Datum: 17.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:16 Uhr bis 21:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2017
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.09.2017 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Jugendbeirat
3.2 Jugendtreff Bücherei Gilching
3.3 Gymnasium Herrsching
3.4 Kultur in Gilching
4 Verband Wohnen; Vorstellung des Planungskonzeptes für bezahlbaren Wohnraum am Standort des alten Rathauses
5 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der sog. "Sägewerksvilla"; Beschluss des Gemeinderates vom 25. April 2017
6 Sachstandsbericht Westumfahrung; Information und Freigabe der Ausschreibung
7 Standort für eine neue Skateranlage im Gemeindegebiet; Antrag des Jugendreferenten Herrn GR Christian Winklmeier und des Jugendbeirates vom 04.09.2017
8 Standort neues Feuerwehrhaus in Gilching; Information und ggfs. Änderung des Flächennutzungsplanes
9 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB
10 ÖPNV im Landkreis; Entwicklung der Linie X900
11 Entgeltordnung Veranstaltungssaal im Rathaus; Änderungen und Ergänzungen
12 Verschiedenes
12.1 Workshop Info-/Leitsystem
12.2 Logo für Gilching
12.3 Infoveranstaltung zu §13b Baugesetzbuch
12.4 Barrierefreier Bahnhof
12.5 Plakatierungsverordnung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_10.10.2017.pdf
Download Niederschrift öff_18.10.2017.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2017.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 19.09.2017 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 19.09.2017 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.09.2017 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

1.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Kaufvertrag
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. J 1551/2017, abgeschlossen beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

2.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Kaufvertrag
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. J 1620/2017, abgeschlossen beim Notariat Dr. Jung in Für stenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

3.        Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Kaufvertrag
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. J 1659/2017, abgeschlossen beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen. 

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö informativ 3
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3.1. Jugendbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 3.1

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier informiert das Gremium über das Hüttenwochenende des Jugendbeirates im September.

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3.2. Jugendtreff Bücherei Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier berichtet über die Problematik bei der Errichtung des Jugendtreffs in den ehemaligen Räumen der Bücherei. Das Landratsamt Starnberg hat hohe Auflagen gestellt, obwohl keine Veränderung der Räume vorgenommen wird. Damit kann die geplante Eröffnung Anfang 2018 nicht sichergestellt werden. BM Walter merkt an, dass für die Nachnutzung Jugendtreff für die Räumlichkeiten die komplette Statik und der Brandschutz vorgelegt werden musste.

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3.3. Gymnasium Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GR Unger informiert das Gremium über die Sondersitzung  zum Sachstand Gymnasium Herrsching dahingehend, dass aufgrund seines Antrages alle Aspekte bzgl. Inklusion berücksichtigt werden. Es gab einen einstimmigen Beschluss, wofür er sich bei den im Kreistag vertretenen Gemeinderatskollegen herzlich bedankt.

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3.4. Kultur in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GR Helwig weist auf die diesjährige Kunst- und Kulturwoche 2017 hin. Es besteht reges Interesse an Kultur in Gilching, nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei den nicht ansässigen Künstlern, die sich über Gilchings Kulturentwicklung freuen. Er bedankt sich für die rege Teilnahme der Gemeinderäte bei der Eröffnungsfeier.

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4. Verband Wohnen; Vorstellung des Planungskonzeptes für bezahlbaren Wohnraum am Standort des alten Rathauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Planungskonzept für die Errichtung von bezahlbaren Wohnungen durch den Verband Wohnen steht fest. In Anlage beigefügt sind die Planungen und der Auslobungstext. Vertreter der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern, des Landratsamtes Starnberg, der Gemeindeverwaltung und des Verbandes Wohnen hat in einer Bewertungsmatrix den anliegenden Entwurf für die Wohnbebauung ausgewählt. Dieser hält die vom Gemeinderat vorgegebenen Höhen ein und ist als Holzständerbau konzipiert. Der Entwurf besticht durch eine aufgelockerte Bauweise im Hanggrundstück mit vorgelagerten Gärten und fügt sich dadurch harmonisch in die Umgebung ein. Je Wohnung ist ein Tiefgaragenstellplatz nachgewiesen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Planungskonzept des Architekturbüros prpm, München für bezahlbaren Wohnraum am Standort des alten Rathauses zustimmend zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

(Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Dipl. Ing. Vossen und Herr Robl vom Verband Wohnen, sowie Herr Architekt Brinkmeier, Brinkmeier & Salz Architekten anwesend, die das Planungskonzept vorstellen.)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Planungskonzept des Architekturbüros prpm, München für bezahlbaren Wohnraum am Standort des alten Rathauses zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der sog. "Sägewerksvilla"; Beschluss des Gemeinderates vom 25. April 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Auf Antrag der CSU –Fraktion vom 7.April 2017 hat der Gemeinderat am 25. April 2017 beiliegenden Beschluss zur Schaffung von günstigem Wohnraum an der Pollinger Straße 24 („Sägewerksvilla“) gefasst (Anlagen).
  2. Die Verwaltung hat sowohl mit der Wohnungsgenossenschaft Fünf-Seen-Land als auch mit dem Verband Wohnen gesprochen. Beide haben Interesse an einer Wohnbebauung bekundet. Hinsichtlich der Förderung wurde auch bei der Regierung von Oberbayern nachgefragt, jedoch bleibt die Förderhöhe hier der konkreten Antragstellung und künftigen Nutzung der Wohnanlage vorbehalten. Die „Schädlichkeit“ eines Architektenwettbewerbes ist nicht gegeben, da geförderter Wohnungsbau ohnehin einem Wettbewerbsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV)  unterzogen werden muss. Der Planungswettbewerb stellt dabei den fachlichen und fairen Wettstreit der Ideen als Kern einer Vergabe öffentlicher Planungsleistungen dar.
  3. Hinsichtlich einer Bebauung hat sich die Verwaltung nochmals Gedanken gemacht, wie das innerörtliche Areal im städtebaulichen Sanierungsgebiet möglichst unter Berücksichtigung des alten Baumbestandes und der ortsbildprägenden Sägewerksvilla entwickelt werden kann. Zur Sägewerksvilla hat das Archiv folgende Aussagen getroffen:
Die Sägewerksvilla steht für zwei wichtige Entwicklungen in Gilching - für die Industrialisierung und für den Beginn der Städteentwicklung. Untrennbar verbunden damit ist der Zimmerer und Baumeister Melchior Fanger, der die Möglichkeiten seiner Zeit erkannte und der das Sägewerk erbaute:
Als die Bahn 1903 nach Gilching kam, bestand Gilching nur aus dem Altdorf, das ein reines Bauerndorf war. Die Bahn schaffte die Basis für Mobilität und brachte auch die Industrialisierung nach Gilching. Als Melchior Fanger das Dampfsägewerk am Bahnhof erbaute, war Holz ein wichtiges Wirtschaftsgut in Oberbayern; mit der Bahn konnte das Holz endlich über weite Strecken und in großen Mengen transportiert werden. Im Gilching Werk waren 1909 bereits um die zwanzig Arbeiter beschäftigt.

