Datum: 10.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2024
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.11.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Verband Wohnen
3.2 Seniorenbeirat
3.3 Pflegekonferenz
3.4 Umwelt/Energie/Klima
4 Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching; Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
5 Zustimmung zum Trägerwechsel der Einrichtungen der Evang. Kirche zur Diakonie FFB; Defizitvereinbarung
6 Städtebauförderung; Bedarfsmitteilung der Gemeinde Gilching für das Jahr 2025
7 Verschiedenes
7.1 Antrag auf Umbenennung
7.2 Werbeschild Lidl

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.12.10 Bekanntmachung.pdf
Download 2024.12.10 Niederschrift öff.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 19.11.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 19.11.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.11.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Erwerb 1/6 Anteil, Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat vom Kaufvertrag vom 15.10.2024 des Notars Nikolaus Kloecker in Starnberg genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö informativ 3
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3.1. Verband Wohnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet dem Gremium über die letzten Sitzungen des Verband Wohnen (Jahresabschlussprüfung, Entlastung des Vorsitzenden und Beschluss des Haushalts) und des AmperVerbandes (Entwicklung der Abwassergebühr, Projekt Kläranlage 2040).
GR Fiegert erkundigt sich, ob bei der Planung auch die Sanierung der Pumpstation St. Gilgen berücksichtigt wurde. BM Walter bejaht diese Maßnahme, die im Zuge der Kanalerneuerung/- sanierung umgesetzt werden wird.

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3.2. Seniorenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Vilsmayer informiert über die 2024 regelmäßig stattgefundenen und gut angenommenen Aktivitäten des Seniorenbeirates, die auch für 2025 weiterhin stattfinden werden.

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3.3. Pflegekonferenz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 3.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Dr. Rappenglück gibt Informationen über die neu gegründete Pflegekonferenz Starnberg (PfleKo Starnberg). Bisher wurden einzelne Arbeitskreise und eine Lenkungsgruppe gebildet. Für 2025 sind eine Pflegewoche und eine Pflegemesse geplant. Außerdem werden weitere Vorträge angeboten. Das Angebot kann über den Veranstaltungskalender des Landkreises Starnberg eingesehen werden.

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3.4. Umwelt/Energie/Klima

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 3.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer berichtet über die Pflanzung von 89 Elsbeeren zusammen mit dem Bund Naturschutz und dem OGV auf der Gemeindefläche nahe dem Radwegtunnel in Richtung Alling. Die zweite Pflanzaktion startet im Frühjahr zusammen mit den zweiten Klassen der Arnoldus Grundschule und dem Bauhof.
Außerdem gibt er an, dass die Umrüstung der Straßenlaternen auf LED auf dem Gemeindegebiet fast abgeschlossen ist.

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4. Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching; Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Präambel:
Das Thema Energiewende durch erneuerbare Energien zur Reduzierung von klimaschädlichen Stoffen wie CO2 ist eine umfassende und komplexe Materie in einem sehr dynamischen Prozess. Es bedarf neben der EU- auch auf nationaler Ebene einer klaren Rahmengebung durch verlässliche landes- und bundespolitische Vorgaben für die Planung und Realisierung der Anlagen und Infrastruktur vor Ort. Durch die aktuelle Regierungslage im Bund sind jedoch eine Reihe energiepolitischer Gesetzesvorhaben gestoppt worden; eine Neuausrichtung der Energiepolitik speziell auf Bundesebene kann ab 2025 nicht ausgeschlossen werden und bleibt abzuwarten. Vorliegendes Standortkonzept zeigt das Potential erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet Gilching unter den aktuell gegebenen Bedingungen und Vorgaben.

1.        Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.11.2007 den Beschluss gefasst, dem „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V.“ beizutreten. Die Bündnis-Mitglieder verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen. Mit der Charta der Klima-Bündnis-Mitglieder streben sie CO2-Emissionensreduktionen von mindestens 95% bis 2050 gegenüber 1990 an.

2.        In Umsetzung dieses Ziels hat die Gemeinde bereits im November 2021 den Flächennutzungsplan (FNP) zum siebten Mal geändert und im Bereich Geisenbrunn an der südöstlichen Gemeindegrenze nördlich und südlich der BAB 96 Flächen in erheblichem Umfang (ca. 56,8 ha) als Sondergebiet (SO) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV-Anlagen) dargestellt und im Süden auf ca. 17,3 ha bereits realisiert. Der 200 m-Korridor entlang beidseitig der Autobahn als entwickelbare Fläche war das Ergebnis der seinerzeit bereits durchgeführten, orientierenden Standortuntersuchung.

