Datum: 22.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2017
2 Adolph-Kolping-Weg 17; Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/33, Gem. Gilching
3 Meginhardstr. 21; Bauantrag zur Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1344/4, Gem. Gilching
4 St. Vitus-Str. 23; Antrag auf Befreiung zur Änderung der Fenster auf dem Grundstück Fl.Nr. 1712/24, Gem. Gilching
5 St. Egidi-Str. 7; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1725/8, Gem. Gilching
6 Nelkenstr. 3; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 239/6, Gem. Argelsried
7 Dorfstr. 2; Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung es best. landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes auf dem Grundstüdck Fl.Nr. 38, Gem. Argelsried
8 Dornierstr. 4; Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/92, Gem. Argelsried
9 Bebauungsplanes "Dornier-Siedlung"; 2. Teiländerung; Grundstück Flur Nrn. 1619/18 sowie Teilfläche 1619/76, Gemarkung Gilching; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
10 Gemeinde Weßling; Bauleitplanverfahren "Narzissenweg" in Oberpfaffenhofen; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB
11 Erweiterung James-Krüss-Grundschule Gilching Beauftragung lose Möblierung Kenntnisnahme Dringendes Dienstgeschäft
12 Seniorenbeirat Gilching, Antrag auf Verlegung der beiden Boule-Bahnen vom Marktplatz auf das neue Parkgelände beim Rathaus
13 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2017.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 24 .04.2017 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 24 .04.2017 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Adolph-Kolping-Weg 17; Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/33, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weßlinger Straße“.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind N ebenanlagen nur an der westlichen Grundstücksgrenze möglich.

Das geplante Gartenhaus mit einer Länge von 3,00 m und einer Breite von 2,30 m soll von dem festgesetzten Bereich um ca. 5 m nach Süden verschoben werden.
Hierzu ist eine isolierte Befreiung erforderlich.

Städtebauliche Gründe stehen der Aufstellung eines Gartenhauses an dem geplanten Standort nicht entgegen.

Die Eigentümer der betroffenen Nachbargrundstücke haben dem Vorhaben zugestimmt.

Eine gleichartige Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weßlinger Straße“ bzgl. Aufstellung eines Gartenhauses – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weßlinger Straße“ bzgl. Aufstellung eines Gartenhauses – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Meginhardstr. 21; Bauantrag zur Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1344/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Meginhardstraße“.

Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus.

Ausnahme
Im Bebauungsplan ist folgende Regelung getroffen:
Ziffer 2.2
Die Grundflächen von Balkonen, Wintergärten und Anbauten können ausnahmsweise bis zu 15 % der festgesetzten Grundfläche (GR) überschreiten.
Ziffer 2.3
Für erdgeschossige Wintergärten und Anbauten darf die Baugrenze ausnahmsweise auf der Gartenseite über max. 1/3 der Gebäudeläng um bis zu 1,50 m überschritten werden, bei Reihenhäusern sind die Wintergärten und Anbauten über die gesamte Hauslänge auszuführen.


Für diese Regelung wird eine Ausnahme beantragt.
Die Maßgaben der Ausnahmeregelung werden eingehalten.
Seitens der Verwaltung stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen.


Befreiung
Wie in Ziffer 2.3 des Bebauungsplanes festgesetzt, sind Wintergärten und Anbauen über die gesamte Hauslänge auszuführen.
Von dieser Festsetzung wird eine Befreiung zur Verkürzung der Anbauten beantragt, da ansonsten der Raum aus der Erweiterung (genehmigt 2003) von der Gartenseite aus zugebaut werden würde und nicht mehr ausreichend belichtet und belüftet werden kann.

Die Begründung ist nachvollziehbar; planungsrechtlich Nachteile für den angrenzenden Nachbarn werden nicht gesehen.
Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Ausnahmen –wie beantragt- werden zugelassen.
Eine Befreiung von der Nichteinhaltung des Anbaues über die gesamte Hauslänge wird befürwortet.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Ausnahmen –wie beantragt- werden zugelassen.
Eine Befreiung von der Nichteinhaltung des Anbaues über die gesamte Hauslänge wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. St. Vitus-Str. 23; Antrag auf Befreiung zur Änderung der Fenster auf dem Grundstück Fl.Nr. 1712/24, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Doppelhaushälfte St. –Vitus-Straße 23 wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen 5.6 und 5.7 des Bebauungsplanes St.-Vitus-Straße beantragt. Es sollen Kunststofffenster ohne Sprossen verwendet werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Für die Doppelhaushälfte St. –Vitus-Straße 23 wird eine isolierte Befreiung von den Fest-setzungen 5.6 und 5.7 des Bebauungsplanes St.-Vitus-Straße befürwortet, um den Einbau von Kunststofffenstern ohne Sprossen zu ermöglichen.

