Datum: 27.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Frühlingstraße
3 Aufpflasterung und Anbringung von Markierungen am Kreisverkehr Starnberger Weg; Antrag Agenda 21
4 Stand der Energiewende, Fortschritte 2017
5 Tempo 30 im Bereich des Senioren-Zentrums an der Weßlinger Straße Ecke Römerstraße
6 Errichtung einer Querungshilfe in der Weßlinger Straße
7 Klimapakt Landkreis Stanrberg; Maßnahmen 2018
8 Radverkehrswege in Gilching; Antrag von GR Gebauer, Bündnis 90 / Die Grünen, vom 26.09.2017
9 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung UEVA 27.11.2017.pdf
Download Niederschrift UEVA 27.11.2017.pdf

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 24.07.2017.

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 24.07.2017.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 24.07.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Frühlingstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beigefügter Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Frühlingstraße inkl. Unterschriften ging bei der Gemeindeverwaltung ein.
In Deutschland besteht seit 1957 eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, geregelt in § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist gemäß § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO nur zulässig, wenn die besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage mit sich bringen, die das allgemeine Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt und die Reduzierung aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Dies würde bspw. eine Unfallhäufung oder eine extrem unübersichtliche Verkehrssituation erfüllen. Da der genannte Bereich der Frühlingstraße jedoch außerhalb der Wohnbebauung liegt und die Fahrbahn keinerlei Unübersichtlichkeiten aufweist (siehe rot eingezeichneter Bereich im beigefügten Lageplan) sind die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt.
Das gewünschte Hinweisschild auf (Schul-)Kinder (Zeichen 136 StVO) stellt ein Gefahrzeichen dar. Die Voraussetzung zur Aufstellung von Gefahrzeichen regelt § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO. Demnach dürfen Gefahrzeichen nur dort aufgestellt werden, wo es neben der zwingenden Erforderlichkeit aufgrund besonderer Umstände (§ 45 Abs. 9 Satz 1 StVO) für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Da in genanntem Bereich, in welchem Tempo 50 gilt keinerlei Bebauungen oder sonstige (Sicht-)Beeinträchtigungen vorhanden sind, die einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer daran hindern, andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeugführer rechtzeitig zu erkennen ist auch diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Um die Situation dennoch im Sinne der Anwohner zu verbessern könnten zunächst in diesem Bereich mobile Geschwindigkeitsanzeigesysteme aufgestellt werden. Sollte sich bei deren Auswertung eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben kann nach gemeinsamer Tauglichkeitsprüfung der Örtlichkeit mit der Polizei und dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland unter Umständen eine Geschwindigkeitsüberwachung durch denselben stattfinden.
Eine im Bereich der Einmündung des Juliane-Meier-Weges durchgeführte Aufstellung der mobilen Geschwindigkeitsanzeigesysteme im Oktober/November 2016 ergab in Richtung Flurgrenzstraße eine v85-Geschwindigkeit (überdurchschnittlich hohe und unterdurchschnittlich niedrige Werte, wie bspw. Einsatzfahrten der Polizei oder Radfahrer werden außen vor gelassen) von 33 km/h, also keine exorbitante Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In Richtung Am Römerstein betrug der v85-Wert 53 km/h. Dieser auf den ersten Blick deutlich erhöhte Wert lässt sich dadurch erklären, dass das Anzeigesystem kurz nach dem Tempo-30-Schild aufgestellt wurde. Erfahrungsgemäß wird erst ab dem jeweiligen Verkehrszeichen abgebremst und die Geschwindigkeit reduziert.

