Datum: 18.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Escherholzweg 4: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1650/10 und 1653/54 Gem. Gilching
4 St. Gilgen 12: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrgenerationen-Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Einliegerwohnung als Ersatzbau für das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3157/3, Gem. Gilching
5 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift ö_19.11.2024.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.11.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Waldstraße 55 a
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte nach genehmigten Vorbescheid 

Diskussionsverlauf

Waldstraße 55 a
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte nach genehmigten Vorbescheid

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3. Escherholzweg 4: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1650/10 und 1653/54 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden sollen: 

überbaute Fläche:                185,90 m²
Wandhöhe:                        5,99 m 
Geschossigkeit:                II
Dachform:                        Flachdach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Escherholzweg 13                Escherholzweg 5,5a
überbaute Fläche:                231,00 m²                        162,00 m²
Wandhöhe:                        6,00 m                        6,60 m
Firsthöhe:                        8,30 m                        8,96 m
Geschossigkeit:                II + DG                        II + DG

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage mit einem Stellplatz. Zum Vorhaben werden zusätzlich zwei offene Stellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und 
Escherholzweg 5, 5a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und 
Escherholzweg 5, 5a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Escherholzweg 4.pdf

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4. St. Gilgen 12: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrgenerationen-Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Einliegerwohnung als Ersatzbau für das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3157/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB. 

Beantragt wird der Neubau eines Mehrgenerationen-Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Einliegerwohnung als Ersatzbau für das Bestandsgebäude.

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid wird folgende Frage gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

Ist ein Gebäude mit einer Grundfläche von 150,00 m², einer Geschosshöhe von 3,00 m, einer Firsthöhe von 10,75 m, einer Traufhöhe von 8,50 m, mit 3 Geschossen und Keller, sowie 3 Wohneinheiten und Einliegerwohnung wie in den Planunterlagen dargestellt, auch in Ausrichtung und Position im Grundstück zu genehmigen?

Wohngebäude:                 Neubau                Bestand
überbaute Fläche:                150,00 m²                77,00 m²
Wandhöhe:                        8,50 m                 5,11-6,12 m
Firsthöhe:                        10,75 m                8,94 m
Geschossigkeit:                E+I+DG                 III

Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich ist, ist der geplante Neubau gegenüber dem Bestandsgebäude nicht gleichartig und aufgrund der überbauten Fläche kann dieser auch nicht direkt an der gleichen Stelle realisiert werden. 

Da dies die Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines Wohngebäudes nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB sind, kann das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt werden. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB nicht erteilt.

Die gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Ist ein Gebäude mit einer Grundfläche von 150,00 m², einer Geschosshöhe von 3,00 m, einer Firsthöhe von 10,75 m, einer Traufhöhe von 8,50 m, mit 3 Geschossen und Keller, sowie 3 Wohneinheiten und Einliegerwohnung wie in den Planunterlagen dargestellt, auch in Ausrichtung und Position im Grundstück zu genehmigen?

Wohngebäude                 Neubau                Bestand
überbaute Fläche:                150,00 m²                77,00 m²
Wandhöhe:                        8,50 m                 5,11-6,12 m
Firsthöhe:                        10,75 m                8,94 m
Geschossigkeit:                E+I+DG                 III

Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich ist, ist der geplante Neubau gegenüber dem Bestandsgebäude nicht gleichartig und aufgrund der überbauten Fläche kann dieser auch nicht direkt an der gleichen Stelle realisiert werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB nicht erteilt.

Die gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Ist ein Gebäude mit einer Grundfläche von 150,00 m², einer Geschosshöhe von 3,00 m, einer Firsthöhe von 10,75 m, einer Traufhöhe von 8,50 m, mit 3 Geschossen und Keller, sowie 3 Wohneinheiten und Einliegerwohnung wie in den Planunterlagen dargestellt, auch in Ausrichtung und Position im Grundstück zu genehmigen?

Wohngebäude                 Neubau                Bestand
überbaute Fläche:                150,00 m²                77,00 m²
Wandhöhe:                        8,50 m                 5,11-6,12 m
Firsthöhe:                        10,75 m                8,94 m
Geschossigkeit:                E+I+DG                 III

Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich ist, ist der geplante Neubau gegenüber dem Bestandsgebäude nicht gleichartig und aufgrund der überbauten Fläche kann dieser auch nicht direkt an der gleichen Stelle realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
Download St. Gilgen 12_Lageplan.pdf

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.11.2024 ö informativ 5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 20.01.2025 11:43 Uhr