Datum: 25.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.03.2022
2 Am Zehentstadel 10; Bauantrag zur Erweiterung eines Zweifamilienwohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 194, Gem. Gilching
3 Hirtackerweg 49; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 774/24, /25, /26, Gemarkung Argelsried
4 Lochackerweg 7; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1711/5, Gem. Gilching
5 1. Änderung des Bebauungsplanes „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ für den Bereich Fl.Nr. 1299/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 1303, Gemarkung Gilching Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
6 Gemeinde Krailling; Beteiligung am Bebauungsplanverfahren 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 "Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße" i.d.F.v. 23.03.2022
7 Verschiedenes
7.1 Planungskonzept Umgestaltung Fußgängerzone

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö_26.04.2022.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.03.2022.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.03.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.03.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Am Zehentstadel 10; Bauantrag zur Erweiterung eines Zweifamilienwohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 194, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich teilweise im Innen- und teilweise im Außenbereich.

Zur rechtlichen Beurteilung sind sowohl § 34 als auch § 35 BauGB ausschlaggebend.

Beantragt wird die Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses. Hierbei soll ein Anbau im nördlichen Teil des Grundstücks abgebrochen und durch einen Wohnraum erweitert werden. Des Weiteren ist in Verlängerung des Gebäudes ein überdachter Freisitz sowie ein Gerätehaus geplant. Das Bestandsgebäude wird teilweise erhöht. Hiernach ergeben sich folgende Maße:
                                                 Alt                                                    Neu
überbaute Fläche:                                   90,13 m²                                 136,78 m²
Wandhöhe:                                  5,42 / 3,83 m                           7,44 / 5,85 m
Firsthöhe:                                  7,67 / 6,08 m                           9,71 / 8,12 m

Im nördlichen Teil des Grundstücks werden 2 offene Stellplätze errichtet. Weitere 2 Stellplätze werden auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf dem Grundstück Fl.Nr. 197, Gemarkung Gilching, nachgewiesen. 

Beurteilung nach § 34 BauGB:
In der Umgebung findet sich ein Gebäude (Am Zehentstadel 3) mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                   240,00 m²
Wandhöhe:                                      8,60 / 6,10 m
Firsthöhe:                                    11,50 / 8,90 m

Das geplante Vorhaben fügt sich in Bezug auf die Wohnraumerweiterung sowie der teilweisen Erhöhung des Bestandsgebäudes in die Umgebung ein.


Beurteilung nach § 35 BauGB
Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (vgl. BVerwG vom 12.6.1970 BVerwGE 35, 256) - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BVerwG vom 12.10.1973 DVBl 1974, 234).

Der überdachte Freisitz, das Gartengerätehaus sowie die zwei offenen Stellplätze befinden sich daher planungsrechtlich im Außenbereich und sind nach § 35 BauGB nicht zulässig.

Demnach können die erforderlichen Stellplätze für das Vorhaben nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nicht nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich der überdachte Freisitz, das Gartengerätehaus sowie die beiden offenen Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 194, Gemarkung Gilching im Außenbereich befinden und nach § 35 BauGB nicht zulässig sind.

Beschluss

Unter der Maßgabe, dass die erforderlichen Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen werden können, wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Am Zehentstadel 10_Lageplan.pdf

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3. Hirtackerweg 49; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 774/24, /25, /26, Gemarkung Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           164,00 m²
Wandhöhe:                                        4,20 m
Wandhöhe Zwerchgiebel:                      6,16 m
Firsthöhe:                                        8,05 m
Dachneigung:                                  35°
Dachform:                                    Satteldach
Geschossigkeit:                           E + D

Das beantragte Gebäude hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.

Zum Bauantrag wird ein Antrag auf Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens (L 5m, B 2,5 m, H 2,30 m) gestellt. 
Gem. Bebauungsplan ist je Grundstück ausnahmsweise ein Wintergarten außerhalb des Bauraumes in den Ausmaßen von max. 3 x 10 m zulässig. Die zulässige Grundfläche für den Wintergarten beträgt 30 qm. Die Wandhöhe des Wintergartens wird auf 2,30 m begrenzt.
Der geplante Wintergarten hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes somit ein. Eine Ausnahme kann zugelassen werden.

