Datum: 24.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Renaturierung
3.2 Jugendbeirat
3.3 Seniorenbeirat
4 Bildung und Übertragung von Haushaltsresten für die Jahresrechnung 2022
5 Jahresrechnung 2022
6 Haushaltsplan 2023
7 Feuerwehrfahrzeug Ausschreibung
8 Verschiedenes
8.1 Umfrage Mobilität
8.2 Streupflicht Bauhof
8.3 Access Points und WLan Schulen
8.4 Mobilitätskonzept

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 24.01.2023.pdf
Download Niederschrift öff_24.01.2023.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 13.12.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 13.12.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

  1. Grundstücksangelegenheiten; Rangrücktritt Rückauflassungsvormerkung für die Gemeinde Gilching; AG Starnberg, Gemarkung Argelsried, Blatt 2191

Der Gemeinderat stimmt dem Rangrücktritt der im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg für Argelsried, Blatt 2191, Abteilung III lfd.Nr. 3 eingetragenen Siche-rungshypothek von 1.050.000,00 Euro zu Gunsten der Gemeinde Gilching hinter die gemäß Urkunden vom 31.08.2022, UVZ-Nr. N 1320/2022, N 1321/2022, N 1338/2022 und N 1339/2022, zur Eintragung der kommenden Dienstbarkeiten zu.


  1. Grundstücksangelegenheiten; Erwerb FlNr. 2960/3 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag vom 28.09.2022, UR-Nr. N1445/2022 des Notars Klöcker, Starnberg, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.


  1. Grundstücksangelegenheiten; Tausch FlNr. 2865/2, /3, /4 und /5 mit FlNr. 2961/4, 2962/14, /5, /6 und /7 zur Begradigung der Grenzen

Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag vom 28.09.2022, UR-Nr. N1446/2022 des Notars Klöcker, Starnberg, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.


  1. Grundstücksangelegenheit: Grunddienstbarkeitsbestellung für bayernwerk AG für eine 20 kV-Kabelleitung an FlNr. 1827/1 und 1827 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung einer 20 kV-Kabelleitung TH415602 Wiesmath 1 zu TH415604 Talhof auf FlNr. 1827/1 und 1827 Gemarkung Gilching, eingetragen im Grundbuch des AG Starnberg für Gilching, Blatt 3806 zugunsten der bayernwerk AG genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen


  1. Grundstücksangelegenheiten: Grunddienstbarkeitsbestellung für bayernwerk AG für eine 20 kV-Kabelleitung an FlNr. 1619/200 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung einer 20 kV-Kabelleitung von TH415604 Talhof 1 zur TH 007315 Wasserwerk auf FlNr. 1619/200 Gemarkung Gilching, ein-getragen im Grundbuch des AG Starnberg für Gilching, Blatt 10334 zugunsten der bayernwerk AG genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.


  1. Grundstücksangelegenheiten; Grundstückserwerb für Westumgehung, Ge-nehmigung Messungsanerkennung und Auflassung FlNr. 3097/4 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat von der Messungsanerkennung und Auflassung vom 17.11.2022, URNr. J 1943/2022 des Notars Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.


  1. Grundstücksangelegenheit: Grunddienstbarkeitsbestellung für bayernwerk AG für eine Trafostation und 20kV-Dreifachkabelleitung an FlNr. 1389/1 Gemarkung Gilching

  • Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienst-barkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der Trafostation TH 415738, Römerstraße 109 in Gilching die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit Dritten auf FlNr. 1389/1 Gemarkung Gilching, eingetragen im Grundbuch des Amtsgericht Starnberg für Gilching, Blatt 12624 zugunsten der bayernwerk AG genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.

  • Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienst-barkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der 20 kV-Dreifachkabelleitung Einschleifung Römerstraße 109 in Gilching sowie die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit Dritten auf FlNr. 1389/1 Gemar-kung Gilching, eingetragen im Grundbuch des Amtsgericht Starnberg für Gil-ching, Blatt 12624 zugunsten der bayernwerk AG genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö informativ 3
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3.1. Renaturierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer informiert das Gremium, dass er seit 1 Juli 2022 als zertifizierter Naturschutzwächter für die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Starnberg im Gemeindegebiet Weßling tätig ist. In diesem Rahmen arbeitet er zusammen mit Frau Hammel und dem Landratsamt Starnberg an der Renaturierung eines Toteislochs auf dem Gemeindegebiet Gilching.
Außerdem weist er auf die Wildmoosführung mit Frau Hammel am 17.03.2023 um 15 Uhr am Jexhof hin. Nähere Informationen folgen von Frau Hammel.

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3.2. Jugendbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Rieger berichtet von der ersten Jugendbeiratssitzung 2023. Für März sind die Teilnahme am Ramadama und der Besuch des Jugendtreffs und der Schulen geplant.

