Datum: 22.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.10.22 Bekanntmachung.pdf
Download 2024.10.22 Niederschrift öff.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.09.2024.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 24.09.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 24.09.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.09.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
1. Liegenschaftsangelegenheit; Verpachtung Gaststätte im Freizeitheim Geisenbrunn
Der Gemeinderat stimmt der Verpachtung zu und beauftragt den ersten Bürgermeister mit dem Abschluss eines Pachtvertrages.
2. Antrag auf Löschung einer Sicherungshypothek; Erschließungsbeitrag;
Der Gemeinderat hat umfassend vom Sachverhalt Kenntnis erhalten und stimmt der Löschung der Sicherungshypothek für die Gemeinde Gilching zu.
3. Grundstücksangelegenheiten; Löschung Auflassungsvormerkung
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Auflassungsvormerkung gemäß Bewilligung vom 14. Mai 1956 zugunsten der Gemeinde Gilching zu.
4. Grundstücksangelegenheiten; Löschungsbewilligung einer Auflassungsvormerkung
Der Gemeinderat stimmt der Löschungsbewilligung der Auflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde Gilching zu.
5. Liegenschaftsangelegenheit; Löschungsbewilligung Rückauflassungsvereinbarung
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Vormerkung und Sicherung des bedingten Anspruchs auf Übertragung des Eigentums aus der Rückauflassungsvereinbarung für die Gemeinde Gilching zu und genehmigt ihn in allen Teilen.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. Anträge aus der Bürgerversammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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3.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter berichtet von der Bürgerversammlung am 09.10.2024 in der drei Anträge gestellt wurden:
- Erlass einer Baumschutzverordnung zum Zweck private Bäume auf öffentliche Flächen umzusetzen. Der Antrag wurde mit 6 positiven Stimmen abgelehnt.
- Antrag auf ein Bodengutachten und Prüfung einer möglichen Beeinflussung der Trinkwasserqualität für Brunnen V.
- Antrag auf Kosten-Nutzen-Rechnung (Wirtschaftlichkeitsanalyse) für den Bau, Betrieb und Rückbau von Windkraftanlagen.
Diese beiden Anträge wurden jeweils mit 7 positiven Stimmen abgelehnt.
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3.2. Ausbau grauer Flecken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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3.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter berichtet über die Vertragsunterzeichnung mit der Telekom bzgl. des Ausbaus der „grauen Flecken“. Die Umsetzung soll lt. Telekom 2025 erfolgen.
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3.3. Kunst- und Kulturwoche 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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3.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Dr. Rappenglück gibt eine Zwischenbilanz zur diesjährigen Kunst- und Kulturwoche ab. Er ist erfreut über die sehr hohe Resonanz und gibt an, dass auch in der zweiten Woche sehr gute Veranstaltungen auf dem Programm stehen.
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4. Übergabe der Mittagsbetreuung an einen freien Träger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Ab dem Schuljahr 2026 wird stufenweise in Bayern ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.
Die Kinder haben den Anspruch an fünf Tagen, acht Stunden (inklusive Schulzeit am Vormittag) betreut und gefördert zu werden. Eine Schließzeit ist nur für 20 Tage im Jahr vorgesehen.
Die Gemeinde Gilching verfügt derzeit über fünf Horte mit insgesamt 13 Gruppen. Dort werden 330 Kinder betreut. Die Gemeinde ist der Träger des größten Hortes mit 6 Gruppen. In unseren gemeindlichen Mittagsbetreuungen in der Arnoldus-Schule und der James-Krüss Schule werden derzeit 125 Kinder betreut.
Die Staatsregierung rechnet mittel- bis langfristig damit, dass rund 80% der Eltern in Bayern die nachschulische Betreuung für ihre Kinder nutzen werden, da immer mehr Mütter erwerbstätig sind. Im Moment decken unsere vorhandenen nachschulischen Betreuungsplätze etwa 42% ab.
Dies bedeutet, dass wir unsere Mittagsbetreuungen in den nächsten Jahren erweitern müssen. Die Räumlichkeiten in den Schulen sind bereits vorhanden und sollten auch am Nachmittag von den Kindern genutzt werden. Die Gemeinde Gilching hat weder die Mittel, noch geeignete Grundstücke um weitere Horte zu bauen. Außerdem wird es immer schwieriger Fachpersonal zu finden, so dass auch in Gilching aus Personalengpässen Gruppen in Horten oder Kindergärten nicht geöffnet werden können. Bei der Betreuung in externen Horten wären wir als Sachaufwandsträger zukünftig verpflichtetet den Kindern einen Bustransfer zu ermöglichen, was wiederum Kosten nach sich ziehen würde. Dies wäre im Fall einer Betreuung innerhalb der Schule nicht erforderlich.
In den Mittagsbetreuungen arbeiten keine Fachkräfte, sondern pädagogisch geeignete Kräfte. Unsere Mittagsbetreuungen bieten derzeit nur eine Betreuungszeit bis 14.00 Uhr in der Schulzeit an. Diese müsste zukünftig auf 16.00 Uhr, sowie um ein Angebot für die Ferienbetreuung erweitert werden.
