Datum: 23.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022
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2 |
Am Markt 1; Antrag auf isolierte Befreiung zur Erweiterung des bestehenden Müllhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1302/4, Gem. Gilching
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3 |
Apostelholzweg 17b; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, Gem. Gilching
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4 |
Hochsteigerweg 7; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens/Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1735/24, Gem. Gilching
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5 |
Karolingerstr. 10; Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1329/11, Gem. Gilching
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6 |
Kosthofstr. 10, 10a; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, Gem. Gilching
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7 |
Leitenweg 26; Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1073/2, Gem. Gilching
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8 |
Mahdenholzweg 18, 20; Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Einzelgaragen und Stellplätzen auf den Grundstücken FlNrn. 1642/6 und 1642/7, Gem. Gilching
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9 |
Neubruchweg 27; Bauantrag zur Aufstockung eines best. Mehrfamilienhauses mit Dachausbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 3248/44, Gem. Gilching
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10 |
Nicolaus-Otto-Str. 2; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/9, Gem. Argelsried
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11 |
Nicolaus-Otto-Str. 9; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/11 und 142/3, Gem. Argelsried
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12 |
Waldstr. 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1653, Gem. Gilching
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13 |
Tekturantrag zum Kiesabbau im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung & Rekultivierung für die Grundstücke Fl.Nr. 3187/2, 3208, 3209/2, 317, 2138, 3218/2, 3219 und 3220, jeweils Gemarkung Gilching, hier: ergänzende Unterlagen i.d.F. vom 14.11.2022
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14 |
10. Teiländerung des Bebauungsplans "Reßweg Süd" für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich Fl.Nr. 1222 jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
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15 |
Bushaltestelle mit Fußgängerampel, Am Römerstein/ Ecke Unterbrunner Ring
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16 |
Verschiedenes
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16.1 |
Straßenschäden
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_16.01.2023.pdf
Download Niederschrift ö_24.01.2023.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Am Markt 1; Antrag auf isolierte Befreiung zur Erweiterung des bestehenden Müllhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1302/4, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortszentrum“.
Beantragt wird die Erweiterung eines bestehenden Müllhauses um ca. 1,75 m mit 0,35 m Dachüberstand in nordöstlicher Richtung.
Der Bebauungsplan „Ortszentrum“ setzt vereinzelt Müllsammelstellen im Zentrumsbereich fest. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass diese für den Bereich „Am Markt“ weder von der Anzahl noch von der Größe ausreichend dimensioniert sind.
Dies zeigt auch die bereits zugelassene isolierte Befreiung für zwei weitere Müllhäuser im Bereich der Bebauung Karolingerstr. 1, außerhalb der festgesetzten Müllsammelstelle.
Zahllose, wild herumstehende und überlaufende Mülltonnen bzw. umherfliegende Müllsäcke sind bestimmt nicht dienlich für die Optik des Ortszentrums. Das Verstauen und Abstellen der Mülltonnen und Müllsäcke in hierfür vorgesehene Mülltonnenhäuschen ist positiv zu sehen und sollte entsprechend unterstützt werden.
Daher sollte dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Erweiterung des bestehenden Mülltonnenhäuschens gefolgt werden.
Die Erweiterung erfolgt auf einer privaten Gemeinschaftsgrünfläche.
Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO sind Mülltonnenhäuser grundsätzlich verfahrensfrei, da jedoch die Festsetzungen (Gemeinschaftsgrünfläche, Müllsammelstelle) des Bebauungsplanes Ortszentrum entgegenstehen, ist eine isolierte Befreiung erforderlich. Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Erweiterung des bestehenden Müllhauses auf dem Grundstück Am Markt 1 - Fl.Nr. 1302/4, Gemarkung Gilching - um 1,75 m sowie 0,35 m Dachüberstand in nordöstlicher Richtung und einer Grundfläche von 7,88 m² wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Erweiterung des bestehenden Müllhauses auf dem Grundstück Am Markt 1 - Fl.Nr. 1302/4, Gemarkung Gilching - um 1,75 m sowie 0,35 m Dachüberstand in nordöstlicher Richtung und einer Grundfläche von 7,88 m² wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Am Markt 1_Lageplan.pdf
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3. Apostelholzweg 17b; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 132,82 qm
Wandhöhe: 4,30 m
Firsthöhe: 6,48 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 47°
Geschossigkeit: nur Erdgeschoss
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Apostelholzweg 26 - 32 294,00 qm 6,50 m 8,80 m E + I + D
Stäudlweg 9 - 9b 196,60 qm 6,40 m 8,98 m E + I + D
Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für das Vorhaben werden 2 Stellplätze vorgehalten. Die gd. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Apostelholzweg 26 - 32 und Stäudlweg 9 - 9b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Apostelholzweg 26 - 32 und Stäudlweg 9 - 9b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Apostelholzweg 17b_Lageplan.pdf
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4. Hochsteigerweg 7; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens/Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1735/24, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplans „westlich St. Egidi-Straße“.
Beantragt wird die Errichtung eines Wintergartens zur Wohnraumerweiterung mit einer Grundfläche von 41,93 m².
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen getroffen:
- Höchstzulässige Geschossfläche: 200 m²
- maximal 2 Vollgeschosse
- 4m Traufhöhe bei zweigeschossigen Gebäuden, 3m Traufhöhe bei eingeschossigen Gebäuden
- Satteldächer mit einer Dachneigung von 27° für Haupt- und Nebengebäude
Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. Dachneigung gestellt. Dieser soll mit 6° anstatt mit 27° ausgeführt werden.
Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen, da die Grundzüge der Planung auf Grund veränderter Dachneigung, welche nicht das Hauptwohngebäude betrifft, nicht betroffen sind.
Ferner wird durch die Wohnraumerweiterung die zulässige Geschossfläche überschritten. Im Bebauungsplangebiet wurden bereits ähnliche Überschreitungen genehmigt. Seitens der Verwaltung steht auch für diese Befreiung kein Hinderungsgrund entgegen.
Da der Bebauungsplan eigene Festsetzungen bzgl. der Anzahl der Stellplätze enthält, greift hier die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nicht.
Die erforderlichen Stellplätze nach Bebauungsplan werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden unter Bezugnahme der Vergleichsfälle Hochsteigerweg 5 und 11 befürwortet:
- Überschreitung der zulässigen GFZ
- Dachneigung 6° anstatt 27°
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden unter Bezugnahme der Vergleichsfälle Hochsteigerweg 5 und 11 befürwortet:
- Überschreitung der zulässigen GFZ
- Dachneigung 6° anstatt 27°
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Hochsteigerweg 7_Lageplan.pdf
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5. Karolingerstr. 10; Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1329/11, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.01.2023
|
ö
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|
5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung von 4 Doppelhaushälften, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
Haus 1 + 2 Haus 3 + 4
überbaute Fläche: 177,52 m² 147,52 m²
Wandhöhe: 6,84 m 6,75 m
Wandhöhe Zwerchgiebel: 8,75 m 8,75 m
Firsthöhe: 10,44 m 10,44 m
Dachform: Satteldach Satteldach
Dachneigung: 45° 45°
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Karolingerstr. 12-12c Karolingerstr. 14
überbaute Fläche: 296,00 m² 245,00 m²
Wandhöhe: 6,60 m 6,40 m
Wandhöhe Zwerchgiebel: 7,80 m 7,00 m
Firsthöhe: 10,86 m 10,60 m
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
Das Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die Höhenentwicklung des Zwerchgiebels nicht mehr in die Umgebung ein.
Gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind für das geplante Vorhaben insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. Diese werden in Form von 5 offenen Stellplätzen und 3 Garagen nachgewiesen.
Gemäß Satzung müssen Garagen, deren Außenwände zur öffentlichen Verkehrsfläche weisen, mindestens 1 m Abstand zu ihr einhalten und sind zu begrünen.
Bei der vorliegenden Planung wird für die Garagen, welche parallel zur Karolingerstraße errichtet werden sollen, nur ein Abstand von 0,50 m eingehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatz-satzung ist somit nicht eingehalten.
