Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 21:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Mobilität
3.2 Ramadama
4 Erschließungsbeitragsrecht; Abschnittsbildung Angerfeldstraße/Tannenstraße
5 Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung gemäß den Aufnahmekriterien der AGFK (Antrag GR Fiegert, Bürger für Gilching, vom 02.02.2023)
6 Bushaltestelle Pollinger Straße Vorstellung der Entwurfsplanung, Beauftragung LP5-9
7 Bushaltestelle Landsberger Straße, Vorstellung Entwurfsplanung, Beauftragung LP 5-9
8 Verschiedenes
8.1 PFAS Verseuchung - Flughafen Oberpfaffenhofen
8.2 Einbahnregelung Römerstraße/Am Römerstein
8.3 IT Zusammenschluss Landkreisgemeinden

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023.02.28 GR Niederschrift öffentlich incl. Anlagen.pdf
Download Bekanntmachung 28.02.2023.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 24.01.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 24.01.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2023.01.24 GR Niederschrift öffentlich.pdf

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Löschung Auflassungsvormerkung auf FlNr. 1470/2 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Freigabe der Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche von ca. 10 m² für die Gemeinde Gilching lastend auf der FlNr. 1470/2, Gemarkung Gilching, Grundbuchblatt 3637 des Amtsgerichts Starnberg, zu.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö informativ 3
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3.1. Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 3.1

Diskussionsverlauf

GR Fiegert berichtet über die Verkehrsunfallstatistik 2022. Die Unfälle sind zwar seit 2019 rückläufig, allerdings steigen diese im Bereich des Radverkehrs seit 2020 an. 75% der Radunfälle waren ohne Beteiligung Dritter. 
Der ADFC bietet am Samstag 01.04.2023 um 13.30 Uhr ein Fahrsicherheitstraining für Pedelec- und E-Bike-Fahrerinnen und Fahrer an. Eine Anmeldung ist dringend erforderlich. Nähere Informationen können unter adfc-starnberg.de „Aktuelles“ abgerufen werden.

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3.2. Ramadama

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GR Gebauer weist auf den „Ramadama“-Termin am 18.03.2023 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr hin und bedankt sich beim Bund Naturschutz, dem Jugendbeirat und der Jugendfeuerwehr. Treffpunkt ist am Rathaus-Parkplatz.

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4. Erschließungsbeitragsrecht; Abschnittsbildung Angerfeldstraße/Tannenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Angerfeld- und Tannenstraße hergestellt und gemeinsam über Erschließungsbeiträge abgerechnet.
Im Verfahren hat sich herausgestellt, dass bei der Tannenstraße die privaten Grundstücksstreifen, auf die das Niederschlagswasser stellenweise abläuft, von der Widmung nicht erfasst sind. Damit ist die Tannenstraße mangels ordnungsgemäßer Straßenentwässerung im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn noch nicht endgültig hergestellt.
Den beitragsrechtlichen Erfordernissen könnte dadurch Rechnung getragen werden, dass entweder die bautechnischen Maßnahmen kurzfristig noch durchgeführt werden oder eine Abschnittsbildung beschlossen wird.

 
Jegliche bautechnische Maßnahme, welche das Abfließen des Niederschlagswassers auf Privatgrund verhindert, müsste auf den Privatgrundstücken ausgeführt werden. Mit einer solchen Zustimmung kann nicht gerechnet werden.
Für den Fall, dass eine Straße, die sich beitragsrechtlich als eine Erschließungsanlage darstellt, in bestimmten Bereichen in absehbarer Zeit nicht endgültig hergestellt werden kann, besteht nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Möglichkeit einer Abschnittsbildung. Die Abschnittsbildung steht im Ermessen der Gemeinde. Der Kommune soll hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, den angefallenen Erschließungsaufwand zeitnah über Erschließungsbeiträge zu refinanzieren.
Da die Tannenstraße nur 72 Meter lang ist und die von der Rechtsprechung für die Selbstständigkeit einer Erschließungsanlage entwickelte „100 m – Grenze“ somit nicht erreicht wird, ist sie grundsätzlich als Bestandteil der Angerfeldstraße anzusehen, so dass eine Abschnittbildung in Betracht kommt.
Im vorliegenden Fall besteht jedoch die Besonderheit, dass die Tannenstraße aufgrund ihrer Ausgestaltung und der Zahl der an ihr anliegenden Grundstücke nicht den Eindruck einer bloßen unselbstständigen Zufahrt als Anhängsel zur Angerfeldstraße erweckt, sondern eigenständigen Charakter hat. Das heißt, die Tannenstraße kann eventuell als eigene Erschließungsanlage angesehen werden.
Da jedoch im vorliegenden Fall die Beurteilung nicht eindeutig ist, ist es geboten, vorsorglich eine Abschnittsbildung zu beschließen. Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Döring ist in der Sitzung anwesend und wird weitere Erläuterungen bei Bedarf geben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Angerfeldstraße (bestehend aus den Grundstücken Fl. Nrn. 594/10, 593/2 und 590/9 und Teilflächen der Fl. Nrn. 490/23, 582, 538/4 und 538/3, jeweils Gemarkung Argelsried) beginnend ab Einmündung Staatsstraße St2068 bis zum Ende der Angerfeldstraße (Ostgrenze der Fl. Nr. 590/9) wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebildet (gelb dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:2000).
Die Tannenstraße (rot dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:2000) verbleibt als weiterer Abschnitt.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dr. jur. Döring, Döring Spieß Rechtsanwälte, anwesend.

