Datum: 20.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:26 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 13.01.2024.pdf
Download Niederschrift ö_21.01.2025.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2024.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.12.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.12.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.01.2025
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Landsberger Straße 43
Tektur – Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit und Tiefgarage
Diskussionsverlauf
Landsberger Straße 43
Tektur – Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit und Tiefgarage
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3. Auweg 1b, 1c; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 160/2, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.01.2025
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche gesamt: 204,48 m²
Wandhöhe DHH 1: 5,49 m
Wandhöhe DHH 2: 3,01 m
Firsthöhe DHH 1: 6,55 m
Firsthöhe DHH 2: 4,07 m
Dachform: Satteldach
Geschossigkeit DHH 1: E
Geschossigkeit DHH 2: E + I
In der Umgebung (Schulstr. 11) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 192,00 m²
Wandhöhe: 6,50 m
Firsthöhe: 11,00 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für das Vorhaben sind gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 3 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. Diese werden in Form von offenen Stellplätzen nachgewiesen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen erfolgt über das rückwärtige Grundstück „Auweg 1“.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten. Für das Vorhaben ist eine Abstandsflächenübernahme sowohl im östlichen als auch im nördlichen Teil des geplanten Gebäudes erforderlich. Beide Übernahmen wurden von den jeweiligen Grundstückseigentümern erteilt.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Auweg 1b, 1c_Lageplan.pdf
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4. Weßlinger Straße 6; Bauantrag zum Einbau von 6 Wohnungen, Anbau von 2 Balkonen im Nordwesten und Nutzungsänderung am bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3/0, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.01.2025
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weßlinger Straße“.
Beantragt wird der Einbau von 6 Wohnungen in das östliche Hauptgebäude sowie die Herstellung der dazugehörigen Parkplätze und der Anbau von zwei Balkonen im Nordwesten des Gebäudes. Zudem wird eine Nutzungsänderung des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnraum beantragt.
Die geplanten 6 Wohneinheiten haben eine Fläche von 30,23 m² bis 112,19 m², aufgeteilt auf ein bis 5 Zimmer. Die nordöstliche Fassade des genehmigten Bestandsgebäudes steht grenzständig zum benachbarten Grundstück. Die Abstandsflächen liegen durch die Neuberechnung nach der Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe geringfügig auf dem Nachbargrundstück und können nicht eingehalten werden. Eine Abweichung wurde beantragt und muss vom Landratsamt Starnberg bauordnungsrechtlich geprüft werden. Da es sich um ein genehmigtes Bestandsgebäude handelt, werden Seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe gesehen. Es wird zudem eine Befreiung für die Errichtung von drei Stellplätzen außerhalb des festgesetzten Bauraums beantragt. Seitens der Verwaltung werden keine Hinderungsgründe gegen die Befreiung gesehen. Gegen die geringfügigen Bauraumüberschreitungen durch Balkone, Hauseingangsüberdachung sowie Kellerüberdachung werden Seitens der Verwaltung ebenfalls keine Hinderungsgründe gesehen.
Zum Vorhaben werden entsprechend der Vorgabe des Bebauungsplans 12 Stellplätze errichtet. Hiervon werden 10 Stellplätze auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 3/0 und zwei Stellplätze auf den Fl.Nrn. 4/62 und 4/47 Gemarkung Gilching errichtet. Zum Vorhaben werden 15 Fahrradabstellplätze errichtet. Die Fahrradabstellplatzsatzung ist eingehalten.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans sind ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung für die Errichtung der drei Stellplätze außerhalb des Bauraums wird befürwortet. (gem. § 31 Abs. 2 BauGB). Den geringfügigen Bauraumüberschreitungen durch Balkone, Hauseingangsüberdachung sowie Kellerüberdachung wird planungsrechtlich zugestimmt. Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen von Art. 6 BayBO wird befürwortet.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung für die Errichtung der drei Stellplätze außerhalb des Bauraums wird befürwortet. (gem. § 31 Abs. 2 BauGB). Den geringfügigen Bauraumüberschreitungen durch Balkone, Hauseingangsüberdachung sowie Kellerüberdachung wird planungsrechtlich zugestimmt. Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen von Art. 6 BayBO wird befürwortet.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauherrn Gespräche zur Erhaltung des Baumes auf Fl.Nr. 4/47, Gemarkung Gilching zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Dokumente
Download Lageplan Weßlinger Straße 6.pdf
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5. Römerstraße 84; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1408/0 Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.01.2025
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 136,86 m²
Wandhöhe: 3,48 - 4,73 m
Firsthöhe: 5.84 - 8,36 m
Geschossigkeit: EG + DG
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 38°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Römerstraße 86, 86a
überbaute Fläche: 152,00 m²
Wandhöhe: 4,20 m
Firsthöhe: 8,70 m
Geschossigkeit: EG + DG
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück müssen zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Geplant sind ein Carport und ein offener Stellplatz in der Zufahrt des Carports. Die Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie von Kfz ohne Überqueren anderer Stellplätze erreicht werden können.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Römerstraße 86, 86a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Die Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie von Kfz ohne Überqueren anderer Stellplätze erreicht werden können.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Römerstraße 86, 86a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Die Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie von Kfz ohne Überqueren anderer Stellplätze erreicht werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan Römerstraße 84.pdf
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6. Sonnenstraße 36, 38; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1705/1 und 1704/35 Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.01.2025
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 406,20 m²
Wandhöhe 1: 11,50 m
Wandhöhe 2: 12,60 m
Geschossigkeit: IV
Dachform: flachgeneigtes Pultdach
Dachneigung: 5°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Marsstraße 1
überbaute Fläche: 610,00 m²
Wandhöhe 1: 11,80 m
Wandhöhe 2: 12,90 m
Geschossigkeit: IV
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 40 Stellplätze nachgewiesen. Hiervon werden 15 offene Stellplätze und 25 Stellplätze in der Tiefgarage errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Zudem werden 37 oberirdische Stellplätze für Fahrräder errichtet. Hiervon werden 22 Fahrräder in einem überdachten Ordnungssystem und 15 Fahrräder in höhenversetzter Anordnung errichtet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Marsstraße 1 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Marsstraße 1 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan Sonnenstraße 36,38.pdf
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7. St. Gilgener-Str. 2 und 4; Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage aud dem Grundstück Fl. Nr. 1704/2, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.01.2025
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche: 336,82 m² bzw.377,84 m²
Wandhöhe: 6,38m
Firsthöhe: 9,17 m
Dachform: Mansarddach
Dachneigung: 35°
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Landsberger Str. 60 - 60f
überbaute Fläche 351,00 m²
Wandhöhe: 6,03 m
Firsthöhe: 9,37 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 49 Kfz-Stellplätze vorgehalten (41 in der Tiefgarage, 8 oberirdische Besucherstellplätze).