Nach Festsetzung 7.2 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ sind je Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt in Form einer Doppelgarage auf dem Baugrundstück.

Im Anschluss an die Doppelgarage soll ein Schuppen mit einer Grundfläche von 15,14 m² errichtet werden.
Der Bebauungsplan setzt für Nebengebäude ein Maß von 14 m³. Für den geplanten Schuppen ist somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Es wurden bereits gleichartige Befreiungen im Bebauungsplangebiet zugelassen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Der beantragten Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens mit den Maßen 5 x 2,5 x 2,3 m wird zugelassen.
Eine Befreiung bzgl. Überschreitung des zulässigen Maßes für Nebengebäude (Festsetzung 7.7) wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Der beantragten Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens mit den Maßen 5 x 2,5 x 2,3 m wird zugelassen.
Eine Befreiung bzgl. Überschreitung des zulässigen Maßes für Nebengebäude (Festsetzung 7.7) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Hirtackerweg 49_Lageplan.pdf

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4. Lochackerweg 7; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1711/5, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                           245,84 m²
Wandhöhe:                                        9,17 m
Firsthöhe:                                      12,88 m
Dachneigung:                                  30°
Dachform:                                    Satteldach
Geschossigkeit:                           E + II + D

In der Umgebung (Frauwiesenweg 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           248,00 m²
Wandhöhe:                                      10,35 m
Firsthöhe:                                      13,80 m

Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben 17 Stellplätze, davon 3 Besucherstellplätze, auf dem Grundstück nachzuweisen.
In der Tiefgarage werden 15 Stellplätze nachgewiesen sowie 2 oberirdische für Besucher. Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind Besucherstellplätze jedoch komplett oberirdisch auszuweisen. Somit ist ein weiterer Stellplatz für Besucher noch oberirdisch nachzuweisen.

Gem. gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 18 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. 14 werden in einem oberirdischen Fahrradhaus dargestellt und 4 Stellplätze sind oberirdisch im Vorgartenbereich zugänglich. Die Satzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Es ist noch ein dritter Besucherstellplatz gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung oberirdisch nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Es ist noch ein dritter Besucherstellplatz gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung oberirdisch nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lochackerweg 7_Lageplan.pdf

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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ für den Bereich Fl.Nr. 1299/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 1303, Gemarkung Gilching Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für Flurnummer 1299/5, Gemarkung Gilching liegt ein Antrag (Anlage 1) auf Änderung des Bebauungsplanes „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ i.d.F. vom 19.08.2019 vor.

Der Antragsteller beantragt eine Festsetzung zur Ermöglichung der Terrassen.

Ein wichtiger Bestandteil der Planung von 2019 war und ist die Terrassierung und Abstufung des Gebäudes. Die Festsetzung der Wandhöhen bei den jeweiligen Ebenen wurden 2019 so abgestimmt und getroffen, dass von einer Dachterrassennutzung auszugehen war. Die Konzeption der Dachterrassen sollte eine einheitliche Architektur ohne vorgehängte Balkone ermöglichen.
Leider hat sich im Zuge der Genehmigung für die Tektur nun herausgestellt, dass für die Terrassen keine Regelungen getroffen worden sind. Das Landratsamt ist jetzt der Auffassung, dass Terrassen bauliche Anlagen sind und daher außerhalb von Baugrenzen und Baulinien nicht zulässig sind. Auf Nachfrage beim Landratsamt wurde seitens des Landratsamtes signalisiert keine Befreiung für die Genehmigung der Terrassen auf den Dächern als auch im EG zu erteilen. Als Begründung wird argumentiert, dass im Bebauungsplan nicht hinreichend eine Zulässigkeit für Terrassen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und Baulinien getroffen worden ist und der Bebauungsplan zu „jung" ist, um hier eine Befreiung erteilen zu können.

