Datum: 16.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.03.2018
2 Römerstr. 32 - 38; Antrag auf Stellplatzablöse zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und Stellplätze
3 Römerstr. 32 - 38; Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1240/10, 1240/9, 1244, 1245/4, Gem. Gilching
4 Karolingerstr. 19; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1321/12, Gem. Gilching
5 Furtanger 1a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1709/1, Gem. Gilching
6 Furtanger 2; Bauantrag zur Aufstockung des Gebäudes und Einbau einer Praxis für Osteopathie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1710, Gem. Gilching
7 Gemeinde Alling, Bebauungsplan "Mischgebiet nördlich der Flurstraße"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB
8 Gemeinde Weßling, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Fabergfeld/ Wasserstoll"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
9 Gemeinde Wörthsee, Bebauungsplan Nr. 60 "vordere Seestraße, Wörthseestraße, Alpenblick"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB
10 Gemeindewerke Gilching; Wasserversorgung; Vergabe Wasserleitungsbau Weßlinger Straße
11 Verschiedenes
11.1 Bahnhof Gilching-Argelsried
11.2 Altlasten
11.3 Zugang Am Steinberg
11.4 Westumfahrung

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.03.2018.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.03.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.03.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Römerstr. 32 - 38; Antrag auf Stellplatzablöse zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und Stellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes
„Ortsmitte“.

Gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan sind für das geplante Gebäude 107 Pkw-Stellplätze erforderlich.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Wohnungen                  29 Stellplätze
Praxen                   36 Stellplätze
Hausverwaltung          4 Stellplätze
Markt/Apotheke         46 Stellplätze

Die Stellplätze sollen wie folgt nachgewiesen werden:
45 Stellplätze in der Tiefgarage
11 offene Stellplätze an der Gebäuderückseite und
25 weitere Stellplätze auf der bestehenden Tiefgarage des Nachbargrundstücks.
Somit nachgewiesen = 81 Stellplätze


Für die fehlenden 26 Pkw-Stellplätze wird eine Ablöse gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung beantragt.
In der Begründung (s. Schreiben vom 28.03.2018 nö-Sitzung) wird u.a. aufgeführt, dass aus Gründen der Bodenbeschaffenheit/Geologie die Herstellung einer 2. Tiefgaragenebene nicht möglich wäre.

Zur Erläuterung der Bodenbeschaffenheit werden Vertreter vom Büro Grundbaulabor, München und der GBH-Consult GmbH anwesend sein.


Gem. der Kfz-Stellplatzsatzung ist im Hinblick auf Stellplatzablösung folgende Regelung getroffen:
„Soweit bei Nichtwohnnutzung die Herstellung der nachzuweisenden Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in dessen Nähe ganz oder teilweise nicht möglich ist, kann die Herstellungspflicht nach Art. 47 BayBO in besonderen Einzelfällen auch dadurch erfüllt werden, dass die Kosten für die Herstellung in einer Höhe von 7.500 € pro nicht nachgewiesenem Stellplatz gegenüber der Gemeinde übernommen werden.
Hierfür ist bei der Gemeinde seitens des Bauherrn ein schriftlicher Antrag mit Begründung unter Darlegung objektiv belegbarer Umstände einzureichen.“


Es ergeht noch der Hinweis, dass auf dem benachbarten Grundstück einer Ablöse von 9 Stellplätzen für die Erweiterung des best. Geschäftes zugestimmt wurde.

Der Haupt- u. Bauausschuss hat nun zu entscheiden, ob auf die Errichtung von
26 notwendigen Stellplätzen durch eine Ablösung verzichtet werden kann.

Beschlussvorschlag

Alternative A:
Dem Antrag zur Ablösung von 26 Stellplätzen wird zugestimmt.

Alternative B:
Der Antrag zur Ablösung von 26 Stellplätzen wird abgelehnt.