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3.3. Seniorenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 3.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Vilsmayer informiert das Gremium über die derzeitigen und kommenden Aktionen des Seniorenbeirates. Sie weist auf den gut besuchten Kinonachmittag im Januar hin, berichtet über den Kontakt zur Musikschule hinsichtlich Veeh-Harfe und den geplanten Rundgang der Senioren in Bezug auf die Verkehrssituation und Barrierefreiheit.
Außerdem plant der Seniorenbeirat eine Veranstaltung zum barrierefreien Wohnen und der Darstellung möglicher Fördermittel.
BM Walter berichtet über die bereits stattgefundene Veranstaltung des Landratsamtes „Stunde des offenen Ohres“. Diese war ebenfalls gut besucht und brachte viel wichtigen Input für den Veranstalter.

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4. Bildung und Übertragung von Haushaltsresten für die Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Haushaltsausgabereste sind nicht verbrauchte Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden (§ 87 Nr. 17 KommHV-K). Soweit bereits Verpflichtungen für Zahlungen während des Haushaltsjahres eingegangen wurden, die Auszahlung aber bis zum 31.12. des Jahres nicht mehr möglich ist, wird eine Mittelübertragung in das folgende Haushaltsjahr erforderlich. Mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten wird eine sparsame Mittelbereitstellung gefördert, da dadurch eine Inanspruchnahme von Mitteln nur nach tatsächlichem Bedarf erfolgt und eine Neuveranschlagung für die gleiche Ausgabe im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr erforderlich ist.

Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsreste wurden im Vorfeld durch die Verwaltung geprüft. Aufgrund der vorgelegten Begründungen und im Hinblick auf eine Entlastung des Gemeindehaushaltes 2023 ist eine Übertragung der beantragten Haushaltsreste sinnvoll und notwendig.
In der Anlage sind die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 6.896.078,84 € ersichtlich. Von diesen wurden im Haushaltsjahr 2022 2.132.356,56 € angeordnet. 1.421.887,79 € konnten aufgelöst werden und 1.071.806,01 € Haushaltsausgabereste wurden neugebildet. Die Haushaltsausgabereste zum Übertrag in das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich damit auf 4.413.640,50 €.

Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Summe der insgesamt vorzutragenden Haushaltsausgabereste um rund 2,5 Mio. Euro reduziert werden.
25% der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren ist für die Zahlung der Schlussrechnungen für den Tiefbau der Westumfahrung vorgesehen. 

In der Anlage ist die Gesamtaufstellung der Haushaltsausgabereste dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 3.341.834,49 € und aus dem Haushaltsjahr 2021 Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.071.806,01 €. In Summe sind dies 4.413.640,50 €.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 3.341.834,49 € und aus dem Haushaltsjahr 2022 Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.071.806,01 €. In Summe sind dies 4.413.640,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Haushaltsreste 2022.pdf

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5. Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 wurde am 19.01.2023 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2022
Jahresrechnung 2022
Differenz
Verwaltungshaushalt
50.995.280,00 €
53.936.973,92 €
2.941.693,92 €
davon Zuführung zum 
Vermögenshaushalt
2.069.596,00 €
5.820.618,65 €
3.751.022,65 €
Vermögenshaushalt
7.635.881,00 €
8.846.016,14 €
1.210.135,14 €
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
714.606,00 €
0,00 €
-714.606,00 €
davon Zuführung zur 
Allgemeinen Rücklage
0,00 €
6.156.113,00 €
6.156.113,00 €


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
Bereinigte Soll-Einnahmen
53.936.973,92 €
8.846.016,14 €
62.782.990,06 €
Bereinigte Soll-Ausgaben
53.936.973,92 €
8.846.016,14 €
62.782.990,06 €
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
-
-
-

Der Rücklagenstand zum 31.12.2022 beträgt somit                           13.858.726,00 € 
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2022 beträgt               13.537.651,83 €
davon für Neubau Rathaus                                                                     12.000.000,10 €

Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.


In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2022 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2022 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2022. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2022. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download JR 2022 Gesamt ohne Einzelpläne.pdf

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6. Haushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung legt den Entwurf des Haushaltsplans 2023 zur Genehmigung vor. 
Näheres kann der Anlage entnommen werden. 
Eckdaten des Haushalts 2023
-        Verwaltungshaushalt                                 54.183.280 €
-        Vermögenshaushalt                                   13.127.404 €
-        Gesamthaushalt                                         67.311.324 €
-        Zuführung VMH zum VWH                          2.259.820 €
-        geplante Rücklagenentnahme                     7.052.107 €

-        Stand der Rücklage zum 31.12.2022         13.858.726 €

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2026 wurde am 09.01.2023 und am 24.01.2023 vom Finanz- und Personalausschuss vorberaten und dem Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen*. Der Stellenplan wurde bereits am 05.12.2022 beraten und dem Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen.