Dazu kam, dass Melchior Fanger auch Baumeister war und ihm viel Grund im Bereich der Bahntrasse gehörte: So kam ihm eine wichtige Rolle bei der Gründung der Waldkolonie zu; er plante Blockhäuser für die Münchner Sommerfrischler und verwendete beim Bau das Holz aus dem Sägewerk. Auch die Entwicklung des Bahnhofsviertels hat Fanger maßgeblich beeinflusst, da er die Bahnhofsrestauration Wallner nach Gilching holte und am Bau der Villenkolonie beteiligt war.
Melchior Fanger verkaufte das Sägewerk vermutlich um 1921 an Johann Bissinger. Bissinger bezog eine Villa in der Sägewerkstr. 9, die 1939 von Maria Treffler gekauft wurde und 1969 an die Gemeinde als Stiftung fiel. Sie befand sich gegenüber des Bahnhofs und wurde abgerissen.
Max Keck, der das Sägewerk von der Familie Bissinger übernahm, baute sich seine eigene Villa - die heutige Sägewerksvilla - mit Blick auf das hölzerne Lagerhaus am Bahnhof. Neben der Keck-Villa (Sägewerkstr.11), gehörte ihm im Jahr 1958 ein anderes Wohnhaus (Sägewerkstr.8), das Sägewerk (Sägewerkstr.10) und die Sägewerk-Hallen (Sägewerkstr.11a), von denen heute eine in Gewerbegebiet steht.
Vom Sägewerk-Komplex, der eine wichtige Rolle für die Entwicklung Gilchings gespielt hat, ist leider nur noch die Villa Keck übrig geblieben. Es existieren nicht einmal mehr historische Fotos, auf denen das komplette Areal zu sehen ist, so dass schon so vieles davon für uns verloren ist.
  1. In Anlage beigefügt sind zwei Planungsalternativen. Variante 2 würde den Abbruch der Sägewerksvilla und die Beseitigung des alten Baumbestandes bedeuten, was einen erheblichen Eingriff in das noch historische Ortsgefüge darstellen würde. Variante 1 nimmt Rücksicht auf den alten Baumbestand und den Erhalt der Villa als ortsbildprägenden Bau. Sicherlich kann mit Mitteln aus der Städtebauförderung das alte Gebäude saniert und langfristig, nach einem möglichen Umzug der Tafel in andere und geeignete Räumlichkeiten, einer neuen Nutzung zugeführt werden (z.B. barrierefreies Museum im Erdgeschoss und in der Ortsmitte). Der bezahlbare Wohnraum könnte dort entstehen, wo jetzt die Fahrradabstellanlagen für die S-Bahn situiert sind. Diese wiederum könnten auf die andere Straßenseite, Richtung Bahnschuppen und Rampe verlegt werden. Die Bushaltestellen sind entlang der Pollinger Straße dargestellt, der Wartebereich befindet sich im Grünbereich vor der Villa. Auch die Fenster des neuen Pflegeheims würden bei dieser Variante 1 zur Grünfläche hin offen und unverbaut bleiben. Dagegen würde die vorgeschlagene Wohnbebauung in Variante 1 den Bahnhofsvorplatz nach Westen fassen und dieser könnte als sog. Shared- Space-Bereich mit dem neuen Kulturbahnhof eine neue Aufenthaltsqualität erreichen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der sog. "Sägewerksvilla" zur Kenntnis und stimmt Variante 1 für die weiteren Planungsschritte zu. Nach dem vorgelegten Planungskonzept mit Variante 1 ist dem Gemeinderat ein Umsetzungskonzept für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der sog. "Sägewerksvilla" vorzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der sog. "Sägewerksvilla" zur Kenntnis und stimmt Variante 1 für die weiteren Planungsschritte zu. Nach dem vorgelegten Planungskonzept mit Variante 1 ist dem Gemeinderat ein Umsetzungskonzept für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der sog. "Sägewerksvilla" vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

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6. Sachstandsbericht Westumfahrung; Information und Freigabe der Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Detailplanungen für die Westumfahrung laufen, der Förderantrag mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn wurde rechtzeitig Ende August beim Staatlichen Bauamt Weilheim eingereicht. Gleichzeitig läuft noch das Planverfahren gemäß Bürgerentscheid vom 5. Juli 2015 für die zusätzliche Unterführung für Fußgänger und Radfahrer an der Römerstraße. Die Verwaltung will dieses noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen.

Die aktuellen Kosten für die Westumfahrung sind in Anlage beigefügt. Die Gesamtsumme einschließlich Grunderwerb liegt laut Kostenberechnung vom 27.09.2017 bei
21.010.910,25 €.

Hiervon sind nicht zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 3.599.678,34 € ermittelt worden. Zuwendungsfähig sind voraussichtlich 17.411.231,91 €, ein Bewilligungsbescheid bzw. die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt derzeit noch nicht vor, wir aber zeitnah erwartet.

Finanzierungskonzept?

Mit den ersten Ausschreibungen soll im Dezember 2017 begonnen werden.

Die Auspflockung der Westumfahrung ist, soweit aufgrund der Grundstücksverhältnisse möglich, bereits erfolgt. Im Frühjahr wird der Untergrund zuerst auf Kampfmittel untersucht. Parallel laufen die archäologischen Untersuchungen.

