Datum: 12.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2022
2 Allinger Str. 6; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 203/3, Gem. Gilching
3 Hainweg 11, 13 + 13a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilien- und Doppelhauses mit Garage und Stellplätzen auf dem Grunstück Fl.Nr. 1650/20, Gem. Gilching
4 Herbststr. 6a; Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 13/1, Gem. Argelsried
5 Kosthofstr. 39a; Bauantrag zur Errichtung eines Reihenendhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1667/62; Gem. Gilching
6 Melchior-Fanger-Str. 26; Bauantrag zur Überbauung der bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/2, Gem. Gilching
7 Ölbergweg 7; Bauantrag zur Nutzungsänderung von 2 Kellerräumen zu gewerblichen Lagerräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 100/4, Gem. Gilching
8 Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg - SO Einzelhandel, Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
9 Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Schlosserarbeiten
10 Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe der Heizungsinstallationsarbeiten
11 Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Sanitärinstallationsarbeiten
12 Widmung von Verkehrsflächen
13 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_05.12.2022.pdf
Download Niederschrift ö_13.12.2022.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2022

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.11.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.11.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Allinger Str. 6; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 203/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
         Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
                         Grundfläche ca. 240 m²
                         Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
                          gang)
                          Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                          Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                          Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                          Grundfläche ca. 261 m²


Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


  1. Wir der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² zugestimmt?
         Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                          Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer  Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
         Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
                         Grundfläche ca. 240 m²
                         Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
                          gang)
                          Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                          Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                          Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                          Grundfläche ca. 261 m²


Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


2.        Wir der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von  92 m² zugestimmt?
         Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                          Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer  Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
         Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
                         Grundfläche ca. 240 m²
                         Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
                          gang)
                          Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                          Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                          Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                          Grundfläche ca. 261 m²


Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


2.        Wird der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von  92 m² zugestimmt?
         Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                          Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Allinger Str. 6_Lageplan.pdf

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3. Hainweg 11, 13 + 13a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilien- und Doppelhauses mit Garage und Stellplätzen auf dem Grunstück Fl.Nr. 1650/20, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt werden die Errichtung eines Einfamilien- und Doppelhauses. Die Gebäude sollen wie folgt ausgeführt werden:

Einfamilienhaus                        Doppelhaus
überbaute Fläche:                    103,80 m²                                   133,90 m²
Wandhöhe:                                6,00 m                                       6,00 m
Firsthöhe:                                9,24 m                                       9,24 m
Dachform:                        Walmdach                                Walmdach
Geschossigkeit:                     E + I + D                                   E + I + D

In der Umgebung (Am Buchenstock 10 - 10c) finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                   147,61 m²
Wandhöhe:                               6,00 m
Firsthöhe:                                9,24 m
Geschossigkeit:                    E + I + D

Die geplanten Gebäude fügen sich somit in die Umgebung ein.

Für das Einfamilienhaus werden 3 Stellplätze in Form einer Garage sowie zwei offenen Stellplätzen vorgehalten.
Für die Doppelhäuser werden 4 offene Stellplätze vorgehalten.
Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Am Buchenstock 10 - 10c das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Am Buchenstock 10 - 10c das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Dokumente
Download Hainweg 11, 13 +13a_Lageplan.pdf

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4. Herbststr. 6a; Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 13/1, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid wurde folgende Frage gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  • Ist die Wohnraumerweiterung in Form des aufgestockten Baukörpers (Lage und Größe gem. beigefügter Planung) baurechtlich zulässig?

Das bestehende Einfamilienhaus mit Flachdach soll im Bereich der Dachterrasse (nordöstlich) um ein weiteres Geschoss (ebenfalls Flachdach) aufgestockt werden.

Die genehmigte Wandhöhe von 4,25 m wird hierbei in einem Teilbereich des Gebäudes durch Aufstockung auf 6,50 m erhöht werden. Das Gebäude erhält dadurch eine 2-geschossigkeit.
In der Umgebung (Herbststr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D. Die geplante Aufstockung fügt sich somit in die Umgebung ein.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist einzuhalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

  • Ist die Wohnraumerweiterung in Form des aufgestockten Baukörpers (Lage und Größe gem. beigefügter Planung) baurechtlich zulässig?