3.        Nachdem der Gemeinde aktuell weitere Anfragen privater Grundeigentümer für FFPV-Anlagen (über das Gemeindegebiet verteilt und außerhalb der ausgewiesenen SO-Flächen) vorliegen, fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 den Beschluss, den FNP hinsichtlich der SO-Flächen FFPV-Anlagen zu überarbeiten. Demgemäß wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München damit beauftragt, auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung, der geltenden landes- und regionalplanerischen Ziele unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen, städtebaulichen und landschaftsplanerischen Belangen ein Standortkonzept für FFPV-Anlagen zu erarbeiten.
       Ziel des Konzeptes ist die Steuerung von FFPV-Anlagen als ein Baustein der erneuerbaren Energien auf städtebaulich hierfür geeigneten Flächen unter der Maßgabe, den künftig absehbaren Gesamtstrombedarf der Gemeinde Gilching ausschließlich durch erneuerbare Energie zu decken. Es soll sowohl für den Gemeinderat als auch die Verwaltung eine verlässliche Entscheidungshilfe bei künftigen FFPV-Standortentscheidungen sein und insoweit auch Selbstbindung entfalten.

4.        Das Standortkonzept besteht aus folgenden Teilen:
-        Textteil (33 Seiten)
-        Karte 1: Ausschlussflächen
-        Karte 2: Restriktionsflächen
-        Karte 3: Darstellung von geeigneten, eingeschränkt geeigneten und grundsätzlich nicht geeigneten Standorten
und wird in der Gemeinderatssitzung durch die Planfertigerin des Planungsverbandes, Frau Kneucker, und die Verwaltung ausführlich vorgestellt werden. Das Konzept wurde ohne gemeindliche Standortvorgabe o.ä. ergebnisoffen erstellt; die o.g. orientierende Standortuntersuchung aus der 7. Teiländerung des FNP wurde bewusst nicht zugrunde gelegt, um eine objektive Ausarbeitung zu gewährleisten. Bei der Bestandsanalyse (z.B. bestehende FFPV-Anlage in Geisenbrunn) erfolgte bedarfsweise Zuarbeit durch die Gemeindeverwaltung.

5.        Im Textteil sind die Hintergründe für das Konzept in seiner zum Beschluss vorliegenden Fassung detailliert zusammengestellt. Nachfolgend werden die entscheidenden Aspekte in Kurzfassung wiedergegeben:

5.1        Die Mitte 2022 ans Netz der Bayernwerk Netz GmbH angeschlossene FFPV-Anlage südlich von Geisenbrunn weist eine Modulleistung von 16,2 MWp auf. Die Gemeinde erfüllt damit bereits heute vollumfänglich zum einen den auf die Gemeinde Gilching entfallenden Anteil der bundespolitischen Ausbauvorgabe bis 2030 und zum anderen auch davon abweichende Schätzungen von Solarverbänden für die vollständige Umsetzung der Energiewende bis 2030.

5.2        Gesetzlich normierte Privilegierungstatbestände für FFPV-Anlagen (auch als Agri-PV-Anlagen) haben im Sinne eines zügigen Ausbaus der erneuerbaren Energien Vorrang vor gemeindlicher Bauleitplanung. Es ist insoweit in privilegierte und planungsbedürftige FFPV-Anlagen zu unterscheiden.

5.3        FFPV-Anlagen als flächenintensive, landschaftsfremde Objekte im Außenbereich führen regelmäßig zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, was soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren ist. Planungsbedürftige FFPV-Anlagen sind daher erst ab einer Größe von 1 ha (Summe der Grundfläche aller Anlagenteile inkl. Speicher) zugelassen und auf geeignete, gut erschlossene und vor allem vorbelastete Standorte zu konzentrieren, vorzugsweise entlang der BAB 96. Bei planungsbedürftiger FFPV-Anlagen mit senkrechter Modulausrichtung wie Agri- oder auch Floating-PV kann von der Mindestflächenvorgabe 1 ha abgewichen werden.

5.4        Planungsbedürftige FFPV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Böden mit einer Bonität >51 (= Landkreisdurchschnitt) sollen als Agri-PV-Anlagen ausgestaltet werden. Agri-PV-Anlagen sind Anlagen in der freien Landschaft, bei denen die Flächen unter bzw. zwischen den Modulen weiterhin zusätzlich landwirtschaftlich genutzt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Ertrag der Kulturpflanze(n) auf der Gesamt-projektfläche nach dem Bau der Agri-PV-Anlage mindestens 66% des Referenzertrages beträgt.

