Datum: 19.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:16 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.07.2017
2 Bericht der Referenten und Verbandsräte
2.1 Treffen mit der Städtepartnerschaft Cecina
2.2 Informationsgespräch am 14.09.17 in der Chirurgischen Klinik Seefeld
2.3 Förderung des Brunnen IV
2.4 Prozess Schaden an der Fassade der James-Krüss-Grundschule
2.5 Ehrung von Peter Reisenthel zum Unternehmer des Jahres 2016
2.6 Einladung zur Gilchinger Kulturwoche 2017
3 Geplantes Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn, Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017
4 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das umliegende Gebiet des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für den Bereich der Fl.Nrn. 8/2, 117, 117/1, 118, 119, 120, 120/1, 120/2, 129/4, 129/5, 130 (Tfl.), 133, 134, 139, 142, 142/1, 154 (Tfl.) und 154/17 (Tfl.) sowie für das umliegende Gebiet des DAV-Kletterzentrums für den Bereich der Fl.Nrn. 209 (Tfl.), 209/1, 209/2, 220/2 (Tfl.), 223 (Tfl.) und 223/1, Gemarkung Argelsried; Beitrittsbeschluss zur Maßgabe im Genehmigungsbescheid vom 25.08.2017
5 Standort für eine neue Skateranlage im Gemeindegebiet; Antrag des Jugendreferenten Herrn GR Christian Winklmeier und des Jugendbeirates vom 04.09.2017
6 Vergabe Straßennamen Gewerbegebiet BAB 96 Nord
7 Fair und Lokal, Gemeinde Gilching soll Fair-Tade-Gemeinde werden; Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2017
8 Verschiedenes
8.1 Informationsveranstaltung zur Erläuterung des § 13 b BauGB
8.2 Abschaltung der WLAN Verbindung im Rathaus nach 20 Uhr
8.3 Vorstellung des Aktionsplanes "Inklusion und Barrierefrei" mit Bürgerdialog am 10. Oktober 2017
8.4 Beschädigung des Anlagenbrunnen am Zehenstadel

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_12.09.2017.pdf
Download Niederschrift_GR_19.09.17_öffentlich.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.07.2017.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 18.07.2017 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 18.07.2017 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö informativ 2
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2.1. Treffen mit der Städtepartnerschaft Cecina

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt mit, dass er vom 8.-11.09.17 zu Besuch in Cecina war. Mit dabei waren zwei Vertreter des Vereins zur Förderung der Partnerschaft Cecina – Gilching e. V. Das Fest „Targa“ wurde aufgrund der Unwetterkatastro phe in Livorno abgesagt, da dabei mehrere Menschen ums Leben kamen. Der 1. Bürgermeister Samuele Lippi sowie die Verantwortlichen der Targa grüßen die Gemeinde Gilching recht herzlich.

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2.2. Informationsgespräch am 14.09.17 in der Chirurgischen Klinik Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt mit, dass am 14.09.17 ein Informationsgespräch in der Chirurgischen Klinik Seefeld stattgefunden hat. Es wurde eine neue Fachabteilung „Innere Medizin“ gebildet mit rund 500.000 € Mehrerlöse, zzgl. 15 Betten aus Starnberg und rund 70 % Auslastung durchschnittlich. Im Jahr 2017 wird der Klinik voraussichtlich ein Defizit von 1,2 Mio € entstehen. 2018 wird mit einem Defizit von 0,8 Mio € gerechnet. Der Sanierungsaufwand des Gebäudes ist sehr hoch u. a. durch die Sanierung der OP-Hygiene, der Lüftungsanlagen, der Brandmeldeanlage, der unterbrechungsfreien Stromversorgung, der Heizungserneuerung etc.

Die Zukunftsvarianten sind entweder die Generalsanierung vor Ort, welche 3 bis 5 Jahre Bauzeit vorsieht mit einem Investitionsbedarf des Altbaus mit mehr als 4 Mio € oder den Neubau der Klinik auf der „grünen Wiese“.

Eine Aufstellung für die Haushaltsplanungen der Jahre 2018 – 2020 wird erstellt, weshalb ein entsprechender Beschlussvorschlag der Gemeinde Gilching bis Ende Oktober 2017 erarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt wird.

Im Nachtragshaushalt der Klinik 2017 sind 32.000 € für die Gemeinde Gilching eingestellt.

