Datum: 14.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:22 Uhr bis 18:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2018
2 Watzmannstr. 23; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/71, Gem. Gilching
3 Am Kesselboschen 14; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/4, Gem. Gilching
4 Flurgrenzstr. 34; Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/15, Gem. Gilching
5 Waldstr. 34; Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/52, Gem. Gilching
6 Dorfstr. 6; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19, 20/3 und 21, Gem. Argelsried
7 Weidenweg 1a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 550/9, Gem. Argelsried
8 Kreuzlingerstr. 11a; Antrag auf Stauraumverkürzung
9 Gemeinde Weßling, 1. Änderung des Bebauungsplanes zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße für Teilbereiche der Fl.Nrn. 331 und 331/2; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
10 Gemeinde Wörthsee, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 1 BauGB
11 Gemeinde Wörthsee, Bebauungsplan Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 1 BauGB
12 Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer am Starnberger Weg; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20.04.2018
13 BV: Laufbahn- und Sektorenreinigung im Stadion Hier: Vergabe von Sanierungs- und Reinigungsarbeiten
14 Staatsstraße 2069 - Westumfahrung Gilching Hier: Unterstützung bei der Baudurchführung - Leistungen ab Mai 2018
15 Gemeindewerke Gilching; Wasserversorgung; Vergabe Brunnenbohrung Brunnen VI
16 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_14.05.2018.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2018.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.04.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.04.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Watzmannstr. 23; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/71, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Nach Art. 57 BayBO können Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden.

Im Bebauungsplan ist für Nebengebäude folgende Regelung getroffen:
„Außerhalb der überbaubaren Flächen ist auf den Baugrundstücken ein Nebengebäude ohne Feuerstätte bis zu einer Wandhöhe von 2,30 m zulässig, wobei die Abstandsflächenregelung gem. BayBO gilt.
Dabei ist auf Grundstücken bis 500 qm ein Nebengebäude bis 6 qm Nutzfläche, auf Grundstücken über 500 qm ein Nebengebäude bis 10 qm Nutzfläche zulässig.“

Beantragt wird die Errichtung eines Gartenhauses mit 10 qm (4 x 2,50 m). Somit ist eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich.

Gleichartige Bezugsfälle wurden im Bebauungsplangebiet genehmigt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses – wie beantragt -wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses – wie beantragt -wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Am Kesselboschen 14; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Garagen und Carports.

Die Gebäude sollen wie folgt ausgeführt werden:
WH:  6,00 m
FH: 10,50 m
Überbaute Fläche: je Gebäude 134 m²
DN: 40,6°
Dachform: Satteldach

In der unmittelbaren Nachbarbebauung befindet sich ein G
ebäude mit folgender Ausführung:
WH:  7,00 m
FH: 10,50 m
Überbaute Fläche: 160 m²

Gem. gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung sind 8 Stellplätze zu errichten; diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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4. Flurgrenzstr. 34; Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/15, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Gem. Art. 57 BayBO können Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30 qm und einer Tiefe bis 3 m errichtet werden.

Die beantragte Terrassenüberdachung soll mit einer Fläche von 22,6 qm und einer Tiefe von 4 m gebaut werden.

Durch Überschreitung der Tiefenbegrenzung wird das Vorhaben genehmigungspflichtig.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Waldstr. 34; Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/52, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

Frage 1
Ist für das Baurecht auf dem Grundstück 1663/52 die Annahme einer fiktiven Baugrenze (oder Baulinie) zulässig?

Die Annahme einer fiktiven Baugrenze ist zulässig.


Frage 2
Muss entlang der Verkehrsfläche Untere Läng grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden?

Unter Einhaltung der fiktiven Baugrenze kann die Vorgartenlinie von 5,00 m unterschritten werden.


Frage 3
Muss entlang der Verkehrsfläche Waldstraße grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden, oder kann eine geringfügige Unterschreitung von 0,08 m auf einen verbleibenden Abstand von l=4,91 m toleriert werden?

