Datum: 13.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:37 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.10.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.10.2017.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.10.2017
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.10.2017
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Vogl war bei Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
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2. Weßlinger Str. 6; Bauantrag zum Einbau von 4 Wohnungen und Errichtung eines baulichen Rettungsweges auf dem Grundstück Fl.Nr. 3, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung des Haupt- u. Bauausschusses zurückgestellt.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung des Haupt- u. Bauausschusses zurückgestellt. Eine Abstimmung war nicht erforderlich.
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3. Gutenbergstr. 5; Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büroeinheiten in eine außerklinische Intensivpflegeeinrichtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Talhofstraße“.
Gem. Bebauungsplan ist für das Grundstück Gutenbergstr. 5 eine Nutzung als Gewerbe nach § 8 BauNVO festgesetzt.
Hiernach sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen sowie Anlagen für sportliche Zwecke zulässig.
Ausnahmsweise können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschafspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, Vergnügungsstätten und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zugelassen werden.
Beantragt wird die Nutzungsänderung im 2. OG von zwei Büroeinheiten zu einer außerklinischen Intensivpflegeeinrichtung.
Gem. Betriebsbeschreibung sollen hierbei 6 Patienten 24 Stunden rund um die Uhr mit schweren neurologischen Defiziten, Wachkoma-Patienten sowie Patienten mit Heimbeatmung, welche auf eine langfristige oder dauerhafte Pflege angewiesen sind, versorgt werden.
Als Anlage für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO kann ein Pflegeheim in einem Gewerbegebiet nur zulässig sein, wenn es gebietsverträglich ist. Gewerbegebiete dienen in erster Linie jedoch der Unterbringung von gewerblichen Betrieben.
Da die beantragte außerklinische Intensivpflege gem. Betriebsbeschreibung auf eine langfristige bzw. dauerhafte Pflege ausgerichtet ist, kommt dies einer wohnähnlichen Nutzung gleich. Auch muss die Auswirkung des in der Umgebung vorhandenen lärmproduzierenden Gewerbes entsprechend berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund ist die beantragte Nutzung nicht mit dem Gebietscharakter eines Gewerbegebiets verträglich.
Beschlussvorschlag
Nachdem die geplante Nutzung nicht dem Gebietscharakter gem. § 8 BauNOV entspricht, kann dem Bauvorhaben planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Nachdem die geplante Nutzung nicht dem Gebietscharakter gem. § 8 BauNOV entspricht, kann dem Bauvorhaben planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GR Vogl war bei Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
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4. Karolingerstr. 12; Bauantrag zur Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nre. 1329/10, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich
Beantragt wird die Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:;
Überbaute Fläche: 305,51 qm
Wandhöhe: 6,6 / 7,91 (Gegengiebel)
Firsthöhe: 10,93
Dachneigung: 37°
Dachform: Satteldach
Karolinger Str. / Schwedenweg
Überbaute Fläche
Wandhöhe 6,57 / 7,34 (Gegengiebel)
Firsthöhe 10,86
Karolingerstr./Schergenamtsweg
Überbaute Fläche 349,06 qm
Wandhöhe 6,60 / 7,40 (Gegengiebel)
Firsthöhe 10,42
Wie aus der Gegenüberstellung zu sehen ist, fügt sich die überbaute Fläche in die Umgebung ein. Die Firsthöhe überschreitet geringfügig den Bestand. Die Wandhöhe im Bereich des Gegengiebels ist höher als der Bezug.
Gem. der gdl. Stellplatzsatzung sind für die 4 Haueinheiten 8 Stellplätze erforderlich.
Diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Zufahrt mit den angrenzenden Stellplätzen sind gem. der Stellplatzsatzung zu bepflanzen.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Höhenentwicklung des Gebäude hat sich in den Bestand einzufügen.
Die Stellplätze/Grundstückszufahrt sind gem. der gdl. Stellplatzsatzung zu begrünen
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Höhenentwicklung des Gebäude hat sich in den Bestand einzufügen.
Die Stellplätze/Grundstückszufahrt sind gem. der gdl. Stellplatzsatzung zu begrünen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Vogl war bei Beratung und Abstimmun nicht anwesend.