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion und haushaltsrechtlichen Erwägungen ergeht folgender Beschluss:
Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Angerfeldstraße (bestehend aus den Grundstücken Fl. Nrn. 594/10, 593/2 und 590/9 und Teilflächen der Fl. Nrn. 490/23, 582, 538/4 und 538/3, jeweils Gemarkung Argelsried) beginnend ab Einmündung Staatsstraße St2068 bis zum Ende der Angerfeldstraße (Ostgrenze der Fl. Nr. 590/9) wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebildet (gelb dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:2000).
Die Tannenstraße (rot dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:2000) verbleibt als weiterer Abschnitt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Dokumente
Download LP_Abschnittsbildung _Angerfeldstraße.pdf

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5. Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung gemäß den Aufnahmekriterien der AGFK (Antrag GR Fiegert, Bürger für Gilching, vom 02.02.2023)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 26.01.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde Gilching als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) beitreten soll. Im Sommer 2022 hat die Gemeinde Gilching den offiziellen Mitgliederkandidatenstatus bekommen und durchläuft derzeit ein Zertifizierungsverfahren. Im Rahmen des AGFK-Zertifizierungsverfahrens ist ein Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs erforderlich. Dieser Beschluss soll den kommunalpolitischen Willen zur Radverkehrsförderung dokumentieren und bildet das Rückgrat der Radverkehrsförderung in der Gemeinde Gilching.
Herr Fiegert stellt im Namen der Fraktion „Bürger für Gilching“ (BfG) den beiliegenden Antrag an den Gemeinderat zur Förderung des Radverkehrs in Gilching. Die Verwaltung begrüßt diesen Antrag.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn GR Fiegert vom 02.02.2023 zu und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Mittel jährlich einzuplanen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung priorisiert und zeitnah umzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn GR Fiegert vom 02.02.2023 zu:

Mit folgenden Grundsätzen wird der kommunalpolitische Wille zur Radverkehrsförderung manifestiert:

  1. Radverkehr wird als wesentlicher Bestandteil einer zukunftsfähigen orts- und umweltverträglichen Mobilität angesehen.
  2. Die Gemeinde Gilching bekennt sich ausdrücklich zur Förderung des Radverkehrs und strebt die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Gemeinde“ des AGFK an.
  3. Die Gemeinde Gilching nimmt sich im Zuges dessen vor, den Radverkehrsanteil im Modal Split um mindestens 5%-Punkte in 5-7 Jahren zu steigern, bezogen auf den Basiswert, der sich aus der Haushaltsbefragung zum Mobilitätskonzept ergibt.
  4. Im bereits beauftragten Mobilitätskonzept soll die geforderte Steigerung des Radverkehrsanteils im Modal Split um mindestens 5%-Punkte in 5-7 Jahren konkret berücksichtigt werden.
  5. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sollen abgestimmt werden
  • mit den Ergebnissen der Haushaltsbefragung zu Gilchings Mobilitätskonzept,
  • den Ergebnissen aus den Diskussionsveranstaltungen mit den Bürgern zum Mobilitätskonzept
  • und den Empfehlungen des ADFC im Rahmen des Arbeitskreises „Runder Tisch Radverkehr“.
  1. Die weitere Radverkehrsförderung erfolgt dabei entsprechend den Leitlinien des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 „Fahrradland Deutschland 2030“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in den Bereichen
  • Infrastruktur ((Be-)Schaffung, Verbesserung von Radverkehrsstrukturen),
  • Informationsaustausch mit weiteren Fachstellen / Akteuren (z.B. zur Beschaffung von Datengrundlagen, zur Routendefinition, mit dem Ziel einer besseren Vernetzung mit überörtlichen Radwegen)
  • Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit zur Promotion des Radverkehrs und der Radrouten)
  • und Service (Alle Maßnahmen die den Radfahrenden entlang der Strecke oder an Start und Ziel unterstützen, z.B. Beschilderung, Service- und Reparaturstationen, Fahrradanhängerservice, Lastenräderverleih, regelmäßige Aktualisierung des Internet-Informationsangebotes etc.)
  1. Die Gemeinde Gilching verpflichtet sich entsprechend der gemeindlichen finanziellen Leistungsfähigkeit, entsprechende Haushaltsmittel jährlich einzuplanen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrsanteils priorisiert und zeitnah, jedoch spätestens bis in 7 Jahren, d.h. bis zum Jahr 2029 umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag zur Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Radverkehrsförderung.pdf

