Datum: 27.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:44 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.05.2022
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2 |
Bekanntgabe Bauvorhaben
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3 |
Fichtenstr. 3a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 596/10, Gem. Argelsried
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4 |
Fuchsgraben 18 a; Antrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr.1640/40, Gemarkung Gilching
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5 |
Bebauungsplan "Kinderkrippe an der Weßlinger Straße" für die Grundstücke Fl.Nr. 2016 und Teilbereich Fl.Nr. 32, Gemarkung Gilching;
Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Halbsatz i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
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6 |
Widmung von Verkehrsflächen
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7 |
Antrag Bürger für Gilching vom 30.09.2021, Errichtung von zusätzlichen, überdachten Fahrrad- und Tretroller-Abstelleinrichtungen an der Arnoldus-Grundschule
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8 |
Gemeinde Weßling, Bebauungsplan „Kreutweg 12,14,16 und 16 a“, Fl.Nrn. 456/2,/9,/10,/11 und /12, Gemarkung Oberpfaffenhofen;
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
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9 |
Verschiedenes
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.05.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
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27.06.2022
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.05.2022.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.05.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.05.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
27.06.2022
|
ö
|
informativ
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2 |
Sachverhalt
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses an einem bestehenden Mehrfamilienhaus (genehmigter Vorbescheid liegt vor)
- Zeppelinstraße 16, 16 a, 18, 18a
Antrag/Tektur Neubau eines Büro- und Produktionsgebäudes mit Tiefgarage
(Antrag wurde bereits im Bauausschuss behandelt)
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses an einem bestehenden Mehrfamilienhaus (genehmigter Vorbescheid liegt vor)
- Zeppelinstraße 16, 16 a, 18, 18a
Antrag/Tektur Neubau eines Büro- und Produktionsgebäudes mit Tiefgarage
(Antrag wurde bereits im Bauausschuss behandelt)
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3. Fichtenstr. 3a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 596/10, Gem. Argelsried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
27.06.2022
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 121,00 m²
Wandhöhe: 6,22 m
Firsthöhe: 8,00 m
Dachform: Walmdach
Geschossigkeit: E+I+D
In der Umgebung (Fichtenstr. 1) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 162,00 m²
Wandhöhe: 6,20 m
Firsthöhe: 11,00 m
Geschossigkeit: E+I+D
Das beantragte Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Auf dem angrenzenden gemeindlichen Grundstück steht ein ortsprägender Zucker-Ahorn (ca. 60 Jahre). Es bestehen bedenken, dass durch die Bauarbeiten der Baum beschädigt wird. Eine Ersatzpflanzung mit gleicher ortsprägender Wirkung ist an dieser Stelle aus Platzmangel nicht möglich.
Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsbescheid eine Auflage hinsichtlich des Schutzes des ortsprägenden Zucker-Ahorns auf dem angrenzenden Grundstück festzusetzten. Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsbescheid eine Auflage hinsichtlich des Schutzes des ortsprägenden Zucker-Ahorns auf dem angrenzenden Grundstück festzusetzten. Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Fichtenstr. 3a_Lageplan.pdf
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4. Fuchsgraben 18 a; Antrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr.1640/40, Gemarkung Gilching
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
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27.06.2022
|
ö
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informativ
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1640/40, Gemarkung Gilching liegt im unbeplanten Innenbereich. Es wird eine Terrassenüberdachung (Breite 4,90 m x Tiefe 3,80 m x 2,10 Höhe) beantragt. Die Terrassenüberdachung ist nicht verfahrensfrei nach Art. 57 Abs.1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO. Sie ist zwar unter 30 m², jedoch überschreitet sie die Tiefe von 3 m und muss daher genehmigt werden.