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5. Am Markt 5; Antrag zur Nuztungsänderung von einer Wohnung in eine Praxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 1302, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.
Beantragt wird die Nutzungsänderung einer im 3. OG befindlichen Wohnung zu einer Praxis.
Hier wurden seit Bezugsfertigkeit 3 genehmigte Wohneinheiten als Praxis für Psychotherapie genutzt, ohne dass ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung beantragt wurde.
Mit eingereichter Bauvorlage wird nun folgendes beantragt:
Zwei der drei genutzten Praxiseinheiten werden wieder zum Wohnen zurückgebaut. In einer Wohneinheit soll weiterhin eine Praxis für Psychotherapie weitergeführt werden. Die Größe der Praxis beträgt 50,25 m².
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch im 3. OG lediglich eine Wohnnutzung zulässig. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Somit widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Mit Einreichung des Bauantrages wird eine Befreiung von diesen Festsetzungen beantragt und wie folgt begründet:
„Die Änderung stellt keine Verschlechterung in Bezug auf Schallschutz für die Nachbarn dar. Da die Öffnungszeiten lt. Betriebsbeschreibung Mo-Fr. von 9 – 18 Uhr sind, ergibt sich für die Nachbarn sogar eine Verbesserung. Am Wochenende und abends treten keine Immissionen auf.“
Im gesamten Baugebiet wurde im 3. OG keine gewerbliche Nutzungen genehmigt.
Zur Vermeidung von Bezugsfällen sollte auch hier einer Befreiung nicht zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Das planungsrechtliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden. Gründe für eine Befreiung hierzu werden nicht gesehen
.
Beschluss
Das planungsrechtliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden. Gründe für eine Befreiung hierzu werden nicht gesehen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Furtanger 8; Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1710/2, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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13.11.2017
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung von 2 Doppelhäusern.
Diese sollen wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche: 164,05 qm je Gebäude
Wandhöhe: 6,12 m
Firsthöhe: 10,85 m
Dachneigung: 45°
Dachform: Walmdach
Vergleich Furtanger xx
Wandhöhe 7 m
Firsthöhe 10 m
Überbaute Fläche 272,86
Wie aus der Darstellung zu sehen ist, fügen sich die überbaute Fläche und die Wandhöhe in die Umgebung ein. Die Firsthöhe wird im Hinblick auf den Vergleich um 0,85 m überschritten.
Entlang des Frauwiesenweges und der Uranusstraße sind jedoch Gebäude genehmigt, die eine höhere Firsthöhe aufweisen.
Die erforderlichen Stellplätze (8 St.) werden auf dem Grundstück gem. der gdl. Stellplatzsatzung nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragte
Firsthöhe hat sich in den Bestand einzufügen.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragte
Firsthöhe hat sich in den Bestand einzufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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7. 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Westlich St. Gilgen II“ für die Fl.Nrn. 3211 und 3202 (Tfl. Weßlinger Straße), Gemarkung Gilching;
Abwägung der während des Verfahrensschrittes der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen;
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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13.11.2017
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
1. Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (BP) mit integriertem Grünordnungsplan „Westlich St. Gilgen II“ für die Fl.Nrn. 3211 und 3202 (Tfl. Weßlinger Straße), Gemarkung Gilching i.d.F.v. 19.06.2017 lagen in der Zeit vom 07.09. bis einschließlich 09.10.2017 erneut öffentlich aus. Folgende Einwendungen wurden vorgebracht:
1.1 Träger öffentlicher Belange:
1.1.1 Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt
In Bezug auf die neue Festsetzung A. 4 weise man erneut auf die derzeitige Rechtsunsicherheit bei der Festsetzung von Emissionskontingenten hin (vgl. das noch nicht rechtskräftige Urteil des BayVGH vom 28.07.2016, Az. 1 N 13.2678).
