Datum: 10.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:27 Uhr bis 19:31 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung UEVA 10.10.2022.pdf
Download Niederschrift ö UEVA 10.10.2022.pdf
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr
|
10.10.2022
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 11.07.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 11.07.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Sachstandsbericht Saatkrähen in der Gemeinde Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr
|
10.10.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wurde beschlossen, dass mit dem Vorliegen der Genehmigung der Regierung von Oberbayern am Friedhof St. Vitus in Gilching Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das Monitoring zu den Maßnahmen wurde an Frau Dr. Sepp übergeben.
Am 09.02.2022 wurden der Gemeinde Gilching durch die Regierung von Oberbayern Maßnahmen zur akustischen und optischen Vergrämung sowie der Einsatz eines Falkners, sofern noch keine Eiablage stattgefunden hat, genehmigt. Der Bescheid gilt bis zum 31.03.2025.
Am 19. März 2022 wurden sämtliche Nester am St. Vitus Friedhof entfernt. Zusätzlich konnten von der Stadt Puchheim sogenannte BirdGards ausgeliehen und installiert werden werden. Sie senden akustische Signale zur Vergrämung der Saatkrähen aus.
Nach Ende der Maßnahmen wurde am Friedhof St. Vitus im Jahr 2022 nur ein Nest gezählt. Einige der ehemals hier brütenden Saatkrähen sind wahrscheinlich oder mutmaßlich Richtung Leitenweg gezogen. Dort wurde dieses Jahr eine Zunahme der Nester auf 28 registriert. Ein ebenfalls großer Zuwachs wurde an der Landsbergerstraße (Asylbewerberheim und Privatgrundstück Nummer 30) gezählt. Hier sind insgesamt 81 Brutpaare zu finden.
Insgesamt wurden im Jahr 2022 293 Nester erfasst. Ein Großteil hiervon, 151 Nester, befinden sich in der Tabuzone an der A96 außerhalb des Ortsbereiches, während sich im Ortsbereich vor allem an der Landsberger Straße größere Kolonien angesiedelt haben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Es werden im Frühjahr 2023 mehrmals Nester von Saatkrähen entfernt. Wo nötig werden BirdGards eingesetzt. Dies betrifft den Friedhof St. Vitus und die Landsberger Straße 30 in Gilching.
- Das Monitoring wird an Frau Dr. Sepp übergeben.
Beschluss
- Es werden im Frühjahr 2023 mehrmals Nester von Saatkrähen entfernt. Wo nötig werden BirdGards eingesetzt. Dies betrifft den Friedhof St. Vitus und die Landsberger Straße 30 in Gilching.
- Das Monitoring wird an Frau Dr. Sepp übergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20220926_Saatkrähe_Sachstand.pdf
zum Seitenanfang
3. Mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr
|
10.10.2022
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
In Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Bunderegierung die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ erlassen. Diese ist seit dem 01.09.2022 in Kraft getreten und umfasst Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden interdisziplinär in der Gemeinde Gilching am 13.09.2022 diskutiert. Dabei konnten auch weitere, über die geforderten Themen hinausgehende, Einsparungsfelder identifiziert werden, die in der heutigen Sitzung zur Diskussion stehen.
Energieeinsparungen sind eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbrauchern, deswegen müssen sämtliche Möglichkeiten besprochen werden.
Die Gemeinde Gilching wird in der Vorweihnachts- und Weihnachtszeit mit LED-Weihnachtsbeleuchtung geschmückt. Es besteht die Möglichkeit, hier keine Beleuchtung vorzunehmen. Eine dezente und stimmungsvolle Beleuchtung kann an den Weihnachtsfeiertagen, den Adventswochenenden und am Gilchinger Weihnachtsmarkt eingesetzt werden.
Auch die Straßenbeleuchtung kann reduziert werden. Im Moment werden 300 von 392 LED-Leuchten nachts um 4 Stunden auf 50 % gedimmt. Bei den restlichen Leuchten ist dies nicht möglich. Eine teilweise Abschaltung anderer Leuchtmittel ist nicht möglich. Nach Artikel 51 Absatz 1 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz muss auch eine Beleuchtung der Straße wegen der Verkehrssicherheit sichergestellt werden. Eine Möglichkeit ist in Anliegerstraßen jede zweite Straßenleuchte abzustellen. Hierbei kann jedoch die Beleuchtungssituation ungünstiger und die Ausleuchtung beeinträchtigt werden. Größere Energieeinsparungen sind durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Die Gemeinde Gilching verzichtet auf die Beleuchtung des gemeindlichen Weihnachtsschmuck im Jahr 2022/2023. Lediglich an den Adventswochenenden, zu den Weihnachtsfeiertagen und am Gilchinger Weihnachtsmarkt wird eine zurückhaltende, stimmungsvolle Beleuchtung eingesetzt. Die Christbäume werden nicht beleuchtet.
- Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Gilching wird, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen, beibehalten.
Beschluss 1
- Die Gemeinde Gilching verzichtet auf die Beleuchtung des gemeindlichen Weihnachtsschmuck im Jahr 2022/2023. Lediglich an den Adventswochenenden, zu den Weihnachtsfeiertagen und am Gilchinger Weihnachtsmarkt wird eine zurückhaltende, stimmungsvolle Beleuchtung eingesetzt. Die Christbäume werden nicht beleuchtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Gilching wird, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen, beibehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Rekommunalisierung der Straßenbeleuchtung für die Umrüstung auf LED-Technologie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr
|
10.10.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr hat am 19.10.2020 dem Umrüstkonzept für die Straßenlaternen in der Gemeinde Gilching ab dem Jahr 2021 zugestimmt.