Ferner ist auf die Problematik der Zufahrt für die Stellplätze/Garagen im Kreuzungsbereich Pähler Weg / Karolingerstraße einzugehen. Hierzu wird auf die Stellungnahme des Ordnungsamtes und Sachgebiet Tiefbau verwiesen:
„Bei dem oben genannten Bauvorhaben wird die Zufahrtssituation der Stellplätze entlang der Karolingerstraße und der Kreuzung Pähler Weg vom Ordnungsamt und Sachgebiet Tiefbau als äußert kritisch betrachtet.
Auf der anliegenden, öffentlichen Verkehrsfläche führt ein breiter Fußweg (Fahrradfahrer frei) entlang.
Dieser ist eine wichtige, stark frequentierte Verbindung zwischen Starnberger Weg und Römerstraße. Er hat eine wichtige Erschließungsfunktion der anliegenden Wohnquartiere. Ebenfalls ist diese Strecke eine wichtige Schulwegeverbindung zur Mittel- und Grundschule.
Bei den längs angeordneten Fertiggaragen Haus 2 und Haus 4 ist durch die geschlossene Bauweise eine Sichtbeziehung der Verkehrsteilnehmer beim Ausfahren nur sehr eingeschränkt möglich. Der Kreuzungsbereich Karolingerstraße, Pähler Weg und Pollinger Straße ist derzeit bereits ein kritischer Verkehrsknotenpunkt.
Mit Schulweg, 2 Buslinien des ÖPNV, die Wegeverbindung zum S-Bahnhof Gilching-Argelsried, die Fahrradverbindung zwischen der Kiltrahinger Straße (Fahrradstraße) und Pollinger Straße zum Bahnhof, ist diese Kreuzung bereits jetzt außerordentlich stark belastet.
Einer Zufahrt, an einer Kreuzungsecke für die Fertiggarage Haus 4 und den Stellplatz Haus 4, kann aus oben aufgeführten Sachverhalten nicht zugestimmt werden.“
Auch die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist nicht eingehalten. Die Gebäude haben jeweils eine Gesamtlänge von 20,025 m. Das sog. „16m-Privileg“ (Reduzierung der Abstandsflächen auf 0,4 H, wenn Gebäude eine Länge von 16 m nicht überschreitet) kann an den langen Seiten des Gebäudes somit nicht angewendet werden.
In der vorliegenden Planung wird jedoch jeweils an einer der langen Seiten der Gebäude eine Abstandsfläche mit 0,4 H berechnet, was somit nicht der Satzung entspricht.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die Wandhöhe des Zwerchgiebels nicht mehr in die Umgebung einfügt, sowohl Festsetzung Nr. A.III.2 der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung als auch die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nicht eingehalten sind.
Die Zufahrt des Stellplatzes und der Garagen über den Kreuzungsbereich Pähler Weg / Karolingerstraße wird ebenfalls kritisch gesehen, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hierdurch beeinträchtigt werden.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die Wandhöhe des Zwerchgiebels nicht mehr in die Umgebung einfügt, sowohl Festsetzung Nr. A.III.2 der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung als auch die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nicht eingehalten sind.
Die Zufahrt des Stellplatzes und der Garagen über den Kreuzungsbereich Pähler Weg / Karolingerstraße wird ebenfalls kritisch gesehen, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hierdurch beeinträchtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Dokumente
Download Karolingerstr. 10_Lageplan.pdf
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6. Kosthofstr. 10, 10a; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhaues, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 211,20 qm
Wandhöhe: 4,40 m
Firsthöhe: 9,20 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 45°
Geschossigkeit: E + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Apostelholzweg 26 - 32 294,00 qm 6,50 m 8,80 m E + I + D
Stäudlweg 9 - 9b 196,60 qm 6,40 m 8,98 m E + I + D
Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für das Vorhaben werden 4 Stellplätze vorgehalten. Die gd. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Apostelholzweg 26 - 32 und Stäudlweg 9 - 9b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Apostelholzweg 26 - 32 und Stäudlweg 9 - 9b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Kosthofstr. 10, 10a_Lageplan.pdf
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7. Leitenweg 26; Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1073/2, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich nach § 35 BauGB bauplanungsrechtlich im Außenbereich.
