Datum: 18.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.08.2017
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2 |
Bekanntgabe Bauvorhaben
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3 |
Römerstr. 104; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1431, Gem. Gilching
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4 |
Reßweg 20; Bauantrag zur Aufstockung des best. Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1396/6, Gem. Gilching
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5 |
Bebauungsplan „Dornier-Siedlung“; 2. Teiländerung; Grundstück Fl.Nrn. 1619/18, Gemarkung Gilching
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
|
6 |
Bebauungsplan "Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
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7 |
Bebauungsplan "Gewerbegebiet BAB 96 Nord"
Hier: Genehmigung der Entwurfsplanung
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8 |
Gemeinde Weßling; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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9 |
Gemeinde Wörthsee; Beteiligung im Bebauunsgplanverfahren "Südlich des Taubenweges"
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10 |
Westumfahrung Gilching; Vereinbarung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
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11 |
Kreisverkehr Starnberger Weg/Karolingerstraße, Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2017
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12 |
Aufpflasterung Kreuzung Talhofstraße/Orionstraße, Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2017
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13 |
Überdachung von Fahrradständern am Rathaus, Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2017
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14 |
Verschiedenes
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14.1 |
Bezirksverbandsversammlung
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14.2 |
Bahnhof Gilching-Argelsried
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14.3 |
Baulandausweisung
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14.4 |
Haushaltsmittel für Bushaltestellen und Gehwegabsenkungen
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14.5 |
Abenteuerspielplatz
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift öff 18.09.2017.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.08.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.08.2017.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.08.2017
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.08.2017
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
- Rathausstr. 6
Bauantrag auf Nutzungsänderung der Bücherei in einen Jugendtreff
- Zeppelinstr. 10 – 12
Freistellungsantrag zum Neubau eines Bürogebäudes
- Römerstr. 52 a
Bauantrag auf Nutzungsänderung von einem Laden zu einer Wettannah
mestelle
Diskussionsverlauf
- Rathausstr. 6
Bauantrag auf Nutzungsänderung der Bücherei in einen Jugendtreff
- Zeppelinstr. 10 – 12
Freistellungsantrag zum Neubau eines Bürogebäudes
- Römerstr. 52 a
Bauantrag auf Nutzungsänderung von einem Laden zu einer Wettannahmestelle
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3. Römerstr. 104; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1431, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
WH 5,74 m
FH 7,77 m
DN 25°
Dachform: Satteldach
Überbaute Fläche: 103,12 m²
Das benachbarte Gebäude Römerstr. X wurde mit folgenden Maßen genehmigt:
WH 6,00 m
FH 7,80 m
DN 20°
Dachform Satteldach
Überbaute Fläche 104,50 m²
Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die umliegende Bebauung ein.
Gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind 2 Stellplätze erforderlich; diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Reßweg 20; Bauantrag zur Aufstockung des best. Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1396/6, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Auf dem Grundstück befindet sich ein erdgeschossiges Wohnhaus. Dieses Gebäude soll durch An- und Aufbauten zu einem 2-Familienhaus erweitert werden.
Das Gebäude soll dann wie folgt ausgeführt werden:
WH 6,80 m / 7,00m
FH 8,65 m
Dachneigung 24°
Dachform: Satteldach
Das Gebäude wird im 1. OG durch Überbauungen erweitert; durch diese beträgt die Grundfläche gesamt 189,85 qm.
Bezugsfall: Reßweg X:
WH 6,80 m / 7,50 m
FH 10,30 m
Überbaute Fläche 193 m²
Dachneigung 33°
Dachform: Satteldach
Somit fügt sich das Gebäude in die Umgebung ein.
Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind 4 Stellplätze erforderlich; diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Bebauungsplan „Dornier-Siedlung“; 2. Teiländerung; Grundstück Fl.Nrn. 1619/18, Gemarkung Gilching
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der TOP wird verschoben.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.
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6. Bebauungsplan "Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
1. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 21.03.2017 zu o.g. Bauleitplanverfahren den Aufstellungsbeschluss gefasst und beschlossen, den Flächennutzungsplan für seinen Geltungsbereich zu berichtigen. Mit der Planerstellung beauftragt wurde das Architekturbüro Hoffmann Amtsberg, Gräfelfing. Dessen Erstentwurf liegt nun in der Fassung vom 18.09.2017 vor (siehe Anlage 1), wird durch die Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses näher vorgestellt werden und ist vor der ersten Planauslegung inhaltlich zu billigen.
Daneben sind in den Anlagen 2 - 7 vom Planungsbüro erstellte 3 D-Ansichten sowie ein Regelquerschnitt zur Kenntnis beigefügt.
2. In Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates vom 21.03.2017 erhält das Planaufstellungsverfahren die Bezeichnung „,Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße‘ für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching“.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.09.2017 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„,Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße‘ für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching“.
2. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 18.09.2017 wird inhaltlich gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.09.2017 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„,Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße‘ für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching“.
2. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 18.09.2017 wird inhaltlich gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.