Beschluss

Der Antrag zur Ablösung von 26 Stellplätzen wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Bauer war bei Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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3. Römerstr. 32 - 38; Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1240/10, 1240/9, 1244, 1245/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Ortsmitte“.

Mit Baueingabe wird die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und Stellplätzen mit folgender Nutzung beantragt.

1 Markt / 1 Apotheke
7 Praxen
12 Wohnungen
1 Büro

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche: 1.799,99 qm
WH:                             6 m + 3,70 m Terrassengeschoß
                                 14,25 + 3,0 m Terrassengeschoß
technische Aufbauten: 1,10 m

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Bebauung der Grundstücke mit einer GR von insgesamt 1955 und einer Wandhöhe von 6 m bzw. 14,25 m möglich.
Ferner darf bei Flachdachgebäuden zusätzlich ein Terrassengeschoss mit einer Wandhöhe von max. 3,70 m (Bereich Wandhöhe 6,0 m) bzw. 3,00 m (Bereich Wandhöhe 14,25 m) errichtet werden.
Die zulässige Wandhöhe darf durch technisch notwendige Aufbauten um max. 2 m überschritten werden.

Somit entspricht das Gebäude den Vorgaben des Bebauungsplanes im Hinblick auf die zulässige Grundfläche und der Höhenentwicklung.

Befreiung - Bauraum
Für das Vorhaben wird eine Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. Bauraumüberschreitung von 8 m² beantragt. Der Antrag samt Begründung wird in Anlage (nö-Sitzung) beigegeben.
Trotz Überschreitung des Bauraumes wird die zulässige Grundfläche nicht überschritten.


Fahrradabstellplatzsatzung
Gemäß der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung sind für das Vorhaben insgesamt 64 Fahrradabstellplätze erforderlich.
Errichtet werden 95 Fahrradabstellplätze, wovon 51 in der Tiefgarage und 44 oberirdisch nachgewiesen werden.

PKW-Stellplätze
Zum Bauvorhaben sind 107 PKW-Stellplätze erforderlich die wie folgt nachgewiesen werden:

45 in der Tiefgarage
11 offene Stellplätze
25 weitere Stellplätze auf der best. Tiefgarage des Nachbargrundstücks
Somit nachgewiesen 81

Für die fehlenden 26 Pkw-Stellplätze wird eine Ablösung gem. der gdl. Stellplatzsatzung beantragt über die der Haupt- u. Bauausschuss im vorhergehenden Tagesordnungspunkt zu entscheiden hat.


Sanierungssatzung
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Sanierungsgebietes I –Ortsmitte-
Nachdem es sich bei dem geplanten Gebäude um eine „ortsprägende“ Bebauung handelt, wurde das Büro Plankreis, München um eine schriftliche Stellungnahme hinsichtlich der festgelegten städtebaulichen Sanierungsziele gebeten.
Diese Stellungnahme liegt derzeit noch nicht vor.


Gestaltungsbeirat
Der Gemeinderat hat am 18.10.2016 beschlossen, für die weitere bauliche Entwicklung in der Ortsmitte der Gemeinde Gilching in Zusammenarbeit mit der Bay. Architektenkammer bei Bedarf einen temporären Gestaltungsbereit einzurichten.
Durch die ortsprägende Lage des Grundstücks ist es Seitens der Verwaltung zwingend erforderlich, diesen Gestaltungsbeirat einzuberufen.


Weiteres Vorgehen
Sollte die beauftragte Stellungnahme zur Sanierungssatzung bis zur Sitzung nicht vorliegen, wird vorgeschlagen, eine Entscheidung zum Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.
Die Verwaltung soll jedoch jetzt bereits mit der Einberufung des temporären Gestaltungsbeirats beauftragt werden.

Abhängig vom Beschluss zur Stellplatzablöse werden folgende Beschlussalternativen vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag

Bei Ablehnung der Stellplatzablösung
Zum Bauantrag wird das gdl. Einvernehmen verweigert, da die notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können.