Anschließend wird mit den Baumaßnahmen begonnen. Im Jahr 2018 wird der südliche Bereich mit Anschlussknoten der planfestgestellten Westumfahrung hergestellt, 2019 folgt dann der nördliche Bereich. Eine Übersichtskarte ist hierzu in Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt geplant:

Gesamtkosten          21.010.910,25 €
davon förderfähig          17.411.231,91 €
Fördersumme ca.          12.100.000,00 €
bereits finanzierter Grunderwerb            3.167.000,00 €
bereits finanzierter Straßenbau            1.000.000,00 €
Finanzierungsbedarf Gemeinde ca.            4.750.000,00 €
Darlehen            3.050.000,00 €
Eigenmittel            1.700.000,00 €

Es ist davon auszugehen, dass sich die Baukosten gleichmäßig auf die Jahre 2018 und 2019 verteilen werden. Die Fördermittel werden voraussichtlich in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mit 40% eingehen und 2020 mit Abschluss des Verwendungsnachweises in Höhe von 20%. Es kann daher eine Zwischenfinanzierung notwendig werden. Sofern Eigenmittel zur Verfügung stehen, werden diese vorrangig dafür herangezogen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt zur Westumfahrung Gilching und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibungen im Dezember 2018 für die Westumfahrung zu beginnen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt zur Westumfahrung Gilching und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibungen im Dezember 2017 für die Westumfahrung zu beginnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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7. Standort für eine neue Skateranlage im Gemeindegebiet; Antrag des Jugendreferenten Herrn GR Christian Winklmeier und des Jugendbeirates vom 04.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 19. September 2017 wurde der Tagesordnungspunkt 5 „Standort für eine neue Skateranlage im Gemeindegebiet, Antrag des Jugendreferenten Herrn GR Christian Winklmeier und des Jugendbeirates vom 04.09.2017“ auf die Gemeinderatssitzung im Oktober vertagt. Sämtliche Unterlagen sind der Sitzungsvorlage nochmals beigefügt.


Der Gemeinderat möge entscheiden, ob eine Alternativenprüfung für die Skateranlage durchgeführt wird. Folgende Standorte wurden zusätzlich zum bereits untersuchten Standort südlich der Kletterhalle vorgeschlagen:

1. in Nähe des TSV-Geländes an der künftigen Westumfahrung
2. auf der sog. Gilchinger Glatze neben der Landschaftssenke
3. nördlich des Abenteuerspielplatzes auf der an gepachteten Fläche

Die immissionsschutzrechtliche Betrachtung eines Standortes dürfte rund 3.500 € Kosten verursachen. Der Bau einer neuen Skateranlage wird auf rund 400.000 € Kosten veranschlagt, wobei für die Planungskosten zusätzlich rund 20 Prozent (= 80.000 €) geschätzt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sitzungsvorlage und beauftragt die Verwaltung mit der Alternativenprüfung für die vorgeschlagenen Standorte für eine Skateranlage.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sitzungsvorlage und beauftragt die Verwaltung mit der Alternativenprüfung für die vorgeschlagenen Standorte für eine Skateranlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Standort neues Feuerwehrhaus in Gilching; Information und ggfs. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 16. Juli 2013 wurde eine Machbarkeitsstudie für ein neues Feuerwehrhaus in Auftrag gegeben. Drei Standorte wurden untersucht (s. Anlage Standortsuche von Sütfels Architekten). 
  2. Am geeignetsten war der Standort südlich des bestehenden Feuerwehrhauses im Kreuzungsbereich Lilienthalstraße/Starnberger Weg. Das Immissionsschutzgutachten des Büros. Steger & Partner, München vom 11.02.2015 sah an diesem Standort die gedrehte Variante mit Übungshof nach Westen als möglich. Daher wurde mit den Grundstückseigentümern über einen Erwerb verhandelt. Bei diesen Grundstücksverhandlungen für ein neues Feuerwehrhaus südlich des bestehenden Feuerwehrhauses konnte aber keine Einigung hinsichtlich eines Kaufpreises erzielt werden. Daher ist dieser Standort für eine weitere Bebauung aufzugeben und künftig als Grünfläche beizubehalten.
  3. Mit den Kommandanten der Gilchinger Feuerwehr wurden die beiden übrig gebliebenen Standorte diskutiert. Das Feuerwehrhaus im Gewerbegebiet wird aufgrund längerer Wege von der Feuerwehr abgelehnt, auch wenn es hier immissionsschutzrechtlich keinerlei Probleme geben würde. Daher bleibt nur noch der Standort auf dem gemeindeeigenen sog. Festplatz übrig.
  4. Die Verwaltung schlägt vor, auch für diesen Standort „Festplatz“ gemäß der anliegenden Grobplanung eine immissionsschutzrechtliche Prüfung durchführen zu lassen. Auch hier wäre wichtig, den Übungshof weg von der reinen Wohnbebauung hin zum Gewerbegebiet zu orientieren. Ein begrünter Schallschutzhügel entlang des Starnberger Weges wäre eine weitere Möglichkeit Immissionskonflikte zur Wohnbebauung zu vermeiden. Außerdem könnte so der im Flächennutzungsplan gewollte Grünzug in Süd-Nord- Richtung Berücksichtigung finden. Die Grünfläche südlich des Übungshofes ist im Eigentum der Gemeinde und könnte für eine spätere Erweiterung bzw. für Löschübungen mit Wasser, wie von der Feuerwehr gewünscht, genutzt werden.
Sollte der Standort „Festplatz“ möglich sein, wäre zuerst der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan zu ändern und eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr am Standort Festplatz mit Grünzug entlang dem Starnberger Weg darzustellen.  