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7. Bebauungsplan "Gewerbegebiet BAB 96 Nord"
Hier: Genehmigung der Entwurfsplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ ist die Erschließung herzustellen. Das Ingenieurbüro Osterrieder, Sobotta, Schmidbauer aus Tutzing wurde gemäß Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 19.06.2017 mit den Planungen beauftragt. In Anlage beigefügt ist die Entwurfsplanung mit Querschnitt. Die Kosten für die Erschließung des neuen Gewerbegebietes werden auf rund 3,4 Mio. € geschätzt. Diese Kosten wurden anteilig beim Weiterverkauf der Grundstücke berücksichtigt.
Geplant ist die Ausschreibung im Dezember/Januar 2017/2018 durchzuführen, so dass die Straßenbaumaßnahmen mit Erschließungsanlagen im Jahr 2018/2019 umgesetzt werden können.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ des Ingenieurbüros Osterrieder, Sobotta, Schmidbauer, Tutzing vom 04.09.2017 zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ des Ingenieurbüros Osterrieder, Sobotta, Schmidbauer, Tutzing vom 04.09.2017 zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
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8. Gemeinde Weßling; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching erneut im 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Ein Weßlinger Unternehmer baut bereits auf der Vorbehaltsfläche für Kies und Sand Nr. 90 östlich des Weßlinger Ortsteils Hochstadt Kies ab. Die bislang im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Konzentrationsflächen ausgewiesenen Flächen sind teilweise bereits ausgekiest und wiederverfüllt. Dies betrifft z.B. die angrenzenden Flurnummern 254, 240 und 247 sowie 984, Gemarkung Hochstadt.
Zur Sicherung der Rohstoffversorgung für die nähere Zukunft plant derselbe Unterneh-mer den Kiesabbau auf den Flurnummern 136, 137, 249, 250 sowie 251, Gemarkung Hochstadt (Teilbereich 1), im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung soll durch eine Erweiterung der vorhandenen Konzentrationsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb eines im Regionalplans ausgewiesenen Vorranggebietes für Bodenschätze mit der Nr. 90.
Im Umfeld der Maßnahme liegen mehrere Trinkwassernutzungen. Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an.
Bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat die Gemeinde Gilching eine ablehnende Stellungnahme zum Kiesabbau in Weßling abgeben (Anlage). Es wird vorgeschlagen, diese erneut vorzutragen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Gilching verweist im Flächennutzungsplanverfahren „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf die am 19. Juni 2017 beschlossene und am 20. Juni 2017 an die Gemeinde Weßling übermittelte Stellungnahme, welche erneut als Anlage beigefügt ist und nochmals vorgetragen wird.
Beschluss
Die Gemeinde Gilching verweist im Flächennutzungsplanverfahren „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf die am 19. Juni 2017 beschlossene und am 20. Juni 2017 an die Gemeinde Weßling übermittelte Stellungnahme, welche erneut als Anlage beigefügt ist und nochmals vorgetragen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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9. Gemeinde Wörthsee; Beteiligung im Bebauunsgplanverfahren "Südlich des Taubenweges"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Wörthsee beteiligt die Gemeinde Gilching im Bauleitplanverfahren „Südlich des Taubenweges“. Das reine Wohngebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet, der Umgriff ist nur 3.750 qm. Belange der Gemeinde Gilching sind aus Sicht der Verwaltung nicht berührt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Bauleitplanverfahren „Südlich des Taubenweges“ i.d.F. vom 19.06.2017
der Gemeinde Wörthsee werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Im Bauleitplanverfahren „Südlich des Taubenweges“ i.d.F. vom 19.06.2017
der Gemeinde Wörthsee werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Westumfahrung Gilching; Vereinbarung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Für den Bau der Westumfahrung sind archäologische Untersuchungen im Bereich der künftigen Staatsstraße notwendig. Mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurden die Maßnahmen besprochen. Beiliegende Vereinbarung ist noch abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt beiliegende Vereinbarung inhaltlich zur Kenntnis und stimmt der Vertragsunterzeichnung durch Herrn 1. Bürgermeister Manfred W
alter zu.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt beiliegende Vereinbarung inhaltlich zur Kenntnis und stimmt der Vertragsunterzeichnung durch Herrn 1. Bürgermeister Manfred W
alter zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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11. Kreisverkehr Starnberger Weg/Karolingerstraße, Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Anliegender Antrag wurde gestellt zum Kreisverkehr Starnberger Weg/Karolinger Straße. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass aufgrund der Grundstücksverhältnisse der Kreisverkehr leider nicht anders geplant werden konnte. In mehreren Vorortterminen mit der Polizei, der Behindertenbeauftragten, der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt und dem Bauamt wurde die jetzt ausgeführte Planung abgestimmt und wurde dann von allen Beteiligten und auch den gemeindlichen Gremien so befürwortet. Die Umsetzung erfolgte entsprechend und wurde mit staatlichen Mitteln erheblich bezuschusst.
Eine Änderung des Kreisverkehres mit Aufpflasterung des Innenrandes, wie jetzt beantragt wurde, würde mit allen o.g. fachlich beteiligten Stellen abgestimmt werden müssen. Aus Sicht der Verwaltung macht dies keinerlei Sinn, nachdem der Kreisverkehr erst vor wenigen Jahren geplant und errichtet wurde.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis90/Die Grünen vom 10.08.2017 auf Aufpflasterung am Innenrand des Kreisverkehres
Starnberger Weg/Karolinger Straße wird nicht befürwortet.