Bei Zustimmung der Stellplatzablösung

Alternative 1
Nachdem die Stellungnahme zur Sanierungssatzung noch nicht vorliegt, wird eine Entscheidung zum Antrag bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, den temporären Gestaltungsbeirat einzuberufen.


Alternative 2
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Bauraumüberschreitung wird befürwortet.

Gleichzeitig wird das Einvernehmen auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Abs. 1 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet -Ortsmitte Gilching- erteilt.
Die vorgeschlagenen Verbesserungsmöglichkeiten des Büros Plankreis München sind in der Planung zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den temporären Gestaltungsbeirat einzuberufen.

Beschluss

Zum Bauantrag wird das gdl. Einvernehmen verweigert, da die notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Bauer war bei Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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4. Karolingerstr. 19; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1321/12, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:

überbaute Fläche: 126,04 m²
WH:  6,13 m
FH: 10,50 m
Dachform: Walmdach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Karolingerstr. X                                                  Karolingerstr. X
überbaute Fläche: 159,22 m²                                   243,64 m²
WH:  7,20 m                                                                  6,80 m
FH: 10,40 m                                                                10,60 m

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben 4 Stellplätze erforderlich. Diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

a) Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

b) Der Haupt- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen auf sanierungsrechtliche Ge-
    nehmigung nach § 144 Abs. 1 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet I-
    Ortsmitte Gilching.

Beschluss

a) Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

b) Der Haupt- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen auf sanierungsrechtliche Ge-
    nehmigung nach § 144 Abs. 1 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet I-
    Ortsmitte Gilching mit der Anregung, dass entlang der Karolingerstraße zur Erhöhung
    der Aufenthaltsqualität Bäume gepflanzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Furtanger 1a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1709/1, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird im Rahmen eines Vorbescheides die Errichtung eines Einfamilienhauses.

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
GR: 279 m²
WH: 7 m
FH: 10,20 m

Hierzu werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

Ist das auf dem Grundstück Fl.Nr. 1709/1, Gem. Gilching, dargestellte Vorhaben planungsrechtlich zulässig im Hinblick auf


  1. die Lage des Hauses im Grundstück?

Die Lage des Hauses – wie im Plan dargestellt – ist möglich.


  1. die Grundfläche?
Dargestellt ist ein Einfamilienhaus mit 86,12 qm.

Eine Grundfläche von 86,12 m² ist möglich.


  1. die Wandhöhe?
Dargestellt sind 6,00 m-

Eine Wandhöhe von 6,00 m ist möglich.


  1. die Firsthöhe?
Dargestellt sind 9,245 m

Eine Firsthöhe von 9,245 m ist möglich.


  1. die Dachform?
Dargestellt ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45°.

Ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° ist möglich.

  1. die Geschosszahl?
Dargestellt ist E+I+D, entspricht 2 Vollgeschossen.

Eine Bebauung mit E+I+D, entspricht 2 Vollgeschossen ist möglich.


  1. ist die Lage, Anzahl und Erschließung der Garagen und Stellplätze bauplanungsrechtlich möglich?

Garagen und Stellplätze sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück vorzuhalten.


  1. die Gebäudeabmessung?
Dargestellt sind 13,28 m x 6,485 m.

Die Gebäudeabmessung mit 13,28 m x 6,485 m ist möglich, sofern die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Ist das auf dem Grundstück Fl.Nr. 1709/1, Gem. Gilching, dargestellte Vorhaben planungsrechtlich zulässig im Hinblick auf


  1. die Lage des Hauses im Grundstück?

Die Lage des Hauses – wie im Plan dargestellt – ist möglich.


  1. die Grundfläche?
Dargestellt ist ein Einfamilienhaus mit 86,12 qm.

Eine Grundfläche von 86,12 m² ist möglich.


  1. die Wandhöhe?
Dargestellt sind 6,00 m-

Eine Wandhöhe von 6,00 m ist möglich.


  1. die Firsthöhe?
Dargestellt sind 9,245 m

Eine Firsthöhe von 9,245 m ist möglich.