Auf dem Grundstück wurden folgende Genehmigungen des Landratsamtes Starnberg erteilt:
- Austragshaus für die ehemalige Gärtnerei; Bescheid vom 14.03.1985, Auflage 73: Errichtung von 2 Stellplätzen
- Geräteschuppen im westlichen Teil des Baugrundstücks mit einer max. Grundfläche von 7 m², Bescheid vom 17.06.1991
Bislang gibt es auf dem Grundstück nur einen Stellplatz in Form einer Einzelgarage. Die jetzige Grundstückseigentümerin möchte nun einen Carport (direkt neben der bestehenden, genehmigten Garage) errichten und so der damaligen Auflage nachkommen, sodass der 2. Pkw nicht auf der Straße geparkt werden muss. Die Erschließung des bereits vorhandenen Wohngebäudes mit Garage und damit auch des Carports ist gesichert. Ferner wird der Carport seitlich hin mit Rankpflanzen begrünt.
Das geplante Vorhaben kann nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB verwirklicht werden, da nicht entgegengehalten werden kann, dass dieses der Darstellung des Flächennutzungsplans als „landwirtschaftliche Fläche“ widerspricht, da das Gebäude als Austragshaus für einen Gärtnereibetrieb genehmigt und hierfür 2 Stellplätze gefordert wurden.
Auch die Entstehung einer Splittersiedlung kann durch die Errichtung des Carports nicht begründet werden, da dieser als Stellplatznachweis für das Bestandsgebäude dient und Auflage 73 aus dem Genehmigungsbescheid von 1985 durch das Vorhaben erfüllt wird. Der natürlichen Eigenart der Landschaft wird durch Eingrünung des Carports ebenfalls Rechnung getragen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Leitenweg 26_Lageplan.pdf
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8. Mahdenholzweg 18, 20; Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Einzelgaragen und Stellplätzen auf den Grundstücken FlNrn. 1642/6 und 1642/7, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung von 4 Doppelhaushälften, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche: 155,20 qm je Doppelhaus
Wandhöhe: 6,30 / 6,42 m
Firsthöhe: 9,50 / 9,62 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 31,73°
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung (Fuchsgraben 18 - 18b) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 203,00 qm
Wandhöhe: 6,40 m
Firsthöhe: 9,90 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für das Vorhaben werden 4 Einzelgaragen sowie 4 offenen Stellplätze vorgehalten. Somit ist die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalles Fuchsgraben 18 - 18b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalles Fuchsgraben 18 - 18b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Mahdenholzweg 18, 20_Lageplan.pdf
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9. Neubruchweg 27; Bauantrag zur Aufstockung eines best. Mehrfamilienhauses mit Dachausbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 3248/44, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird eine energetische Dachsanierung mit Dachausbau und Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienhauses (Teilstück).
Das Gebäude wurde mit Genehmigung von 1960 als freistehendes Wohnhaus errichtet. Dieses wurde mit Genehmigung von 1969 um einen Grenzanbau (zu Weichselbaumer Str. 24) erweitert.
Die Aufstockung und Dachsanierung erfolgt nur für einen Teil des Gebäudes (Gebäude von 1960).
Das aktuelle Bestandsgebäude weist derzeit folgende Maße auf:
überbaute Fläche: 173,00 m²
Wandhöhe: 6,30 m
Firsthöhe: 8,70 m
Geschossigkeit: E + I + D
Nach der Aufstockung für einen Teil des Gebäudes entstehen folgende Maße:
überbaute Fläche: 173,00 m²
Wandhöhe: 6,70 m
Höhe Zwerchgiebel: 8,30 m
Firsthöhe: 9,85 m
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Weichselbaumer Str. 24 Neubruchweg 29
überbaute Fläche: 330,00 m² 189,00 m²
Wandhöhe: 6,50 m 6,60 m
Höhe Zwerchgiebel: 7,70 m/9,90 m 7,80 m
Firsthöhe: 9,90 m 10,00 m
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Stellplätze werden in ausreichender Zahl gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kann eingehalten werden.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird - unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Weichselbaumer Str. 24 und Neubruchweg 29 - das planungsrechtliche Einvernehmen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird - unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Weichselbaumer Str. 24 und Neubruchweg 29 - das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Neubruchweg 27_Lageplan.pdf
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10. Nicolaus-Otto-Str. 2; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/9, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.