Bei dem Grundstück Fl.Nr. 1640/40, Fuchsgraben 18 a handelt es sich um ein Reihenmittelhaus. Durch den Anbau der Terrassenüberdachung direkt am Haus findet das gemeindliche Abstandsflächenrecht Anwendung. Dies bedeutet, dass die Terrassenüberdachung Abstandsflächen auslöst. Diese würden auf den Nachbargrundstücken zum Liegen kommen (Reihenmittelhaus). Nicht alle Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Da das Abstandsflächenrecht u.a. ein nachbarschützendes Recht ist, kann ohne Zustimmung der Nachbarn keine Abweichung von den Abstandsflächen genehmigt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Bauvorhaben der Errichtung einer Terrassenüberdachung aufgrund der fehlenden Nachbarunterschrift nicht zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Aufgrund der nicht eingehaltenen Abstandsflächen nach gemeindlicher Abstandsflächensatzung wird der Errichtung einer Terrassenüberdachung das Einvernehmen zum Bauantrag nicht erteilt.
Beschluss
Aufgrund der nicht eingehaltenen Abstandsflächen nach gemeindlicher Abstandsflächensatzung wird der Errichtung einer Terrassenüberdachung das Einvernehmen zum Bauantrag nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan.pdf
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5. Bebauungsplan "Kinderkrippe an der Weßlinger Straße" für die Grundstücke Fl.Nr. 2016 und Teilbereich Fl.Nr. 32, Gemarkung Gilching;
Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Halbsatz i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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27.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ beschlossen.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
In der Sitzung des Bauausschusses am 21.02.2022 wurde der Planungsumgriff für die Fl.Nr. 2016 und einem Teilbereich der Fl.Nr. 32 sowie der Entwurf i.d.F. v. 14.01.2022 des Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ mit Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 11.03.2022 bis 14.03.2022 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung sind als Anlage beigefügt.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde zum Teil die Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße nochmals redaktionell ergänzt und geändert. Diese Änderungen führen jedoch nicht zu einer erneuten Auslegung.
Die Satzung mit Begründung in der Endfassung sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.
- Der Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 27.06.2022 inkl. dessen Begründung wird mit den redaktionellen Überarbeitungen aus den Beteiligungsverfahren als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte „ Ausfertigung und in Kraft setzen des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 27.06.2022“ durchzuführen.
- Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist für seinen Umgriff der Flächennutzungsplan in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweck Kinderbetreuung“ im Rahmen der 10. Berichtigung anzupassen.
Beschluss
- Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.
- Der Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 27.06.2022 inkl. dessen Begründung wird mit den redaktionellen Überarbeitungen aus den Beteiligungsverfahren als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte „ Ausfertigung und in Kraft setzen des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 27.06.2022“ durchzuführen.
- Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist für seinen Umgriff der Flächennutzungsplan in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweck Kinderbetreuung“ im Rahmen der 10. Berichtigung anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Dokumente
Download 2022 06 18_Abwägung_END.pdf
Download 2022 06 27_Kita_Begr_END.pdf
Download 2022 06 27_Kita_Plan_END.pdf
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6. Widmung von Verkehrsflächen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
27.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
1. landw. Feld- und Waldweg - Verlängerung Kreuzlingerstraße
Die Gemeinde Gilching hat für eine Fläche entlang der Autobahn A 96 (südlich von Geisenbrunn) einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt. Im Bebauungsplanumgriff befindet sich ein landwirtschaftlicher Weg, welcher in natura anders verläuft als die bereits bestehende Widmung. Dies trifft auch noch zwei weitere Grundstücke, welche nicht im Bebauungsplanumgriff enthalten sind, für die aber ebenfalls eine Anpassung der Widmung an die örtlichen Gegebenheiten erfolgen soll.
Die betroffenen Teilflächen befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde. Hierfür ist eine Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer erforderlich. Die Zustimmungen wurden eingeholt und liegen der Verwaltung vor. Die Widmung der Teilflächen kann somit erfolgen.
Daher werden folgende Teilflächen/Teilstrecken gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 1
BayStrWG zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (s. beiliegend farbig markierter Lageplan I):
Kreuzlingerstraße bestehend aus: Fl.Nr. 697/1 tlw. und 698 tlw. Gemarkung
(Verlängerung) Argelsried
Anfangspunkt: nördliche Grenze zu Fl.Nr. 699, Gemar-
kung Argelsried
Endpunkt: Einmündung in Fl.Nr. 799/9, Gemarkung Ar-
gelsried
Länge: 55 m
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer der Fl.Nrn.