  1. die Dachform?
Dargestellt ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45°.

Ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° ist möglich.

  1. die Geschosszahl?
Dargestellt ist E+I+D, entspricht 2 Vollgeschossen.

Eine Bebauung mit E+I+D, entspricht 2 Vollgeschossen ist möglich.


  1. ist die Lage, Anzahl und Erschließung der Garagen und Stellplätze bauplanungsrechtlich möglich?

Garagen und Stellplätze sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück vorzuhalten.


  1. die Gebäudeabmessung?
Dargestellt sind 13,28 m x 6,485 m.

Die Gebäudeabmessung mit 13,28 m x 6,485 m ist möglich, sofern die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Ist das auf dem Grundstück Fl.Nr. 1709/1, Gem. Gilching, dargestellte Vorhaben planungsrechtlich zulässig im Hinblick auf


  1. die Lage des Hauses im Grundstück?

Die Lage des Hauses – wie im Plan dargestellt – ist möglich.


  1. die Grundfläche?
Dargestellt ist ein Einfamilienhaus mit 86,12 qm.

Eine Grundfläche von 86,12 m² ist möglich.


  1. die Wandhöhe?
Dargestellt sind 6,00 m-

Eine Wandhöhe von 6,00 m ist möglich.


  1. die Firsthöhe?
Dargestellt sind 9,245 m

Eine Firsthöhe von 9,245 m ist möglich.


  1. die Dachform?
Dargestellt ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45°.

Ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° ist möglich.

  1. die Geschosszahl?
Dargestellt ist E+I+D, entspricht 2 Vollgeschossen.

Eine Bebauung mit E+I+D, entspricht 2 Vollgeschossen ist möglich.


  1. ist die Lage, Anzahl und Erschließung der Garagen und Stellplätze bauplanungsrechtlich möglich?

Garagen und Stellplätze sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück vorzuhalten.


  1. die Gebäudeabmessung?
Dargestellt sind 13,28 m x 6,485 m.

Die Gebäudeabmessung mit 13,28 m x 6,485 m ist möglich, sofern die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Furtanger 2; Bauantrag zur Aufstockung des Gebäudes und Einbau einer Praxis für Osteopathie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1710, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten. Durch Anhebung des Dachgeschosses soll nun im Dachgeschoss eine Praxis für Osteopathie errichtet werden.

Gemäß Baunutzungsverordnung sind derartige Praxen im „reinen Wohngebiet“ zulässig.

Das Gebäude hat nach Anhebung folgende Maße: WH: 7 m, FH: 8,90 m

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

WH: 7 m
FH: 10,20 m

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück befinden sich für den Bestand bereits 4 Stellplätze.
Für die beantragte Praxis werden zusätzlich 2 weitere Stellplätze vorgehalten. Gemäß der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind jedoch noch Besucherstellplätze (2) erforderlich. Diese können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Gemeinde Alling, Bebauungsplan "Mischgebiet nördlich der Flurstraße"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung des Bebauungsplanes „Mischgebiet nördlich der Flurstraße“ nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Die Planfestsetzungen und die Begründung zeigen auf, dass es sich bei dem Planareal um bislang unbeplantes Gebiet nach § 35 BauGB handelt, dass durch ein zweigeteiltes MI-Gebiet erstmalig überplant wird. Das städtebauliche Konzept des durchgängigen Baufensters sieht über zwei sich abwechselnde Wandhöhen vor, dass zwischen den zweigeschossigen Baukörpern jeweils ein eingeschossiges Bauteil zulässig ist, in dem z.B. Läden oder ähnliche gewerbliche Nutzungen untergebracht werden können.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die räumlich entfernte Lage zum Gemeindegebiet Gilching (Nordrand von Alling) lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Alling so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Gemeinde Weßling, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Fabergfeld/ Wasserstoll"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabergfeld/ Wasserstoll“ nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Die Planfestsetzungen und die Begründung zeigen auf, dass es sich bei dem Planareal um bereits beplantes Gebiet handelt, das durch ein WA-Gebiet neu überplant wird.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die Lage im Westen der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.03.2018 und beschließt :

