Datum: 22.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2022
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Steinberg 2b; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 278, Gem. Gilching
4 Am Steinberg 12; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1209/5, Gem. Gilching
5 Hauptstr. 8, 8a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 552/5 und 552/22, Gem. Argelsried
6 Leitenweg 2; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 134/1 und 134/7, Gem. Gilching
7 Straßlichte 12, 12a; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/16, Gem. Gilching
8 Straßlichte 12b; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/16, Gem. Gilching
9 Kinderhaus Argelsried Nicolaus-Otto-Straße 4, Vergabe der Erdbau- und Baumeisterarbeiten
10 Verschiedenes
10.1 Am Steinberg 2b

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö_23.08.2022.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2022.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 25.07.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 25.07.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

Bauantrag zur Errichtung eines Feuerwehrhauses mit Lagerhalle und Carport

Diskussionsverlauf

Bauantrag zur Errichtung eines Feuerwehrhauses mit Lagerhalle und Carport

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3. Am Steinberg 2b; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 278, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit folgenden Maßen vor:
überbaute Fläche:                                    350,00 m²
Wandhöhe hangseitig:                           6,135 bis 7,01 m
Wandhöhe talseitig:                           7,83 bis 8,465 m

Nun liegt der Verwaltung ein entsprechender Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor, welches wie folgt beantragt wird:
überbaute Fläche:                                    350,50 m²
Wandhöhe 1 hangseitig:                                6,75 m
Wandhöhe 2 hangseitig:                                9,47 m
Wandhöhe 1 talseitig:                                8,90 m
Wandhöhe 2 talseitig:                              11,62 m
Geschossigkeit:                                    E + II + Terrassengeschoss
Dachform:                                             Flachdach

Das Vorhaben entspricht im Hinblick auf die talseitige Wandhöhe nicht dem genehmigten Vorbescheid. 

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Am Steinberg:                    Hs.Nr. 2                 HsNrn. 10                 HsNrn. 6 - 6c
überbaute Fläche:                   151,00 m²                    169,00 m²                    332,00 m²
Wandhöhe hangseitig:              8,65 m                        7,20 m                        5,00 m
Wandhöhe talseitig:              8,65 m                        9,40 m                        6,40 m
Firsthöhe talseitig:                     10, 25 m                         -----                      10,00 m
Dachform:                           Satteldach                Flachdach                Satteldach
Geschossigkeit:                   E + II                             E + II                    E + I + D

Das Gebäude fügt sich im Hinblick auf die Höhenentwicklung nicht mehr in die Umgebung ein. Des Weiteren entsteht durch das Dachterrassengeschoss die Wirkung nach außen hin einer 4-Geschossigkeit, welche sich ebenfalls nicht mehr in die Umgebung einfügt. 

Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind 16 Stellplätze sowie zusätzlich 4 Besucherstellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Hiervon werden 17 in der Tiefgarage und 3 oberirdische Stellplätze vorgehalten. Somit ist noch ein weiterer Besucherstellplatz oberirdisch nachzuweisen.

Gem. der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 24 Stellplätze für Fahrräder nachzuweisen. Hiervon werden 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 10 oberirdische Stellplätze direkt in Eingangsnähe vorgehalten. Die Satzung ist somit eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da das Gebäude im Hinblick auf die Höhenentwicklung (Wandhöhe talseitig) nicht dem genehmigten Vorbescheid entspricht und sich nicht in die Umgebungsbebauung (Bezugsfälle: Am Steinberg 2, 6-6c und 10) einfügt. Des Weiteren ist durch das Dachterrassengeschoss die Wirkung einer 4-Geschossigkeit nach außen hin wahrnehmbar, welche sich ebenfalls nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da das Gebäude im Hinblick auf die Höhenentwicklung (Wandhöhe talseitig) nicht dem genehmigten Vorbescheid entspricht und sich nicht in die Umgebungsbebauung (Bezugsfälle: Am Steinberg 2, 6-6c und 10) einfügt. Des Weiteren ist durch das Dachterrassengeschoss die Wirkung einer 4-Geschossigkeit nach außen hin wahrnehmbar, welche sich ebenfalls nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Am Steinberg 2b_Lageplan.pdf

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4. Am Steinberg 12; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1209/5, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                                    308,28 m²
Wandhöhe hangseitig:                               6,79 m
Wandhöhe talseitig:                               7,48 m
Dachform:                                             Flachdach