Beantragt wird die Errichtung von drei Lichtwerbeanlagen, bestehend aus Einzelbuchstaben.
Der Bebauungsplan setzt bzgl. Werbeanlagen folgendes fest:
„Anlagen an Gebäuden dürfen die Traufkante nicht überschreiten, die Werbefläche darf insgesamt nur 5% der jeweiligen Fassadenfläche und die Schrifthöhe darf max. 15% der Gebäudehöhe an der Ausführungsstelle betragen.
Eine Beleuchtung von Werbeanlage ist nur von oben nach unten ausgerichtet zulässig. Nicht zulässig sind blinkende Werbeanlagen oder zum Ort bzw. zur BAB 96 strahlende Beleuchtungen von Werbeanlagen.“
Die beantragten Leuchtwerbeanlagen sollen jeweils mit den Maßen 4000 x 1781 mm ausgeführt werden. Der Bebauungsplan wird im Hinblick auf die Größenbeschränkung eingehalten. Die jeweiligen Anbringungsbereiche sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Für die Errichtung wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Art der Beleuchtung gestellt.
Die geplanten Anlagen sollen als selbstleuchtende, dimmbare Einzelbuchstaben (Beleuchtung erfolgt mit Ausrichtung nach vorne) ausgeführt werden. Eine automatische Lichtsteuerung mit Nachtabsenkung kann eingebaut werden.
Auf dem Grundstück Am Römerstein 53 befindet sich bereits eine gleichartige Beleuchtung.
Da auf Grund der Situierung sowie Ausrichtung der Werbeanlage von keiner Beeinträchtigung des Verkehrs auf Grund der angedachten Beleuchtung auszugehen ist, steht Seitens der Verwaltung einer Befreiung nichts entgegen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von Festsetzung Nr. 9.2 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ bzgl. Beleuchtung der Werbeanlage wird - wie beantragt - befürwortet.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von Festsetzung Nr. 9.2 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ bzgl. Beleuchtung der Werbeanlage wird - wie beantragt - befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Dokumente
Download Nicolaus-Otto-Str. 2_Lageplan.pdf
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11. Nicolaus-Otto-Str. 9; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/11 und 142/3, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.
Beantragt wird die Errichtung von zwei Lichtwerbeanlagen, bestehend aus Einzelbuchstaben.
Der Bebauungsplan setzt bzgl. Werbeanlagen folgendes fest:
„Anlagen an Gebäuden dürfen die Traufkante nicht überschreiten, die Werbefläche darf insgesamt nur 5% der jeweiligen Fassadenfläche und die Schrifthöhe darf max. 15% der Gebäudehöhe an der Ausführungsstelle betragen.
Eine Beleuchtung von Werbeanlage ist nur von oben nach unten ausgerichtet zulässig. Nicht zulässig sind blinkende Werbeanlagen oder zum Ort bzw. zur BAB 96 strahlende Beleuchtungen von Werbeanlagen.“
Die beantragten Leuchtwerbeanlagen sollen jeweils mit den Maßen 4000 x 1781 mm ausgeführt werden. Der Bebauungsplan wird im Hinblick auf die Größenbeschränkung eingehalten. Die jeweiligen Anbringungsbereiche sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Für die Errichtung wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Art der Beleuchtung gestellt.
Die geplanten Anlagen sollen als selbstleuchtende, dimmbare Einzelbuchstaben (Beleuchtung erfolgt mit Ausrichtung nach vorne) ausgeführt werden. Eine automatische Lichtsteuerung mit Nachtabsenkung kann eingebaut werden.
Auf dem Grundstück Am Römerstein 53 befindet sich bereits eine gleichartige Beleuchtung.