Die Vorgartenlinie entlang der Waldstraße kann um 0,08 m unterschritten werden.


Frage 4
Kann die Doppelparkergarage (2 Stellplätze) mit geringstem Abstand von l=4,51 m zur Waldstraße errichtet werden?

Nachdem es sich um eine schräg verlaufende Grundstücksgrenze handelt, kann die Garage zur Waldstraße hin mit einem Abstand von 4,51 m errichtet werden, sofern der Stauraum der Garage mittig der Zufahrt 5 m beträgt.




Frage 5
Können 2 weitere Stellplätze an der Straße Untere Läng direkt an der Grundstücksgrenze angeordnet werden?

Die Errichtung der Stellplätze – wie dargestellt – ist möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage 1
Ist für das Baurecht auf dem Grundstück 1663/52 die Annahme einer fiktiven Baugrenze (oder Baulinie) zulässig?

Die Annahme einer fiktiven Baugrenze ist zulässig.


Frage 2
Muss entlang der Verkehrsfläche Untere Läng grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden?

Unter Einhaltung der fiktiven Baugrenze kann die Vorgartenlinie von 5,00 m unterschritten werden.


Frage 3
Muss entlang der Verkehrsfläche Waldstraße grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden, oder kann eine geringfügige Unterschreitung von 0,08 m auf einen verbleibenden Abstand von l=4,91 m toleriert werden?

Die Vorgartenlinie entlang der Waldstraße kann um 0,08 m unterschritten werden.


Frage 4
Kann die Doppelparkergarage (2 Stellplätze) mit geringstem Abstand von l=4,51 m zur Waldstraße errichtet werden?

Nachdem es sich um eine schräg verlaufende Grundstücksgrenze handelt, kann die Garage zur Waldstraße hin mit einem Abstand von 4,51 m errichtet werden, sofern der Stauraum der Garage mittig der Zufahrt 5 m beträgt.



Frage 5
Können 2 weitere Stellplätze an der Straße Untere Läng direkt an der Grundstücksgrenze angeordnet werden?

Die Errichtung der Stellplätze – wie dargestellt – ist möglich.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage 1
Ist für das Baurecht auf dem Grundstück 1663/52 die Annahme einer fiktiven Baugrenze (oder Baulinie) zulässig?

Die Annahme einer fiktiven Baugrenze ist zulässig.


Frage 2
Muss entlang der Verkehrsfläche Untere Läng grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden?

Unter Einhaltung der fiktiven Baugrenze kann die Vorgartenlinie von 5,00 m unterschritten werden.


Frage 3
Muss entlang der Verkehrsfläche Waldstraße grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden, oder kann eine geringfügige Unterschreitung von 0,08 m auf einen verbleibenden Abstand von l=4,91 m toleriert werden?

Die Vorgartenlinie entlang der Waldstraße kann um 0,08 m unterschritten werden.


Frage 4
Kann die Doppelparkergarage (2 Stellplätze) mit geringstem Abstand von l=4,51 m zur Waldstraße errichtet werden?

Nachdem es sich um eine schräg verlaufende Grundstücksgrenze handelt, kann die Garage zur Waldstraße hin mit einem Abstand von 4,51 m errichtet werden, sofern der Stauraum der Garage mittig der Zufahrt 5 m beträgt.



Frage 5
Können 2 weitere Stellplätze an der Straße Untere Läng direkt an der Grundstücksgrenze angeordnet werden?

