Datum: 19.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:17 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.03.19 Bekanntmachung neu.pdf
Download 2024.03.19 Niederschrift öff.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.02.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.02.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
Grundstücksangelegenheiten; Freigabe Baubeschränkung für die Gemeinde Gilching auf Teilfläche FlNr. 1227/2 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Freigabe der Baubeschränkung für die Gemeinde Gilching lastend auf der Teilfläche von ca. 1.275 m² an dem Grundstück Flst. 1227/2 (gemäß beiliegendem Plan gelb gekennzeichnet) eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg von Gilching, Blatt 5918, zu und genehmigt ihn in allen Teilen.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. Bericht Sozialreferat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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3.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Franke gibt eine Stellungnahme zum Thema Demokratie und gegen Rechtsextremismus ab und weist überdies auf die Gründung des parteiübergreifenden Vereins „gemeinsam.demokratisch.bunt“ in Starnberg hin. Sie begrüßt weitere gemeinsame Aktionen der Ortsverbände aller vertretenden Fraktionen im Gemeinderat und schlägt einen gemeinsamen Auftritt aller Parteien auf dem Marktplatz vor, um für die Europawahl zu werben.
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3.2. Mobilitätskonzept - Online Bürgerbefragung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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3.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Fiegert macht auf die Online-Bürgerbefragung zum Mobilitätskonzept aufmerksam und bittet den Gemeinderat und alle Bürgerinnen und Bürger daran teilzunehmen. Die Teilnahme ist auch in Papierform möglich. In diesem Zusammenhang bittet BM Walter die anwesenden Pressevertreter hierfür die „Pressetrommel“ zu rühren.
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3.3. Earth Hour
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
|
ö
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3.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Gebauer informiert das Gremium über die 18. Earth Hour am 23.03.2024 bei der zwischen 20.30 Uhr und 21.30 Uhr wieder die Lichter ausgeschaltet werden, um ein Zeichen zu setzen für mehr Klima- und Umweltschutz. Die Gemeinde Gilching ist als teilnehmende Kommune ebenfalls gelistet.
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3.4. Klima
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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3.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Gebauer informiert das Gremium über eine Veranstaltung der vhs „Klimafit – Klimawandel vor der Haustür! Was kann ich tun? Der Referent Christian Ader beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz und engagiert sich seit Anfang 2022 bei der Energie-Genossenschaft Fünfseenland für die Energiewende in der Region.
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3.5. Kultur
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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3.5 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Dr. Rappenglück informiert das Gremium über das letzte Treffen der Kulturschaffenden Ende Februar. Das 10- jährige Jubiläum der Kulturwoche „Kultur 10“ findet statt von 11.10.2024 bis 26.10.2024.
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4. Neubau Feuerwehrhaus Gilching; Beauftragung der weiteren Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Für das Gilchinger Feuerwehrhaus liegt die bauaufsichtliche Genehmigung bereits seit dem Jahr 2022 vor. Die Baumaßnahme konnte bisher aufgrund der Haushaltslage noch nicht umgesetzt werden. In diesem und den weiteren Haushaltsjahren ist die Finanzlage so, dass das dringend benötigte Gilchinger Feuerwehrhaus nun gebaut werden kann. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits vom Gemeinderat im Haushalts- und Finanzplan für die Jahre 2024ff bewilligt.
Von den beauftragten Planern wurde das geplante Feuerwehrhaus nochmals auf Einsparmöglichkeiten geprüft. Das gesamte Planungskonzept samt aktueller Kostenberechnung wird in der Sitzung von den Planern vorgestellt werden.
Als nächstes wären die Ausführungsplanungen zu beauftragen. Herr Architekt Leins vom beauftragten Büro ArGe Architekten, Waldkirch, wird in der Sitzung den Zeitplan vorstellen und gemeinsam mit dem Kommandanten, Herrn Strobl, für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Baukosten wurden auf den aktuellen Stand gebracht und liegen den Sitzungsunterlagen bei. In die Aufstellung eingearbeitet wurden die allgemeine Baukostensteigerung sowie die Einsparungen am Gebäude und die aktualisierten Fördermittel.