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
In der Sitzungsvorlage der Verwaltung vom 07.06.2017 zur vorangegangenen, ersten Planauslegung wurde das Thema bereits abgehandelt, die Ausführungen dürfen an dieser Stelle nochmals wiedergegeben werden:
„Sollte die zum Urteil des BayVGH vom 28.07.2016, Az. 1 N 13.2678 anhängige Revision beim BVerwG zu dem Ergebnis führen, dass die Festsetzung von Lärmkontingenten, wie sie vorliegende BP-Änderung enthält, unzulässig ist, bestünde die Gefahr, dass die Planänderung auch in ihren übrigen Festsetzungen mit obsolet werden könnte. Es wird daher klargestellt, dass vorliegende BP-Änderung den planerischen Willen der Gemeinde im Sinne der städtebaulichen Ordnung und Gestaltung wiedergibt und sie auch ohne Lärmkontingentsfestsetzungen in der übrigen Fassung so beschlossen worden wäre. In diesem Falle wären in den nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nach § 4 BImSchG entsprechende Immissionsschutzauflagen nach geltendem Recht festzusetzen. Damit ist eine Konfliktbewältigung der Lärmsituation auch außerhalb der Bauleitplanung auf der nachfolgenden Anlagengenehmigungsebene sichergestellt.“
Ergänzend: Nach Kenntnis der Verwaltung ist ein Urteil des BVerwG nicht vor dem 2. Halbjahr 2018 zu erwarten. Für das hier gegenständliche Planänderungsverfahren muss in puncto Immissionsschutz im Wege der umfassenden Konfliktbewältigung jedoch bereits zum heutigen Zeitpunkt eine Aussage getroffen werden. Da besagtes Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die aktuelle Gesetzeslage keine zur Zielerreichung gleichwertige Alternative anbietet, sollte unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bei der Festsetzung von Emissionskontingenten verblieben werden.
Bei den genannten DIN-Normen sei noch das jeweils konkrete Fassungsdatum zu nennen und auf die Einsehbarkeit der Vorschriften bei der Gemeinde hinzuweisen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Dies sollte wie vorgeschlagen noch redaktionell vorgenommen werden.
Ansonsten werde nochmals auf die mit Stellungnahme vom 13.03.2017 vorgebrachten Anmerkungen verwiesen, insbesondere zur Wahl des vereinfachten Verfahrens. Weitere Anregungen oder Bedenken würden nicht vorgebracht.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Gründe zur Wahl des vereinfachten Planänderungsverfahrens nach § 13 BauGB sind unter Punkt Nr. 1.1.1 der Sitzungsvorlage vom 07.06.2017 zum Erstauslegungsverfahren ausführlich dargelegt worden, wurden durch den Haupt- und Bauausschuss im Rahmen der Beschlussfassung zur Abwägung mit berücksichtigt und dem Einwendungsführer bereits mitgeteilt. Da sich an der Sachlage hierzu nichts geändert hat, wird vollinhaltlich darauf verwiesen.
1.1.2 Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde
Die vorgelegte schalltechnische Ergänzung (Bericht Nr. M135737/01 vom 02.06.2017) des Ing.-Büros Müller-BBM ermittle für die bisherige Ausgleichsfläche, die zukünftig als Lagerfläche genutzt werden soll, Emissionskontingente, die sicherstellen, dass die zulässigen Planwerte (reduzierte Immissionsrichtwerte) an den maßgeblichen Immissionsorten weiterhin eingehalten werden können. Diese Emissionskontingente seien für die Fläche SO West zusätzlich zu den bisherigen Kontingenten für die bestehende Fläche (SO Ost) in die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes übernommen worden.
Im Planteil des Bebauungsplanes seien die entsprechenden Flächen jedoch nicht gekennzeichnet, so dass eine Zuordnung nicht ohne weiteres möglich sei. Die Kennzeichnung sei entsprechend des Anhangs A, Seite 2 der o.g. schalltechnischen Untersuchung einzutragen.
Ansonsten würden zur vorliegenden Planänderung keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Im Erstplan i.d.F.v. 22.06.2009 wurden gem. den Empfehlungen der seinerzeit durch das Büro Müller-BBM erstellten schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung vom 30.09.2008 (Bericht Nr. M77071/05) im Plantextteil unter A. 10.2 Emissionskontingente für die Fläche des jetzigen SO Ost festgesetzt und die entsprechende Grundstücksteilfläche in der Planzeichnung mit Braunstrich umrandet.