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.03.2018 und beschließt :

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Gemeinde Wörthsee, Bebauungsplan Nr. 60 "vordere Seestraße, Wörthseestraße, Alpenblick"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Wörthsee beteiligt über den Planungsverband (PV) Äußerer Wirtschaftsraum München die Gemeinde Gilching bei der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 60 „vordere Seestraße, Wörthseestraße, Alpenblick“ nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Die Planfestsetzungen und die Begründung zeigen auf, dass es sich bei dem Planareal um bislang unbeplantes Gebiet nach § 34 BauGB handelt, das durch ein WR-Gebiet erstmalig überplant wird. Ziel ist die Ermöglichung einer maßvollen Nachverdichtung für Wohnraum in 29 Baufenstern.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die räumlich entfernte Lage zum Gemeindegebiet Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Wörthsee über den PV Äußerer Wirtschaftsraum München so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 22.03.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Wörthsee ist über den PV Äußerer Wirtschaftsraum München mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung  nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 22.03.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Wörthsee ist über den PV Äußerer Wirtschaftsraum München mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung  nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Gemeindewerke Gilching; Wasserversorgung; Vergabe Wasserleitungsbau Weßlinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung in der Weßlinger Straße wurden am 01.03.2018 beschränkt ausgeschrieben. Es wurden sieben Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Eröffnungstermin am Mittwoch, den 21.03.2018 um 11 Uhr im Besprechungsraum 1 des Rathauses der Gemeinde Gilching wurden fristgerecht vier Angebote eingereicht.
Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Dersch beigelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten sind im Wirtschaftsplan 2018  eingeplant.

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 21.03.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching vergibt den Auftrag zur Verlegung der Wasserleitung in der Weßlinger Straße an die Firma Strommer-Tiefbau GmbH, 85956 Schongau, entsprechend dem Angebot vom 20.03.2018. Die Auftragssumme beträgt 158.189,68 Euro (inkl. MwSt.).

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 21.03.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching vergibt den Auftrag zur Verlegung der Wasserleitung in der Weßlinger Straße an die Firma Strommer-Tiefbau GmbH, 85956 Schongau, entsprechend dem Angebot vom 20.03.2018. Die Auftragssumme beträgt 158.189,68 Euro (inkl. MwSt.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö informativ 11
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11.1. Bahnhof Gilching-Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö 11.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich, wann die Eröffnung des Bahnhofes Gilching-Argelsried ist.
1. Bgm. erklärte, dass dies gegen Ende Juni / Anfang Juli sein wird.

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11.2. Altlasten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö 11.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig moniert, dass  bzgl. der Altlastenuntersuchung auf der Gilchinger Glatze im Bereich Landschaftssenke die Ergebnisse nicht ausreichend nachvollziehbar sind.
1. Bgm. Walter sagt eine Überprüfung zu.

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11.3. Zugang Am Steinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö 11.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig bittet um Prüfung, ob ein Teil eines Baugrundstückes Am Steinberg erworben werden kann,  um auch weiterhin die Zuwegung zum Steinberg zu ermöglichen.
1. Bgm. Walter bittet Frau Brosig, dies in einem schriftlichen Antrag bei der Verwaltung vorzubringen.

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11.4. Westumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö 11.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig weist darauf hin, dass im Bereich der Sportplätze an der Weßlinger Sraße eine erhebliche Staubbelastung für die Sportler durch die fahrenden Lkw´s entsteht, da die Büsche im Zuge der Bauarbeiten für die Westumfahrung entfernt wurden.
1. Bgm. Walter erklärt, dass dies während der Bauphase leider nicht verhindert werden kann.

Datenstand vom 20.06.2018 11:15 Uhr