Da auf Grund der Situierung sowie Ausrichtung der Werbeanlage von keiner Beeinträchtigung des Verkehrs auf Grund der angedachten Beleuchtung auszugehen ist, steht Seitens der Verwaltung einer Befreiung nichts entgegen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von Festsetzung Nr. 9.2 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ bzgl. Beleuchtung der Werbeanlage wird - wie beantragt - befürwortet.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von Festsetzung Nr. 9.2 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ bzgl. Beleuchtung der Werbeanlage wird - wie beantragt - befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Dokumente
Download Nicolaus-Otto-Str. 9_Lageplan.pdf
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12. Waldstr. 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1653, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.01.2023
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
1) Wird einer Bebauung mit einem 6-Familienhaus mit Tiefgarage zugestimmt?
Die Bebauung des Grundstücks mit einem 6-Familienhaus mit Tiefgarage ist grundsätzlich möglich.
2) Wird einer Bebauung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 260 m² zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 261 m². Die beantragte Grundfläche von 260 m² fügt sich somit in die Umgebung ein.
3) Wird einer maximalen Wandhöhe von 6,40 m zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,90 m. Eine geplante Wandhöhe von 6,40 m fügt sich somit in die Umgebung ein.
4) Wird einer maximalen Firsthöhe von 9,80 m zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Firsthöhe von 11,80 m. Eine geplante Firsthöhe von 9,80 m fügt sich somit in die Umgebung ein.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1) Wird einer Bebauung mit einem 6-Familienhaus mit Tiefgarage zugestimmt?
Die Bebauung des Grundstücks mit einem 6-Familienhaus mit Tiefgarage ist grundsätzlich möglich.
2) Wird einer Bebauung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 260 m² zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 261 m². Die beantragte Grundfläche von 260 m² fügt sich somit in die Umgebung ein.
3) Wird einer maximalen Wandhöhe von 6,40 m zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,90 m. Eine geplante Wandhöhe von 6,40 m fügt sich somit in die Umgebung ein.
4) Wird einer maximalen Firsthöhe von 9,80 m zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Firsthöhe von 11,80 m. Eine geplante Firsthöhe von 9,80 m fügt sich somit in die Umgebung ein.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1) Wird einer Bebauung mit einem 6-Familienhaus mit Tiefgarage zugestimmt?
Die Bebauung des Grundstücks mit einem 6-Familienhaus mit Tiefgarage ist grundsätzlich möglich.
2) Wird einer Bebauung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 260 m² zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 261 m². Die beantragte Grundfläche von 260 m² fügt sich somit in die Umgebung ein.
3) Wird einer maximalen Wandhöhe von 6,40 m zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,90 m. Eine geplante Wandhöhe von 6,40 m fügt sich somit in die Umgebung ein.
4) Wird einer maximalen Firsthöhe von 9,80 m zugestimmt?
In der Umgebung (Waldstr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Firsthöhe von 11,80 m. Eine geplante Firsthöhe von 9,80 m fügt sich somit in die Umgebung ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Waldstr. 8_Lageplan.pdf
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13. Tekturantrag zum Kiesabbau im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung & Rekultivierung für die Grundstücke Fl.Nr. 3187/2, 3208, 3209/2, 317, 2138, 3218/2, 3219 und 3220, jeweils Gemarkung Gilching, hier: ergänzende Unterlagen i.d.F. vom 14.11.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.01.2023
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses vom 17. August 2020 wurde zum Antrag bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nun wurden ergänzende Unterlagen i.d.F. vom 14.11.2022 eingereicht. Eine Beteiligung der Gemeinde erfolgt nach § 36 BauGB. Planungsrechtliche Belange der Gemeinde Gilching sind nicht betroffen. Die Unterlagen können gerne vorab eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig bat um namentliche Nennung ihrer Gegenstimme.