5.5        Zu schutzbedürftigen Bereichen haben planungsbedürftige FFPV-Anlagen Mindestabstandsflächen wie folgt einzuhalten: zu Wohnbebauung 100 m, zu Waldrand 50 m. Im Falle von privilegierten Agri-PV-Anlagen kann von den Mindestabstandsflächenvorgaben abgewichen werden.

5.6        Gemäß den aktuellen Energiedaten für Gilching ist für das Kalenderjahr 2023 von einem gemeindlichen Gesamtstromverbrauch von ca. 69,4 GWh auszugehen. Davon wurden 33,8% (ca. 23,4 GWh) aus erneuerbaren Energien vor Ort gewonnen (bislang ausschließlich aus PV-Nutzung inkl. der FFPV-Bestandsanlage in Geisenbrunn). Neben PV-Anlagen bietet sich in Gilching auch die Windkraftnutzung an. Die Gesamtjahresleistung der drei an den Gemeindegrenzen zu Alling und Schöngeising geplanten Windenergieanlagen (WEA) von ca. 33 GWh (konservativer Rechenansatz) hinzugerechnet, ergäbe eine rechnerische Abdeckung von ca. 81,3% des Gilchinger Jahresstromverbrauchs in 2023. Die danach verbleibenden 18,7% für eine Vollabdeckung durch erneuerbare Energien können durch einen weiteren Zubau von FFPV-Anlagen geschlossen werden.
Bei regelmäßig verbauten bifazialen Modulen, deren Leistung um 20 – 30% höher als bei monofazialen liegt, läge der Zubaubedarf bei ca. 9,75 ha FFPV-Fläche für eine rechnerische Jahresvollabdeckung 2023. Können 50% der Leistung an und auf Gebäuden oder im Zusammenhang mit anderen bereits versiegelten Flächen durch PV installiert werden, reduziert sich der Wert auf knapp 5 ha.
Diesem Restbedarfswert von ca. 5 ha gegenüber steht ein Ausbaupotential von 70 ha allein entlang der Autobahn: 39,5 ha noch nicht umgesetzte FFPV-Fläche bei Geisenbrunn (SO im FNP, jetzt privilegiert) und 30,5 ha darüber hinausgehend ermitteltes Ausbaupotential (in Karte 3 violett hervorgehoben, teilweise außerhalb des privilegierten 200 m-Korridors).

5.7        Bei der bestehenden FFPV-Anlage südlich der Autobahn bei Geisenbrunn wurde ein Beteiligungsmodell erstellt, an dem die Gemeindewerke Gilching zu 30% beteiligt sind. Bei planungsbedürftigen FFPV-Anlagen hat auch zukünftig eine Partizipation der Öffentlichkeit (Bürger und/oder Gemeinde) i.H.v. mindestens 30% stattzufinden.

5.8        Die im Umspannwerk Argelsried derzeit verbauten Trafos können ca. 36 MW Strom einspeisen. Im Einzugsbereich der Bayernwerke Netz GmbH waren 2023 nach deren Angabe 25,02 MWp Solarleistung (743 abgerechnete PV-Anlagen) installiert, die bei einer angenommenen gleichzeitigen Volleinspeisung demnach bereits ca. 69,5% der Trafokapazität ausfüllen. Der nächste Ausbauschritt würde zu einer Einspeisemöglichkeit von 72 MW führen, was aber ggf. eine Ertüchtigung der Hochspannungsleitung nach sich zöge. Der aktuelle Netzausbauplan sieht jedoch für die nächsten 5 Jahre keinen Ausbau oder Tausch der Trafos vor, was beim Zubau von FFPV-Anlagen in relevanter Größenordnung zu berücksichtigen ist.