Beschlussvorschlag

Mangels Rechtsgrundlage lehnt der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss den Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und Aufstellung eines Gefahrzeichens „Kinder“ im freien Bereich der Frühlingstraße ab. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mobile Geschwindigkeitsanzeigesysteme in der Frühlingstraße aufzustellen und ggf. zu prüfen, ob ein Standort für die kommunale Verkehrsüberwachung eingerichtet werden kann.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im unbebauten Bereich der Frühlingstraße auf 30 km/h zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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3. Aufpflasterung und Anbringung von Markierungen am Kreisverkehr Starnberger Weg; Antrag Agenda 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beigefügter Antrag auf Aufpflasterung und Markierung des Kreisverkehrs am Starnberger Weg / Karolingerstraße / Orionstraße wurde von der Agenda 21 gestellt. Ein Antrag auf Aufpflasterung des Kreisverkehrs wurde vom Haupt- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom 18.09.2017 abgelehnt.
Laut Aussage der Polizeiinspektion Germering stellt genannter Kreisverkehr keinen Unfallschwerpunkt dar. Im Zeitraum November 2016 bis November 2017 ereigneten sich dort drei Unfälle, wovon zwei auf Seiten der Karolingerstraße verursacht wurden. Ursache aller drei Unfälle war laut Polizei nicht die bauliche Beschaffenheit des Kreisverkehrs, sondern das Fahrverhalten der Verursacher.
Straßenverkehrsrechtlich ist die Markierung grundsätzlich durchführbar. Jedoch ist anzumerken, dass insbesondere große Fahrzeuge wie LKW die angebrachte Linie bspw. beim Einfahren von der nördlichen Seite des Starnberger Wegs in die Karolingerstraße die angebrachte und nicht zu überfahrende Markierung überfahren müssten.
Die technische Ausführung einer Aufpflasterung und eine farbliche Markierung ist selbstverständlich möglich. Dennoch ist auf folgende Erkenntnisse hinzuweisen. Aufpflasterungen in Kreisverkehren wurden vor einigen Jahren durchaus gebaut. Im Unterhalt stellte man jedoch fest, dass durch schwere Fahrzeuge und durch die Lenkmanöver sich die Steine mit der Zeit locker fahren. Ein erhöhter Wartungsaufwand war die Folge. Des Weiteren hat die Gemeinde Gilching die Erfahrung gemacht, dass im gesamten Gemeindegebiet Aufpflasterungen in Wohngebieten zurückgebaut werden mussten, da sich die direkt anliegenden Anwohner über die Geräuschentwicklung beim holprigen überfahren in der Nachtruhe gestört fühlten. 
Ein Weiterer Hinweis wäre anzumerken. Fahrdynamisch wird der Autofahrer aus der Kreismitte nach Außen gelenkt. Dort befindet sich der Fahrradverkehr, wo es darüber hinaus zu Konfliktsituationen kommen könnte.
Die bauliche Art des Kreisverkehrs und insbesondere die Flüssigkeit des Verkehrs wurde vor dem Bau mit der Förderstelle abgestimmt. Eine nachträgliche Umgestaltung des Kreisverkehrs hätte zur Folge, dass mit der Förderstelle abzuklären ist, inwieweit die für den Kreisverkehr an die Gemeinde bezahlten Fördergelder von rund 200.000 € zurückgezahlt werden müssen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss lehnt den Antrag der Agenda 21 auf Aufpflasterung und Anbringung von Markierungen am Kreisverkehr Starnberger Weg ab.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss lehnt eine Aufpflasterung im Bereich des Kreisels ab. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der PI Germering eine Markierung anzubringen. Dem Ausschuss ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Stand der Energiewende, Fortschritte 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 28.11.2016 ö informativ 3
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö informativ 4
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 19.11.2018 ö informativ 10