Das Ergänzungsgutachten des selben Büros vom 02.06.2017 (Bericht Nr. M135737/01) führt nun unter Berücksichtigung des bereits für das SO Ost ermittelten und zugelassenen Lärmkontingents eine Beurteilung von zusätzlichen Emissionsmöglichkeiten für das SO West (ehemalige Fläche für Ausgleichsmaßnahmen) vor dem Hintergrund der summarischen Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch. Im Planänderungstextteil wurde daher das bestehende SO Ost-Kontingent um das des SO West ergänzt. In der Planzeichnung fehlt jedoch noch eine optische Abgrenzung zwischen beiden Teilflächen, weshalb das SO Ost unverändert durch Braunstrich und das SO West in einer anderen, sich davon abhebenden Farbe durch den Planfertiger umrandet werden sollte, was in redaktioneller Überarbeitung erfolgen kann.
1.1.3 Gemeinde Weßling
Es wird für die erneute Beteiligung an o.g. Verfahren gedankt. Das Verfahren sei bereits in der Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses am 07.03.2017 behandelt worden. Der bereits gefasste Beschluss werde seitens der Einwendungsführerin weiterhin aufrecht erhalten und ist dem Einwendungsschreiben nochmals beigefügt.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungsführerin verweist auf einen Beschluss, den sie zur Planfassung (16.01.2017) aus der ersten Planauslegung gefasst hatte. Aktuell ausgelegen war jedoch die inhaltlich zwischenzeitlich überarbeitete Planfassung vom 19.06.2017.
Es kann und sollte daher bei der Abwägung aus der vorangegangenen Planauslegung, die der Einwendungsführerin bereits übermittelt wurde, verblieben werden.
1.2 Bürger und Sonstige:
Von Bürgerseite oder Sonstigen wurden keine Bedenken vorgebracht.
2. Gemäß dem zwischen der Fa. Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG und der Gemeinde abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag vom 15./ 20.12.2016 sind vor Verfahrensabschluss die neue Ausgleichsfläche am Jexhof und die dort durchzuführenden bzw. zu unterlassenden Maßnahmen durch Grundbucheintragung dauerhaft zu sichern. Der hierzu erforderliche notarielle Vertrag liegt im Entwurf vor, befindet sich aber noch in der näheren inhaltlichen Abstimmung.
Sollte der Haupt- und Bauausschuss vorstehender Abwägung per Beschlussfassung folgen, wäre eine ausschließlich redaktionelle Planüberarbeitung erforderlich, weshalb der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Eine Planinkraftsetzung sollte jedoch vertragsgemäß erst nach Vorliegen vorgenannter grundbuchrechtlicher Sicherung vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 20.10.2017 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):
1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.
2. Der Bebauungsplanänderungsentwurf i.d.F.v. 19.06.2017 (inkl. dessen Begründung i.d.F.v. Juni 2017) ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan erst dann auszufertigen und in Kraft zu setzen, wenn die grundbuchrechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche am Jexhof (Gemeinde Schöngeising) und der dort vorzunehmenden bzw. zu unterlassenden Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des zwischen der Fa. Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG und der Gemeinde Gilching
abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 15./ 20.12.2016 erfolgt ist.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 20.10.2017 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):
1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.
2. Der Bebauungsplanänderungsentwurf i.d.F.v. 19.06.2017 (inkl. dessen Begründung i.d.F.v. Juni 2017) ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan erst dann auszufertigen und in Kraft zu setzen, wenn die grundbuchrechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche am Jexhof (Gemeinde Schöngeising) und der dort vorzunehmenden bzw. zu unterlassenden Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des zwischen der Fa. Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG und der Gemeinde Gilching
abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 15./ 20.12.2016 erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
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8. Gemeindestraßen - Straßenausbau 2020
- Straßenausbau 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
13.11.2017
|
ö
|
beschließend
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8 |
Sachverhalt
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 16. April 2013 sind für künftige erstmalige endgültige Herstellungen und Verbesserungen und Sanierungen der Zustandsbericht der Gemeindestraßen auf Grundlage der Befahrung mit „eagle eye“ – „tifosy“ aus dem Jahr 2011 als Entscheidungsgrundlage und für die Haushaltsberatungen heranzuziehen.