Aufgrund der Unterbrechung der Planungen wurde von den Planungsbüros beantragt, die aktuellen Baukosten den offenen Leistungsphasen zu Grunde zu legen. Die Honorare sollen aufgrund der zeitlichen Verzögerung und den geänderten Planungen ebenfalls angepasst werden und sind so in die Gesamtkosten aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt Neubau Feuerwehrhaus Gilching, Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.
- Die aktualisierten Gesamtkosten, Stand 25.01.2024 werden zur Kenntnis genommen. Diesen wird zugestimmt, die entsprechenden Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung sowie dem Neubau des Feuerwehrhauses Gilching gemäß vorgeschlagenem Zeitplan.
- Die bestehenden Honorarverträge werden auf Grundlage der aktualisierten Kostenberechnung fortgeschrieben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Stufen der Honorarverträge entsprechend vollständig abzurufen.
- Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Fördermittel zu beantragen.
Diskussionsverlauf
Zu diesem Top sind Herr Leins und Frau Podvorica Potoku, ArGe Architekten, anwesend und stellen den aktuellen Projektstand vor.
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt Neubau Feuerwehrhaus Gilching, Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.
- Die aktualisierten Gesamtkosten, Stand 25.01.2024 werden zur Kenntnis genommen. Diesen wird zugestimmt, die entsprechenden Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung sowie dem Neubau des Feuerwehrhauses Gilching gemäß vorgeschlagenem Zeitplan.
- Die bestehenden Honorarverträge werden auf Grundlage der aktualisierten Kostenberechnung fortgeschrieben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Stufen der Honorarverträge entsprechend vollständig abzurufen.
- Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Fördermittel zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Interkommunale Bündelausschreibung Ökostrom für die gemeindlichen Liegenschaften;
Kündigung des bestehenden Vertrags und Ausschreibung Lieferbeginn 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2022 wurden die Ergebnisse der Interkommunalen Bündelausschreibung Ökostrom mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2023 mitgeteilt. Der bestehende Liefervertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2024 und darüber hinaus eine Verlängerungsoption. Die Laufzeit wurde aufgrund der damals hohen Handelsmarge beim Energiepreis kurz gewählt.
Mittlerweile ist sowohl die Handelsmarge als auch der Börsenstrompreis gesunken. Die derzeitige Marktsituation ist stabil, da es auf dem europäischen Strommarkt zurzeit keine Produktionsengpässe gibt und die Stromproduzenten besser aufgestellt sind als zum damaligen Beschaffungszeitpunkt. Bei einer Neuausschreibung ist mit einer wesentlich niedrigeren Handelsmarge und damit einem geringeren Energiepreis zu rechnen.
Da die bisherigen Ausschreibungen der Stromlieferverträge über das Ingenieurbüro Specht zufriedenstellend waren und auch das jetzige Ausschreibungskonzept überzeugend ist, schlägt die Verwaltung vor, wieder über das Ingenieurbüro Specht in Form einer interkommunalen Bündelausschreibung auszuschreiben.
Da die Lage auf dem Strommarkt ausreichend stabil ist, sind geringere Energiepreise zu erwarten. Eventuell kann eine teilweise Beschaffung auf dem Spotmarkt in Erwägung gezogen werden.
Rahmenbedingungen der Ausschreibung sind:
- Sammelausschreibung mit mehreren Kommunen, daher genaue Festlegung der Standards im Kreis der beteiligten Kommunen
- Europaweite Ausschreibung
- Ökostromkriterien in Anlehnung an den Leitfaden des Umweltbundesamtes
- Durchgehende Betreuung durch Ingenieurbüro Specht
Günstiger Fixpreis der Ausschreibung
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
1. Der Bürgermeister wird beauftragt den bestehenden Vertrag mit den Gemeindewerken Oberhaching zum 31.12.2024 zu kündigen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Gilching für den Zeitraum ab 01.01.2025 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung).
3. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.
4. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist durch den Ersten Bürgermeister auf das für die Gemeinde Gilching wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.
Beschluss
1. Der Bürgermeister wird beauftragt den bestehenden Vertrag mit den Gemeindewerken Oberhaching zum 31.12.2024 zu kündigen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Gilching für den Zeitraum ab 01.01.2025 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung).
3. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.
4. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist durch den Ersten Bürgermeister auf das für die Gemeinde Gilching wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Aufstellung von Trinkbrunnen in der Gemeinde Gilching; (Antrag CSU Fraktion vom 07.02.2024)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die CSU Gemeinderatsfraktion stellte mit Schreiben vom 07.02.2024 den Antrag, in der Gemeinde Gilching Trinkbrunnen aufzustellen (siehe Anlage).
Die Verwaltung hat daraufhin die Gemeindewerke KU um eine Einschätzung gebeten, was möglich und was förderfähig wäre:
Förderfähig ist Planung, Errichtung des Trinkbrunnenbauwerks mit Installation von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum, nicht jedoch Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie die städtebauliche Einbindung. Maximal sind zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde förderfähig.
Voraussetzungen:
- ansprechend gestaltete Form
- aktueller Stand der Technik bzgl. der hygienischen Anforderungen
- Nutzung des angebotenen Wassers kostenfrei
- Informationstafel in unmittelbarer Umgebung
- Ein Abbau bzw. eine Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, d.h. für längstens sechs Monate im Jahr, ist förderunschädlich.
Höhe der Förderung:
Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt.
Mögliche Aufstellorte:
Pollinger Straße, Höhe Rathaus, am Markt neben Sparkasse oder Nähe Bahnhof
Investition und laufender Aufwand (Nettowerte):
- Investitionsvolumen, Anschaffungskosten für Schacht und Brunnen jeweils:
ca. 8.000 – 10.000 €, Baukosten ca. 5.000 €, gesamt damit ca. 13.000 – 15.000 €.
- Unterhaltskosten: Beprobung (extern) ca. 200 € pro Monat., Zeitaufwand intern ca. 8 – 10 Stunden pro Monat à 80 €, Kosten Wasser ca. 12 ct. pro Tag
- Unterhalt pro Jahr gesamt bei angenommener Betriebszeit von acht Monaten:

- Auszug aus Merkblatt DVGW W 274 (M):
Strenge Vorgaben vom Gesundheitsamt bis hin zur Standortwahl (Sonneneinstrahlung)
- Abwasser und ggf. Stromversorgung zu klären
- Spülung mind. alle 15 Minuten bis hin zum Auslass
- Wöchentliche Kontrolle und monatliche Inspektion (alle Funktionen) und monatliche Trinkwasserprobe
- Betriebsbuch führen
- Winterfestigkeit unterschiedlich nach Hersteller
- Vandalismus zu berücksichtigen (nicht in Gesamtaufwand Unterhalt pro Jahr enthalten
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindewerke mit der Aufstellung und dem Unterhalt von zwei Trinkbrunnen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde.
Die Standorte Pollinger Straße - Höhe Rathaus, am Markt neben Sparkasse und Bahnhof sollen geprüft werden.
Dabei soll der Standort ___________ Priorität 1 und der Standort __________ Priorität 2 haben.
Diskussionsverlauf
Nach eingehender Diskussion stellt GR Pilgram einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen für 2025 entsprechend einzuplanen.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Antrag der CSU-Fraktion abgestimmt.
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindewerke mit der Aufstellung und dem Unterhalt von zwei Trinkbrunnen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde.
Dabei soll der Standort am Markt und der Standort am Bahnhof realisiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
Dokumente
Download 2024.02.07 - GR-Antrag_Trinkbrunnen CSU Fraktion.pdf
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7. Vollzug der Gemeindeordnung: rechtsaufsichtliche Stellungnahme Haushalt 2024
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.03.2024
|
ö
|
informativ
|
7 |
Sachverhalt
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wurde vom Gemeinderat am 23.01.2024 beschlossen. Am 25.01.2024 wurde er der Rechtsaufsicht vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Stellungnahme erfolgte am 15.02.2024 und ist der Anlage zu entnehmen. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024 im Amtsblatt erfolgte am 28.02.2024.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt von der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme zum Haushaltsplan 2024 Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt von der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme zum Haushaltsplan 2024 Kenntnis.
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8. Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Str. 4; Elektroarbeiten Nachtragsbeauftragungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Vergabe der Elektroarbeiten für den Neubau des Kinderhauses an der Nicolaus-Otto-Straße 4 wurden am 27.09.2022 durch den Gemeinderat beschlossen.