Sachverhalt

Dargestellt werden stichpunktartig Fortschritte der Energiewende in Gilching.
Geh- und Radverkehr:
  • Konsequente Rotmarkierung der Radwegfurten
  • Fortführung Fahrradstreifen Starnberger Weg
  • Stadtradeln
  • Bau der ersten drei Buswartehäuschen
Kommunale Liegenschaften:
  • Fertigstellung Erweiterung James-Krüss-Grundschule mit Passivhauselementen
  • Bau von Photovoltaikanlage auf Erweiterungsbau der James-Krüss-Grundschule (19 kWp)
  • Bau von Photovoltaikanlagen und erstem Blockheizkraftwerk im Rahmen des Schulenergiekonzeptes auf Arnoldus-Grundschule (9 kWp) und Christoph-Probst-Gymnasium (90 kWp) mit Energiegenossenschaft Fünfseenland
  • Antrag Photovoltaikanlage für Wasserwerk
  • Ab Herbst Umrüstung der weiteren Sportplatzbeleuchtung auf LED
  • Konkrete Planung Fernwärme Gewerbegebiet A96 Nord
  • Studie zur Nutzung der Tiefengeothermie
Öffentlichkeitsarbeit:
  • Durchführung 2. Gilchinger Umwelttag (35 Akteure: Vereine, Verbände, Ämter, Schulen, Gewerbe, Bürger)
  • Elektromobilitätstag gemeinsam mit Landratsamt
  • 3. Platz Energiepreis des Landkreises mit Neubau Rathaus; Preisgeld 1000 Euro wurde für Messgerät des Repaircafés nachhaltig eingesetzt
Sonstiges:
  • Beitritt Energiegenossenschaft Fünfseenland
  • Teilnahme an kommunalem Energieeffizienznetzwerk bei Hochschule Landshut
  • Vortrag „Kommunale Klimawandelanpassungen Erfahrungen aus der Gemeinde Gilching“ bei Hochschule München / Regierung von Oberbayern

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Tempo 30 im Bereich des Senioren-Zentrums an der Weßlinger Straße Ecke Römerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Laut Nr. 4 Buchstabe b) der beschlossenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung - Drucksache 85/17 vom 26.01.2017 ist künftig innerhalb geschlossener Ortschaften unmittelbar vor bestimmten Einrichtungen, wie bspw. Alten- und Pflegeheimen in der Regel die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Dies gilt jedoch nur, sofern die jeweilige Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt, oder im Nahbereich der Einrichtung starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Den entsprechenden Auszug der Verwaltungsvorschrift finden Sie als Anlage dieser Beschlussvorlage.
Somit ist die Möglichkeit eröffnet, im Bereich des neuen Senioren-Zentrums für die Römerstraße und Weßlinger Straße Tempo 30 km/h anzuordnen. Somit würde sich jedoch die Situation ergeben, dass zwischen Staatsstraße und Senioren-Zentrum Tempo 40 km/h gilt, ab dort bis zur Kreuzung Weßlinger Straße / Römerstraße Tempo 30 km/, anschließend bis zum Jugendhaus erneut 40 km/h und danach 50 km/h. Um diese verwirrende Regelung zu vermeiden rät die Verwaltung, für den gesamten Bereich der Weßlinger Straße zwischen Staatsstraße und der Kreuzung Römerstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Weßlinger Straße ab der Einmündung der Staatsstraße bis zur Kreuzung Römerstraße auf 30 km/h zu reduzieren.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Weßlinger Straße ab der Einmündung der Staatsstraße bis zur Kreuzung Römerstraße, sowie in der Römerstraße im Bereich des Seniorenzentrums auf 30 km/h zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Errichtung einer Querungshilfe in der Weßlinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aus der Bürgerschaft ging die Bitte auf Errichtung einer Querungshilfe in der Weßlinger Straße ein. Anbei finden Sie die Einschätzungen aus technischer Sicht.
Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist die Maßnahme durchführbar.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss möge über den Sachverhalt entscheiden.

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt die Errichtung einer Querungshilfe in der Weßlinger Straße im Bereich der Schulbushaltestelle. Die genauen Kosten sind zu erarbeiten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Klimapakt Landkreis Stanrberg; Maßnahmen 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 28.11.2016 ö beschließend 4
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö beschließend 7
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 19.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2016 den Beitritt zum Klimapakt des Landkreises Starnberg beschlossen. Im Klimapakt wird gefordert, in jedem Jahr mindestens drei klimarelevante Maßnahmen durchzuführen. Einige der Maßnahmen aus den letzten Jahren sind noch nicht abgeschlossen und binden zum Teil erheblich Kapazitäten. Daher schlägt die Verwaltung vor, für 2018 kleinere Maßnahmen anzusetzen, um die großen Projekte vorantreiben zu können.