Als Entscheidungsgrundlage für den Straßenausbau 2020 und 2021 ist im Anhang eine Liste sämtlicher Gemeindestraßen mit Angabe der Zustandsklassen (6-8) beigefügt und in einem Übersichtsplan mit Abrechnungsgrenzen eingetragen. Dabei wird grundsätzlich in Zustandsklassen von 1 bis 8 eingeteilt. Die Zustandsklassen 6 - 8 werden wie folgt definiert:
Zustandsklasse 6 und 7
Bei diesen Straßen sind eine allgemeine Unebenheit stark ausgeprägt und vereinzelt sind schlag-/ stoßartige Beanspruchungen spürbar. Starke Setzungen und Querunebenheiten sind durch Spurrinnen deutlich erkennbar und diese haben häufig größere Rissflächen.
Zustandsklasse 8
Die Verkehrssicherheit kann unter Umständen nicht mehr gegeben sein. In der Straße sind starke Oberflächenschäden wie Schlaglöcher, Setzungen, Verformungen, offenen Netzrisse oder starke Ausmagerungen.
Um eine Baumaßnahme unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstig ausschreiben und beauftragen zu können, ist eine Ausschreibung jeweils im Frühjahr anzustreben. Alle Planungen und Grundstücksangelegenheiten (Ankauf/Tausch) sollten daher rechtzeitig vorher durchgeführt werden (ein Jahr vor Ausschreibung) und auch die notwendigen Informationsveranstaltungen für die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer sind rechtzeitig einzuplanen (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 18. November 2014). Somit wäre eine zweijährige Ausführungszeit von Planung bis zur Fertigstellung anzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, für das Haushaltsjahr 2019 drei Maßnahmen in den Haushaltsplanungen vorzusehen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der HBA sieht für das HH-Jahre
2020
- Wildmoosweg
- Fürstenfelder Weg
- Bahnhofstraße
2021
- Gilgener Heide
- Spitzwiesenweg
- Kohlstatt
als Staßenbaumaßnahmen vor.
Beschluss 1
GRin Brosig stellt den Antrag für das HHJahr 2020 die Straßen am Wildmoosweg und Fürstenfelder Weg zurückzustellen und stattdessen die Rathausstraße und Sonnenstraße wegen der höheren Frequentierung vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der HBA sieht für die
HH-Jahre
2020
- Wildmoosweg
- Fürstenfelder Weg
- Bahnhofstraße
2021
- Gilgener Heide
- Spitzwiesenweg
- Kohlstatt
als Staßenbaumaßnahmen vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
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9. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
13.11.2017
|
ö
|
informativ
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Ausbau Waldstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
13.11.2017
|
ö
|
|
9.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig erkundigt sich, warum beim Ausbau in der Waldstraße derzeit ein Stillstand ist und weist darauf hin, dass dort noch Löcher vorhanden sind, welche geschlossen werden müssen.
1. Bgm. Walter erklärt, dass der Ausbau der Waldstraße in 2 Phasen erfolgt. Phase 1 ist abgeschlossen und Phase 2 wird 2018 begonnen
; die angesprochenen Löcher sind sog. Pflanzscheiben, in denen noch Bäume gesetzt werden.
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9.2. Ausbau Autobahan A 96
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
13.11.2017
|
ö
|
|
9.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Vogl erkundigt sich nach dem Sachstand zum Ausbau der Autobahn A 96 insbesondere aber auch bzgl. des sog. geplanten „Betriebsweges“ und des öffentlichen Fuß- und Radweges im Bereich Verlängerung Melchior-Fanger-Straße.
1. Bgm. Walter verweist hier auf die Autobahndirektion Südbayern als Bauherr
und erklärt, dass hierzu gerne ein gemeinsamer Termin zur Klärung anberaumt werden kann.
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9.3. barrierefreier Ausbau Bahnhof Gilching-Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
13.11.2017
|
ö
|
|
9.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Unger erkundigt sich zum Sachstand des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofes Gilching-Argelsried.
1. Bgm. Walter erklärt, dass Gespräche mit der Deutschen Bahn durchgeführt wurden, aber noch erforderliche Grundstücksverhandlungen erst
erfolgen müssen.
Datenstand vom 23.01.2018 13:33 Uhr