Datum: 13.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.04.2024
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Pfarrhofgasse 6: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 112, 113, 105/3, Gem. Gilching
4 Römerstr. 46, 48, 48a; Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1227/2, 1228/4, Gem. Gilching
5 Kiltrahingerstr. 18: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1341/9, Gem. Gilching
6 Gilgener Heide 9a; Bauantrag zur Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnraum im Dachgeschoss u. Erweiterung d. Wohnraum auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3116, /1, /2, /10, Gem. Gilching
7 Landsberger Straße 47: Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1654/4, Gem. Gilching
8 Hakenholzweg 7, 7a: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit 4 WE auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/11, Gem. Gilching
9 Stadt Germering; Beteiligung bei Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.2 „Volksfestplatz – Kinderbetreuung und Grünanlage“ sowie Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.3 „Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“ gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
10 Steuerungskonzept Windenergie, Teilfortschreibung des Regionalplans München; informelles Beteiligungsverfahren zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes
11 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_06.05.2024.pdf
Download Niederschrift ö_14.05.2024.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.04.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 15.04.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 15.04.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Rottenried 1
Bauantrag für einen Ersatzbau für eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle

Diskussionsverlauf

Rottenried 1
Bauantrag für einen Ersatzbau für eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle

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3. Pfarrhofgasse 6: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 112, 113, 105/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche:   123,89 m² 
Wandhöhe:                      6,15 m 
Firsthöhe:                    8,05 m
Geschossigkeit:          E+I
Dachform:                  Satteldach
Dachneigung:        21,00 °

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

                               Brucker Str. 44        Ölbergeweg 1        Ölbergweg 1a+1b
Überbaute Fläche:                 373,00 m²                287,00 m²                372,00 m²
Wandhöhe:                             9,30 m                    5,98 m                     6,48 m
Firsthöhe:                          11,80 m                  11,09 m                  11,29 m
Geschossigkeit:                   E+I+DG                  E+I+DG                   E+I+DG

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben werden zwei offene Stellplätze und ein Carport errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Brucker Str. 44, Ölbergweg 1, Ölbergweg 1a+1b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Brucker Str. 44, Ölbergweg 1, Ölbergweg 1a+1b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Pfarrhofgasse 6.pdf

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4. Römerstr. 46, 48, 48a; Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1227/2, 1228/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche:                 1.108,37 m² 
Wandhöhe:                                     4,41 m (Gartenseite) bis 12,86 m (Straßenseite)
Geschossigkeit:                 E+III
Dachform:                           Flachdach

Geplant sind 28 Wohneinheiten und eine Fläche von 338 m² für vier Verkaufsräume. 

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Römerstraße 40,42,44 Ecke Keltenstr. 2 a:
Überbaute Fläche:                 1.392,00 m²        
Wandhöhe:                         9,30 bis 14,30 m
Geschossigkeit:                  E+II+D bis E+III

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben werden 70 Stellplätze benötigt, wovon 49 Stellplätze in der geplanten Tiefgarage und 21 offene Stellplätze oberirdisch nachgewiesen werden. Zudem müssen 94 Fahrradstellplätze errichtet werden. Hiervon werden 45 Stellplätze in der Tiefgarage und 49 Stellplätze oberirdisch (Nähe Eingänge) nachgewiesen. Zusätzlich wird auch Stellraum für Lastenfahrräder geplant. Die gdl. Kfz- und Fahrradabstellplatzsatzung sind somit eingehalten. 
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Sanierungssatzung. Die positive Stellungnahme zum Vorhaben vom Büro Plankreis liegt vor; das Vorhaben entspricht somit der Sanierungssatzung.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Römerstraße 40,42,44 Ecke Keltenstr. 2 a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 
Eine sanierungsrechtlich Genehmigung wird erteilt.  