Finanzielle Auswirkungen

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sitzungsvorlage „Standort für ein neues Feuerwehrhaus auf dem sog. Festplatz“.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung entsprechend der Grobplanung des Arch.-büros Sütfels für diesen Standort „Festplatz“ ein immissionsschutzrechtliche Standortanalyse durchzuführen.
  3. Sollte eine schalltechnische Verträglichkeit für diesen Standort möglich sein, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Dabei ist eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr am Standort Festplatz mit Grünzug entlang dem Starnberger Weg darzustellen.  

Diskussionsverlauf

( Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Feuerwehrkommandant Robert Strobl, Feuerwehr Gilching, anwesend, um zum geplanten Standort vor dem Gremium Stellung zunehmen.)

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sitzungsvorlage „Standort für ein neues Feuerwehrhaus auf dem sog. Festplatz“.

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung entsprechend der Grobplanung des Arch.-büros Sütfels für diesen Standort „Festplatz“ eine immissionsschutzrechtliche Standortanalyse durchzuführen.

  1. Sollte der Standort aufgrund der schalltechnischen Verträglichkeit und unter Vorschaltung einer alternativen Prüfung möglich sein, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Dabei ist eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr am Standort Festplatz mit einem möglichst umfangreichen Grünzug entlang dem Starnberger Weg darzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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9. 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 9

Sachverhalt

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching wurde im Haupt- und Bauausschuss am 17.07.2017 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 26.07.2017 in Kraft.

2.        Der BP setzt als Art der Nutzung Sonstige Sondergebiete (SO) nach § 11 BauNVO fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennut-zungsplanes aus 2005 ab (bislang Mischgebiet (§ 6 BauNVO)).
       Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in SO zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Änderungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.

3.        In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen

keine
Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.10.2017 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsver-bindlichen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 11.08.2017 wird inhaltlich ge-billigt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „4. Berichtigung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching


2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.10.2017 und beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsver-bindlichen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt.
Der Entwurf der F lächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 11.08.2017 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „4. Berichtigung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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10. ÖPNV im Landkreis; Entwicklung der Linie X900

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zum 27. November 2015 wurde mit der Linie X900 erstmals eine landkreisübergreifende Expressbus-Linie im Gebiet des MVV in Betrieb genommen. Damit haben die Landkreise Starnberg und Fürstenfeldbruck sowie der MVV Neuland im Bereich des Regionalbusverkehrs im MVV betreten. Der X900 verbindet im Stundentakt die S-Bahnhöfe Starnberg Nord, Gilching-Argelsried, Fürstenfeldbruck und Buchenau. Darüber hinaus werden im Ortsbereich Gilching das Altdorf, die Ortsmitte und das Gewerbegebiet-Süd verbunden. Die Linie X900 erfreut sich einer großen Beliebtheit bei den Fahrgästen und sorgte wegen des Modellcharakters für positive Resonanz bei zahlreichen Nahverkehrsentscheidern und in den Medien.

Die offiziellen Fahrgastzählungen des MVV weisen bei der ersten Zählung im 1. Quartal 2016 mit 367 Fahrgästen/Tag einen sehr guten Start der Expressbus-Linie aus. Die MVV-Fahrgastermittlung genau ein Jahr später, also im ersten Quartal 2017, ergibt bereits eine Erhöhung der Fahrgastzahlen um 63% auf 599 Fahrgäste/Tag. Die Tendenz eines kontinuierlichen Fahrgastzuwachses bestätigt außerdem die Sonderfahrgastermittlung im Juni 2017, die eine Steigerung auf 610 Fahrgäste/Tag aufweist.

