Datum: 09.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.11.2024
2 Brucker Straße 65k: Bauantrag zum Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 227 Gem. Gilching
3 Am Grübl 1: Bauantrag zum Neubau eines Reihenhauses mit acht Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1716/4 Gem. Gilching
4 Fuchsgraben 3: Bauantrag Anbau an das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/32 Gem. Gilching
5 Weßlinger Straße 40; Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching
6 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 02.12.2024.pdf
Download Niederschrift ö_09.12.2024.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.11.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 18.11.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 18.11.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Brucker Straße 65k: Bauantrag zum Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 227 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.12.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus, welcher wie folgt ausgeführt werden soll: 

                               Wohnhaus (Bestand)        Kaltwintergarten
überbaute Fläche:                99,10 m²                        17,40 m² 

überbaute Fläche insgesamt: 116,50 m²

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Brucker Straße                 65 i, j                 e, f                g, h 
überbaute Fläche:                153,00 m²        176,00 m²        176,00 m²

Der Wintergarten fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten. Die Abstandsflächen kommen teilweise auf einem Nachbargrundstück zu liegen. Die bauordnungsrechtliche Prüfung der Übernahme der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt Starnberg.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Brucker Straße e-j das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Brucker Straße e-j das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Brucker Straße 65k.pdf

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3. Am Grübl 1: Bauantrag zum Neubau eines Reihenhauses mit acht Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1716/4 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Reihenhauses mit acht Pkw-Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 
                               
überbaute Fläche:                250,00 m²
Wandhöhe:                        6,22 m
Firsthöhe:                        9,29 m
Geschossigkeit:                E+I+D
Dachform:                        Mansarddach
Dachneigung:                36° / 8° 

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Am Grübl 3 / 3a
überbaute Fläche:                275,00 m²
Wandhöhe:                        6,10 m / 6,10 m
Firsthöhe:                        8,60 m / 9,00 m
Geschossigkeit:                E+I+D

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Auf dem Grundstück werden acht offene Stellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Am Grübl 3, 3a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Am Grübl 3, 3a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Am Grübl 1.pdf

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4. Fuchsgraben 3: Bauantrag Anbau an das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/32 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Gebäude, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

                               Neubau                 Bestand
überbaute Fläche:                100,18 m²                101,84 m² (Insgesamt 202,02 m²)
Wandhöhe:                        6,20 m                 6,14 m
Geschossigkeit:                II                        II + DG
Dachform:                        Flachdach                Satteldach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Argelsrieder Weg 2, 2a                Mahdenholzweg 6a-d
überbaute Fläche:                236,00 m²                                283,00 m²
Wandhöhe:                        6,32 m                                5,92 m
Geschossigkeit:                II                                        II + DG

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Auf dem Grundstück wird eine Garage mit zwei Stellplätzen errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Argelsrieder Weg 2, 2a und Mahdenholzweg 6a-d das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Argelsrieder Weg 2, 2a und Mahdenholzweg 6a-d das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Fuchsgraben 3.pdf

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5. Weßlinger Straße 40; Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Verlängerung der vom Landratsamt Starnberg erteilten Genehmigungen für eine Waschhalle sowie eines Betriebsgebäudes. Diese sollen parallel zur Genehmigung der Kiesgrube (Abgrabung) verlängert werden.

Die Abgrabungsgenehmigung soll um fünf Jahre verlängert werden und endet somit zum 31.12.2030.

Seitens der Verwaltung werden keine Hinderungsgründe gegen die beantragte Verlängerung gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung (B-2001-1010-3) um fünf Jahre, bis zum 31.12.2030 wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung (B-2001-1010-3) um fünf Jahre, bis zum 31.12.2030 wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Dokumente
Download Weßlinger Str. 40_Lageplan.pdf

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.12.2024 ö informativ 6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 22.01.2025 10:12 Uhr