Beschluss

Für die Doppelhaushälfte St. –Vitus-Straße 23 wird eine isolierte Befreiung von den Fest-setzungen 5.6 und 5.7 des Bebauungsplanes St.-Vitus-Straße befürwortet, um den Einbau von Kunststofffenstern ohne Sprossen zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. St. Egidi-Str. 7; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1725/8, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (8 WE) mit Tiefgarage.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche   283,59 qm
Wandhöhe                 6,83 m
Firsthöhe                   11,23 m
Dachform                 Satteldach
Dachneigung               34 °

Bezug St. Egidi-Straße x (Aus Gründen des Datenschutzes erfolgen keine Angaben zu den Hausnummern)
Überbaute Fläche        285 qm
Wandhöhe                 7,10 m
Firsthöhe                    10,90 m

Wie aus dem Vergleich zu sehen ist, überschreitet die beantragte Firsthöhe den Bezugsfall um 0,33 m.

Stellplätze:
Gem. der gdl. Stellplatzsatzung sind 14 PKW-Stellplätze + 3 Besucherstellplätze erforderlich. Diese werden gesamt in der Tiefgarage nachgewiesen.
Die gdl. Satzung sieht für Besucherstellplätze folgende Regelung vor:
„Nachzuweisende Besucherstellplätze sind oberirdisch anzuordnen.
Eine unterirdische Anordnung kann zugelassen werden, wenn diese Stellplätze durch Besucher in der Bedarfszeit ungehindert, d. h. ohne Hilfsmittel oder –personen angefahren und genutzt werden können und ihre Existenz für Besucher vor Ort ersichtlich ist.“

Somit sind 3 Besucherstellplätze oberirdisch nachzuweisen.

Zum Vorhaben sind 22 Fahrradabstellplätze+ 5 Besucherplätze erforderlich, diese werden im Keller und für Besucher oberirdisch nachgewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Firsthöhe hat sich in den Bestand einzufügen.
Besucherstellplätze sind auf dem Grundstück gem. der gdl. Satzung vorzuhalten.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Firsthöhe hat sich in den Bestand einzufügen.
Besucherstellplätze sind auf dem Grundstück gem. der gdl. Satzung vorzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Nelkenstr. 3; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 239/6, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (4 WE) mit Garagen.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche  201,88 qm
Wandhöhe                 6,25 m
Firsthöhe                   9,07 m
Dachform              Satteldach
Dachneigung              25°

Bezug Margeritenweg x    (Aus Gründen des Datenschutzes erfolgen keine Angaben zur den Hausnummern)
Überbaute Fläche      219 qm
Wandhöhe                 6,31 m
Firsthöhe                   11,41 m

Somit fügt sich das Gebäude in die Umgebung ein.

Stellplätze:
Gem. der gdl. Stellplatzsatzung sind 6 PKW-Stellplätze + 2 Besucherstellplätze erforderlich. Diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Auch wird für 12 erforderliche Fahrradabstellplätze der Nachweis gem. der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung erbracht.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Dorfstr. 2; Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung es best. landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes auf dem Grundstüdck Fl.Nr. 38, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Dorfgebiet“ dargestellt.
Nach § 5 der Baunutzungsverordnung sind in diesem Gebiet u.a.
-nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe
-Betriebe zur Be- und Verarbeitung von land-und fortwirtschaftlichen Erzeugnissen
-Einzelhandelsbetriebe
-Schank- u. Speisewirtschaften
-sonstige Gewerbebetriebe
zulässig.

Beantragt wird die Umnutzung eine bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes.

Hierzu werden im Rahmen des eingereichten Vorbescheides nachstehende Fragen gestellt, über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat.


