Datum: 17.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2025
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Jahnweg 1; Antrag auf isolierte Befreiung zum Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366/77, Gem. Gilching
4 Weßlinger Straße 40; Bauantrag zur Errichtung von Lagerflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching
5 Gilching Sonnenstraße; aktuelle Planungen
6 Verschiedenes
6.1 Baum Keltenstraße
6.2 Räumung Behindertenparkplatz

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_10.02.2025.pdf
Download Niederschrift ö_18.02.2025.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2025.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20.01.2025 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20.01.2025 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

Friedrichshafener Str. 602: Tektur – Bauantrag Neubau einer Entwicklungs-, Produktions-, und Testhalle und eines Büro- und Gewerbegebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.: 3239/4 Gemarkung Gilching 

Diskussionsverlauf

Friedrichshafener Str. 602: Tektur – Bauantrag Neubau einer Entwicklungs-, Produktions-, und Testhalle und eines Büro- und Gewerbegebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.: 3239/4 Gemarkung Gilching

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3. Jahnweg 1; Antrag auf isolierte Befreiung zum Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366/77, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Römerstraße II“.

Beantragt wird der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum. Im bestehenden Reihenhaus befinden sich derzeit 2 Wohneinheiten. Die Wohnung im Obergeschoss ist laut Antragsteller zu klein für eine Familie mit Kindern. Daher soll der Speicher im Dachgeschoss zu Wohnräumen (2 Schlafzimmer, Arbeitszimmer und Bad) ausgebaut werden.
Die äußere Struktur des Gebäudes (Wandhöhe, Firsthöhe) wird hierbei nicht verändert.

Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO sind Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken verfahrensfrei.

Da jedoch der Bebauungsplan „Römerstraße II“ mit seinen Festsetzungen entgegensteht (Dachgeschossausbau ist nicht zugelassen) ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

Seitens der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine Hinderungsgründe entgegen, zumal die Gemeinde Gilching in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt und Wohnraum dringend benötigt wird. Ferner hat der direkt betroffene Nachbar seine Zustimmung zum Vorhaben durch Unterschrift bekundet.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zum Ausbau des Dachgeschosses (Speicher) zu Wohnraum (2 Schlafzimmer, Bad und Arbeitszimmer) wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zum Ausbau des Dachgeschosses (Speicher) zu Wohnraum (2 Schlafzimmer, Bad und Arbeitszimmer) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Jahnweg 1_Lageplan.pdf

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4. Weßlinger Straße 40; Bauantrag zur Errichtung von Lagerflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.

Beantragt wird laut Antrag mit Beschreibung eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage für das zeitweilige Lagern von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von mehr als 100 Tonnen sowie für eine sonstige Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen oder mehr je Tag. Die geplante Lagerfläche beträgt 1.600 m². Die Lagermengen zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle im In- und Output betragen laut Antrag in Summe 10.525 Tonnen. Die Lagermengen betreffen vornehmlich die Haufwerke von Beton, Ziegel, zu geringen Anteilen auch andere mineralische Abfallstoffe, Eisenmetalle, Holz sowie die erzeugten Fraktionen und Körnungen der Recyclingbaustoffe, soweit diese nicht qualitativ als zertifiziertes Produkt zu werten sind. Die Anlage zum Brechen und Klassieren von Beton-Ziegel-Gemischen hat eine Bearbeitungskapazität von 1.000 Tonnen je Tag. Diese Behandlungsmengen betreffen zur Zerkleinerung durch Brechen rd. 60% die reinen Betonabfälle, zu 30% die Gemische aus Ziegel und Beton und zu 10 % reine Ziegelabfälle. Aus diesen Fraktionen sollen jeweils die entsprechenden zertifizierten Recyclingbaustoffe wie RC 1, RC 2 hergestellt werden.

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Die gdl. Abstandsflächensatzung findet keine Anwendung. Die Beurteilung der Abstandsflächen erfolgt nach der BayBO. 

Der privilegierten Abgrabungsgenehmigung (Kiesabbau) wurde bereits durch das gemeindliche Gremium zugestimmt. Jetzt wird eine zusätzliche Anlage zum Brechen und Klassieren von Beton-Ziegel-Gemischen sowie die Lagerung von nicht gefährlichem Bauschutt beantragt. Auf dem Grundstück des Antragsstellers befindet sich zur Grenze von Fl.Nr. 3208/2 Gem. Gilching laut Amtlichen Lageplan zudem ein eingeschossiges Gebäude mit einer Fläche von rund 365 qm, für welches in den Unterlagen keine bauaufsichtliche bzw. immissionsschutzrechtliche Genehmigung gefunden werden kann. Aus Sicht der Verwaltung soll das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt werden, da eine Privilegierung für den Antrag bzw. die beantragten bzw. auch vorhandenen Baulichkeiten derzeit nicht gesehen werden können. Auch aus den eingereichten Antragsunterlagen sind Gründe hierfür nicht genannt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB nicht erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Dokumente
Download Lageplan Weßlinger Straße 40.pdf

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5. Gilching Sonnenstraße; aktuelle Planungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö informativ 5

Sachverhalt

Für einen Bereich der Sonnenstraße liegt ein Städtebaulicher Rahmenplan vom Mai 2002 vor.

Es wurden die Handlungsfelder I, II und III realisiert (siehe Anlage). Das Handlungsfeld IV, Sonnenstraße 19-49 sind zweigeschossige Wohnhäuser aus dem Jahre 1939. Diese sollen in den kommenden Jahren durch Neubauten ersetzt werden.

Die Wohnungsgenossenschaft Fünf-Seen-Land eG, Herr Kai Herzog, Frau Claudia Schuldes-Hott sowie Architekt Herr Christian Hadlich werden die Planungen für das neue Quartier Sonnenstraße 19-49 dem Gremium vorstellen.

Im Anschluss wird das Bauvorhaben Sonnenstraße 36 vorgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt von den Planungen in der Sonnenstraße Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Der Bauausschuss nimmt von den Planungen in der Sonnenstraße Kenntnis; eine Abstimmung war nicht erforderlich.

Dokumente
Download Rahmenplan Sonnenstraße 2002 Handlungsfelder.pdf

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö informativ 6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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6.1. Baum Keltenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö 6.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger moniert, dass in der Keltenstraße ein „Mammutbaum“ gefällt wird.
Erster Bürgermeister Walter weist darauf hin, dass der besagte Baum eine sehr große Thuja und Streitgegenstand privater Grundstückseigentümer ist. Die Thematik liegt außerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde Gilching.

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6.2. Räumung Behindertenparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö 6.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger weist darauf hin, dass der Behindertenparkplatz am Rathaus schlecht geräumt ist.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 18.02.2025 11:12 Uhr