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2.3. Förderung des Brunnen IV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Heutelbach teilt mit, dass der Gutachter Herr Dr. Straub noch für das Gutachten „Ausweisung einer Wasserschutzzone (W III B) für den Brunnen IV“ einige Pegel benötigt. Aus diesem Grund wurden in der 50 Tage Linie einige Pegel nieder gebracht. Das hatte zur Folge, dass für 50 Tage ein Förderverbot für den Brunnen V ausgesprochen wurde um zu vermeiden, dass Keime in unser Trinkwasser gelangen.

Da unser Brunnen V das fehlende Wasser aus Brunnen IV nicht ersetzen kann, muss die Gemeinde Gilching während der 50 Tage Trinkwasser von den Brunnen der großräumigen Wasserversorgung Starnberg beziehen. Mit dieser Wasserversorgung sind wir in einem Notverbund zusammengeschlossen. Sobald in Gilching ein Brunnen ausfällt kann der Ausfall durch die g roßräumige Wasserversorgung kompensiert werden. Dieser Bezug von Trinkwasser ist nicht kostenfrei und kann auch nur vorübergehend erfolgen.

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2.4. Prozess Schaden an der Fassade der James-Krüss-Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Wauthier informiert das Gremium, dass der Prozess über den Schaden am Wärmedämmverbundsystem (Fassade) der James-Krüss-Grundschule eigentlich abgeschlossen ist und die Gemeinde Gilching von der Versicherung des Architekten 367.607,04 € erhalten hat. Zinsen sind in Höhe von 7.000 € und Kosten in Höhe von 15.000 € entstanden. Im Januar 2018 wird es hierzu weitere Informationen geben. Hinsichtlich der Zinsen und Verfahrenskosten gibt es jedoch noch keine Einigkeit, so dass diesbezüglich voraussichtlich im Januar 2018 eine weitere Verhandlung stattfinden wird.

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2.5. Ehrung von Peter Reisenthel zum Unternehmer des Jahres 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Herz teilt mit, dass am 4. Oktober 2017 um 16:30 Uhr die Ehrung von Herr Peter Reisenthel, Geschäftsführer der Firma Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG, zum Unternehmer des Jahres 2016 stattfindet, bei der auch Staatsminister Dr. Markus Söder anwesend sein wird.

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2.6. Einladung zur Gilchinger Kulturwoche 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2.6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Helwig informiert das Gremium, dass am 13. Oktober 2017 die Eröffnung der Gilchinger Kulturwoche im Ra thaus stattfindet. Nähere Informationen gibt es unter www.kulturwoche-gilching.de

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3. Geplantes Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn, Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Anliegender Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier wurde zum geplanten Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn gestellt.
Die Verwaltung teilt zum Punkt zwei des Antrages von Herrn GR Fritz Wauthier mit, dass Stellungnahmen zum geplanten Gewerbegebiet in Gauting vom beschließenden Haupt- und Bauausschuss gemäß Geschäftsordnung (Stand Juli 2014), § 9 Abs. 3 Ziffer 2 d) zu beschließen sind.  Nur von den zuständigen gemeindlichen Gremien mehrheitlich beschlossene Stellungnahmen können von der Gemeindeverwaltung in entsprechende Planverfahren eingebracht werden.   

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017 zum geplanten Gewebegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn zur Kenntnis.
  2. Abweichend von Punkt 2 des Antrages von Herrn GR Fritz Wauthier sind Stellungnahmen zum geplanten  Gewerbegebiet in Gauting vom beschließenden Haupt- und Bauausschuss gemäß Geschäftsordnung (Stand Juli 2014), § 9 Abs. 3 Ziffer 2 d) zu beschließen. Nur von den zuständigen gemeindlichen Gremien mehrheitlich beschlossene Stellungnahmen können von der Gemeindeverwaltung in entsprechende Planverfahren eingebracht werden.   

  1. Ansonsten wird dem Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017 zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird folgendes beschlossen:

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt den Antrag von GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017 zum geplanten Gewebegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn zur Kenntnis und stimmt der Ziffer 1 des Antrags zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Anschließend stellt GR Fink einen Antrag über den wie folgt abgestimmt wird:

Beschluss 2

  1. Das geplante Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting im Bereich des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen hat erhebliche raumordnerische negative Auswirkungen. Das Vorhaben steht im krassen Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen der Regierung von Oberbayern vom 13.04.2004. Die nach § 6 a BayNatSchG zum Ausgleich oder Ersatz erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege müssen eingehalten werden. Die verbindlich festgesetzten landschaftspflegerischen Begleitpläne (1 bis 6) in der Fassung vom 27.12.2002 des Landschaftsarchitektenbüros Valentien + Valentien müssen umgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern eine Stellungnahme einzuholen.