Hierzu wurden Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 100.000 Euro für vier Jahre vorgesehen.
Um alle Anforderungen für die Förderungen zu erfüllen und einen Überblick über die derzeitige Situation der Straßenbeleuchtungsanlagen zu erhalten, hat die Gemeinde Gilching
im November 2021 die EVF – Energievision Franken GmbH mit der Durchführung eines LED „Check-Ups“ beauftragt. Dabei wurde die technische und wirtschaftliche Machbarkeit, die bestehende Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik umzurüsten überprüft. Die Ergebnisse des Check Ups werden durch Vertreter:innen der EVF vorgestellt.
Für die Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf LED gibt es zwei Förderprogramme mit verschiedenen Voraussetzungen:
Die Bundesrepublik Deutschland fördert die Umrüstung von kommunaler Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Kommunalrichtlinie – Investive Maßnahmen). Voraussetzung hierfür ist eine CO2-Einsparung von mindestens 50 %. Der Fördergeber gewährt dabei einen Zuschuss von 20 %, bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2021 sogar einen Zuschuss von 30 %. Bei Finanzschwachen Kommunen erhöht sich der Fördersatz auf 25 bzw. 35 %.
- Das zweite Förderprogramm vom Land Bayern „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) beinhaltet als Fördergegenstand ebenfalls die Umrüstung auf LED-Technik mit einer Anteilfinanzierung in Höhe von 70 % bzw. 90 % für Kommunen mit besonderem Handlungsbedarf. Bei diesem Förderprogramm werden die finanziellen Mittel nur dann freigegeben, wenn der Antragsteller vor Erhalt des Förderbescheids Eigentümer der oberirdischen Straßenbeleuchtung ist.
Nach beiden Förderprogramen hat die Gemeinde am 27.12.2021 eine Förderung beantragt.
Sowohl für die Unterstützung bei der Beantragung der Förderungen als auch für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat die Energievision Franken GmbH einen LED-Check Up (= Bewertung und Analyse der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Gilching) durchgeführt und die Vorteile einer Förderung dargestellt.
Zur Sicherstellung der Förderwürdigkeit nach der Förderrichtlinie des Kommunalen Klimaschutzes muss die Gemeinde Gilching Eigentümerin der oberirdischen Straßenbeleuchtung sein. Hierzu muss die Beleuchtung von Bayernwerk zurückgekauft werden und eine Rekommunalisierung stattfinden. Dies muss vor Erhalt des Förderbescheids der KommKlimaFöR erfolgen. Hierzu liegt der Gemeinde Gilching eine Kostenschätzung von Bayernwerk vor.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Die Haushaltsmittel für den Kauf der oberirdischen Beleuchtung sind im Haushalt der Gemeinde berücksichtigt und genehmigt worden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und bewilligt den Kauf der oberirdischen Straßenbeleuchtung.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und bewilligt den Kauf der oberirdischen Straßenbeleuchtung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20220901_GIL_Check-Up_Ergebnisse_ll_öffentlich_bs.pdf
zum Seitenanfang
5. Business Ridesharing-Konzept B2Ride für die Gemeinden Gilching und Weßling
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr
|
10.10.2022
|
ö
|
informativ
|
5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Gilching und die Gemeinde Weßling planen gemeinsam die Einführung eines Ridesharing-Angebots in beiden Kommunen. Hierfür wurde das Unternehmen B2Ride ausgewählt. Das B2Ride-Konzept ist eine digitale Mitfahrzentrale in Form der App welche Fahrer:innen und Mitfahrer:innen, die ähnliche Wege haben, miteinander vernetzt. Damit werden ganz einfach Kosten und Parkraum gespart und der Klima- und Umweltschutz gefördert. Die Ridesharing-Möglichkeit wird zunächst nur den Mitarbeiter:innen der Verwaltung angeboten. In der finalen Phase des Projekts kann das Mitfahrerportal für alle Einwohner:innen zur Verfügung gestellt werden.
Um die kritische Masse für eine aktive und wachsende Mitfahrinitiative zu erreichen, haben die Gemeinde Gilching und die Gemeinde Weßling Kontakt zu den Unternehmen in den Gewerbegebieten aufgenommen und sie eingeladen, sich der Initiative anzuschließen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), die TQ-Systems GmbH und die VR Bank haben bereits vereinbart, diese Initiative zu unterstützen.
Die Informationspräsentation ist beigefügt. Das Angebot für die Gemeinde Gilching sowie der Vertragsentwurf sind im nichtöffentlichen Teil.
Beschlussvorschlag
Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt die Einführung des Ridesharing-Konzeptes zur Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr nimmt die Einführung des Ridesharing-Konzeptes zur Kenntnis.
Dokumente
Download B2RIDE Business Ridesharing.pdf
zum Seitenanfang
6. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr
|
10.10.2022
|
ö
|
|
6 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
zum Seitenanfang
6.1. Müllablagerung S-Bahnhof Neugilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr
|
10.10.2022
|
ö
|
informativ
|
6.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Gebauer teilt mit, dass sich seit einiger Zeit wieder vermehrt Müllablagerung am S-Bahnhof Neugilching befindet.
BM Walter sichert eine Überprüfung durch die Verwaltung / den Bauhof zu.
zum Seitenanfang
6.2. Taskforce Autotuning
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr
|
10.10.2022
|
ö
|
informativ
|
6.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Gebauer fragt an, ob es zur Taskforce Autotuner Neuigkeiten gibt.
Herr Baumann teilt mit, dass es bisher keine Rückmeldung von der Polizei dazu gibt, die Verwaltung dies bei der Polizei aber nochmal anfragen wird.
Datenstand vom 28.03.2023 10:45 Uhr