  1. Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Dornierstr. 4; Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/92, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am bestehenden Firmengebäude an der Dornierstraße 4 soll eine Terrasse mit 97 qm und wasserdurchlässigem Belag errichtet werden. Nach Art. 57 Abs. 1 fällt die Terrasse unter die verfahrensfreien Vorhaben. Da jedoch der Bebauungsplan hinsichtlich der überbaubaren Flächen nicht ganz eingehalten werden kann, ist eine isolierte Befreiung hierfür notwendig. Die Terrasse mit wasserdurchlässigem Belag ist aus Sicht der Verwaltung nur eine kleine Baumaßnahme und kann daher befürwortet werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die isolierte Befreiung für eine Terrasse mit 97 qm und wasserdurchlässigem Belag am Firmengebäude Dornierstraße 4 wird befürwortet.

Beschluss

Die isolierte Befreiung für eine Terrasse mit 97 qm und wasserdurchlässigem Belag am Firmengebäude Dornierstraße 4 wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. Bebauungsplanes "Dornier-Siedlung"; 2. Teiländerung; Grundstück Flur Nrn. 1619/18 sowie Teilfläche 1619/76, Gemarkung Gilching; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Dornier-Siedlung“ in der Fassung vom 17.04.2000 wurde im Jahr 2005 erstmals geändert.

Für  Flur Nr. 1619/18, Gemarkung Gilching liegt ein Antrag auf Änderung des Bebau-ungsplanes Dornier-Siedlung vor. Die Antragsteller/Grundstückseigentümer möchten entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes das Maß der baulichen Nutzung nicht vergrößern sondern baulich auf zwei Baukörper verteilen und beantragen hierzu eine Änderung des Bebauungsplanes für diesen Teilbereich. Die Antragsteller übernehmen alle anfallenden Kosten.

Der ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehene Raum für Stellplätze und Garagen stammt aus einer Zeit, in der das Grundstück noch von Norden über die Talhofstraße er-schlossen werden konnte. Durch die inzwischen erfolgte Bebauung im nördlichen Teil, ist diese alternative Zufahrt auf das Grundstück nicht mehr nutzbar.

Die vorhandene Grundstücksfläche erlaubt es zusätzlich zur bereits vorhandenen Doppel-haushälfte, ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksteil zu errichten. Die Auftei-lung der auf dem Grundstück erlaubten Grund- und Geschoßfläche auf zwei Baukörper hat mehrere Vorteile:

       Die Belichtungssituation verbessert sich erheblich im Vergleich zur bisher auf dem Grundstück zulässigen L-förmigen Doppelhaushälfte.

       Eine Aufteilung in zwei Wohneinheiten ist wesentlich einfacher möglich. In Zeiten knappen Wohnraums gerade im Ballungsgebiet München ist das ein wesentliches Kriterium.
       Mit der neuen Anordnung ist auch eine Realteilung des Grundstücks in zwei sepa-rate Flurnummern mit den geforderten Garagen- und Stellplätzen möglich. Im Falle einer Realteilung des Grundstücks verpflichten sich die Grundeigentümer dazu, beide Flurnummern mit den nötigen Fahrt- und Leitungsrechten auszustatten und dies im Grundbuch eintragen zu lassen.

Die laut Bebauungsplan zulässigen Werte für Grundfläche (GR) und Geschoßfläche (GF) von 185m² (GR) und 350 m² (GF) sollen wie im Plan dargestellt auf die beiden Grund-stücksteile aufgeteilt werden:
Rückwärtiges EFH: GR 80, GF 150; straßenseitiges DHH: GR 105, GF 200
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes durch Text und Zeichnungen sollen Ihre Gültigkeit behalten und von diesem Änderungsantrag unberührt bleiben.

Der städtebauliche Charakter der „Dornier-Siedlung“ wird durch die Maßnahme nicht ver-ändert.

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirt-schaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemein-heit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Land-schaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Ent-wicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

Es handelt sich um beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Teiländerungsbereich in einem Umfang geändert werden soll, der die Grundzüge der Planung tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebau-ungsplan der Innenentwicklung durchzuführen ist.

In Anlage beigefügt ist eine Entwurfszeichnung.