  1. Die im Planfeststellungsbeschluss festgestellte Entwicklung des Sonderflughafens lässt diesen Standort zu einem der größten Gewerbeschwerpunkte im Wesen Münchens werden. Im Strukturkonzept zur Standortentwicklung sind bis zu ca. 400.000 m² Geschossfläche möglich. Das wäre ein Zuwachs zwischen ca. 290.000 m² und 340.000 m² Geschossfläche. Für die Akzeptanz des neuen Gewerbeschwerpunktes bei den Bürgern der Umgebung wird den ausschlaggebender Bedeutung sein, ob gewährleistet ist, dass trotz potenziellen Siedlungsdruck und erhöhtes Verkehrsaufkommen und der Eingriffe in Natur und Landschaft, die Lebens- und Umweltqualität nicht verschlechtert wird. Daher muss die Grünzäsur und der Naherholungsbereich (Erholungswald) für den Siedlungsschwerpunkt Gilching im Bereich der Waldkolonie wie im Planfeststellungsbeschluss Anlage Plan 2 Valentin+Partner gesichert werden. Mit Schreiben an den Regierungspräsidenten wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, auch hierüber unter den zusätzlichen Anforderungen des Harmonierungsgebotes eine Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern einholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Weiterhin soll auf Anfrage von GRin Heutelbach die Verwaltung prüfen, ob ein Strukturgutachten von Seiten der Gemeinde gegenüber der Gemeinde Gauting rechtlich verlangt werden kann. Diese Angelegenheit ist in der nächsten Haupt- und Bauausschusssitzung zu behandeln.

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4. 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das umliegende Gebiet des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für den Bereich der Fl.Nrn. 8/2, 117, 117/1, 118, 119, 120, 120/1, 120/2, 129/4, 129/5, 130 (Tfl.), 133, 134, 139, 142, 142/1, 154 (Tfl.) und 154/17 (Tfl.) sowie für das umliegende Gebiet des DAV-Kletterzentrums für den Bereich der Fl.Nrn. 209 (Tfl.), 209/1, 209/2, 220/2 (Tfl.), 223 (Tfl.) und 223/1, Gemarkung Argelsried; Beitrittsbeschluss zur Maßgabe im Genehmigungsbescheid vom 25.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde hatte nach erneuter Fassung des Feststellungsbeschlusses in der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2017 die Erteilung der Genehmigung mit Schreiben vom 03.07.2017 beim Landratsamt Starnberg beantragt. Diese liegt nunmehr mit Bescheid vom 25.08.2017 vor und enthält folgende Maßgabe:
„Die Gemeinde Gilching hat den Umweltbericht unter Punkt 2, Nummer 6 noch in Bezug auf die Auswirkungen der ‘‘Umwidmung geplante verkehrliche Verbindung zwischen der Landsberger Straße und Staatsstraße in wichtige örtliche Straße“ zu berichtigen.“
Als Grund wird im Bescheid angeführt:
„Die Maßgabe in Ziffer 1 dieses Bescheids geht zurück auf die Verpflichtung der Gemeinde aus § 2a Satz 1 Nr. 2 BauGB, im Umweltbericht die ermittelten und bewerteten Umweltbelange zutreffend darzulegen. Nach Punkt 2, Nummer 6 des Umweltberichts sind mit der Darstellung einer wichtigen örtlichen Straße keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden und der Flächennutzungsplan wird in diesem Bereich lediglich konkretisiert. Diese Formulierung steht jedoch im Widerspruch zur im Zuge der erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB neu in die Planfassung vom 20.02.2017 aufgenommenen Darstellung von ‘‘Anlagen oder Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen“ in diesem Bereich. Mit dieser Darstellung weist die Gemeinde nach, dass sie sich inhaltlich mit der Thematik auseinandergesetzt und dabei (zumindest nicht unerhebliche) Umweltauswirkungen für möglich gehalten hat. Hieran sind die Formulierungen im Umweltbericht noch anzupassen.“

2.        Die Neuaufnahme vorgenannten Planzeichens erfolgte während des Verfahrens auf Anraten des Kreisbauamtes selbst. Es verläuft entlang des im Planumgriff enthaltenen Teilstücks der vom Gemeinderat gewünschten Verbindungsstraße vom südlichen Ortsrand bis zur Landsberger Straße und ist als Hinweis für die nachgeordnete Bauleitplanung enthalten, die von der Straße möglicherweise ausgehende Immissionsschutzproblematik – resultierend aus der zu erwartenden Verkehrsmenge – eingehend zu prüfen.
Die Begründung zur Planteiländerung war vor dem Hintergrund der Planzeichenneuaufnahme geändert worden, im Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ist dies versehentlich unterblieben. Dies ist noch zu korrigieren, was einen überschaubaren Aufwand bedeutet.