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Römerstraße 40,42,44 Ecke Keltenstr. 2 a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 
Eine sanierungsrechtlich Genehmigung wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Dokumente
Download Römerstr. 46-48a_Lageplan.pdf

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5. Kiltrahingerstr. 18: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1341/9, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche: 141,00 m²
Wandhöhe:                    6,29 m 
Firsthöhe:                  8,04 m 
Geschossigkeit:        E+I 
Dachform:                   Satteldach
Dachneigung:         20,00 °

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

  1. Kiltrahingerstr. 20 
  2. Meginhardstr. 23
  3. Meginhardstr. 21, 21 a, 21 b

  1.                        B)                C)
Überbaute Fläche:                 180,00 m²                273,00 m²        267,00 m²
Wandhöhe:                             5,85 m                    6,00 m             5,60 m
Firsthöhe:                            9,20 m                  10,00 m            8,25 m
Geschossigkeit:                    E+I+DG                  E+I+DG           E+I+DG

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben werden eine Doppelgarage und ein offener Stellplatz errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Kiltrahingerstr. 20, Meginhardstr. 23 und Meginhardstr. 21, 21 a, 21 b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Kiltrahingerstr. 20, Meginhardstr. 23 und Meginhardstr. 21, 21 a, 21 b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Kiltrahinger Str. 18.pdf

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6. Gilgener Heide 9a; Bauantrag zur Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnraum im Dachgeschoss u. Erweiterung d. Wohnraum auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3116, /1, /2, /10, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgestellt. Eine Beratung und Abstimmung ist nicht erforderlich.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wurde vom Bauherrn vorerst zurückgezogen; eine Beratung und Abstimmung war nicht erforderlich.

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7. Landsberger Straße 47: Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1654/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche:            384,56 m² 
Wandhöhe:                             11,80 m 
Geschossigkeit:                       E+III
Dachform:                            Flachdach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

                                  Landsberger Str. 41  
Überbaute Fläche:                 432,00 m²                
Wandhöhe:                           12,07 m                         
Geschossigkeit:                          E+III         

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben müssen insgesamt 26 Kfz-Stellplätze nachgewiesen werden. Hiervon werden 14 Stellplätze in der geplanten Tiefgarage und 12 Stellplätze oberirdisch errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Zusätzlich müssen zu dem Vorhaben 31 Fahrradabstellplätze nachgewiesen werden, hiervon sind 20% allgemein zugänglich zu errichten. Die benötigten Fahrradabstellplätze werden alle in der Tiefgarage nachgewiesen. Theoretisch können die fehlenden 20% oberirdisch in der Grünfläche gegenüber des Eingangsbereiches nachgewiesen werden. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Finanzielle Auswirkungen

  

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Landsberger Straße 41 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Gemäß der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 20% der nachzuweisenden Stellplätze allgemein zugänglich anzulegen. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Landsberger Straße 41 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Gemäß der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 20% der nachzuweisenden Stellplätze allgemein zugänglich anzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
Download Lageplan Landsberger Str. 47.pdf

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8. Hakenholzweg 7, 7a: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit 4 WE auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/11, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Auf dem Grundstück wurden ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus, welche durch einen erdgeschossigen überdachten Fahrradraum miteinander verbunden sind, genehmigt. 

Mit Antrag vom 27.10.23 wurde der Umbau des Dachgeschosses beim bestehenden Mehrfamilienhaus sowie die Nutzungsänderung eines Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus beantragt. In der Bauausschusssitzung vom 23.11.23 wurde das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung, dass sich die Wandhöhe sowie die dreigeschossige Wirkung, welche durch die beantragten Gauben entstünde, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge, verweigert. Auch die enorme Versiegelung des Grundstücks durch die neu zu schaffenden Stellplätze samt deren Zuwegung füge sich nicht in die Umgebung ein und würde zu bodenrechtlichen Spannungen führen. Das Landratsamt Starnberg lehnte den Bauantrag am 05.03.2024 ebenfalls ab. 

Beantragt wird nun die Nutzungsänderung eines Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten. Die Umbaumaßnahmen finden hauptsächlich innerhalb der Bestandsgebäude statt. Die Höhe sowie die Grundfläche der Gebäude werden nicht verändert. Lediglich ein Wintergarten (31,40 m²) soll zusätzlich angebaut werden. 

