Datum: 12.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 18:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2018
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Lindenweg 12; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 228 und 228/14, Gem. Gilching
4 Spitzwiesenweg 10; Bauantrag zum Umbau, Aufstockung und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3118, Gem. Gilching
5 Gemeinde Wörthsee, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 11.06.2018, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
6 Gemeinde Wörthsee, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
7 Gemeinde Wörthsee, erneute Beteiligung im Bauleitplanverfahren Nr. 60 "Vordere Seestrasse-Wörthseestraße-Alpenblick" gem. § 4a Abs. 3 BauGB
8 Barrierefreiheit in Gilching - Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei Bauvorhaben der Gemeinde , Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 6.10.2018
9 Straßenausbau 2019 - Fichtenstraße Hier: Genehmigung der Entwurfsplanung
10 Verschiedenes
10.1 Bepflanzung
10.2 Ausgleichsfläche GE-Süd
10.3 Nachpflanzung
10.4 Verlängerung Dornierstraße

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2018.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 15.10.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 15.10.2018  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

- Furtanger 1 b
  Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz

- Ferdinand-Porsche-Str. 8
  Freistellungsantrag zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Bürogebäude

Diskussionsverlauf

- Furtanger 1 b
  Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz

- Ferdinand-Porsche-Str. 8
  Freistellungsantrag zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Bürogebäude

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3. Lindenweg 12; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 228 und 228/14, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplan „Lindenweg“.

Im Bebauungsplan ist für Einfriedungen folgende Regelung getroffen:
„Als Einfriedung sind Heckenpflanzungen, sockellose Zäune mit senkrechten Holzlatten oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune in einer Höhe von max. 1,2 m zulässig.“

Bei Einfriedungen handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben im Sinne des Art. 57 BayBO, jedoch steht o.g. Festsetzung im Bebauungsplan dem Vorhaben entgegen.

Der eingereichte Antrag auf isolierte Befreiung wird mit Begründung in Anlage (nichtöffentliche Sitzung) beigelegt.

Hinweis: Gleichartige Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet (s. Anlage) bisher noch nicht zugelassen.

Der Haupt- und Bauausschuss möge entscheiden, ob dem Antrag auf isolierte Befreiung – wie beantragt – zugestimmt werden kann.

Beschlussvorschlag

a) Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung – wie beantragt – wird zugestimmt.

b) Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung – wie beantragt – wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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4. Spitzwiesenweg 10; Bauantrag zum Umbau, Aufstockung und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3118, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück wurde 1943 ein Einfamilienhaus genehmigt. Dieses wurde 1972 geringfügig im Erdgeschoss erweitert und 2002 um einen Wintergarten erweitert.

Das Bestandsgebäude weist derzeit folgende Höhen auf:
WH:                                    4,50 m
FH:                                      7,40 m
Dachform:                               SD
Dachneigung:                     33°


Das neue Gebäude erhält nach Umbau, Aufstockung und Erweiterung der Grundfläche mit einem Treppenaufgang folgende Höhen:
WH:                                      6,40 m
FH:                                    9,65 m
Dachform:                            SD/FD
Dachneigung:                  38°


In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit einer WH von 6,40 m und einer FH von 10,14 m; das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gemäß der gemeindlichen Kfz- Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben 3 Kfz-Stellplätze erforderlich; diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Gemeinde Wörthsee, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 11.06.2018, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Wörths ee plant die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Gemeinde Gilching wird im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Unterlagen sind in Anlage beigefügt. Belange der Gemeinde Gilching sind bei dieser Planänderung nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Gilching erhebt keine Einwendungen gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wörthsee.

Beschluss

Die Gemeinde Gilching erhebt keine Einwendungen gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wörthsee.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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6. Gemeinde Wörthsee, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö informativ 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Wörthsee stellt den Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018 auf. Die Gemeinde Gilching wird im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Unterlagen sind in Anlage beigefügt. Belange der Gemeinde Gilching sind nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Gilching erhebt keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018 der Gemeinde Wörthsee.

Beschluss

Die Gemeinde Gilching erhebt keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018 der Gemeinde Wörthsee.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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7. Gemeinde Wörthsee, erneute Beteiligung im Bauleitplanverfahren Nr. 60 "Vordere Seestrasse-Wörthseestraße-Alpenblick" gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Wörthsee beteiligt die Gemeinde Gilching in o.g. Bauleitplanverfahren erneut nach § 4a Abs. 3 BauGB. Sämtliche Unterlagen sind unter folgender  Adresse zu finden:
https://www.pv-muenchen.de/aktuelle-bauleitplanverfahren/verfahren/news/bp-vordere-seestrasse-woerthseestrasse-alpenblick-gemeinde-woerthsee-1/