Des Weiteren werden 40 oberirdische Fahrradabstellplätze (im Bereich der Eingänge) und 12 in der Tiefgarage nachgewiesen. Die gdl. Kfz- und Fahrradabstellplatzsatzung sind somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Landsberger Str. 60 - 60f das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Landsberger Str. 60 - 60f das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Dokumente
Download St. Gilgener-Str. 2 u. 4_Lageplan.pdf
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8. Herbststraße 1; Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/3 Gem. Argelsried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.01.2025
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird ein Anbau im Erdgeschoss an das bestehende Wohnhaus mit Garage, welcher wie folgt ausgeführt werden soll:
Anbau Bestand
überbaute Fläche: 35,06 m² 197,00 m²
überbaute Fläche mit Bestand: 232,06 m²
Wandhöhe: 2,75 m
Dachform: Flachdach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Überbaute Fläche
Herbststraße 2: 217,00 m²
Nicolaus-Otto-Str. 4: 747,00 m²
Frühlingstraße 1,3-3d, 5-5b: 817 m²
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück sind nach der Kfz-Stellplatzsatzung 3 Stellplätze zu errichten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Herbststraße 2, Nicolaus-Otto-Str. 4, Frühlingstraße 1, 3-3d, 5-5b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück sind drei Stellplätze nachzuweisen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Herbststraße 2, Nicolaus-Otto-Str. 4, Frühlingstraße 1, 3-3d, 5-5b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück sind drei Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan Herbststr. 1.pdf
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9. Untere Läng 8c; Bauantrag zum Anbau an eine best. DHH sowie Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/61, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.01.2025
|
ö
|
beschließend
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9 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird ein erdgeschossiger Anbau (samt Dachterrasse) mit einer Länge von 5,66 m und einer Tiefe von 4,60 m (GR = 26,04 qm) an eine bestehende Doppelhaushälfte sowie die Errichtung eines Balkons mit einer Länge von 3,00 m und einer Tiefe von 1,50 m.
In der Umgebung finden sich Grundflächen bis 174 m². Das Vorhaben fügt sich somit in die umliegende Bebauung ein.
Stellplätze:
Für das Bestandsgebäude als Doppelhaushälfte wurden 2 Stellplätze gefordert. Diese wurden in Form einer Garage sowie eines offenen Stellplatzes nachgewiesen.
Durch den Anbau verändern sich die Wohnflächen im Erdgeschoss und im Dachgeschoss. Im Übrigen sind es laut Plandarstellung zwei abgeschlossene Wohneinheiten.
Durch die genehmigungspflichtige Veränderung der beiden Wohnungen sind jetzt lt. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen.
Diese erforderlichen 4 Stellplätze sind im Antrag nicht nachgewiesen. Insofern ist der Bauantrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da für das geplante Vorhaben insgesamt 4 Stellplätze nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erforderlich sind, jedoch in den Planunterlagen nicht nachgewiesen werden.
Beschluss
Dem Antrag wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da für das geplante Vorhaben insgesamt 4 Stellplätze nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erforderlich sind, jedoch in den Planunterlagen nicht nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Untere Läng 8c_Lageplan.pdf
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.01.2025
|
ö
|
informativ
|
10 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
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10.1. Erschließungsbeiträge Römerstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.01.2025
|
ö
|
|
10.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Walter informiert das Gremium, dass die Klage bzgl. Erschließungs-beiträge „Römerstraße“ vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde.
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10.2. Rathausturnhalle Hallenboden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.01.2025
|
ö
|
|
10.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Fiegert weist darauf hin, dass Schäden am Hallenboden (Aufgehende Nähte, nicht gegebene Oberflächenfestigkeit) der Rathausturnhalle vorliegen.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.
Datenstand vom 24.01.2025 07:13 Uhr