Aus den genannten Gründen wäre es sinnvoll, die Trägerschaft für die Mittagsbetreuungen an einen freien Träger abzugeben, da größere Träger flexibler mit der Personalsuche umgehen können.
Die Verwaltung hat im Vorfeld Kontakt mit anderen Gemeinden aus dem Landkreis aufgenommen und erfahren, dass einige davon bereits seit mehreren Jahren erfolgreich mit freien Trägern zusammenarbeiten.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es wichtig dem neuen Träger ein Jahr Vorlauf zu geben, um die Räume in den Schulen vorzubereiten und geeignetes Personal zu finden. Daher wäre es sinnvoll den Trägerwechsel bereits zum nächsten Schuljahreswechsel im September 2025 zu vollziehen.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend und Senioren hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 dem Gemeinderat empfohlen, die Mittagsbetreuungen an der Arnoldus- und der James-Krüss Schule an einen freien Träger zu übergeben und die Verwaltung zu beauftragen, eine Ausschreibung hierfür zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Mittagsbetreuungen an der Arnoldus- und der James-Krüss Schule an einen freien Träger zu übergeben und die Verwaltung zu beauftragen, eine Ausschreibung hierfür zu veranlassen. Eine Übergabe soll zum September 2025 angestrebt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Mittagsbetreuungen an der Arnoldus- und der James-Krüss Schule an einen freien Träger zu übergeben und die Verwaltung zu beauftragen, eine Ausschreibung hierfür zu veranlassen. Eine Übergabe soll zum September 2025 angestrebt werden. Die Vergabe erfolgt im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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5. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebesatzsatzung vom 01. Januar 2025-
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Hauptveranlagungszeitrum der Grundsteuer endet am 31.12.2024.
Die neu zu erlassenden Grundsteuerbescheide ab Anfang 2025 müssen jedoch
auf einen zum Zeitpunkt des Bescheid-Erlasses gültigen Hebesatz rekurrieren. Bislang wurden die Hebesätze stets im Rahmen der Haushaltssatzung im Januar beschlossen.
In 2025 könnte es somit tatsächlich bzgl. Hebesatz zu einem rechtsfreien Zeitraum kommen. Um dem zuvorzukommen sollte der Gemeinderat eine Hebesatzsatzung beschließen, die ab 1.1.2025 Gültigkeit besitzen sollte. Eine Änderung der Realsteuerhebesätze im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 ist mit dem Erlass nicht verbunden.
Die Hebesatzsatzung ist mit Erlangung der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 formal aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebsatzsatzung vom 01.Januar 2025- in der vorgelegten Form zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebesatzsatzung vom 01.Januar 2025- in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Interkommunale Bündelausschreibung Ökostrom für die gemeindlichen Liegenschaften; Ausschreibungsergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Die Ökostromausschreibung durch das Ingenieurbüro Specht ist abgeschlossen. Bei der diesjährigen Ausschreibung wurden unterschiedliche Beschaffungsvarianten ermöglicht. Dabei sind drei Angebote von zwei Bieterinnen eingegangen.
Das wirtschaftlichste Angebot haben die Gemeindewerke Oberhaching GmbH vorgelegt Die erwartete Preissenkung ist eingetreten.
Geliefert wird 100 % Ökostrom. Die Ergebnisse finden sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung Strom zur Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung Strom zur Kenntnis.
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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informativ
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7 |
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7.1. Parkplatz am Brunnerfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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7.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig möchte wissen, was es mit dem Parkverbotsschild auf dem Parkplatz am Brunnerfeld auf sich hat.
Frau Paule erklärt, dass dort im Moment ein eingeschränktes Halteverbot ausgesprochen wurde. Die Verwaltung wird die Beschilderung erneut prüfen.
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7.2. Ablagerungen Müllcontainer Münchener Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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7.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Dr. Rappenglück moniert die Ablagerungen am Müllcontainer in der Münchener Straße.
BM Walter hat diesbezüglich bereits mehrfach mit AWISTA gesprochen. Eine mögliche Lösung sei ein Ersatzstandort in Geisenbrunn.
Das widerrechtliche Entsorgen von Müll am Container stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht ein Bußgeld nach sich. BM Walter wird sich mit der Verwaltung besprechen, inwieweit eine Überwachung unsererseits umgesetzt werden kann.
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7.3. Inklusion
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.10.2024
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ö
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7.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Boneberger erkundigt sich, ob die Inklusionsbeauftragte der Gemeinde auch bei Bauprojekten mit einbezogen wird und inwieweit es diesbezüglich auch Treffen mit Behinderten gibt.
BM Walter bestätigt die Einbindung der Inklusionsbeauftragten und verweist außerdem auf die bestehenden Richtlinien und Standards, die bei Bauprojekten eingehalten werden müssen.
Frau Schempp ergänzt, dass ein Regelplan unter Berücksichtigung aller Behindertenarten erstellt wird und daher oft einen Kompromiss enthält.
GR Unger gibt an, dass er hinsichtlich der oben nachgefragten Treffen bereits einen Antrag auf einen Inklusionsbeirat gestellt hat, der aber abgelehnt wurde.
Datenstand vom 25.10.2024 11:17 Uhr