Leider mussten einige wenige verspätungsanfällige Bereiche identifiziert werden, die sich nachteilig auf die Pünktlichkeit und den Expresscharakter der Linie auswirken. Für das Gebiet des Landkreises Starnberg sind dies:

  • Starnberg, Hanfelder Straße zwischen Tutzinger-Hof-Platz und Klinikum MediCenter:
Laut MVV staut sich täglich, insbesondere morgens der Verkehr auf der hanfelder Straße in Fahrtrichtung Starnberg/B2. Daneben verringern parkende Fahrzeuge sowie das Parken in zweiter Reihe den Verkehrsfluss.

  • Gilching Argelsried, Am Römerstein zwischen südliche Ortstafel und S-Bahnhalt Gilching-Argelsried:
Wie der MVV mitteilt, ist das Verkehrsaufkommen in diesem Streckenabschnitt sehr hoch. Dieses hohe Verkehrsaufkommen sowie der beengte Streckenquerschnitt zwischen den beiden Doppel-S-Kurven schränken den Verkehrsfluss erheblich ein. Hinzukommend trägt die Lichtsignalanlage im Einmündungsbereich der Landsberger Straße zu täglich stockendem Verkehr.

Dies hat letztlich dazu geführt, dass der dadurch verursachte zeitliche Mehrbedarf für €/Jahr bedeuten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeitpausen des Fahrpersonals wegen weniger Minuten nicht mehr eingehalten werden kann, weshalb das für die X900 zuständige Verkehrsunternehmen einen sogenannten Ablösedienst einrichten musste. Diese Mehrkosten hat das Verkehrsunternehmen anfangs zu einem großen Teil alleine getragen, was aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr leistbar ist. Der territorial auf den Landkreis Starnberg entfallende Anteil an den Mehrkosten durch die anfallenden Ablösedienste beträgt für 2016 etwa 29.000€ sowie für das Jahr 2017 knapp 40.000€. Die Mehrkosten fallen ebenfalls unter die Regelung zum pauschalen Vorabzug von 30 Prozent als Ersatz für noch nicht berechnete Fahrgeldeinnahmen (die entsprechenden Fahrgastzahlerhebungen finden 2018 statt; die Ergebnisse liegen bis Anfang 2020 vor.) Die entsprechenden Mehrkosten des Ablösedienstes betragen demnach insgesamt für den Landkreis Starnberg ab 2017 ca. 28.000€. Für die Gemeinde Gilching entstehen Mehrkosten in Höhe von rund 10.000€/Jahr.

Es gibt nun allerdings die Option, den erforderlichen Ablösedienst in eine generelle Leistungsmehrung einzukalkulieren. Für die Mehrleistung müsste dann anteilig weniger Fahrpersonal berechnet werden. Seit der Inbetriebnahme der Linie äußern die Fahrgäste sowie einige Gewerbebetriebe den Wunsch, häufiger als nur jede Stunde einmal zu fahren. Die Schulleitung der Berufsschule Fürstenfeldbruck hat sich mehrmals mit dem Hinweis an die Verwaltung gewendet, dass viele Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Starnberg verspätet im Unterricht erscheinen. Würde man den Ablösedienst auf einen 30 Minuten-Takt Montag bis Samstag in der Hauptverkehrszeit, also von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr und zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr anrechnen, so würden für den Landkreis Starnberg unter Berücksichtigung der Einnahmepauschale weitere 100.000€ anfallen. Für die Gemeinde Gilching würde dies Mehrkosten in Höhe von rund 36.000€/Jahr bedeuten. Die Gesamtkosten lägen dann aber immer noch im Rahmen der Beschlussfassung zur Einführung der Expressbuslinie X900 im Juli 2014.

Aus wirtschaftlicher Sicht wäre dies eine sinnvolle Option und hätte voraussichtlich überproportionale Fahrgaststeigerungen zur Folge. Voraussetzung für die Umsetzung ist jedoch, dass alle beteiligten Kommunen dem zustimmen. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität des Kreistags Starnberg sowie der Kreisausschuss haben diesem Vorgehen bereits zugestimmt.