Das bestehende Einfamilienhaus mit Flachdach soll im Bereich der Dachterrasse (nordöstlich) um ein weiteres Geschoss (ebenfalls Flachdach) aufgestockt werden.

Die genehmigte Wandhöhe von 4,25 m wird hierbei in einem Teilbereich des Gebäudes durch Aufstockung auf 6,50 m erhöht werden. Das Gebäude erhält dadurch eine 2-geschossigkeit.
In der Umgebung (Herbststr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D. Die geplante Aufstockung fügt sich somit in die Umgebung ein.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist einzuhalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

  • Ist die Wohnraumerweiterung in Form des aufgestockten Baukörpers (Lage und Größe gem. beigefügter Planung) baurechtlich zulässig?

Das bestehende Einfamilienhaus mit Flachdach soll im Bereich der Dachterrasse (nordöstlich) um ein weiteres Geschoss (ebenfalls Flachdach) aufgestockt werden.

Die genehmigte Wandhöhe von 4,25 m wird hierbei in einem Teilbereich des Gebäudes durch Aufstockung auf 6,50 m erhöht werden. Das Gebäude erhält dadurch eine 2-geschossigkeit.
In der Umgebung (Herbststr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D. Die geplante Aufstockung fügt sich somit in die Umgebung ein.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Herbststr. 6a_Lageplan.pdf

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5. Kosthofstr. 39a; Bauantrag zur Errichtung eines Reihenendhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1667/62; Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

An den Bestand (3-Spänner) soll eine weitere Hauseinheit mit einer zusätzlichen überbauten Fläche von 60,80 qm angebaut werden, die sich im Hinblick auf die Höhenentwicklung (Firsthöhe 8,934 m und Wandhöhe straßenseitig 6,149 m) an den Bestand anpasst.

Die überbaute Fläche der gesamten Anlage beträgt danach 250,80 qm; die überbaute Fläche auf dem Nachbargrundstück beträgt 282 qm.

Somit fügt sie der Anbau im Hinblick auf die überbaute Fläche und der Höhenentwicklung (wie Bestand) in die Umgebung ein.

Erforderliche Stellplätze werden gem. der gdl. Satzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Es ergeht der Hinweis, dass die nachzuweisenden Stellplätze auf Grund der verkehrlichen Situation (Kurvenlage) als Längsparker ausgeführt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kosthofstr. 39a_Lageplan.pdf

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6. Melchior-Fanger-Str. 26; Bauantrag zur Überbauung der bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/2, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantrag wird die Überbauung einer bestehenden Terrasse durch einen erdgeschossigen Anbau mit Flachdach. Dieser soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           51,18 m²
Wandhöhe:                                      3,21 m

Die Gesamtgrundfläche (Bestand + Neubau) beläuft sich dann auf 124,41 m². 

In der Umgebung (Feichtholzweg 8a) findet sich ein Gebäude mit einer Grundfläche von 160 m².

Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Auch die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalles Feichtholzweg 8a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalles Feichtholzweg 8a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Melchior-Fanger-Str. 26_Lageplan.pdf

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7. Ölbergweg 7; Bauantrag zur Nutzungsänderung von 2 Kellerräumen zu gewerblichen Lagerräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 100/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Der Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück zwar „WA - Allgemeines Wohngebiet“ dar. Jedoch konnte durch eine entsprechende Abfrage über das Gewerbeamt festgestellt werden, dass in dem Gebiet zwischen Pfarrhofgasse und Ölbergweg sich mittlerweile einiges an Gewerbe angesiedelt hat. Auf Grund der erhöhten Anzahl von verschiedensten Gewerbearten ist das Gebiet eher dem „Mischgebiet“ zuzuordnen.
Im Mischgebiet sind nach § 6 BauNVO sonstige Gewerbebetriebe zulässig.

