zu entsprechen.

Diskussionsverlauf

GR Beiwinkler bittet um mehr Informationen seitens der Verwaltung und stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu verschieben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit angenommen.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö informativ 8
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8.1. Mehrkosten Schülerbeförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 8.1

Diskussionsverlauf

GR Pilgram teilt mit, dass der Kreistag Mehrkosten bei der Schülerbeförderung beschlossen hat. Herr Pilgram fragt nach, ob auch in Gilching mit Mehrkosten zu rechnen sei.
BM Walter erwartet, eine Forderung seitens der Busunternehmer zu erhalten. Sobald diese vorliegt, wird sie dem Gemeinderat vorgelegt werden.

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8.2. Absinken Grundwasserspiegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 8.2

Diskussionsverlauf

GR Unger weist auf das Absinken des Grundwasserspiegels im Baggersee hin. An der Grundwassermessstelle in Gilching kann man die Entwicklung gut sehen. Herr Unger verschickt hierzu noch einen Link. Aktuell sei man in Gilching mit dem Trinkwasser noch gut aufgestellt. Man sollte jedoch jetzt schon über ein Wassersparprogramm in Gilching nachdenken.
BM Walter teilt mit, dass ihm keine Informationen über das Absinken des Grundwassers bekannt sind.
GRin Brosig nimmt dazu Stellung und teilt mit, dass das sogenannte grüne Wasser, das Regenwasser das im Boden gespeichert wird, abnehme. Dies sei bedingt u.a. durch die vermehrte Versiegelung des Bodens und durch die Landwirtschaft.

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8.3. Zukauf von Wasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 8.3

Diskussionsverlauf

GR Boneberger fragt an, ob die Gemeinde Wasser zukaufe.
BM Walter informiert, dass die Gemeinde autark sei. Im Rahmen eines Notverbundes, werde Wasser zugekauft. Dabei gibt es eine Mindestabnahmemenge damit die Leitungen ausreichend gespült werden. 

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8.4. Grünanlagen Wildmoosweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 8.4

Diskussionsverlauf

GR Boneberger erwähnt die Beschwerde eines Bürgers wegen der vom Bauhof angelegten Grünflächen im Wildmoosweg. Er bedanke sich für die Bepflanzung, kritisiert jedoch, dass diese nicht gepflegt werden.
BM Walter teilt mit, dass sich der Bürger auch schon bei der Verwaltung gemeldet habe und der Bauhof bereits informiert wurde.

Datenstand vom 28.03.2023 09:02 Uhr