Für 2018 schlagen wir daher vor:

  • Bewerbung für den Energiepreis mit dem Schulenergiekonzept in Gymnasium und Grundschule
  • Eine thematisch relevante Ausstellung im Rathaus organisieren
  • Optimierungsmöglichkeiten der Haustechnik der Mittelschule inklusive Einbindung von Photovoltaik prüfen
  • Umsetzbarkeit von Photovoltaik zum Eigenverbrauch auf weiteren Liegenschaften prüfen
  • Ab September 2018 Vorbereitung des Umwelttages 

Aus den Vorjahren weiter zu verfolgende Projekte sind:

  • Umsetzung der Nahwärme des Gewerbegebietes A96 Nord
  • Prüfung Umsetzbarkeit Fernwärmekonzept mit Tiefengeothermie
  • Photovoltaikanlage für Brunnen 5
  • Schulstromkonzept (Bau zwei weiterer BHKW im Sommer 2018)
  • Kommunales Energieeffizienznetzwerk Hochschule Landshut

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt die folgenden Maßnahmen für den Klimapakt des Landkreises in 2018 anzugehen:

  • Bewerbung für den Energiepreis mit dem Schulenergiekonzept in Gymnasium und Grundschule
  • Eine thematisch relevante Ausstellung im Rathaus organisieren
  • Optimierungsmöglichkeiten der Haustechnik der Mittelschule inklusive Einbindung von Photovoltaik prüfen
  • Umsetzbarkeit von Photovoltaik zum Eigenverbrauch auf weiteren Liegenschaften prüfen
  • Ab September 2018 Vorbereitung desUmwelttages

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt die folgenden Maßnahmen für den Klimapakt des Landkreises in 2018 anzugehen:

  • Bewerbung für den Energiepreis mit dem Schulenergiekonzept in Gymnasium und Grundschule
  • Eine thematisch relevante Ausstellung im Rathaus organisieren
  • Optimierungsmöglichkeiten der Haustechnik der Mittelschule inklusive Einbindung von Photovoltaik prüfen
  • Umsetzbarkeit von Photovoltaik zum Eigenverbrauch auf weiteren Liegenschaften prüfen
  • Ab September 2018 Vorbereitung desUmwelttages

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Radverkehrswege in Gilching; Antrag von GR Gebauer, Bündnis 90 / Die Grünen, vom 26.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im oben genannten Antrag werden aktuelle Schwachstellen für den Geh- und Radverkehr aufgeführt. Die Schwachstellen befinden sich mit Ausnahme des Punktes Sonnenstraße / Starnberger Weg inklusive Unterführung auf der jetzigen Staatsstraße 2069. Diese soll mit Umsetzung der Westumfahrung zu einer Ortsstraße werden. Somit sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen dann erheblich leichter umzusetzen. Im Bereich von der Landsberger Straße bis Ortsausgang Argelsried ist allerdings immer auch die Autobahndirektion Südbayern involviert, da es sich hierbei um eine offizielle Autobahnumleitungsstrecke handelt.
Der Bereich im Ortszentrum befindet sich derzeit bereits in einer intensiven Planungsphase, ebenso der genannte Bereich an Starnberger Weg / Sonnenstraße. Hier sind der Plankreis München bzw. Professor Lang, ehemals Büro Lang und Burghart, mit der Verkehrsplanung betraut.
Es sind bereits 100.000 Euro für Radverkehrsthemen im Haushalt eingestellt. Eine Verdoppelung des Budgets würde vermutlich mangels erforderlicher Vorplanungen nicht zu einer Verdoppelung der umsetzbaren Maßnahmen führen.
Die jetzige Staatsstraße 2069 sollte mit der Umsetzung der Westumfahrung als ganze Einheit optimiert werden. Unter anderem ist eine starke Berücksichtigung des Geh- und Radverkehrs hierbei entscheidend für die Lebensqualität in der Gemeinde. Zum jetzigen Zeitpunkt können Planungen vor allem vorbereitenden Charakter haben.
Für das Ortszentrum sind die vorbereitenden Untersuchungen (VU) in der Städtebausanierung sind abgeschlossen. Ein Sanierungsgebiet ist beschlossen. Für den Umbau werden ab 2019 je rund 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Planung ist modellhaft für den Verlauf der bisherigen Staatsstraße  zu verwenden, das Sanierungsgebiet kann abschnittsweise ausgeweitet werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Überplanung der jetzigen Staatsstraße 2069, unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs, soll im Rahmen der Städtebausanierung ausgehend von der Ortsmitte stattfinden.
Das Sanierungsgebiet soll hierfür abschnittsweise erweitert werden.
Ab 2019 sind Mittel in ausreichender Höhe für die Umsetzung vorzusehen.
Der Kreuzungsbereich Sonnenstraße / Starnberger Weg, unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs, wird mit den Planungen zur Gilchinger Glatze optimiert.

