Datum: 27.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.02.2023
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Zehentstadel 5; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 198/1, Gem. Gilching
4 Am Steinberg 2b; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 278, Gem. Argelsried
5 Starnberger Weg 12; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1488/2, Gem. Gilching
6 NOS4 - Neubau Kinderhaus Argelsried - Beauftragung Trockenbauarbeiten
7 Landschaftsbauarbeiten Gewerbepark Ost
8 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift ö 20230327.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.02.2023

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.02.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.02.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.03.2023 ö informativ 2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Keine Bekanntgaben

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3. Am Zehentstadel 5; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 198/1, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid vor zur Errichtung eines 3-Spänners mit folgenden Maßen vor:
überbaute Fläche:                  249,00 m²
Wandhöhe bergseitig:             3,00 m
Wandhöhe talseitig:             8,25 m
Firsthöhe bergseitig:             5,82 m
Firsthöhe talseitig:                     11,10 m
Geschossigkeit:                  E + 2 + D

Nun liegt der Verwaltung ein entsprechender Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners vor, welcher wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                                    240,69 m²
Wandhöhe bergseitig:                               4,03 m
Wandhöhe talseitig:                               9,57 m
Firsthöhe bergseitig:                               9,17 m
Firsthöhe talseitig:                                      11,86 m
Geschossigkeit:                                     E + 2 + D
Dachneigung:                                           30°
Dachform:                                             Satteldach

In der Umgebung findet sich ein Gebäude (Am Zehentstadel 3) mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                    240,00 m²
Wandhöhe bergseitig:                               6,10 m
Wandhöhe talseitig:                               8,65 m
Firsthöhe bergseitig:                               8,90 m
Firsthöhe talseitig:                                      11,45 m
Geschossigkeit:                                    E + 2 + D

Das beantragte Gebäude fügt sich im Hinblick auf die talseitige Wand- und Firsthöhe nicht mehr in die Umgebung ein.

Durch die Dacheinschnitte im Dachgeschoss hat das beantragte Gebäude zudem eine nach außen hin wahrnehmbare 4-geschossige Wirkung, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Für das Vorhaben sind gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 6 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. Diese werden in einer Garage nachgewiesen. Die Satzung ist somit eingehalten.

Die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gilching ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die beantragte Wand- und Firsthöhe sowie die 4-geschossige Wirkung auf Grund der Dacheinschnitte nicht mehr in die umliegende Bebauung einfügt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die beantragte Wand- und Firsthöhe sowie die 4-geschossige Wirkung auf Grund der Dacheinschnitte nicht mehr in die umliegende Bebauung einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Am Zehentstadel 5_Lageplan.pdf

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4. Am Steinberg 2b; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 278, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit folgenden Maßen vor:
überbaute Fläche:                                    350,00 m²
Wandhöhe hangseitig:                           6,135 bis 7,01 m
Wandhöhe talseitig:                           7,83 bis 8,465 m

Nun liegt der Verwaltung ein entsprechender Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                                    338,59 m²
Wandhöhe hangseitig:                                7,94m
Wandhöhe talseitig:                                8,70 m
Geschossigkeit:                                           E + II
Dachform:                                             Flachdach/Pultdach (Aufzug)

Das Vorhaben entspricht im Hinblick auf die talseitige Wandhöhe nicht dem genehmigten Vorbescheid. 

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen (lt. Landratsamt):
Am Steinberg:                  HsNrn. 6 - 6c                  Am Steinberg 10
überbaute Fläche:                  ca. 350,72,00 m²                    ca. 277,52 m²
Wandhöhe:                                     8,30 m                             9,60 m
Firsthöhe:                                   10,40 m                             9,60 m
Dachform:                               Satteldach                        Flachdach
Geschossigkeit:                            2,5                                      3,0

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind 15 Stellplätze sowie zusätzlich 3 Besucherstellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Hiervon werden 15 in der Tiefgarage und 3 oberirdische Stellplätze vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Gem. der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 22 Stellplätze für Fahrräder nachzuweisen. Hiervon werden 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 7 oberirdische Stellplätze direkt in Eingangsnähe vorgehalten. Die Satzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Am Steinberg 2b_Lageplan.pdf

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5. Starnberger Weg 12; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1488/2, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Starnberger Weg“.

