Datum: 26.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 19.05.2025.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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26.05.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2025.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 28.04.2025 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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26.05.2025
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Straßlichte 12:
Bauantrag – Tektur Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Weichselbaumer Straße 19:
Bauantrag – Neubau Wintergarten
Escherholzweg 15a:
Bauantrag – Anbau Kaltwintergarten
Zugspitzstraße 28:
Bauantrag – Erdgeschossiger Anbau zur Erweiterung und Umbau des Eingangs eines Einfamilienhauses
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3. Wildmoosweg 1a - 1c; Bauantrag zur Errichtung eines Tinyhouse-3-Spänners mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1421, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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26.05.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wir die Errichtung eines 3-Spänners im Stil von Tiny-Häusern. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 91,08 m²
Wandhöhe: 4,78 - 6,79 m
Dachform: Pultdach
Dachneigung: 17,50°
Geschossigkeit: E + D
In der direkten Umgebung (Wildmoosweg 5) findet sich ein Bezugsfall, welcher folgende Maße aufweist:
überbaute Fläche: 113,00 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 8,60 m
Geschossigkeit: II
Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 3 offene Stellplätze vorgehalten; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Auch die gdl. Abstandsflächensatzung wird eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Wildmoosweg 5 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Wildmoosweg 1a -1c_Lageplan.pdf
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4. Wendelsteinstr. 12a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/138, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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26.05.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.
Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 2,50 m, einer Länge von 6,57 m und einer Höhe von 2,20 m.
Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 qm verfahrensfrei.
Die Terrassenüberdachung überschreitet den festgesetzten Bauraum um 2,50 m auf einer Länge von 6,57 m (GR = 16,42 m²)
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Wintergärten auch außerhalb des Bauraumes mit einer Tiefe von 2,50 m, 2/3 der Gebäudelänge - jedoch max. 4 m – (GR = 10 m²) und einer Wandhöhe von 2,30 m auch außerhalb des Bauraumes zulässig.
Terrassenüberdachungen selbst werden im Bebauungsplan jedoch nicht geregelt. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Die Größe der Terrassenüberdachung überschreitet zwar das Längenmaß (Tiefe und Höhe können eingehalten werden) des zulässigen Wintergartens, jedoch tritt eine Überdachung aufgrund ihrer baulichen Ausführung und optischen Wirkung her nicht so in den Vordergrund und ist auch keine Wohnflächenerweiterung wie ein Wintergarten. Ferner wurden bereits ähnliche Befreiungen im Bebauungsplangebiet zugelassen.
Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben vertretbar; Gründe, welche gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.
Des Weiteren hat der direkt betroffene Nachbar seine Zustimmung zum Vorhaben erteilt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 2,50 m, einer Länge von 6,57 m und einer Höhe von 2,20 m wird zugestimmt.
Dokumente
Download Wendelsteinstr. 12a_Lageplan.pdf
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5. Siriusstr. 23a; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Geräteschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1707/17 Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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26.05.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Geräteschuppen, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 101,7 m²
Wandhöhe: 6,10 m
Firsthöhe: 7,74 m
Geschossigkeit: II
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 20°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Neptunweg 11 Neptunweg 13
überbaute Fläche: 202,00 m² 249,00 m²
Wandhöhe: 6,20 m 6,90 m
Firsthöhe: 9,54 m 10,04 m
Geschossigkeit: II II
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze in einer Doppelgarage nachgewiesen. Als Überdachung für 4 Fahrradabstellplätze wird ein Carport geplant. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Neptunweg 11 und Neptunweg 13 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Lageplan Siriusstraße 23a.pdf
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6. Fuchsgraben 13; Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garagen und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1640/12 Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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26.05.2025
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garagen und Carport, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
Einfamilienhaus Doppelhaus
überbaute Fläche: 84,00 m² 132,25 m²
Wandhöhe: 6,83 m 6,72 m
Firsthöhe: 9,77 m 9,72 m
Geschossigkeit: II III
Dachform: Satteldach Mansarddach
Dachneigung: 40° 18° - 40°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Fuchsgraben Fuchsgraben Waldstraße
9 – 9b 18 – 18 b 55
überbaute Fläche: 187,00 m² 201,69 m² 273,00 m²
Wandhöhe: 6,50 m 6,40 m 6,93 m
Firsthöhe: 9,95 m 9,90 m 8,68 m
Geschossigkeit: II II II
Das geplante Gebäude fügt sich somit nicht in die Umgebung ein. In der Umgebung finden sich keine Gebäude mit drei Vollgeschossen oder einer dreigeschossigen Wirkung.
Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze nachgewiesen. Es werden zwei Garagen, ein Carport und drei offene Stellplätze errichtet. Zudem werden 12 Fahrradstellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt. In der Umgebung finden sich keine Gebäude mit drei Vollgeschossen oder einer dreigeschossigen Wirkung.
Dokumente
Download Lageplan Fuchsgraben 13.pdf
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7. Ausbau ÖPNV- Haltestelle Landsberger Straße Vergabe der Bauleistung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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26.05.2025
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.02.2023 wurde die Entwurfsplanung genehmigt und das Ingenieurbüro Neudert mit den Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt.
Am 24.02.2025 erhielt die Gemeinde Gilching die Förderzusage von der Regierung von Oberbayern.
Auf Grundlage der Ausführungsplanung wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt. Bei der Planung wurde besonderes Augenmerk auf eine möglichst geringe Flächenversiegelung bei den Kfz-Stellplätzen gelegt.
Der Stellplatz für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit einem geschlossenen, barrierefreien Pflasterbelag ausgeführt.
Gemäß den aktuell gültigen Vergaberichtlinien wurde eine Angebotsabfrage im Rahmen einer freihändigen Vergabe mit Verhandlungsverfahren durchgeführt. Es wurden sechs Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von denen zwei ein Angebot eingereicht haben. Die Verhandlungsgespräche fanden am 07.05.2025 statt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Firma Richard Schultz Tiefbau GmbH & Co. KG das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Haushaltsansatz HHSt 6479.9584 180.000,00€ plus Förderung 152.000,00€ = verfügbare Mittel 332.000,00€
Beschlussvorschlag
- Die Unterlagen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden zur Kenntnis genommen
- Der Auftrag wird mit einer Bruttoauftragssumme von 308.473,71€ an die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG aus Neuburg/ Do. vergeben.
Dokumente
Download Ausführungsplanung.pdf
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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26.05.2025
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informativ
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Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Datenstand vom 19.05.2025 08:49 Uhr