Im Zuge der laufenden Arbeiten wurden Nachträge für unvorhergesehene Leistungen, Mehrleistungen und Änderungen nötig, die in Summe die Befugnisse des Bürgermeisters gem. §13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching überschreiten.
Die Mehrkosten sind durch das bewilligte Gesamtbudget gedeckt und dadurch im Haushaltsplan vorgesehen.
Die geprüften Nachtragsangebote liegen der Sitzung nichtöffentlich bei.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt Firma Zausinger GmbH & Co. KG, München, den Auftrag für Nachtragsangebote im Gewerk „Elektroarbeiten“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Str. 4, auf Grundlage der Nachtragsangebote 7 und 8 vom 06.02.2024 und 21.02.2024, in Höhe von insgesamt 24.513,93 € brutto.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt Firma Zausinger GmbH & Co. KG, München, den Auftrag für Nachtragsangebote im Gewerk „Elektroarbeiten“ des Bauvorhabens Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Str. 4, auf Grundlage der Nachtragsangebote 7 und 8 vom 06.02.2024 und 21.02.2024, in Höhe von insgesamt 24.513,93 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.03.2024
|
ö
|
informativ
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Wasserschaden "Haus für Kinder"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.03.2024
|
ö
|
|
9.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter freut sich, dass innerhalb von drei Tagen alle Kinder untergebracht werden konnten und bedankt sich herzlich für die gute Zusammenarbeit und das Verständnis der Eltern. Er gibt an, dass ab April bis zum Jahresende ein Gewerbeobjekt angemietet werden konnte.
GR Dr. Hartmann ergänzt, dass zu überlegen sei, ob für das nächste Bauvorhaben nicht auf konventionelle Bauweise zurückgegriffen werden sollte.
GR Boneberger möchte wissen, inwieweit die Versicherung hierfür aufkommt.
BM Walter bestätigt dies. Ob die zusätzlichen Mietkosten ebenfalls gedeckt sind, wird gerade geprüft.
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9.2. Baumfällungen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
19.03.2024
|
ö
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|
9.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert, dass das staatliche Bauamt Weilheim ab Samstag in der Landsberger Straße im Bereich der Asylunterkunft zwischen 20 und 25 Bäume fällen wird, damit die Containeranlage aufgestockt werden kann.
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9.3. Gendersprache
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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9.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Unger erkundigt sich, inwieweit das Genderverbot, das durch die bayerische Staatsregierung ausgesprochen wurde, auch für die kommunalen Behörden greift.
BM Walter gibt an, dass das Verbot ausschließlich für staatliche Behörden ausgesprochen werden kann. Die kommunalen Behörden sind hiervon nicht betroffen.
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9.4. Hinweisschilder für Hundebesitzer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
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ö
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9.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Dosch moniert, dass für die Hinweisschilder zum Anleinen der Hunde vor Wiesen und Ackerflächen, neue Pfosten aufgestellt und nicht die bereits bestehenden Beschilderungen ergänzt wurden.
Geschäftsleiterin Schempp erwidert, dass es sich bei den bereits aufgestellten Schildern um Schilder gem. der StVO handelt. Hier dürfen keine weiteren Beschilderungen angebracht werden, die nicht der StVO angehören.
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9.5. B2 neu
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
|
ö
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9.5 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Schwab nimmt Bezug auf die Berichterstattung aus der Zeitung zum Thema „B2 neu“ und wünscht sich, dass sich die Gemeinde Gilching hiervon öffentlich distanziert. BM Walter ergänzt, dass die Gemeinde in Alling derzeit ebenfalls Diskussionen führt, wie der Durchgangsverkehr aus dem Ort herausgenommen werden kann.
zum Seitenanfang
9.6. Pflegekonferenz Kreistag
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2024
|
ö
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9.6 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram erkundigt sich, inwieweit die im Kreistag angesprochene Pflegekonferenz personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde Gilching haben wird.
BM Walter erwidert, dass hierfür keine neue Stelle geschaffen, sondern die Besetzung aus dem Kreis der Gemeinderäte bzw. der Verwaltung erfolgen wird.
Datenstand vom 22.04.2024 10:21 Uhr