Es ist beabsichtigt, auf dem oben genannten Grundstück den vorhandenen Bestand abzubrechen und ein Doppelhaus mit folgenden Maßen zu errichten:
überbaute Fläche:                   130,93 m²
Traufhöhe:                                6,22 m
Wandhöhe:                                6,50 m
Firsthöhe:                                8,88 m
Dachneigung:                          30°
Dachform:                           Satteldach
Geschossigkeit:                  E + I + D


Bei der damaligen Aufstellung des Bebauungsplanes wurde um das Hauptgebäude ein Bauraum gezogen, aber nicht um die vorspringenden, genehmigten Bauteile. Auch weist die Planzeichnung für Garagen eine suboptimale Lage des Bauraumes aus und regelt zudem weder offene Stellplätze noch Carports.

Für die beabsichtigte Planung des Doppelhauses sind daher Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich. Als Begründung für die Befreiungsanträge wird vom Bauherrn folgendes vorgebracht:
„Gem. § 31 Abs. 3 BauGB kann in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201 a BauGB bestimmt ist, (…) von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Gilching ist mittlerweile in der Gebietsbestimmungsverordnung vom 06.09.2023 als „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ unter Nr. 1.17.5 aufgeführt. Somit kann 
§ 31 Abs. 3 BauGB angewendet werden.

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid wird folgende Frage gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1) Werden für das im beiliegenden Plan dargestellte Vorhaben die Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenze und des Bauraums für Stellplätze erteilt und ist die im beiliegenden Plan dargestellte Planung planungsrechtlich (Abweichung u. a. auch von den Abstandsflächen) möglich?

Bauraum Hauptgebäude
Der Bauraum ist mit ca. 13 x 8 m festgesetzt.
Das geplante Doppelhaus soll mit 15,89 x 8,24 m ausgeführt werden.

Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden bereits vielfach Befreiungen bzgl. Überschreitung des Bauraumes für Hauptgebäude zur Erweiterung der Wohnfläche genehmigt. Hierbei sind Abmessungen für Doppelhäuser entstanden, die vergleichbar mit dem beantragten Vorhaben sind.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 6. September 2022 die Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau) beschlossen, die am 16. September 2022 in Kraft getreten ist. Damit hat Bayern die im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes neu eingefügte Ermächtigung des § 201a BauGB umgesetzt und durch Rechtsverordnung diejenigen Gebiete bestimmt, in denen nach Auswertung der statistischen Datengrundlage und nach Anhörung aller Städte, Märkte und Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt (Begründung der Verordnung zur bauplanungsrechtlichen Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt). Auch der Landkreis Starnberg und damit auch die Gemeinde Gilching sind hier nun aufgeführt.

Im Hinblick auf die Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 3 BauGB und der vielen Bezugsfälle in der Umgebung stehen Seitens der Verwaltung einer Befreiung zur Überschreitung des festgesetzten Bauraumes keine Hinderungsgründe entgegen.

Bauraum Stellplätze
Im Bebauungsplan ist für das Grundstück nur ein Bauraum für eine Garage festgesetzt.

Da für das Bebauungsplangebiet die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung gilt, sind für die Errichtung eines Doppelhauses insgesamt 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen, welche außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen und Stellplätze errichtet werden müssen.
Auch hierfür wurden im Bebauungsplangebiet bereits etliche gleichartige Befreiungen genehmigt. Zudem wären nach der Bayerischen Bauordnung Garagen, Carports und offene Stellplätze grundsätzlich verfahrensfrei. 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, stehen Seitens der Verwaltung auch dieser Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

1) Werden für das im beiliegenden Plan dargestellte Vorhaben die Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenze und des Bauraums für Stell-plätze erteilt und ist die im beiliegenden Plan dargestellte Planung planungsrechtlich möglich?

Bauraum Hauptgebäude
Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden bereits vielfach Befreiungen bzgl. Überschreitung des Bauraumes für Hauptgebäude zur Erweiterung der Wohnfläche genehmigt. Hierbei sind Abmessungen für Doppelhäuser entstanden, die vergleichbar mit dem beantragten Vorhaben sind.
Im Hinblick auf die Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 3 BauGB und der vielen Bezugsfälle in der Umgebung, wird eine Befreiung zur Überschreitung des festgesetzten Bauraumes befürwortet.
Dem Vorhaben stehen nachbarliche Interessen und öffentliche Belange nicht entgegen.