Die beantragte Nutzungsänderung von zwei Kellerräumen zu gewerblichen Lagerräumen ist daher grundsätzlich möglich. Die Nutzfläche für beide Räume beträgt in Summe 29,84 m².

Für die Nutzungsänderung wird gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 1 weiterer Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Satzung ist somit eingehalten.

Abstandsflächen werden durch die Nutzungsänderung nicht tangiert, da an dem Gebäude keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden, die Auswirkungen auf diese haben.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Ölbergweg 7_Lageplan.pdf

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8. Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg - SO Einzelhandel, Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Beiliegender Antrag vom 01.12.2022 auf Änderung des o.g. Bebauungsplanes wurde gestellt (s. Anlage). Beantragt wird, dass die zulässige Verkaufsfläche von 1.350 qm auf 1.500 qm erhöht wird. Dabei will der Antragsteller den Stellplatzschlüssel reduzieren von 1 Stp. je 10 qm HNF auf 15 qm HNF.

  1. Der Bebauungsplan wurde bereits im Jahr 2017 auf Antrag geändert, damit eine Verkaufsfläche von insgesamt 1.350 qm möglich wird. Diese Planung wurde bisher so nicht umgesetzt. Der Bebauungsplan ist aber rechtsverbindlich und könnte so umgesetzt werden.

  1. Die Verwaltung lehnt eine (weitere) Erhöhung der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes auf 1.500 qm bei gleichzeitiger Reduzierung des Stellplatzschlüssels ab. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2017 beibehalten werden soll.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg - SO Einzelhandel wird nicht zugestimmt. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2017 wird beibehalten.

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg - SO Einzelhandel wird nicht zugestimmt. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2017 wird beibehalten.

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ist für das gesamte Gemeindegebiet zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download antrag auf änderung Bplan.pdf

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9. Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Schlosserarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Angebote für die Schlosserarbeiten für den Neubau des Kinderhauses an der Nicolaus-Otto-Straße 4 wurden freihändig per E-Mail angefragt und anschließend durch das beauftragte Planungsbüro geprüft. Zum Ende der Angebotsfrist lagen   5 schriftliche Angebote vor. Die Preise des Erstbieters sind marktüblich. Die Berechnung aus dem Kostenanschlag (bepreistes LV) i.H.v. 110.122,60 € wurden um 0,4 % unterschritten. Ein Zuschlag hat auf das wirtschaftlichste Angebot zu erfolgen. Die Vergabeunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen unter den nicht –öffentlichen Punkten bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt Firma Eduard Segerer Stahl- und Metallbau GmbH, Gilching den Auftrag für das Gewerk „Schlosserarbeiten“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 17.11.2022, in Höhe von 109.709,10 Euro brutto.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt Firma Eduard Segerer Stahl- und Metallbau GmbH, Gilching den Auftrag für das Gewerk „Schlosserarbeiten“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 17.11.2022, in Höhe von 109.709,10 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe der Heizungsinstallationsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Heizungsinstallationsarbeiten für den Neubau des Kinderhauses Nicolaus-Otto-Straße 4 wurden beschränkt ausgeschrieben. Bei Eröffnung am 16.11.2022 lag ein wertbares Angebot vor. Die Preise des Bieters sind marktüblich. Die freigegebene Kostenberechnung i.H.v. 162.269,59 € wird um  18,5 %  überschritten. Hierbei handelt es sich noch nicht um ein Überangebot. Ein Zuschlag hat auf das wirtschaftlichste Angebot zu erfolgen. Die Vergabeunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen unter den nicht-öffentlichen Punkten bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt Firma Opbacher Installationen GmbH, Fügen; Österreich den Auftrag für das Gewerk „Heizungsinstallationsarbeiten“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 11.11.2022 i.H.v. 192.289,28 Euro brutto.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt Firma Opbacher Installationen GmbH, Fügen; Österreich den Auftrag für das Gewerk „Heizungsinstallationsarbeiten“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 11.11.2022 i.H.v. 192.289,28 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Sanitärinstallationsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau des Kinderhauses an der Nicolaus-Otto-Straße 4 wurden beschränkt ausgeschrieben.
Bei Submission am 16.11.2022 lag ein wertbares Angebot vor. Die Preise des Bieters sind marktüblich. Die Berechnung aus dem Kostenanschlag (bepreistes LV) i.H.v. 255.034,81 € wird mit der Vergabesumme i.H.v. 296.094,61 € um 16,1%  überschritten. Ein Zuschlag hat auf das wirtschaftlichste Angebot zu erfolgen. Die Vergabeunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen unter den nicht-öffentlichen Punkten bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt Firma Opbacher Installationen GmbH, Fügen-Österreich, den Auftrag für das Gewerk „Sanitärinstallationsarbeiten“  des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 11.11.2022 i.H.v. 296.094,61 Euro brutto.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt Firma Opbacher Installationen GmbH, Fügen-Österreich, den Auftrag für das Gewerk „Sanitärinstallationsarbeiten“  des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 11.11.2022 i.H.v. 296.094,61 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Widmung von Verkehrsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