Sollte der HBA dem Entwurf inhaltlich zustimmen, wäre der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Erstellung der Planunterlagen zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

1.        Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10 .05.2017 und beschließt:

2.        Der Bebauungsplan „Dornier-Siedlung“ i.d.F.v. 17.04.2000, wird im Bereich der Flur Nr. 1619/18, Gemarkung Gilching geändert. Das Bebauungsplanteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„Bebauungsplan „Dornier-Siedlung“; 2. Teiländerung; Grundstücke Fl. Nrn. 1619/18 sowie Teilfläche aus 1619/76, Gemarkung Gilching.“

3.        Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung mit künftig zwei Gebäuden zzgl. Stellplatz- und Nebenanlagen sowie eine adäquate Durchgrünung.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und das Verfahren einzuleiten.

5.        Mit der Erstellung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Beschluss

1.        Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10 .05.2017 und beschließt:

2.        Der Bebauungsplan „Dornier-Siedlung“ i.d.F.v. 17.04.2000, wird im Bereich der Flur Nr. 1619/18, Gemarkung Gilching geändert. Das Bebauungsplanteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„Bebauungsplan „Dornier-Siedlung“; 2. Teiländerung; Grundstücke Fl. Nrn. 1619/18 sowie Teilfläche aus 1619/76, Gemarkung Gilching.“

3.        Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung mit künftig zwei Gebäuden zzgl. Stellplatz- und Nebenanlagen sowie eine adäquate Durchgrünung.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und das Verfahren einzuleiten.

5.        Mit der Erstellung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Gemeinde Weßling; Bauleitplanverfahren "Narzissenweg" in Oberpfaffenhofen; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching im Bauleitplanverfahren „Narzissenweg“ in Oberpfaffenhofen. Anlagen zur Info. Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Bauleitplanverfahren „Narzissenweg“ der Gemeinde Weßling werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Im Bauleitplanverfahren „Narzissenweg“ der Gemeinde Weßling werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Erweiterung James-Krüss-Grundschule Gilching Beauftragung lose Möblierung Kenntnisnahme Dringendes Dienstgeschäft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö informativ 11

Sachverhalt

Für die lose Möblierung des Erweiterungsbaus wurde eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen die Ausstattung mit Stühlen und Tischen sowie Tafeln und Pinnwänden. Es wurden hierzu acht geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wobei nur eine Firma ein Angebot abgab. Das Angebot der Firma Hofmann GmbH aus Garmisch-Partenkirchen entspricht den Ausschreibungsgrundlagen und liegt im Rahmen des Kostenanschlags und ca. 12.000,00 EUR unter der genehmigten Kostenberechnung.
Nachdem für die Möbellieferung längere Lieferzeiten zu berücksichtigen sind wurde der Auftrag an die Firma Hofmann als Dringendes Dienstgeschäft des Ersten Bürgermeisters erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt das Dringenden Dienstgeschäft für die Beauftragung der losen Möblierung an die Firma Hofmann, Garmisch-Partenkirchen zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Der Haupt- und Bauausschuss nahm das Dringende Dienstgeschäft zur Kenntnis. Eine Abstimmung war nicht erforderlich.

zum Seitenanfang

12. Seniorenbeirat Gilching, Antrag auf Verlegung der beiden Boule-Bahnen vom Marktplatz auf das neue Parkgelände beim Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Seniorenbeirat hat beiliegenden Antrag gestellt. Die Verwaltung hat wegen der beiden Boule-Bahnen nahe der Römerstraße schon vor Errichtung Bedenken gehabt und kann das Gefahrenpotential an dieser hochfrequentierten Straße nur bestätigen. Dieser ungeschützte Bereich hat derzeit kaum Aufenthaltsqualitäten. Für das Rathausumfeld gibt es einen städtebaulichen Zielplan, welcher in Anlage beigefügt ist. Die beiden Boule-Bahnen können hier sicher Berücksichtigung finden. Da heuer aber keine Haushaltsmittel hierfür eingeplant sind, können mögliche Baumaßnahmen frühestens im Jahr 2018 umgesetzt werden. Der Antrag wäre dann im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Antrag des Seniorenbeirates auf Verlegung der beiden Boule-Bahnen vom Marktplatz auf das neue Parkgelände beim Rathaus wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 berücksichtigt.

Beschluss

Der Antrag des Seniorenbeirates auf Verlegung der beiden Boule-Bahnen vom Marktplatz auf das neue Parkgelände beim Rathaus wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 beraten .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö informativ 13

Diskussionsverlauf

- keine Wort meldungen -

Datenstand vom 23.01.2018 13:24 Uhr