3.        Zum Wirksamwerden der Planteiländerung ist die Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Vorab dazu ist jedoch der Beitrittsbeschluss zu der im Bescheid enthaltenen Maßgabe formell zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 30.08.2017 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Der Gemeinderat fasst zur im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Starnberg vom 25.08.2017, Az. 400V-51-1-3e, unter Nr. 1 enthaltenen Maßgabe den Beitrittsbeschluss.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Umweltbericht gemäß der unter Nr. 1 genannten Maßgabe zu berichtigen und die Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und damit die Planteiländerung wirksam werden zu lassen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 30.08.2017 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Der Gemeinderat fasst zur im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Starnberg vom 25.08.2017, Az. 400V-51-1-3e, unter Nr. 1 enthaltenen Maßgabe den Beitrittsbeschluss.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Umweltbericht gemäß der unter Nr. 1 genannten Maßgabe zu berichtigen und die Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und damit die Planteiländerung wirksam werden zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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5. Standort für eine neue Skateranlage im Gemeindegebiet; Antrag des Jugendreferenten Herrn GR Christian Winklmeier und des Jugendbeirates vom 04.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Der Jugendbeirat und Herr GR Christian Winklmeier haben beiliegenden Antrag für einen neuen Standort einer Skateranlage gestellt.
  2. Der gewählte Standort ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Spielfläche dargestellt mit der Option „z.B. Skateranlage“. Eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung des IB Greiner vom 20.05.2015 wurde bezüglich dieses Standortes bereits gefertigt und ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt. Der Standort ist demnach für eine Skateranlage geeignet.
  3. Es stellt sich die Frage, ob noch weitere alternative Standorte für Skateranlagen im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen und geprüft werden sollen, nachdem im Flächennutzungsplanverfahren bereits massiver Protest eines Anwohners vorgetragen wurde. 
  4. Ob eine Skateranlage im Außenbereich verfahrensfrei errichtet oder genehmigt werden kann, muss erst noch mit verschiedenen Fachstellen bzw. dem Bayerischen Gemeindetag geklärt werden. Dies wäre auch im Zusammenhang mit den noch zu errichtenden Stellplätzen südlich der Kletterhalle zu sehen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Antrag des Jugendbeirates und des Jugendreferenten Herrn GR Christian Winklmeier vom 04.09.2017 zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat nimmt die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vom 20.05.2015 des IB Greiner zur Kenntnis.
  3. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Jugendbeirates und des Jugendreferenten Herrn GR Christian Winklmeier vom 04.09.2017 zu.
  4. Der Standort wird für eine Skateranlage als geeignet erachtet, alternative Standorte sind im weiteren Verfahren noch zu prüfen.
 

Beschluss 1

Nach ausführlicher Diskussion stellt GRin Brosig einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Anschließend stellt GR Fink einen Antrag über den wie folgt abgestimmt wurde:

Beschluss 2

Der Tagesordnungspunkt 5 „Standort für eine neue Skateranlage im Gemeindegebiet; Antrag des Jugendreferenten Herrn GR Christian Winklmeier und des Jugendbeirates vom 04.09.2017“ wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

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6. Vergabe Straßennamen Gewerbegebiet BAB 96 Nord

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Hinblick auf den Verfahrensstand des Bebauungsplanes „GE BAB 96 Nord“ fanden sich vor der Sitzung des Gemeinderates die Fraktionsvorsitzenden ein, um Vorschläge zur Benennung der Straßenzüge A (s. Lageplan 1) und B (s. Lageplan 2) im oben angeführten Bebauungsplangebiet zu sammeln und dem Gemeinderat zu unterbreiten.

Der Gemeinderat möge nach Beratung beschließen, welche Namen für o. g. Straßenzüge vergeben werden sollen.