6.        Die Flächenpotentialermittlung des Standortkonzeptes basiert u.a. auf bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sowie städtebaulichen Erwägungen, nicht vorbelastete Standorte von einem baulichen Eingriff freizuhalten. Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung sind durch die Gemeinde nicht möglich, sofern sie nicht Flächeneigentümerin ist. Für künftige FFPV-Anlagen kann auf die Erfahrungswerte der Bestandsanlage in Geisenbrunn zurückgegriffen werden, die ertragreich ist, in 2023 aber ca. 30 Mal abgeregelt wurde. Die Abregelungen durch den Direktvermarkter erfolgten aufgrund negativer Strompreise und verursachten Einspeiseverluste i.H.v. ca. 812.000 kWh; die Abregelungen durch den Netzbetreiber erfolgten aufgrund Redispatch (fehlende Leitungskapazität) und verursachten Einspeiseverluste i.H.v. 7.000 kWh. Die Abregelungsmenge entspricht ca. 4,8% der eingespeisten Menge. In 2024 liegt die Abregelungsmenge aktuell bereits bei ca. 1,8 Mio. kWh, d.h. die Tendenz der Einspeiseverluste ist deutlich steigend.
Allein der Betrieb der ersten großflächigen FFPV-Anlage im Gilchinger Netzverbund zeigt bereits die Grenzen der Netzinfrastruktur und die besonders zu den Mittagsstunden und Wochenenden öfter gegebene Unwirtschaftlichkeit aufgrund niedriger/keiner Einspeisevergütung auf. Das unter Ziffer 5.6 ermittelte zusätzliche Ausbaupotential beträgt allein entlang der Autobahn 70 ha und mithin das Vierfache der Bestandsfläche von 17,3 ha. Diese großteils privilegierte Fläche so zu realisieren, dass sie nur sukzessive mit dem Ausbau der Infrastruktur und der Stromnachfrage mitwächst, um großflächige Anlagenabschaltungen zu vermeiden, wird eine große Herausforderung der nächsten Jahre werden, da es in Gilching keinen industriellen Großabnehmer oder großvolumige Speicher als Alternative gibt.


7.        Vor diesem Gesamthintergrund ist der FFPV-Anlagen-Ausbau wie folgt zu priorisieren:
Stufe 1:        Ausbau des privilegierten 200 m-Korridors beidseits der Autobahn (nicht planungsbedürftig)
danach
Stufe 2:        Ausbau der außerhalb des 200 m-Korridors beidseits der Autobahn gelegenen, in Karte 3 violett dargestellten Flächen (planungsbedürftig)
danach
Stufe 3:        Ausbau von Flächen außerhalb der Stufen 1 und 2 (planungsbedürftig).
Ausnahmen von dieser Priorisierung sollen nur in atypischen, standortgebundenen Ausnahmefällen (z.B. planungsbedürftige Floating-PV-Anlagen) zugelassen werden.
Per se privilegierte FFPV-Anlagen in Form von mitgezogener Nutzung (z.B. PV beim Trinkwasserhochbehälter oder Floating-PV im Jais-Weiher) bleiben davon unberührt.


8.        Unter Berücksichtigung, dass zum einen die derzeitige bundespolitische Vorgabe auf das Ausbauziel 2030 abstellt und zum anderen auch der nächste Ausbauschritt für das Umspannwerk Argelsried durch den Netzbetreiber frühestens in fünf Jahren erfolgt, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, das vorliegende Standortkonzept mit diesem Inhalt zu beschließen und in fünf Jahren eine Evaluierung hierzu durchzuführen.
Zu diesem Zeitpunkt kann dann ermittelt werden, ob die Ausbauziele der Bundesregierung erreicht wurden, ob es neue Vorgaben gibt, ob die Maßnahmen für die Energiewende ausreichen, wie weit die Entwicklung von Sonderformen wie Agri- und Floating-PV ist und ob mittlerweile andere Rahmenbedingungen hinsichtlich der technischen Voraussetzungen (Einspeisepunkte, freie Netz- und Speicherkapazitäten) gegeben sind.
Es ist nochmals zu betonen, dass es bei vorliegendem Konzept nicht um eine Deckelung der Ausbaukapazitäten, sondern um eine geordnete Entwicklung der erneuerbaren Energien unter Wahrung des Ortsbildes geht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 20./26.11.2024 sowie dem Sachvortrag in der Sitzung und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Das Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen i.d.F.v. 10.12.2024 wird inhaltlich gebilligt. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren hat eine Evaluierung seines Inhaltes auf fortdauernde Geltung stattzufinden.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortkonzept auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

alternativ (bei Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlägen):