Beschlussvorschlag

a) Der Fahrplanerweiterung der Expressbuslinie X900 zum Jahresfahrplanwechsel ab 10.12.2017 wird zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse der Landkreise Starnberg und Fürstenfeldbruck, der Stadt Starnberg sowie der Kostenaufteilung nach dem Territorialprinzip.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2018 entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

c) Der MVV wird ermächtigt, die für die Erweiterung des Fahrplanes notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Beschluss

a) Der Fahrplanerweiterung der Expressbuslinie X900 zum Jahresfahrplanwechsel ab 10.12.2017 wird zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse der Landkreise Starnberg und Fürstenfeldbruck, der Stadt Starnberg sowie der Kostenaufteilung nach dem Territorialprinzip.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2018 entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

c) Der MVV wird ermächtigt, die für die Erweiterung des Fahrplanes notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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11. Entgeltordnung Veranstaltungssaal im Rathaus; Änderungen und Ergänzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Jugend-/Senioren- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 25. September 2017 auf mündlichen Antrag von GR Schwab und schriftlichen Antrag von GR Pilgram (siehe Anlage) über eine Reduzierung der Kosten für die Nutzung des Veranstaltungssaals in Tarifgruppe I beraten. Der Beschlussauszug dieser Sitzung findet sich in der Anlage. Demnach sollen die Kosten für die Nutzung des Saals in Tarifgruppe I deutlich reduziert werden. Die Gebühr für die Saalmiete soll auf 50,- EUR gesenkt werden, zusätzliche Kosten für technische Einrichtungen sollen entfallen. Der Ausschuss schlägt vor, für die Nutzung des Beamers weiterhin 25,- EUR zu berechnen. Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass auch diese Gebühr dann konsequenterweise  nicht berechnet werden sollte. Freischaffende Gilchinger Künstler/innen sollen zukünftig in Tarifgruppe I aufgenommen werden. Die Verwaltung hat entsprechend der Abstimmung in genannter Sitzung eine aktualisierte Entgeltordnung für den Saal erarbeitet, die sich ebenfalls im Anhang befindet. Hier sind nun auch die Kosten für die Nutzung des Flügels enthalten. Ein rückwirkender Beschluss zum 1. Oktober 2017 wäre nach Ansicht der Verwaltung wünschenswert, da somit die Veranstalter der Kunst- und Kulturwoche ebenfalls noch von den deutlich günstigeren Konditionen profitieren würden .

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Veranstaltungssaals rückwirkend zum 1. Oktober 2017 entsprechend dem Entwurf in der Anlage zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Veranstaltungssaals rückwirkend zum 1. Oktober 2017 entsprechend dem Entwurf in der Anlage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö informativ 12
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12.1. Workshop Info-/Leitsystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 12.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert über den Workshop zum Info-/Leitsystem am Donnerstag, den 18.01.2018 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal. Hierzu erfolgt noch eine schriftliche Einladung. BM Walter bittet um die Teilnahme eines Vertreters aus jeder Fraktion.

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12.2. Logo für Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 12.2

Diskussionsverlauf

GR Unger erkundigt sich hinsichtlich der Entwicklung eines Logos für. BM Walter gibt an, dass das Info-/Leitsystem von der Entwicklung eines Logos getrennt sei und dies zu einem späteren Zeitpunkt angegangen wird .

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12.3. Infoveranstaltung zu §13b Baugesetzbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 12.3

Diskussionsverlauf

BM Walter lädt den Gemeinderat zu einer Informationsveranstaltung zum Thema § 13 b BauGB – Änderung des Flächennutzungsplanes mit Dr. Busse in den Sitzungssaal ein. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 28.11.2017 um 19:00 Uhr . Auch hier erfolgt eine schriftliche Einladung.

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12.4. Barrierefreier Bahnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 12.4

Diskussionsverlauf

GR Pilgram interessiert sich für den Statusbericht zum barrierefreien Bahnhof. BM Walter berichtet über ein Mediationsverfahren zwischen den Anliegern Herrschinger Weg, der Gemeinde und der Bahn, das die Wohnungsgenossenschaft 5 Seenland initiieren wird .
Außerdem hat eine sehr engagierte Gilchinger Bürgerin Kontakt zur Bahn selbst aufgenommen, die von der Gemeinde aktiv unterstützt wird.

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12.5. Plakatierungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 12.5

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich, ob tatsächlich dieselben Kosten in Höhe von 30,- € anfallen, egal wie viele Plakate aufgestellt werden. BM Walter bittet GR Pilgram diesbezüglich direkt mit Herrn Baumann Kontakt aufzunehmen.

Datenstand vom 23.01.2018 12:45 Uhr