Bauraum Stellplätze
Auch hierfür wurden im Bebauungsplangebiet bereits etliche gleichartige Befreiungen genehmigt. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird eine Befreiung von der Festsetzung nach § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

1) Werden für das im beiliegenden Plan dargestellte Vorhaben die Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenze und des Bauraums für Stell-plätze erteilt und ist die im beiliegenden Plan dargestellte Planung planungsrechtlich möglich?

Bauraum Hauptgebäude
Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden bereits vielfach Befreiungen bzgl. Überschreitung des Bauraumes für Hauptgebäude zur Erweiterung der Wohnfläche genehmigt. Hierbei sind Abmessungen für Doppelhäuser entstanden, die vergleichbar mit dem beantragten Vorhaben sind.
Im Hinblick auf die Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 3 BauGB und der vielen Bezugsfälle in der Umgebung, wird eine Befreiung zur Überschreitung des festgesetzten Bauraumes befürwortet.
Dem Vorhaben stehen nachbarliche Interessen und öffentliche Belange nicht entgegen.

Bauraum Stellplätze
Auch hierfür wurden im Bebauungsplangebiet bereits etliche gleichartige Befreiungen genehmigt. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird eine Befreiung von der Festsetzung nach § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Starnberger Weg 12_Lageplan.pdf

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6. NOS4 - Neubau Kinderhaus Argelsried - Beauftragung Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Trockenbauarbeiten für den Neubau des Kinderhauses Nicolaus-Otto-Straße 4 wurden beschränkt ausgeschrieben. Bei Eröffnung am 28.02.2023 lagen sechs wertbare Angebote vor. Die Preise des Bieters sind marktüblich. Die freigegebene Kostenberechnung i.H.v. 177.725,00 € wird um 22 % unterschritten. Ein Zuschlag hat auf das wirtschaftlichste Angebot zu erfolgen. Die Vergabeunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen unter den nicht-öffentlichen Punkten bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt Firma WM-Thermo-Akustik, Gilching den Auftrag für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 23.02.2023 i.H.v. 137.806,11 Euro brutto.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt Firma WM-Thermo-Akustik, Gilching den Auftrag für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4 gemäß Angebot vom 23.02.2023 i.H.v. 137.806,11 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Landschaftsbauarbeiten Gewerbepark Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Jahr 2019 wurde der Gewerbepark Ost verkehrstechnisch erschlossen.
Inzwischen sind fast alle Grundstücke bebaut und die Maßnahme kann mit der Ausführung der Landschaftsbauarbeiten vervollständigt werden.
An Hand der Auflagen aus dem Bebauungsplan wurde eine Landschaftsplanung und das Leistungsverzeichnis erarbeitet.
Die Landschaftsbauarbeiten wurden in einer beschränkten Ausschreibung im Staatsanzeiger veröffentlicht. Es haben sich 16 Unternehmen beworben.
Bei der Submission am 09.03.2023 haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.
Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung hat die Fa. Gaissmaier, GartenLandschaft, mit einer Angebotssumme von 172.387,92 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Kostenschätzung vom 09.02.2023 lag bei 200.688,74€.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Über Haushaltsreste gedeckt

Beschlussvorschlag

  1. Das Submissionsergebnis im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Es wird vorgeschlagen, dass der Auftrag mit einer Auftragssumme von 172.387,92€ brutto an die Fa. Gaissmaier, Hallbergmooser Str. 53,85356 Freising vergeben wird, hier wurde das wirtschaftlichste Gebot abgegeben.

Beschluss

  1. Das Submissionsergebnis im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Es wird vorgeschlagen, dass der Auftrag mit einer Auftragssumme von 172.387,92€ brutto an die Fa. Gaissmaier, Hallbergmooser Str. 53,85356 Freising vergeben wird, hier wurde das wirtschaftlichste Gebot abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.03.2023 ö informativ 8

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldungen

Datenstand vom 27.04.2023 09:25 Uhr