Beschluss
Der Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis90/Die Grünen vom 10.08.2017 auf Aufpflasterung am Innenrand des Kreisverkehres
Starnberger Weg/Karolinger Straße wird nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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12. Aufpflasterung Kreuzung Talhofstraße/Orionstraße, Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Anliegender Antrag wurde für den Bereich der Kreuzung Talhofstraße/Orionstraße gestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Kreuzungspunkt derzeit
richtig und einwandfrei gestaltet. Eine Aufpflasterung, wie jetzt beantragt wurde, bis hin zu den Einmündungen der Straßen würde erhebliche Kosten verursachen und zudem einen erheblichen Wartungsaufwand bedeuten. Es ist im Antrag nicht nachvollziehbar dargestellt, warum dieser Kreuzungsbereich nun komplett aufgepflastert werden soll. Die Gemeinde ist zum sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln verpflichtet. Aus diesem Grund ist der Antrag auf Aufpflasterung nicht zu befürworten.
Finanzielle Auswirkungen
AGesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf komplette Aufpflasterung der Kreuzung Talhofstraße/Orionstraße von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis90/Die Grünen vom 10.08.2017 wird nicht befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf komplette Aufpflasterung der Kreuzung Talhofstraße/Orionstraße von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis90/Die Grünen vom 10.08.2017 wird nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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13. Überdachung von Fahrradständern am Rathaus, Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Anliegender Antrag wurde zur Überdachung von Fahrradständern am Rathaus gestellt. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass beim Neubau des Rathauses ausreichend Fahrradabstellplätze oberirdisch für alle und geschützt unterirdisch im Fahrradabstellraum für Mitarbeiter/innen geschaffen wurden. Der geschützte Fahrradabstellraum ist über die Tiefgarage mit automatischen Türen erreichbar. Es sind dort auch Lademöglichkeiten für e-bikes vorhanden. Die Tiefgarage ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses offen und für jede Besucherin und jeden Besucher nutzbar. Damit ist bereits ein Schutz bei Wind und Wetter gewährleistet. Eine günstige Möglichkeit wäre, statt zwei PKW-Stellplätzen mehrere Fahrradabstellplätze in der Tiefagarage zu schaffen. Die Tiefgaragenstellplätze wären bei Wegfall von 2 Stellplätzen trotzdem ausreichend vorhanden. Standorte für Überdachungen im Umfeld des Rathauses müssen erst noch geprüft werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass Standorte für Überdachung von Fahrradständern im Umfeld des Rathauses durch die Verwaltung und in Zusammenarbeit mit dem Architekten/Landschaftsarchitekten geprüft werden sollen.
Beschluss
Der Haupt- u. Bauausschuss
beschließt, dass Standorte für Überdachung von Fahrradständern im Umfeld des Rathauses durch die Verwaltung und in Zusammenarbeit mit dem Architekten/Landschaftsarchitekten geprüft werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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14. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
informativ
|
14 |
zum Seitenanfang
14.1. Bezirksverbandsversammlung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
|
14.1 |
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert den Ausschuss über eine
stattgefundene Bezirksverbandsversammlung zum Thema soz. Wohnungsbau für Flüchtlinge.
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14.2. Bahnhof Gilching-Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
18.09.2017
|
ö
|
|
14.2 |
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert den Ausschuss, dass mit dem Bahnhofsumbau begonnen wurde. Weiter informiert er, dass auf den barrierefreien Zugang vom Herrschinger Weg zum Bahnsteig aus privatrechtlichen Gründen seitens der Bahn verzichtet wird.
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14.3. Baulandausweisung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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18.09.2017
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ö
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14.3 |
Diskussionsverlauf
BM Walter berichtet, dass 5 Anträge zur Ausweisung von Bauland nach § 13 b BauGB vorliegen. Hierzu wird eine Info-Verans
taltung stattfinden, zu der auch der Gemeindetag eingeladen wird.
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14.4. Haushaltsmittel für Bushaltestellen und Gehwegabsenkungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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18.09.2017
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ö
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14.4 |
Diskussionsverlauf
GRin Brosig erkundigt sich, in wie weit die von ihr beantragten und im Haushalt 2017 eingestellten Gelder für Bushaltestellen und Gehwegabsenkungen umgesetzt wurden. Hierzu wurde erklärt, dass Aufträge für Bushaltestellen bereits erteilt wurden. Im Hinblick auf die Gehwegabsenkungen ist der Beschluss des Finanzausschusses im Hinblick auf die Verwendung der Gelder zu prüfen.
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14.5. Abenteuerspielplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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18.09.2017
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ö
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14.5 |
Diskussionsverlauf
GR Vogl erkundigt sich, warum ein Teil der Fläche neben Abendheuerspielplatz und Volkshochschule abgemäht wurde. BM Walter nahm hierzu Stellung.
Datenstand vom 23.01.2018 13:30 Uhr