Für das Vorhaben müssen 12 zusätzliche Stellplätze errichtet werden (insgesamt 18 Stellplätze). Nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung müsste eine Tiefgarage gebaut werden. Aufgrund des Bestandsgebäudes ist dies nicht machbar, weshalb die Stellplätze oberirdisch auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Zusätzlich werden auf dem Grundstück 28 oberirdische Fahrradabstellplätze in der Nähe des Eingangsbereichs nachgewiesen. Die Satzungen sind somit eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von der Festsetzung IV Nr. 1 der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung bezügl. Errichtung einer Tiefgarage wird befürwortet. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von der Festsetzung IV Nr. 1 der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung bezügl. Errichtung einer Tiefgarage wird befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Dokumente
Download Lageplan Hakenholzweg 7, 7a.pdf

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9. Stadt Germering; Beteiligung bei Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.2 „Volksfestplatz – Kinderbetreuung und Grünanlage“ sowie Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.3 „Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“ gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 zwei Bebauungsplan-Vorentwürfe beschlossen:

  1. Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.2 „Volksfestplatz – Kinderbetreuung und Grünanlage“ sowie 
  2. Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.3 „Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“

Beide Bebauungsplan-Vorentwürfe wurden als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Weiterhin wurde für beide Bebauungsplan-Vorentwürfe der Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden (§ 13 a i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB) gefasst. In diesem Zusammenhang wird auch die Gemeinde Gilching beteiligt.

Im Jahr 2023 führte die Stadt Germering für den gesamten Bereich des sogenannten Volksfestplatzes sowie der Freifläche südlich der Kleinfeldstraße einen landschaftlichen Realisierungs-Wettbewerb zur Entsiegelung und Neugestaltung, mit städtebaulichem Ideenteil für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung, durch.

Auf Grundlage des mit dem 1. Platz ausgezeichneten Wettbewerbsbeitrags wurden zwei Bebauungsplan-Vorentwürfe, aufgeteilt nach den Bereichen westlich und östlich der Marktstraße, erarbeitet.

Vorgesehen ist im Umgriff des Bebauungsplan-Vorentwurfs IG 12.2, westlich der Marktstraße, die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung gegenüber der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung „Kleiner Muck“ sowie östlich anschließend eine mit Bäumen überstellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage und Kinderspielplatz“. Die bestehende und die geplante Kinderbetreuungseinrichtung sollen durch die Nutzung für Gemeinbedarf „Kinderbetreuung“ festgesetzt werden.

Im Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.3, östlich der Marktstraße und südlich der Kleinfeldstraße, ist die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerbereich zur Erhaltung der bereits bestehenden Marktnutzung vorgesehen. Weiterhin sind auch hier Bäume und Grünflächen an den Randbereichen geplant.

Der im nordwestlichen Bereich des Volksfestplatzes bestehende „Kleine Wertstoffhof“ samt Kunststoffsammelstelle sowie die Toilettenanlage sollen künftig weiter in südöstlicher Richtung verlagert werden. Das Baufeld für die künftige Toilettenanlage befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Marktnutzung und das Baufeld für den „Kleinen Wertstoffhof“/Kunststoffsammelstelle ist südlich an der Kleinfeldstraße vorgesehen. Auch ein Baufeld für einen Kiosk im Bereich der Marktfläche (textlich beschrieben) und südlich der Kleinfeldstraße für einen Gemeinschaftsraum/Lagerfläche südlich der Grünfläche (Nachbarschaftsgärten) ist geplant.

Die für die Nutzungen erforderlichen Parkplätze werden entlang der öffentlichen Erschließungsstraßen, teils mit temporärer und multifunktionaler Nutzbarkeit, untergebracht.
Die verkehrliche Erschließung ist über das bestehende Straßennetz, die Marktstraße, die Kleinfeldstraße sowie die Anliegerstraße „Zum Kleinen Muck“ gewährleistet

Die genannten Planunterlagen können eingesehen werden unter: 
Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.2: https://www.germering.de/germering/site.nsf/id/li_isssd4ldh3.html

Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.3:  https://www.germering.de/germering/site.nsf/id/li_isssd4m9wb.html

Aus Sicht der Verwaltung haben die innerörtlichen Planungen der Stadt Germering keine Auswirkungen auf die Gemeinde Gilching. Es wird vorgeschlagen, keine Einwendungen vorzutragen. 

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss Gilching nimmt Kenntnis von den Bebauungsplan-Vorentwürfen mit den Bezeichnungen IG 12.2 „Volksfestplatz –Kinderbetreuung und Grünanlage“ und IG 12.3 „Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“ in der Stadt Germering.  Es werden keinerlei Einwendungen gegen diese Planungen vorgetragen.