Die Errichtung der Stellplätze – wie dargestellt – ist möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Dorfstr. 6; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19, 20/3 und 21, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Das bestehende Anwesen mit einer Grundfläche von 896 m² soll abgebrochen werden und mit einem Mehrfamilienhauses (16 Wohneinheiten) mit Tiefgarage bebaut werden.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
WH:  6,62 m
FH: 11,34 m
Überbaute Fläche: 662,29 m²
DN: 34°
Dachform: Satteldach

Im Bereich Dorfstraße/Hopfenstraße/Frühlingstraße sind folgende Bezugshöhen/Flächen vorzufinden:
WH: bis  7,17 m
FH: bis 11,99 m
Überbaute Fläche: bis 818 m²

Gemäß der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben 34 Stellplätze für Wohnungen und 7 Besucherstellplätze vorzuhalten.
Diese werden wie folgt nachgewiesen:
35 St. in der Tiefgarage und 7 St. oberirdisch

Weiter sind 45 Fahrradabstellplätze gem. der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung erforderlich. Hiervon werden 34 St. in der Tiefgarage untergebracht; weitere 11 Stellplätze stehen oberirdisch zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines Grunderwerbs zur Herstellung einer Querverbindung für Fußgänger von der Dorfstraße über das Baugrundstück zur Frühlingstraße zu prüfen.

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7. Weidenweg 1a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 550/9, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“.

Im Bebauungsplan ist folgende Aussage getroffen:
„Garagen dürfen nur auf den hierfür bezeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Überdachte Durchgänge zwischen Haus und Garage gelten als Teil der Garage. Garagen und Stellplätze dürfen auch in Form offener, überdeckter Carports errichtet werden und sind mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen.“

Auf dem Grundstück sind keinerlei Bauräume für Garagen und Stellplätze festgesetzt. Somit sind Garagen nur innerhalb des Bauraumes möglich.

Der beantragte Carport soll nun außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden, da dies innerhalb der überbaubaren Fläche im Hinblick auf den Bestand nicht möglich ist.

Befreiungen von überdachten Stellplätzen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der isolierten Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Der isolierten Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Kreuzlingerstr. 11a; Antrag auf Stauraumverkürzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Dem Haupt- und Bauausschuss lag in der Sitzung vom 19.02.2018 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaus an eine bestehende Doppelhaushälfte sowie der Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Doppelgarage zur Beurteilung vor. Der Beschlussauszug hiervon wird in Anlage beigegeben.

Mit Schreiben vom 18.04.2018 wird im Rahmen des Vorbescheides ein Antrag zur Verkürzung des Stauraumes vor den Garagen beantragt.
Das Schreiben des Antragstellers sowie des Architekten werden in nichtöffentlicher Sitzung beigegeben.

Nachdem es sich um einen Antrag auf Vorbescheid handelt und eine konkrete Planung noch nicht vorliegt, wurde im Beschluss vom 18.04.2018 auf die Einhaltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung hingewiesen. Eine Fragestellung zur Verkürzung der Stauräume erfolgte damals nicht.

Vom Haupt- und Bauausschuss ist nun über eine Verkürzung zu entscheiden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte einer Verkürzung nicht zugestimmt werden, da hier Bezugsfälle geschaffen werden, die den überwiegenden Teil von Gilching betreffen könnten.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Verkürzung der Stauräume vor den Garagen – wie beantragt – wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf Verkürzung der Stauräume vor den Garagen – wie beantragt – wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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9. Gemeinde Weßling, 1. Änderung des Bebauungsplanes zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße für Teilbereiche der Fl.Nrn. 331 und 331/2; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße für Teilbereiche der Fl.Nrn. 331 und 331/2, Gemarkung Weßling,  nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Laut Begründung ist Planungsabsicht, die Anlagen der Grundschule Weßling baulich geringfügig zu erweitern. Festgesetzt wird eine Gemeinbedarfsfläche, in der Gebäude und Anlagen für eine Schul-, Kindergarten- und Krippennutzung sowie diesen Zwecken dienliche Nutzungen (Mensa, Nachmittagsbetreuung) zulässig sind. Es handelt sich bei der Planänderung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden soll.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die Lage im Westen der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling so mitzuteilen