Beschlussvorschlag

Der Straßenzug A erhält den Straßennamen……………………….
Der Straßenzug B erhält den Straßennamen……………………….

Diskussionsverlauf

Im Gremium besteht Einverständnis darüber, dass der Tagesordnungspunkt „Vergabe Straßennamen Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ zunächst zurückgestellt wird, um den Gewerbeverband bezüglich Vorschläge zu kontaktieren.

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7. Fair und Lokal, Gemeinde Gilching soll Fair-Tade-Gemeinde werden; Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Anliegender Antrag „Fair und Lokal“ wurde von Herrn GR Martin Pilgram am 10.08.2017 gestellt. Ziel ist, dass die Gemeinde Gilching eine sog. Fair-Trade-Gemeinde wird, wie es auch schon die Kommunen Gauting, Herrsching und Starnberg im Landkreis Starnberg sind.
Die Entwicklung des fairen Handelns ist mit den Zielsetzungen der Agenda21 verbunden, dem entwicklungs- und umweltpolitischen Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, welches 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen beschlossen wurde. Vor mehr als 20 Jahren hat mit der Lokalen Agenda21 eine beispiellose Welle kommunaler Nachhaltigkeitsprozesse begonnen. Auch in Gilching gibt es eine lokale Agenda21-Gruppe, welche sich in verschiedenen  Themenbereichen immer gut einbringt. Faires und nachhaltiges Handeln ist aus Sicht der Verwaltung in den lokalen, auch städtebaulichen  Leitbildprozess zu integrieren. Auch die Ziele der Agenda 2030, welche im September 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet wurden, können in kommunales Handeln implementiert werden. Der anliegende Praxisleitfaden des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zeigt hierfür 6 Handlungsfelder und gute Beispiele auf.
Aus Sicht der Verwaltung soll die Gemeinde Gilching, wie im Antrag von Herrn GR Martin Pilgram vom 10.08.2017 formuliert, eine weitere Fair-Trade-Gemeinde im Landkreis Starnberg werden und sich fair und lokal engagieren. Es wird vorgeschlagen, hierfür 10.000 € im Haushaltsjahr 2018 einzuplanen. Maßnahmen, wie das Erstellen von Flyern oder Informationsveranstaltungen sollen erst in einem späteren Diskussionsprozess und in Zusammenarbeit mit der Lokalen Agenda 21 beraten werden. Deshalb ergeht abweichender Beschlussvorschlag der Verwaltung:  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass die Gemeinde Gilching eine weitere „Fair-Trade-Gemeinde“ im Landkreis Starnberg wird  und sich fair und lokal engagieren soll. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € im Haushaltsjahr 2018 eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass die Gemeinde Gilching eine weitere „Fair-Trade-Gemeinde“ im Landkreis Starnberg wird  und sich fair und lokal engagieren soll. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € im Haushaltsjahr 2018 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö informativ 8
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8.1. Informationsveranstaltung zur Erläuterung des § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 8.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt mit, dass es seit kurzem den § 13 b im Baugesetzbuch (BauGB) „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ gibt. Im Herbst 2017 ist eine Informationsveranstaltung zusammen mit dem Bayer. Gemeindetag über die Rechte und Pflichten des § 13 b BauGB geplant, zu der alle Gemeinderäte eingeladen werden.

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8.2. Abschaltung der WLAN Verbindung im Rathaus nach 20 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 8.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram fragt an, ob durch die Abschaltung der WLAN Verbindung ab 20 Uhr eine Besserung der Lärmbelästigungen vor dem Rathaus eingetreten ist.

BM Walter teilt mit, dass eine leichte Besserung zu spüren ist.

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8.3. Vorstellung des Aktionsplanes "Inklusion und Barrierefrei" mit Bürgerdialog am 10. Oktober 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 8.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium, dass am Dienstag, 10. Oktober 2017 ab 19:00 Uhr der Aktionsplan „Inklusion und Barrierefrei“ mit Bürgerdialog im Veranstaltungssaal des Rathauses stattfindet.

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8.4. Beschädigung des Anlagenbrunnen am Zehenstadel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 8.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Boneberger teilt mit, dass der Anlagenbrunnen am Zehenstadel im Altdorf beschädigt ist. Die Speisung durch das Hangw asser sei nicht möglich. Die Verwaltung wird beauftragt, dies zu prüfen.

Datenstand vom 23.01.2018 12:47 Uhr