Beschluss

Der Bauausschuss Gilching nimmt Kenntnis von den Bebauungsplan-Vorentwürfen mit den Bezeichnungen IG 12.2 „Volksfestplatz –Kinderbetreuung und Grünanlage“ und IG 12.3 „Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“ in der Stadt Germering.  Es werden keinerlei Einwendungen gegen diese Planungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Steuerungskonzept Windenergie, Teilfortschreibung des Regionalplans München; informelles Beteiligungsverfahren zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

1.        Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) hat am 19.09.2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Steuerung der Windenergienutzung und in seiner Sitzung vom 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie beschlossen. Aktuell findet bis zum 31.05.2024 die informelle Vorabbeteiligung mit den RPV-Mit-gliedern, den an die Region München angrenzenden Regionalen Planungsverbänden und wichtigen Trägern öffentlicher Belange statt. Das Fortschreibungsverfahren soll dann bis Ende 2025 abgeschlossen werden.

2.        Die Unterlagen zum Vorabentwurf sind auf der Homepage des RPV unter folgendem Link einsehbar: www.region-muenchen.com/windenergie. Aufgrund des großen Konzeptumfangs (136 Seiten) sind hier in den Anlagen 1 bis 3 die für den Landkreis STA bzw. die Gemeinde Gilching relevanten Karten auszugsweise wie folgt beigefügt:
-        Teilraumüberblick: Landkreis Starnberg und Umgebung
-        Vorranggebiet 09: Flächen 09 a und 09 b nach RPV
-        Vorranggebiet 09: Flächen 09 a und 09 b nach RPV und durch Gemeinde Gilching über sachl. Teilflächennutzungsplan in 2012 festgestellte Konzentrationsflächen.

       Der Teilraumüberblick in Anlage 1 zeigt zum einen die in 2012 durch alle Mitgliedsgemeinden des Landkreises STA über sachl. Teilflächennutzungspläne rechtswirksam festgestellten Konzentrationsflächen (dunkelviolett schraffiert) und zum anderen die durch den RPV für den gesamten Landkreis STA letztlich vorgeschlagenen zwei Vorranggebiete:
-        eine blau umrandete Großstruktur, umfasst die Wadlhauser Gräben in Berg und den Forstenrieder Park (landkreisaußerhalb) und
-        ein violett umrandetes Cluster Kleinstrukturen im Gilchinger bzw. Allinger Gemeindegebiet, umfasst eine Fläche östlich Steinlach/ Rottenried und eine Fläche zwischen Steinlach und Holzhausen (in den Anlagen 2 und 3 detailliert dargestellt).

3.        Für den Landkreis STA wurde vereinbart, dass die Gemeinden ihre Stellungnahmen über das Landratsamt an den RPV gebündelt und fristgerecht abgeben. Im Vorlauf zur eingangs genannten RPV-Sitzung vom 11.01.2024 hatte der Landrat über sein Schreiben vom 08.01.2024 im Namen der Landkreisgemeinden bereits ausführlich Stellung genommen. Unter Bezugnahme darauf schlägt die Verwaltung folgende eigene Stellungnahme an den RPV vor:

„Die Gemeinde Gilching, Landkreis Starnberg nimmt im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans München zum Vorabentwurf Steuerungskonzept Windenergie (Stand März 2024) wie folgt Stellung:

Auf die sachbezogene Stellungnahme des Landkreises Starnberg vom 08.01.2024, unterzeichnet durch Herrn Landrat Stefan Frey, wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Insbesondere wird um eine erneute Prüfung gebeten, ob sämtliche bestehenden Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet Gilching, deren Eignung und vorrangige Nutzung für Windenergie bereits rechtswirksam festgestellt wurde, im Regionalplan in Gänze auch als Vorranggebiet für Windenergieanlagen übernommen werden können. Damit wäre auch unter dem neuen planungsrechtlichen Zulassungsregime für Windenergieanlagen ein kohärentes Ineinandergreifen von Regionalplanung und gemeindlicher Bauleitplanung gewährleistet. Zugleich wäre die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in den rechtswirksamen Konzentrationsflächen nicht nachträglich in Frage gestellt und die Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung weiterhin gesichert.
Zudem sollte schon in diesem Stadium der Teilfortschreibung eine Zusicherung des Planungsausschusses erfolgen, dass die in der Gemeinde Gilching bestehenden Konzentrationsflächen nicht als Ausschlussgebiet im Regionalplan überplant werden. Nur so ist für hier bereits eingeleitete und bevorstehende Ausbauvorhaben die notwendige Planungssicherheit gewährleistet. Andernfalls droht bis auf Weiteres ein Stillstand der Ausbauplanungen im Bereich der rechtswirksam festgestellten Konzentrationsflächen.
Der durch die Vorrangfläche 09 a vorgesehenen flächenmäßigen Vergrößerung der darunterliegend festgestellten Konzentrationsfläche wird zugestimmt. Die Gemeinde bittet aber darum, den Umgriff der Vorrangfläche 09 b vollständig an den der dort deutlich größer festgestellten Konzentrationsfläche anzupassen (siehe oben).“

4.        Vorstehende Stellungnahme ist dem Landratsamt STA mit der Bitte um fristgerechte Weiterleitung an den RPV zu übersenden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt unter Nr. 3 formulierte Stellungnahme dem Landratsamt Starnberg mit der Bitte um fristgerechte Weiterleitung an den Regionalen Planungsverband München im Rahmen des informellen Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie (Stand März 2024) zu übersenden.

Diskussionsverlauf

GR Fiegert stellt den Antrag, dass

  1. die Stellungnahme an das Landratsamt Starnberg wie folgt übermittelt wird:

Auf die sachbezogene Stellungnahme des Landkreises Starnberg vom 08.01.2024, unterzeichnet durch Herrn Landrat Stefan Frey, wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Insbesondere wird um eine erneute Prüfung gebeten, ob sämtliche bestehenden Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet Gilching, deren Eignung und vorrangige Nutzung für Windenergie bereits rechtswirksam festgestellt wurde, im Regionalplan in Gänze auch als Vorranggebiet für Windenergieanlagen übernommen werden können. Damit wäre auch unter dem neuen planungsrechtlichen Zulassungsregime für Windenergieanlagen ein kohärentes Ineinandergreifen von Regionalplanung und gemeindlicher Bauleitplanung gewährleistet. Zugleich wäre die Zulässigkeit von Wind-energieanlagen in den rechtswirksamen Konzentrationsflächen nicht nachträglich in Frage gestellt und die Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung weiterhin gesichert.
Zudem sollte schon in diesem Stadium der Teilfortschreibung eine Zusicherung des Planungsausschusses erfolgen, dass die in der Gemeinde Gilching bestehenden Konzentrationsflächen nicht als Ausschlussgebiet im Regionalplan überplant werden. Nur so ist für hier bereits eingeleitete und bevorstehende Ausbauvorhaben die notwendige Planungssicherheit gewährleistet. Andernfalls droht bis auf Weiteres ein Stillstand der Ausbauplanungen im Bereich der rechtswirksam festgestellten Konzentrationsflächen.
Die Gemeinde bittet aber darum, den Umgriff der Vorrangfläche 09 b vollständig an den der dort deutlich größer festgestellten Konzentrationsfläche anzupassen (siehe oben).“


und

  1. über die Aufnahme des Satzes „Der durch die Vorrangfläche 09 a vorgesehenen flächenmäßigen Vergrößerung der darunterliegend festgestellten Konzentrationsfläche wird zugestimmt.“ in die o. g. Stellungnahme eine separate Abstimmung durchgeführt wird:

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dem Antrag von GR Fiegert wird somit gefolgt.

Beschluss 2

Nachfolgender Satz soll zusätzlich noch in die o. g. Stellungnahme mit aufgenommen werden:

Der durch die Vorrangfläche 09 a vorgesehenen flächenmäßigen Vergrößerung der darunterliegend festgestellten Konzentrationsfläche wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Dokumente
Download Teilraumüberblick Landkreis STA und Umgebung.pdf
Download Vorranggebiet 09, Flächen RPV.pdf
Download Vorranggebiet 09, Flächen RPV und Gemeinde Gilching.pdf

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö informativ 11

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 08.10.2024 07:35 Uhr