Aus Sicht der Gemeinde Gilching sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der erneuten Beteiligung im Bauleitplanverfahren Nr. 60 "Vordere Seestrasse-Wörthseestraße-Alpenblick" gem. § 4a Abs. 3 BauGB der Gemeinde Wörthsee und erhebt keine Einwendungen gegen die Planung.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der erneuten Beteiligung im Bauleitplanverfahren Nr. 60 "Vordere Seestrasse-Wörthseestraße-Alpenblick" gem. § 4a Abs. 3 BauGB der Gemeinde Wörthsee und erhebt keine Einwendungen gegen die Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Barrierefreiheit in Gilching - Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei Bauvorhaben der Gemeinde , Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 6.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Beiliegender Antrag wurde von Bündnis90/Die Grünen zu o.g. Thema gestellt. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die BayBO ist hinsichtlich des Themas „Barrierefreiheit“ ohnehin einzuhalten, was bisher auch immer gemacht wurde. Grundsätzlich spricht nichts gegen die Hinzuziehung der Beratungsstelle „Barrierefreiheit“ bei der Bay. Architektenkammer bei Bedarf, jedoch nicht bei allen Baumaßnahmen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und der Antrag von Bündnis90/Die Grünen „Barrierefreiheit in Gilching  -  Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei (allen) Bauvorhaben der Gemeinde“ vom 6.10.2018 aus genannten Gründen abgelehnt.

Beschluss

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und der Antrag von Bündnis90/Die Grünen „Barrierefreiheit in Gilching  -  Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei (allen) Bauvorhaben der Gemeinde“ vom 6.10.2018 aus genannten Gründen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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9. Straßenausbau 2019 - Fichtenstraße Hier: Genehmigung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuss vom 07.11.2016 hat für das HH-Jahr 2019 die Fichtenstraße als Straßenbaumaßnahme vorgesehen. Entsprechende Haushaltsmittel wurden diesbezüglich bei den Mittelanforderungen für den Haushalt 2019 eingestellt.
Das Ingenieurbüro Ott Sobotta Schmidbauer Beratende Ingenieure PartGmbB aus Tutzing wurde mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung beauftragt. Als Planungsgrundlage ist der Regelquerschnitt der Gemeinde Gilching mit Verkehrsfläche und Multifunktionsstreifen vorgesehen.
Von den Ausgangspunkten des beiliegenden Erläuterungsberichtes zur Vorentwurfsplanung der „Erstmaligen Herstellung Fichtenstraße, Geisenbrunn“ ist nun eine Vorentwurfsplanung mit Regelquerschnitt und Kostenschätzung erstellt worden, welche als Diskussionsgrundlage zur Entscheidungsfindung im Anhang beigefügt ist.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Erläuterungsbericht zur Vorentwurfsplanung der „Erstmaligen Herstellung Fichtenstraße, Geisenbrunn“ vom Ingenieurbüro Ott Sobotta Schmidbauer Beratende Ingenieure PartGmbB mit Lageplan, Regelquerschnitt und Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Erläuterungsbericht zur Vorentwurfsplanung der „Erstmaligen Herstellung Fichtenstraße, Geisenbrunn“ vom Ingenieurbüro Ott Sobotta Schmidbauer Beratende Ingenieure PartGmbH  mit Lageplan, Regelquerschnitt und Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö informativ 10
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10.1. Bepflanzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö 10.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Meier weist darauf hin, dass die Bepflanzung beim LIDL-Markt an der Landsberger Straße beim Ein- und Ausfahren die Sicht auf den Fuß- und Radweg behindert.
1. Bgm. Walter sagt  eine Überprüfung zu.

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10.2. Ausgleichsfläche GE-Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö 10.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich, wer für die Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet Gilching-Süd zuständig ist.
1. Bgm. Walter erklärt, dass die Herstellung und Pflege die Grundstückseigentümer im Gewerbegebiet übernehmen müssen.

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10.3. Nachpflanzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö 10.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich zum Sachstand der Anpflanzung von Christbaumkulturen auf dem gerodeten Grundstück an der Verlängerung Melchior-Fanger-Straße gegenüber des Gewerbegebietes Gilching-Süd.
1. Bgm. Walter weist darauf hin, dass für eine entsprechende Prüfung die Untere Naturschutzbehörde zuständig ist.

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10.4. Verlängerung Dornierstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö 10.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Vogl erkundigt sich, wann die Verlängerung der Dornierstraße fertiggestellt und von der Gemeinde übernommen wird.
1. Bgm. erklärt, dass die Verlängerung 2018 fertiggestellt werden soll und nach Begehung und Abnahme die Straße dann von der Gemeinde übernommen und gewidmet wird.

Datenstand vom 16.01.2019 08:55 Uhr