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6. Bushaltestelle Pollinger Straße Vorstellung der Entwurfsplanung, Beauftragung LP5-9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses am 21.06.2021 wurde die Planungsleistung für die Bushaltestellen Argelsried, Neugilching und GWP Süd mit den Leistungsphasen 1-4 vergeben. 
Für die Haltestelle Gilching- Argelsried wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Neudert eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erarbeitet.
Die Kostenberechnung liegt im nichtöffentlichen Teil bei.
Die Entwurfsplanung wurde bei einer Besprechung am 12.07.2022 mit dem Landratsamt Starnberg, dem MVV und der Polizei vorbesprochen und abgestimmt. 
Für die Maßnahme sind Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragt.
Zur Umsetzung der Maßnahme in 2023 sind die Leistungsphasen 5 Ausführungsplanung,6 Vorbereitung der Vergabe, 7 Mitwirkung bei der Vergabe, 8 Bauoberleitung und 9 Objektbetreuung zu beauftragen.
Hinweis: Der Friedenspfahl kann an seinem ursprünglichen Standort erhalten bleiben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Haushaltsrest aus 2022

Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurfsplanung vom 06.02.2023 wird zugestimmt.
  2. Das Ingenieurbüro Neudert aus Herrsching wird mit den Leistungsphasen 5-9 beauftragt.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr M. Eng. Neudert, Neudert Ingenieure GmbH, anwesend.

Beschluss

  1. Der Entwurfsplanung vom 06.02.2023 wird zugestimmt.
  2. Das Ingenieurbüro Neudert aus Herrsching wird mit den Leistungsphasen 5-9 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Beschluss_Bauausschuss_21.06.2021.pdf
Download Entwurf_Lageplan_06.02.2023.pdf
Download Entwurf_Querschnitt_06.02.2023.pdf

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7. Bushaltestelle Landsberger Straße, Vorstellung Entwurfsplanung, Beauftragung LP 5-9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses am 21.06.2021 wurde die Planungsleistung für die Bushaltestellen Argelsried, Neugilching und GWP Süd mit den Leistungsphasen 1-4 vergeben. 
Für die Haltestelle Neugilching wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Neudert eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erarbeitet.
Die Kostenberechnung liegt im nichtöffentlichen Teil bei.
Die Entwurfsplanung wurde mit dem Landratsamt Starnberg, dem MVV und der Polizei vorbesprochen und abgestimmt. 

Zur Umsetzung der Maßnahme in 2024 sind die Leistungsphasen 5 Ausführungsplanung,6 Vorbereitung der Vergabe, 7 Mitwirkung bei der Vergabe, 8 Bauoberleitung und 9 Objektbetreuung zu beauftragen.

Für die Fahrradabstellanlagen wurde mit der DB Station & Service im Rahmen der         Bike&Ride Offensive Kontakt aufgenommen. Hier wurde bereits die kostenfreie Flächenprüfung durchgeführt und ein Planentwurf erarbeitet. Die Fördermöglichkeit wird aktuell geprüft. Die Umsetzung ist ebenfalls in 2024 möglich. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Die Mittel sind im Haushalt 2024 bereit zu stellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurfsplanung vom 06.02.2023 wird zugestimmt
  2. Das Ingenieurbüro Neudert wird mit den Leistungsphasen 5-9 beauftragt
  3. Die Mittel zur Umsetzung sollen im Haushalt 2024 bereitgestellt werden

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr M. Eng. Neudert, Neudert Ingenieure GmbH, anwesend.

Beschluss

  1. Der Entwurfsplanung vom 06.02.2023 wird zugestimmt.
  2. Das Ingenieurbüro Neudert wird mit den Leistungsphasen 5-9 beauftragt.
  3. Die Mittel zur Umsetzung sollen im Haushalt 2024 bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Beschluss_Bauausschuss_21.06.2021.pdf
Download Entwurf_Lageplan_06.02.2023.pdf
Download Entwurf_Lageplan_Bike und Ride.pdf
Download Entwurf_Querschnitt_06.02.2023.pdf

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö informativ 8
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8.1. PFAS Verseuchung - Flughafen Oberpfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 8.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger möchte wissen, ob der Flughafen Oberpfaffenhofen (z.B. durch die Verwendung von Löschmittelschaum) von einer PFAS-Verseuchung betroffen ist.
BM Walter liegen keine Informationen hierüber vor. Die Verwaltung wird dieses Thema jedoch beobachten.

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8.2. Einbahnregelung Römerstraße/Am Römerstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 8.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich nach dem Stand der geplanten Einbahnregelung Römerstraße/Am Römerstein.
BM Walter erklärt, dass diese nicht umgesetzt wird, da die Aufsichtsbehörden und die Polizei eine Einbahnregelung in diesem Bereich abgelehnt haben.

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8.3. IT Zusammenschluss Landkreisgemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 8.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram spricht die neue IT-Gesellschaft an, die von einigen Landkreisgemeinden gegründet wurde und möchte wissen, ob auch die Gemeinde Gilching dieser beitreten wird.
BM Walter verneint dies, da die Verwaltung diesbezüglich gut aufgestellt ist und auch weiterhin autark bleiben möchte.

Datenstand vom 30.03.2023 14:29 Uhr