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Gemeinde Wörthsee, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Wörthsee beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 1 BauGB. Der zugehörige Planänderungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Laut Begründung ist Planungsabsicht, einen Teil von bisheriger Grünfläche (Wald und Friedhof) neu als Fläche primär für Allgemeines Wohnen (WA) darzustellen, um die Planungsgrundlage für die Ausweisung von Baurecht für soziales Wohnen zu schaffen.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Wörthsee so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und b eschließt:

Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und b eschließt:

Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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11. Gemeinde Wörthsee, Bebauungsplan Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Wörthsee beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Kuckuckstraße – Wohnbau“ nach § 4 Abs. 1 BauGB. Der zugehörige Planentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem zusammenhängenden Baufenster für bis zu vier max. dreigeschossige Hauptbaukörper.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Wörthsee so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung  nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung  nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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12. Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer am Starnberger Weg; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Anliegender Antrag wurde von Herrn Gemeinderat Herbert Gebauer, Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Aus Sicht der Verwaltung kann die Querungshilfe mit Ampel in Höhe des Verbindungsweges (s. anliegenden Plan) hergestellt werden. Die Kosten hierfür werden auf rund 200.000 € geschätzt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss stimmt der Querungshilfe am Starnberger Weg zu. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsjahr 2019 vorzusehen.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird nach Rücksprache mit dem Antragsteller in die nächste Sitzung des Umwelt-, Verkehr- und Energieausschusses vertagt.

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13. BV: Laufbahn- und Sektorenreinigung im Stadion Hier: Vergabe von Sanierungs- und Reinigungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Auf dem gemeindlichem Sportgelände des TSV Gilching Argelsried e.V. sind Teilbereiche und verschiedene Anlagen in Stand zuhalten und zu sanieren. Unter anderem die Reinigung der gesamten Kunststoffbahn (Tartanbahn) für die Leichtathletik, welche vor allem für Lauf- und Sprungwettbewerbe genutzt wird. Nebenflächen, aus dem gleichen Material wie die eigentliche Laufbahn, dienen den Wurf- und Sprungdisziplinen. Diese Sektoren müssen nun bedingt ihres Zustandes saniert werden. Hierfür wurden finanzielle Mittel im Haushalt 2018 eingestellt und eine beschränkte Ausschreibung wurde abgewickelt. Die Submission wurde am 24.04.2018 durchgeführt.
Das Ergebnis der Angebotsprüfung und Wertung von FREIRAUM PLAN Landschaftsarchitektur vom 26.04.2018 mit Preisspiegel gesamt und tabellarischem Vergabevorschlag ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 24.04.2018 und das Ergebnis der Angebotsprüfung und Wertung von FREIRAUM PLAN Landschaftsarchitektur vom 26.04.2018 mit Preisspiegel gesamt und tabellarischem Vergabevorschlag im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Polytan GmbH, Gewerbering 3, 86666 Burgheim mit den Sanierungs- und Reinigungsarbeiten für das Bauvorhaben „Laufbahn- und Sektorenreinigung – TSV Gilching“ mit der brutto Auftragssumme von 155.349,29 €.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 24.04.2018 und das Ergebnis der Angebotsprüfung und Wertung von FREIRAUM PLAN Landschaftsarchitektur vom 26.04.2018 mit Preisspiegel gesamt und tabellarischem Vergabevorschlag im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Polytan GmbH, Gewerbering 3, 86666 Burgheim mit den Sanierungs- und Reinigungsarbeiten für das Bauvorhaben „Laufbahn- und Sektorenreinigung – TSV Gilching“ mit der brutto Auftragssumme von 155.349,29 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Verwaltung wird um Überprüfung zur Kostenaufteilung der Sanierungs- und Rei-nigungsarbeiten zwischen den Nutzern gebeten.