Durch die Nutzung der Flächen als Dachterrassen erfolgt keine Erhöhung oder Überschreitung der schon festgesetzten Grundflächen.

Der Antragsteller übernimmt alle anfallenden Kosten.

Der Entwurf zur 1. Änderung i.d.F.v. 06.04.2022 mit Begründung (Anlage 2) ist beigefügt. Dieser ist zunächst inhaltlich zu billigen, bevor die erste Planauslegung im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann.

Finanzielle Auswirkungen

Keine 

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.04.2022 und beschließt: 

1.Der Bebauungsplan „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ i.d.F. v. 19.08.2019 wird geändert. 

2. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erhält die Bezeichnung: 
„1. Änderung des Bebauungsplanes "Pollinger Straße / Schäftlarner Weg" für den Bereich Fl.Nr. 1299/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 1303, Gemarkung Gilching

3.        Der Satzungsentwurf zur 1. Änderung i.d.F. v. 06.04.2022 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Städtebauliches Planänderungsziel ist die Ermöglichung der Terrassen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.04.2022 und beschließt: 

1.Der Bebauungsplan „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ i.d.F. v. 19.08.2019 wird geändert. 

2. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erhält die Bezeichnung: 
„1. Änderung des Bebauungsplanes "Pollinger Straße / Schäftlarner Weg" für den Bereich Fl.Nr. 1299/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 1303, Gemarkung Gilching

3.        Der Satzungsentwurf zur 1. Änderung i.d.F. v. 06.04.2022 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Städtebauliches Planänderungsziel ist die Ermöglichung der Terrassen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 20220329 Antrag BplanÄnderung anony.pdf
Download Anlage 2 2022.04.06 B-Plan mit Begründung, 1.Änderung.pdf

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6. Gemeinde Krailling; Beteiligung am Bebauungsplanverfahren 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 "Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße" i.d.F.v. 23.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Krailling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F. vom 23.03.2022 gemäß §13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB. 
Der zugehörige Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Text sowie die Begründung ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt. 

Mit der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 werden die Festsetzungen Ziff. B.3.1.5 und B.3.1.7 geändert.

Künftig soll in allen Quartieren im EG oder 1. OG eine gastronomische Nutzung mit bis zu max. 150 m² Schank- und Speiseraum zulässig sein. 

Nict zulässig sind Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten, Speditionen, Tankstellen, Lagerflächen sowie Läden über 400 m² Verkaufsfläche; Lagerflächen als untergeordnete Nebenanlagen zulässiger Betriebe sowie Betriebstankstellen bleiben davon unberührt.

Derzeit ist im gesamten Gewerbegebiet KIM eine gastronomische Nutzung ausgeschossen. Auch ein Laden, der in einigen Bereichen des Gewerbegebiets zulässig wäre, existiert nicht. Somit gibt es keinerlei Möglichkeit für die ca. 2.100 Beschäftigten im Gewerbegebiet, in der Mittagspause Essen zu gehen oder einzukaufen. 

Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen der Gemeinde keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.
Städtebaulich sind Gastronomie wie auch Einzelhandel in Gewerbegebieten kritisch zu sehen, da dies die Ortszentren schwächt. Nach der Baunutzungsverordnung sind die Änderungen im Gewerbegebiet jedoch zulässig. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.04.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 23.03.2022. Der Gemeinde Krailling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.04.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 23.03.2022. Der Gemeinde Krailling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Begründung_23.03.2022.pdf
Download B-Plan_Satzungstext_23.03.2022.pdf

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö informativ 7

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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7.1. Planungskonzept Umgestaltung Fußgängerzone

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö 7.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich zum Sachstand „Planungskonzept Umgestaltung Fußgängerzone“.
Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass das Planungsbüro Plankreis aus München mit der Erstellung beauftragt wurde

Datenstand vom 27.03.2023 12:33 Uhr