Beschluss 1

Die Überplanung der jetzigen Staatsstraße 2069 soll im Sanierungsgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs, im Rahmen der Städtebausanierung ausgehend von der Ortsmitte stattfinden. Ab 2019 sind Mittel in ausreichender Höhe für die Umsetzung vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Sanierungsgebiet soll künftig abschnittsweise erweitert werden. Der Kreuzungsbereich Sonnenstraße / Starnberger Weg, unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs, wird mit den Planungen zur Gilchinger Glatze optimiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 27.11.2017 ö informativ 9

Diskussionsverlauf

Herr GR Schwab führte an dass der Zugang des S-Bahnhofes Neugilching immer wieder durch Fahrräder zugestellt wird.
Herr Bürgermeister Walter sagte dass es schwierig sei hier Abhilfe zu schaffen da es sich um Privatgrund handelt.

Herr GR Gebauer bemängelte dass durch die momentane Baustelle Ecke Am Römerstein/Landsberger Straße eine Engstelle mit max. 1 m entstanden ist und noch dazu ein Graben vorhanden sei was für Radfahrer sehr gefährlich wäre.
Die Aufstellung von Schildern „Radfahrer absteigen“ wurde zugesichert.

Herr GR Gebauer führte an dass sich Spaziergänger bei ihm beschwert hätten dass der Rahmackerweg immer wieder matschig ist.
Herr Murr führte an dass dies dem Hangwasser geschuldet sei und nur eine regelmäßige Nachbesserung der Drenage hier Abhilfe bringt.

Herr GR Gebauer sagte, dass an der Rückseite des neuen Courtyard by Marriott Hotels die Staatsstraße regelmäßig verbotswidrig von Fußgängern überquert wird um auf schnellsten Weg in die Friedrichshafener Straße zu kommen
Herr Bürgermeister Walter führte an dass sogar der angebrachte Zaun und die Leitplanke immer wieder überklettert werden. Das zuständige Straßenbauamt Weilheim wird davon
in Kenntnis gesetzt.

Herr GR Gebauer bat um zeitnahe Umsetzung der vom ADFC beantragten Beschilderung der Radverkehrsruten. Dies wurde zugesichert.


Frau GRin Hackstein bemängelte dass die Busse in der Pollinger Straße im Baustellenbereich des Neubaus S-Bahnhof Gilching und Umgestaltung des Vorplatzes nicht richtig in die vorhandene Parkbucht einfahren würden.
Die führe immer wieder zu Engstellen und gefährlichen Situationen.
Ein Gespräch mit dem ÖPNV um Abhilfe wurde zugesichert.

Frau GRin Heutelbach sagte dass die Pflasterung des Parkplatzes Karolinger Straße im Bereich des Geschäftes Keimling locker sei.
Herr Murr führte an dass dies bereits bekannt sei und eine Abhilfe nur durch Entfernung der Pflastersteine und Einbringung eines Einzeilers mit Asphaltierung möglich ist.
Eine zeitnahe Umsetzung wurde zugesichert.

Frau GRin Heutelbach bemängelte die Aufstellung eines grünen Kleidercontainers vor dem Trafohaus Hochstift-Freising-Platz.
Herr Bürgermeister Walter sagte dass es sich hierbei um einen legal aufgestellter Kleidercontainer des AWISTA handelt.

Datenstand vom 31.03.2022 10:34 Uhr