Datum: 18.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:08 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift ö_19.11.2024.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.11.2024
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Waldstraße 55 a
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte nach genehmigten Vorbescheid
Diskussionsverlauf
Waldstraße 55 a
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte nach genehmigten Vorbescheid
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3. Escherholzweg 4: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1650/10 und 1653/54 Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche: 185,90 m²
Wandhöhe: 5,99 m
Geschossigkeit: II
Dachform: Flachdach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Escherholzweg 13 Escherholzweg 5,5a
überbaute Fläche: 231,00 m² 162,00 m²
Wandhöhe: 6,00 m 6,60 m
Firsthöhe: 8,30 m 8,96 m
Geschossigkeit: II + DG II + DG
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage mit einem Stellplatz. Zum Vorhaben werden zusätzlich zwei offene Stellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und
Escherholzweg 5, 5a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und
Escherholzweg 5, 5a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan Escherholzweg 4.pdf
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4. St. Gilgen 12: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrgenerationen-Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Einliegerwohnung als Ersatzbau für das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3157/3, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.11.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Mehrgenerationen-Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Einliegerwohnung als Ersatzbau für das Bestandsgebäude.
Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid wird folgende Frage gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
Ist ein Gebäude mit einer Grundfläche von 150,00 m², einer Geschosshöhe von 3,00 m, einer Firsthöhe von 10,75 m, einer Traufhöhe von 8,50 m, mit 3 Geschossen und Keller, sowie 3 Wohneinheiten und Einliegerwohnung wie in den Planunterlagen dargestellt, auch in Ausrichtung und Position im Grundstück zu genehmigen?
Wohngebäude: Neubau Bestand
überbaute Fläche: 150,00 m² 77,00 m²
Wandhöhe: 8,50 m 5,11-6,12 m
Firsthöhe: 10,75 m 8,94 m
Geschossigkeit: E+I+DG III
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich ist, ist der geplante Neubau gegenüber dem Bestandsgebäude nicht gleichartig und aufgrund der überbauten Fläche kann dieser auch nicht direkt an der gleichen Stelle realisiert werden.
Da dies die Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines Wohngebäudes nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB sind, kann das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB nicht erteilt.
Die gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:
Ist ein Gebäude mit einer Grundfläche von 150,00 m², einer Geschosshöhe von 3,00 m, einer Firsthöhe von 10,75 m, einer Traufhöhe von 8,50 m, mit 3 Geschossen und Keller, sowie 3 Wohneinheiten und Einliegerwohnung wie in den Planunterlagen dargestellt, auch in Ausrichtung und Position im Grundstück zu genehmigen?
Wohngebäude Neubau Bestand
überbaute Fläche: 150,00 m² 77,00 m²
Wandhöhe: 8,50 m 5,11-6,12 m
Firsthöhe: 10,75 m 8,94 m
Geschossigkeit: E+I+DG III
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich ist, ist der geplante Neubau gegenüber dem Bestandsgebäude nicht gleichartig und aufgrund der überbauten Fläche kann dieser auch nicht direkt an der gleichen Stelle realisiert werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB nicht erteilt.
Die gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:
Ist ein Gebäude mit einer Grundfläche von 150,00 m², einer Geschosshöhe von 3,00 m, einer Firsthöhe von 10,75 m, einer Traufhöhe von 8,50 m, mit 3 Geschossen und Keller, sowie 3 Wohneinheiten und Einliegerwohnung wie in den Planunterlagen dargestellt, auch in Ausrichtung und Position im Grundstück zu genehmigen?
Wohngebäude Neubau Bestand
überbaute Fläche: 150,00 m² 77,00 m²
Wandhöhe: 8,50 m 5,11-6,12 m
Firsthöhe: 10,75 m 8,94 m
Geschossigkeit: E+I+DG III
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich ist, ist der geplante Neubau gegenüber dem Bestandsgebäude nicht gleichartig und aufgrund der überbauten Fläche kann dieser auch nicht direkt an der gleichen Stelle realisiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Dokumente
Download St. Gilgen 12_Lageplan.pdf
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.11.2024
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ö
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informativ
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5 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Datenstand vom 20.01.2025 11:43 Uhr