697/1 und 698, Gem. Argelsried
2. landw. Feld- und Waldweg - Verbindung zwischen Melchior-Fanger-Straße und Kosthofstraße
Gem. Beschluss des Bauausschusses vom 22.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, den o. g. Verbindungsweg als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Da ein Teil des Weges sich in Privateigentum der Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung befindet, musste hierzu eine Zustimmung zur Widmung eingeholt werden. Diese wurde der Gemeinde zugesagt, sofern entlang der Autobahn entsprechende Sicherheitseinrichtungen von der Gemeinde vorgenommen werden. Auch diese Maßnahmen wurden bereits beauftragt und somit konnte Seitens der Bundesfernstraßenverwaltung die Zustimmung zur Widmung mit Unterzeichnung der Erklärung am 01.06.2022 erteilt werden.
Daher werden folgende Teilflächen/Teilstrecken gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 1
BayStrWG zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (s. beiliegend farbig markierter Lageplan II):
Weg zw. Melchior-Fanger-Straße bestehend aus: Fl.Nr. 1692/1 tlw., 1638/7,
und Kosthofstraße 1667/20 tlw., 3238/2 tlw.,
1691/3 tlw., 1670/1 tlw.
Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Verlängerung
Melchior-Fanger-Straße
Endpunkt: Einmündung Kosthofstraße
Länge: 673 m
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer
der Fl.Nrn. 1692/1, 1638/7,
1667/20, 3238/2, 1691/3 und
1670/1, Gemarkung Gilching
Beschlussvorschlag
Folgende Teilflächen/Teilstrecken gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 1 werden
BayStrWG zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet:
1. Kreuzlingerstraße bestehend aus: Fl.Nr. 697/1 tlw. und 698 tlw. Gemarkung
(Verlängerung) Argelsried
Anfangspunkt: nördliche Grenze zu Fl.Nr. 699, Gemar-
Endpunkt: Einmündung in Fl.Nr. 799/9, Gemarkung Ar-
gelsried
Länge: 55 m
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer der Fl.Nrn.
697/1 und 698, Gem. Argelsried
2. Weg zw. Melchior-Fanger-Straße bestehend aus: Fl.Nr. 1692/1 tlw., 1638/7,
und Kosthofstraße 1667/20 tlw., 3238/2 tlw.,
1691/3 tlw., 1670/1 tlw.
Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Verlängerung
Melchior-Fanger-Straße
Endpunkt: Einmündung Kosthofstraße
Länge: 673 m
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer
der Fl.Nrn. 1692/1, 1638/7,
1667/20, 3238/2, 1691/3 und
1670/1, Gemarkung Gilching
Beschluss
Folgende Teilflächen/Teilstrecken gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 1 werden
BayStrWG zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet:
1. Kreuzlingerstraße bestehend aus: Fl.Nr. 697/1 tlw. und 698 tlw. Gemarkung
(Verlängerung) Argelsried
Anfangspunkt: nördliche Grenze zu Fl.Nr. 699, Gemar-
Endpunkt: Einmündung in Fl.Nr. 799/9, Gemarkung Ar-
gelsried
Länge: 55 m
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer der Fl.Nrn.
697/1 und 698, Gem. Argelsried
2. Weg zw. Melchior-Fanger-Straße bestehend aus: Fl.Nr. 1692/1 tlw., 1638/7,
und Kosthofstraße 1667/20 tlw., 3238/2 tlw.,
1691/3 tlw., 1670/1 tlw.
Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Verlängerung
Melchior-Fanger-Straße
Endpunkt: Einmündung Kosthofstraße
Länge: 673 m
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer
der Fl.Nrn. 1692/1, 1638/7,
1667/20, 3238/2, 1691/3 und
1670/1, Gemarkung Gilching
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan I.pdf
Download Lageplan II.pdf
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7. Antrag Bürger für Gilching vom 30.09.2021, Errichtung von zusätzlichen, überdachten Fahrrad- und Tretroller-Abstelleinrichtungen an der Arnoldus-Grundschule
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
27.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bürger für Gilching (BfG) haben am 30.09.2021 beantragt, Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,- € für die Schaffung gesonderter Fahrrad- und Tretroller-Abstelleinrichtungen an der Arnoldus-Grundschule für das Haushaltsjahr 2022 bereit zu stellen.