Dokumente
Download Beschluss Bauausschuss v. 17.08.2020.pdf
Download Rekultivierung_Lageplan.pdf
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14. 10. Teiländerung des Bebauungsplans "Reßweg Süd" für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich Fl.Nr. 1222 jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.01.2023
|
ö
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beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.10.2022 zu o.g. Bauleitplanverfahren den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die 10. Teiländerung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Hier wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
§ 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Anlass für die 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ für die o. g. genannten Grundstücke ist eine innerhalb des Straßenzugs stark abweichende Quotiente von Grundstücksflächen zu Baufenstern. Städtebauliche Gründe für diese unterschiedlichen Ausweisungen können aus heutiger Sicht sowie aus der aktuell gültigen Satzung und Begründung nicht nachvollzogen werden. Für das Grundstück liegt eine A-Typik vor, die eine Änderung des Bebauungsplans rechtfertigt. Eine Mehrung des Maßes der baulichen Nutzung findet hierdurch nicht statt, da alle übrigen Festsetzungen bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung einzuhalten sind.
Ferner soll in die 10. Teiländerung bzgl. den Festsetzungen für Abstandsflächen aufgenommen werden, dass die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe anzuwenden ist, da die bereits im Bebauungsplan i. d. F. v. 20.06.1977 getroffene Regelung zu den Abstandsflächen vom Wortlaut her sehr schwammig getroffen ist und Raum für verschiedene Interpretationen zulässt.
Mit der Planerstellung wurde der Äußere Planungsverband München beauftragt. Dessen Erstentwurf liegt nun in der Fassung vom 22.12.2022 vor (siehe Anlage 1). Dieser muss nun vor der ersten Planauslegung inhaltlich vom Bauausschuss gebilligt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 12.01.2023 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 22.12.2022 wird inhaltlich gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 12.01.2023 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 22.12.2022 wird inhaltlich gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2022-12-22_10. TÄ Reßweg Süd_Entwurf_Begründung.pdf
Download 2022-12-22_10. TÄ Reßweg Süd_Entwurf_Satzung.pdf
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15. Bushaltestelle mit Fußgängerampel, Am Römerstein/ Ecke Unterbrunner Ring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.01.2023
|
ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Mit dem Beschluss des Ausschusses für Energie, Umwelt und Verkehr vom 10.05.2021 wurde die Verwaltung mit der Prüfung zur Umsetzung einer stationären Fußgängerampel an der Querungshilfe Unterbrunner Ring/ Am Römerstein beauftragt.
Im Rahmen der beauftragten Leistungsphasen 1 und 2 wurden vom Planungsbüro OSS aus Tutzing Vorentwürfe erarbeitet. Die Variante 2 wurde mit der Polizeiinspektion Germering, dem Landratsamt Starnberg (Stabsstelle Mobilität) und dem MMV gemeinsam abgestimmt. Die an dieser Stelle bereits bestehende Bushaltestelle „GWG Argelsried“ soll im Rahmen dieser Baumaßnahme, gemäß den Vorgaben des Nahverkehrskonzeptes des Landratsamtes Starnberg, barrierefrei umgestaltet werden. Nach einem Antrag von „Bürger für Gilching“ aus dem Jahr 2014 sollen Bushaltestellen mit Wartehäuschen ausgestattet werden, dies kann hier ebenfalls umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Beschlussvorschlag
- Der Vorentwurfsplanung Variante 2 vom 15.03.2022 wird zugestimmt
- Das Planungsbüro OSS, beratende Ingenieure PartGmbB aus Tutzing wird mit den Leistungsphasen 3 - 4 und 5 bis 9, nach der gültigen Honorarordnung für Ingenieurleistung stufenweise beauftragt.
Beschluss
- Der Vorentwurfsplanung Variante 2 vom 15.03.2022 wird zugestimmt
- Das Planungsbüro OSS, beratende Ingenieure PartGmbB aus Tutzing wird mit den Leistungsphasen 3 - 4 und 5 bis 9, nach der gültigen Honorarordnung für Ingenieurleistung stufenweise beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Vorentwurf.pdf
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16. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
informativ
|
16 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
zum Seitenanfang
16.1. Straßenschäden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.01.2023
|
ö
|
|
16.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig weist darauf hin, dass auf der Straße Richtung Germannsberg bei Straßenbauarbeiten im Zuge des Wassernotverbundes mit Alling einige Schäden entstanden sind.
Erster Bürgermeister Walter erklärt, dass dies bekannt ist und im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Alling liegt.
Datenstand vom 27.03.2023 12:14 Uhr