In der Umgebung (Am Steinberg 14) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                    361,00 m²
Wandhöhe:                                                 7,40 m
Dachform:                                             Flachdach

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 5 Stellplätze (1 Doppelgarage, 3 offene Stellplätze) vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird im Hinblick auf den Bezugsfall (Am Steinberg 14) das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird im Hinblick auf den Bezugsfall (Am Steinberg 14) das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Am Steinberg 12_Lageplan.pdf

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5. Hauptstr. 8, 8a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 552/5 und 552/22, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“ sind jedoch Einfriedungen nur als sockellose Zäune mit senkrechten Holzlatten oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune mit einer Höhe von max. 1,2 m zulässig.

Von dieser Festsetzung wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes (verzinkt und pulverbeschichtet in Eisenglimmer grau) mit einer Höhe von 1,20 m, welcher hinterpflanzt ist, gestellt.

Begründet wird der Antrag, dass ein Doppelstabmattenzaun die hochwertigere und moderne Variante eines Maschendrahtzaunes ist. Ferner tritt durch die sehr dichte Hinterpflanzung der Zaun optisch in den Hintergrund (s. Bild in Anlage).

Im Gegensatz zum Maschendrahtzaun verliert ein Doppelstabmattenzaun auch nicht an Stabilität. Er muss nicht nachgezogen werden und bietet ein hohes Maß an Sicherheit. Darüber hinaus ist er gegen sämtliche Witterungseinflüsse immun und verliert auch nach Jahren nichts von seiner Attraktivität.

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits mehrfach Einfriedungen aus anderen Materialien errichtet (s. Bilder in Anlage). Eine einheitliche Umsetzung der Festsetzung ist nicht mehr gegeben.

Seitens der Verwaltung steht einer Befreiung von der Festsetzung nichts entgegen, da die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes ebenfalls als „moderner Maschendrahtzaun“ gesehen wird und bereits im Bebauungsplangebiet ähnliche Einfriedungen errichtet wurden. Zudem wird die festgesetzte Höhe von 1,20 m eingehalten und der Zaun hinterpflanzt, sodass dieser optisch nicht in Erscheinung tritt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines verzinkten und pulverbeschichteten Doppelstabmattenzaunes in Eisenglimmer grau mit einer Höhe von 1,20 m wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines verzinkten und pulverbeschichteten Doppelstabmattenzaunes in Eisenglimmer grau mit einer Höhe von 1,20 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Hauptstr. 8, 8a_Lageplan.pdf
Download Hauptstr. 8, 8a_Bilder.pdf

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6. Leitenweg 2; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 134/1 und 134/7, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Auf dem Grundstück wurde seinerzeit ein Mehrfamilienhaus mit einer 3-geschossigen Bebauung genehmigt, welches nun einem Neubau weichen soll.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                                    259,11 m²
Wandhöhe hangseitig:                               6,60 m
Wandhöhe talseitig:                             10,00 m
Geschossigkeit:                                E + II
Dachform:                                             Flachdach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                           Pfarrhofgasse 11, 11a          Schulstr. 8a                  Schulstr. 13
überb. Fläche:                  402,00 m²                    258,00 m²                    616,00 m²
Wandhöhe Hang:                      6,40 m                        7,10 m                        7,40 m
Wandhöhe Tal:                      9,00 m                      10,30 m                        8,60 m
Firsthöhe (Mittel):                    11,20 m                      12,30 m                      12,40 m
Dachform:                           Satteldach                 Satteldach                  Satteldach
Geschossigkeit:                   E + II                           E + II                           E + I + D

Das beantragte Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt (Bezugsfälle: Pfarrhofgasse 11 + 11a; Schulstr. 8a und 13 sowie Bestand Leitenweg 2).