Die Mittel wurden für das laufende Haushaltsjahr eingeplant und mit Beschluss des Gemeinderats stehen diese zur Verfügung.
Es sollen mindestens 50 Fahrrad- und 100 Tretrollerständer geschaffen werden.
Die von BfG vorgeschlagenen Flächen wurden gemeinsam mit der Schulleitung begutachtet. Leider waren diese Flächen im Einzelnen nicht groß genug, um die gewünschten Einstellplätze zur Verfügung stellen zu können.
Als Alternative ist nun geplant, einen Teil des Lehrerparkplatzes für die Stellplätze zu nutzen. Dabei wird ein Teilbereich der Grünfläche zu PKW-Stellplätzen umgebaut, um die Stellplatzanzahl insgesamt gleich zu halten. In Abstimmung mit der Schulleitung soll die Anlage zusätzlich zur Überdachung mit einer Einfriedung versehen und außerhalb der Schulzeiten absperrbar gestaltet werden. Für die Anlage ist aufgrund der Größe ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Mit der Vorplanung und Kostenermittlung wurde das Büro Freiraum Plan aus Gilching beauftragt. Das Ergebnis der Vorplanung und Kostenberechnung liegt vor.
Die Kosten der Anlage werden auf rund 120.000 € geschätzt, inklusive der Planungskosten. Da die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht für die Umsetzung ausreichen und ein Genehmigungsverfahren notwendig wird, empfiehlt die Verwaltung, die Maßnahme in das Haushaltsjahr 2023 zu verschieben. Dazu können die vorhandenen Haushaltsmittel als Haushaltsreste übertragen und die noch fehlenden Mittel im Haushaltsjahr 2023 eingeplant werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt „Antrag Bürger für Gilching vom 30.09.2021, Errichtung von zusätzlichen, überdachten Fahrrad- und Tretroller-Abstelleinrichungen an der Arnoldus-Grundschule“ und die Vorplanung mit Kostenberechnung des Büro Freiraum Plan zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahme in das Jahr 2023 zu verschieben. Dazu sind noch fehlende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt „Antrag Bürger für Gilching vom 30.09.2021, Errichtung von zusätzlichen, überdachten Fahrrad- und Tretroller-Abstelleinrichungen an der Arnoldus-Grundschule“ und die Vorplanung mit Kostenberechnung des Büro Freiraum Plan zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahme in das Jahr 2023 zu verschieben. Dazu sind noch fehlende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Bauantragsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag BFG Fahrradabstellbereich für Arnoldus-GS in der Talhofstraße.pdf
Download Fahrradhaus Arnoldus-GS _Vorentwurf.pdf
Download Fahrradhaus-Arnoldus_Kostenschätzung_220603.pdf
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8. Gemeinde Weßling, Bebauungsplan „Kreutweg 12,14,16 und 16 a“, Fl.Nrn. 456/2,/9,/10,/11 und /12, Gemarkung Oberpfaffenhofen;
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
27.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum Bebauungsplan „Kreutweg 12,14,16 und 16a“ nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Planentwurf i.d.F.v. 25.04.2022 mit Übersichtslageplan, Planzeichnung und Text ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Die Gemeinde Weßling beabsichtigt, den Bebauungsplan „Kreutweg 12, 14, 16, und 16a“ aufzstellen, um den Antrag für ein Bauvorhaben im Bereich des Kreutwegs auf eine zusätzliche Doppelhausbebauung im vorderen Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 546/2 und 546/9 zu ermöglichen.
Der geringe Planumgriff und die Lage des Planungsumgriffs der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.06.2022 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung „Kreutweg 12, 14 ,16 und 16 a“ nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.06.2022 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung „Kreutweg 12, 14 ,16 und 16 a“ nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Begründung_zum_Bebauungsplan_Kreutweg_12__14__16_und_16a.pdf
Download Satzungserlass_zum_Bebauungsplan_Kreutweg_12__14__16_und_16a.pdf
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9. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
27.06.2022
|
ö
|
informativ
|
9 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Datenstand vom 27.03.2023 12:30 Uhr