Sowohl der Haushaltsplan 2023 als auch die mittelfristige Finanzplanung sind in den 
Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf für 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben zwar ausgeglichen, enthält aber Zuführungen vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt. Bedingt durch unabwendbare Mehrausgaben in den Bereichen Kreisumlage, gestiegene Energiekosten, allgemein stark steigender Preisentwicklung (Inflation) und sehr wahrscheinlich erheblich anwachsender Personalausgaben (Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes) ist es der Gemeinde Gilching im Haushaltsjahr 2023 nicht möglich, den Verwaltungshaushalt durch Sparmaßnahmen und angenommener Gewerbesteuermehreinnahmen aus haushaltseigenen Mitteln auszugleichen. Dem Gemeinderat wurde der Umstand der zu erwartenden finanziell angespannten Lage in 2023, sowie das zu erwartende negative operative Ergebnis des Verwaltungshaushalts 2023 bereits am 15. Oktober 2022 angekündigt. Der Gemeinderat hat sich darauf verständigt, bis auf das fertigzustellende Kinderhaus an der Nicolaus-Otto-Straße, nur zwingend erforderliche investive Maßnahmen im Haushalt 2023 zu planen. 
Eine Kreditermächtigung ist im Jahr 2023 nicht vorgesehen. Für den Haushaltsausgleich ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 7.052.107,- € notwendig. 

Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Haushaltsplan 2023, sowie dem Investitionsprogramm (Finanzplanung) für die Jahre 2023 bis 2025 in der vorgelegten Form zuzustimmen*.

*) Die entsprechend markierten Aussagen stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Beschlussfassung vom 24.01.2023.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan 2023, dem Stellenplan 2023 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 in der vorgelegten Form zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan 2023, dem Stellenplan 2023 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download HHPlan2023 Gesamt 20012023.pdf
Download Präsentation Haushaltsplan 2023.pdf

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7. Feuerwehrfahrzeug Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Rüstwagen der Freiwilligen Feuerwehr Gilching (Baujahr 1997) ist mittlerweile 25 Jahre alt und sollte dringend durch ein Neufahrzeug ersetzt werden. Der erste Kommandant hat daher am 27.10 einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht und um entsprechende Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2023 gebeten. Die Kostenschätzung für ein Ersatzfahrzeug beläuft sich auf 550.000 € – 600.000 €. Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt bis zu 24 Monate.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt von der Erfordernis der Ersatzbeschaffung für einen Rüstwagen der Freiwilligen Feuerwehr Gilching Kenntnis und stimmt dieser zu. Die Verwaltung wird beauftragt die hierfür erforderliche Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Erfordernis der Ersatzbeschaffung für einen Rüstwagen der Freiwilligen Feuerwehr Gilching Kenntnis und stimmt dieser zu. Die Verwaltung wird beauftragt die hierfür erforderliche Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag FFW Gilching - Ersatzbeschaffung Rüstwagen.pdf

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö informativ 8
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8.1. Umfrage Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 8.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer liegt eine Umfrage der TU München vor, die im Rahmen eines Masterstudienganges das Mobilitätsverhalten der Mitarbeiter im Gewerbegebiet West abfragen soll. Auftraggeber ist der Campus Oberpfaffenhofen. Er bittet um Erläuterung.
BM Walter erklärt, dass die Umfrage (in Kooperation mit der gwt, dem DLR und den Betreibern vor Ort) das Mobilitätsverhalten am Standort abfragen soll, um die Gegebenheiten entsprechend anpassen zu können (z.B. reaktivieren der Haltestelle „Weichselbaum“).

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8.2. Streupflicht Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 8.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Zweiter BM Fink spricht die problematische Verkehrssituation im Gemeindegebiet bei Eisglätte an. Er weist darauf hin, dass der Bauhof trotz vereisten Straßen nicht alle Straßen salzen dürfe aufgrund eines GR-Beschlusses und bittet um Information.
BM Walter gibt an, dass auch im Rathaus Bürgerbeschwerden vorliegen, der Bauhof sich aber an den Beschluss halten muss. Bei Blitzeis kann er das Aussetzen des Beschlusses anordnen. BM Walter weist jedoch noch einmal eindringlich darauf hin, dass viele Bürgerinnen und Bürger noch immer nicht wissen, dass sie die Räum- und Streupflicht (1,20m von der Grundstücksgrenze) auch betrifft, wenn kein Bürgersteig an das Grundstück grenzt.

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8.3. Access Points und WLan Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 8.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Boneberger möchte von der Verwaltung wissen, wann die Access Points für die Schulen eingerichtet sind und die Schulen über ein funktionsfähiges WLan verfügen.
Herr Breitenherdt gibt an, dass die Kabel bereits da sind und die Geräte demnächst bestellt werden. Bis Ende der Pfingstferien sollte das Thema abgeschlossen sein.

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8.4. Mobilitätskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 8.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Boneberger erkundigt sich nach dem Stand des Mobilitätskonzeptes.
BM Walter gibt an, dass dem Gremium voraussichtlich in der Februar-Sitzung des Gemeinderates der Stand des Konzeptes präsentiert wird.

Datenstand vom 28.03.2023 09:45 Uhr