Das Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen i.d.F.v. 10.12.2024 ist im Sinne der in der Sitzung vorgetragenen Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zu überarbeiten und dem Gemeinderat erneut zur inhaltlichen Billigung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Frau Kneucker, Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, das Standortkonzept vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 20./26.11.2024 sowie dem Sachvortrag in der Sitzung und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Das Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen i.d.F.v. 10.12.2024 wird inhaltlich gebilligt. Nach einem Zeitraum von 2,5 Jahren hat eine Evaluierung seines Inhaltes auf fortdauernde Geltung stattzufinden.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortkonzept auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Textteil.pdf
Download Karte 1 Ausschlussflächen.pdf
Download Karte 2 Restriktionsflächen.pdf
Download Karte 3 Ausschluss- und Restriktionsflächen.pdf

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5. Zustimmung zum Trägerwechsel der Einrichtungen der Evang. Kirche zur Diakonie FFB; Defizitvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf eigenen Wunsch möchte die Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes den von ihr betriebenen Hort und den Kindergarten an den Träger Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V. übergeben. Die Evang. Kirchengemeinde betreibt den Kindergarten seit über 30 Jahren und den Hort seit über 10 Jahren. Aufgrund eines Mitarbeiterwechsels in der Kirchenverwaltung und der stetig ansteigenden Verwaltungsaufgaben hat sich die Evang. Kirchengemeinde dazu entschieden die Trägerschaft der Einrichtungen abzugeben. Die Evang. Kirchengemeinde möchte Hort und Kindergarten an einen kirchlichen Träger übergeben und hat deswegen mit der Diakonie FFB Kontakt aufgenommen. Die vorgebrachten Gründe sind gut nachvollziehbar und schlüssig. Die Verwaltung befürwortet die die Übernahme. Die Diakonie FFB betreibt bereits seit ca. 10 Jahre den Hort Bärenstark und hat die Trägerschaft mit dem Umzug in die Münchner Strasse 5 nochmal um den Kindergarten erweitert. Die Zusammenarbeit mit der Diakonie FFB verläuft reibungslos und professionell. Sie betreibt im Landkreis mehrere Einrichtungen.  

Die Diakonie möchte die Trägerschaft zum 01.01.2025 übernehmen. Das vorhandene Personal wird übernommen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Trägerwechsel zuzustimmen. 

Mit der Diakonie soll ebenso wie damals mit der Evangelischen Kirchengemeinde eine Defizitvereinbarung geschlossen werden. Sie wird sich an der Defizitvereinbarung, die mit der Diakonie bereits besteht sowie an mit anderen Trägern geschlossenen Vereinbarungen orientieren (Entwurf im nicht-öffentlichen Teil). Die Höhe der maximalen Förderung soll gleich bleiben. Es wird vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, einen Defizitvertrag in diesem Sinne abzuschließen.  Der Vertrag muss danach der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt zur Genehmigung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäfts vorgelegt werden. Der Gemeinderat erhält nach Erledigung Kenntnis. 

Finanzielle Auswirkungen



Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Trägerschaft für den Hort und den Kindergarten St. Johannes von der Kirchengemeinde St. Johannes zum Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V. zum 01.01.2025 zu.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Defizitvertrags mit dem Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V..

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Trägerschaft für den Hort und den Kindergarten St. Johannes von der Kirchengemeinde St. Johannes zum Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V. zum 01.01.2025 zu.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Defizitvertrags mit dem Diakonischen Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Städtebauförderung; Bedarfsmitteilung der Gemeinde Gilching für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seit 2014 ist die Gemeinde Gilching in die Städtebauförderung aufgenommen. Jedes Jahr ist daher die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern weiterzuleiten. Die anliegende Bedarfsmitteilung wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Plankreis, München erarbeitet und wird in der Sitzung ggf. gerne erläutert.      

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2025 zu und beauftragt die Verwaltung, diese rechtzeitig bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.    

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2025 zu und beauftragt die Verwaltung, diese rechtzeitig bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö informativ 7
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7.1. Antrag auf Umbenennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 7.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger bezieht sich auf seinen Antrag auf Umbenennung der Dornierstraße aus der letzten Sitzung, der nur als Befassungsantrag behandelt wurde. Seiner Meinung nach ist dies rechtlich nicht in Ordnung. BM Walter erwidert, dass er diesbezüglich der Empfehlung der Rechtsaufsicht des Landratsamtes gefolgt ist und den Antrag entsprechend hat abstimmen lassen.

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7.2. Werbeschild Lidl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 7.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig moniert die Sichtbehinderung durch ein Werbeschild an der Parkplatzausfahrt der Firma Lidl. BM Walter berichtet von bereits stattgefundenen Gesprächen mit der Firma Lidl.

Datenstand vom 24.01.2025 09:01 Uhr