1. Weg zwischen Römerstr. 27 + 33
Der Bebauungsplan „Ortszentrum“ setzt für die Fl.Nr. 1304/2, Gemarkung Gilching (Eigentümer ist Gemeinde Gilching) eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Da die Verkehrsfläche vorhanden ist und ein fußläufiger Verkehr darauf stattfindet, ist eine Widmung nach Art. 6 BayStrWG vorzunehmen.

Die Flurnummer 1304/2, welche zwischen den Gebäuden Römerstr. 27 und 33 durchführt wird somit gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet (s. Lageplan 1):

Weg zwischen Römerstr. 27 + 33
bestehend aus: Fl.Nr. 1304/2, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Römerstraße
Endpunkt: Grenze zu Fl.Nr. 1302/1, Gemarkung Gilching
Länge: 32 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger


2. Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“
Der Verbindungsweg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“ besteht bereits seit längerer Zeit und steht sowohl Fußgängern, Radfahrern als auch dem landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung. Der Weg ist daher ebenfalls gem. Art. 6 BayStrWG entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.

Folgende Fläche/Strecke wird gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet (s. Lageplan 2):

Weg zw. „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“
bestehend aus: Fl.Nr. 1116/1 und 1109/6, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung „Am Steinberg“
Endpunkt: Einmündung „Krautgartenweg“
Länge: 106 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr

Beschlussvorschlag

1. Weg zwischen Römerstr. 27 + 33
Der Weg, welcher zwischen den Gebäuden Römerstr. 27 und 33 durchführt, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

bestehend aus: Fl.Nr. 1304/2, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Römerstraße
Endpunkt: Grenze zu Fl.Nr. 1302/1, Gemarkung Gilching
Länge: 32 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger


2. Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“
Der Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“ wird gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

bestehend aus: Fl.Nr. 1116/1 und 1109/6, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung „Am Steinberg“
Endpunkt: Einmündung „Krautgartenweg“
Länge: 106 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr

Beschluss

1. Weg zwischen Römerstr. 27 + 33
Der Weg, welcher zwischen den Gebäuden Römerstr. 27 und 33 durchführt, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

bestehend aus: Fl.Nr. 1304/2, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Römerstraße
Endpunkt: Grenze zu Fl.Nr. 1302/1, Gemarkung Gilching
Länge: 32 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger


2. Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“
Der Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“ wird gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

bestehend aus: Fl.Nr. 1116/1 und 1109/6, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung „Am Steinberg“
Endpunkt: Einmündung „Krautgartenweg“
Länge: 106 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1.pdf
Download Anlage 2.pdf

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö informativ 13

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Datenstand vom 27.03.2023 12:17 Uhr