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt (Bezugsfälle: Pfarrhofgasse 11 + 11a; Schulstr. 8a und 13 sowie Bestand Leitenweg 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Leitenweg 2_Lageplan.pdf

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7. Straßlichte 12, 12a; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/16, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                                             130,64 m²
Wandhöhe:                                                          6,40 m
Firsthöhe:                                                          9,50 m
Dachneigung:                                               30,5°
Dachform:                                                      Satteldach
Geschossigkeit:                                             E + I + D

In der Umgebung (Flurgrenzstr. 10a) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                             196,00 m²
Wandhöhe:                                                          6,60 m
Firsthöhe:                                                          9,80 m
Geschossigkeit:                                             E + I + D

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalles (Flurgrenzstr. 10a) das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalles (Flurgrenzstr. 10a) das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Straßlichte 12, 12a_Lageplan.pdf

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8. Straßlichte 12b; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/16, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                                             137,75 m²
Wandhöhe:                                                          6,40 m
Dachform:                                                      Flachdach
Geschossigkeit:                                             E + I

In der Umgebung (Flurgrenzstr. 10a) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                             196,00 m²
Wandhöhe:                                                          6,60 m
Firsthöhe:                                                          9,80 m
Geschossigkeit:                                             E + I + D

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind bei einer Wohnfläche für Einfamilienhäuser von über 180 m² drei Stellplätze nachzuweisen. Die Wohnfläche wird anhand der Wohnflächenverordnung ermittelt. Das heißt, die Wohnfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bauteile auszugehen (§ 3 Abs. 1 WoFlV).
In der im Antrag beigelegten Wohnflächenberechnung wurden 1,5 % für Putz von der errechneten Wohnfläche abgezogen. Dies ist jedoch nach WoFlV nicht mehr möglich. Daher ist die errechnete Wohnfläche von 180,55 m² für die Berechnung der erforderlichen Stellplätze heranzuziehen.
Demnach sind 3 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten.

Auf dem Grundstück werden jedoch nur 2 Stellplätze in Form einer Doppelgarage nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist nicht eingehalten. Ein dritter Stellplatz könnte jedoch noch auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter der Maßgabe, dass ein dritter Stellplatz (heranzuziehende Wohnfläche nach WoFlV: 180,55 m²) für das geplante Vorhaben nachgewiesen werden kann, das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt (Bezugsfall: Flurgrenzstr. 10a).

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter der Maßgabe, dass ein dritter Stellplatz (heranzuziehende Wohnfläche nach WoFlV: 180,55 m²) für das geplante Vorhaben nachgewiesen werden kann, das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt (Bezugsfall: Flurgrenzstr. 10a).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Straßlichte 12b_Lageplan.pdf

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9. Kinderhaus Argelsried Nicolaus-Otto-Straße 4, Vergabe der Erdbau- und Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Erdbau- und Baumeisterarbeiten für das Kinderhaus Argelsried in der Nicolaus-Otto-Straße 4 wurden vom Bauamt in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekturbüro europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben und die eingegangenen Angebote am 26.07.2022 eröffnet. Dreizehn Bewerber haben die Vergabeunterlagen heruntergeladen. Von 5 Bietern sind elektronische Angebote eingegangen. Die detaillierten Angebotssummen werden im nichtöffentlichen Teil bekannt gegeben. 
Die Firma Merkbau GmbH aus 85456 Wartenberg hat das wirtschaftlichste Angebot mit einer Bruttosumme von 594.444,38 € abgegeben. Die Firma ist leistungsfähig und für die angefragten Arbeiten geeignet. Die Referenzen der Firma Merkbau GmbH wurden im Wertungsverfahren geprüft. 

Das Zuschlagsangebot liegt geringfügig unterhalb des Kostenanschlags des Architekturbüros.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Die Kosten für die Arbeiten sind über die bereitgestellten Mittel der Haushaltsstelle  8843.9400 zu bezahlen. Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des Bauamtes zur Kenntnis und beschließt die Beauftragung der Firma Merkbau GmbH für die Erdbau- und Baumeisterarbeiten am Kinderhaus Argelsried, Nicolaus-Otto-Straße 4 in Gilching zu einem Bruttopreis von 594.444,38 €.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des Bauamtes zur Kenntnis und beschließt die Beauftragung der Firma Merkbau GmbH für die Erdbau- und Baumeisterarbeiten am Kinderhaus Argelsried, Nicolaus-Otto-Straße 4 in Gilching zu einem Bruttopreis von 594.444,38 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö informativ 10

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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10.1. Am Steinberg 2b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö 10.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram bittet um Überprüfung, ob die Grundfläche von 350 m² im genehmigten Vorbescheid auch vom Bauausschuss abgesegnet wurde.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 27.03.2023 12:25 Uhr