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14. Staatsstraße 2069 - Westumfahrung Gilching Hier: Unterstützung bei der Baudurchführung - Leistungen ab Mai 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö informativ 14

Sachverhalt

Der Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 für die ST 2069 Olching – Starnberg, „Neubau der Westumgehung Gilching in kommunaler Sonderbaulast der Gemeinde Gilching“ ist ergangen. Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 20.03.2017 wurde das Büro SSF Ingenieure AG mit der Unterstützung der Gemeinde Gilching bei Planungsaufgaben und der Baudurchführung – Bauherrenassistenz beauftragt. Diese Planungen erfolgten in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden, u.a. dem Staatlichen Bauamt Weilheim und dem Landratsamt Starnberg. Auf Grundlage dieser Unterlagen erfolgte die Beantragung der Fördermittel bei der Förderstelle, der Regierung von Oberbayern. Mit Zustimmung vom 09.01.2018 der ROB zum vorzeitigen Baubeginn und der Mitteilung, dass das Vorhaben entsprechend der Ziffer 6 RZStra grundsätzlich förderbar ist, wurde ein europaweites öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt und nach Beauftragung der Baufirma frühzeitig mit den Bauleistungen begonnen. Fristgerecht zum Spatenstich am 27.04.2018 wurde der Antrag auf Zuwendung nach Art. 13f FAG der Regierung von Oberbayern durch den Bürgermeister persönlich übereicht.
Mit Baubeginn im April 2018 ist für die weitere Bauabwicklung die Unterstützung bei der Baudurchführung der Bauphasen 1 (Bj. 2018) & 2 (Bj. 2019) zu beauftragen. Das Angebot des Büro SSF Ingenieure AG ist im nicht öffentlichen Teil beigefügt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt und das Angebot im nicht öffentlichen Teil als Anlage beigefügt zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Bauausschuss beauftragt das Büro SSF Ingenieure AG, Domagkstraße 1a aus 80807 München mit den Leistungen „Gemeinde Gilching - Tiefbauamt – St 2069 Westumfahrung Gilching; Unterstützung bei der Baudurchführung – Leistungen ab 2018“ auf Grundlage des Angebotes vom 08.03.2018 und der Angebotssumme in Höhe von 125.458,37 € brutto.

Beschluss

  1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt und das Angebot im nicht öffentlichen Teil als Anlage beigefügt zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Bauausschuss beauftragt das Büro SSF Ingenieure AG, Domagkstraße 1a aus 80807 München mit den Leistungen „Gemeinde Gilching - Tiefbauamt – St 2069 Westumfahrung Gilching; Unterstützung bei der Baudurchführung – Leistungen ab 2018“ auf Grundlage des Angebotes vom 08.03.2018 und der Angebotssumme in Höhe von 125.458,37 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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15. Gemeindewerke Gilching; Wasserversorgung; Vergabe Brunnenbohrung Brunnen VI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Bauarbeiten zur Erstellung des Tiefbrunnens VI wurden am 10.04.2018 beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe auf gefordert. Zum Eröffnungstermin am Freitag, den 27.04.2018 um 10 Uhr im Besprechungsraum 1 des Rathauses der Gemeinde Gilching wurden fristgerecht fünf Angebote eingereicht.
Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit Vergabeempfehlung des Ingenieurbüro Dr. Knorr GmbH beigelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten sind im Wirtschaftsplan 2018 eingeplant.

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 27.04.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching vergibt den Auftrag zur Erstellung des Tiefbrunnens VI an die Firma Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH, 87719 Mindelheim, entsprechend dem Angebot vom 27.04.2018. Die Auftragssumme beträgt 172.135,01 Euro (inkl. MwSt.).

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 27.04.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching vergibt den Auftrag zur Erstellung des Tiefbrunnens VI an die Firma Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH, 87719 Mindelheim, entsprechend dem Angebot vom 27.04.2018. Die Auftragssumme beträgt 172.135,01 Euro (inkl. MwSt.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Die Verwaltung wird um Mitteilung über die erforderliche Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen gebeten.

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö informativ 16

Diskussionsverlauf

- es lagen keine Wortmeldungen vor -

Datenstand vom 20.06.2018 11:12 Uhr