Datum: 17.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.03.2018
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Grundsteinlegung Amperverband
3.2 Marktsonntag
4 Seniorenbeirat der Gemeinde Gilching; Nachbesetzung eines Mitglieds
5 Wärmeversorgung in der Gemeinde Gilching; hier: Vorstellung Projekt Geothermie
6 Bebauungsplan "Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord" für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss; Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
7 Chirurgische Klinik Seefeld; Übertragung des Betriebs auf die Klinik Seefeld GmbH
8 Leitsystem in Gilching, Benennung der Gewerbegebiete
9 Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben; Antrag Gemeinderätin R. Brosig, BfG, vom 29.03.2018 auf Aufhebung der Satzung - alternativ auf Überarbeitung der Satzung
10 Straßenausbau 2018 - Römerstraße zwischen Görbelmoos- und Starnberger Weg Hier: Vergabe von Straßenbaumaßnahmen
11 Straßenausbau 2018 St.-Gilgener-Straße Hier: Vergabe von Straßenbaumaßnahmen
12 Gemeindewerke Gilching; Vergabe Erschließung Gewerbegebiet Argelsried - Fernwärme, Kabelleerrohre, Wasserversorgung -
13 Verschiedenes
13.1 DatenschutzgrundVO

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_17.04.2018.pdf
Download Niederschrift öff_17.04.2018.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.03.2018

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.03.2018  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.03.2018  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

  1. Grundstücksangelegenheit; Löschung einer Rückauflassungsvormerkung FlNr. 192/49 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Löschung der Rückauflassungsvormerkung, eingetragen im Grundbuch von Argelsried, Blatt 1515, zu und genehmigt ihn in allen Teilen.
  1. Grundstücksangelegenheit; Tauschvertrag Ausbau BAB 96 sowie Neubau Westumgehung, Genehmigung FlNr. 1669, 1635/5, 3238/1, 3061 Gem. Gilching und FlNr. 396/4, 193/5 Gem. Argelsried
Der Gemeinderat hat von dem am 22.02.2018 abgeschlossenen Tauschvertrag URNr. 272/2018 S, Notariat Martin Schmid in München, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.
  1. Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Nachtrag FlNr. 3047, 3049, 3070 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat von dem am 12.03.2018 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr. J 0512/2018, Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen
  1. Grundstücksangelegenheit; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Tauschvertrag FlurNr. 3095, 3096/2 (Gilching) mit 557 (Argelsried)
Der Gemeinderat hat von dem Tauschvertrag URNr. J 0517/2018, abgeschlossen am 12.03.2018 beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö informativ 3
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3.1. Grundsteinlegung Amperverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 3.1

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet über die Grundsteinlegung für das neue Verwaltungsg ebäude des Amperverbandes auf dem Gelände der Kläranlage in Geiselbullach, das bis Ende Dezember 2018 bezugsfertig sein wird.

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3.2. Marktsonntag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GR Herz weist das Gremium über den bevorstehenden Marktsonntag am 22.04.2018 hin und bittet um zahlreiche Teilnahme. Der Gewerbeverband wird erstmalig Shuttlebusse einsetzen, damit auch die anderen Ortsteile an das Marktgeschehen besser eingebunden sind. In diesem Zusammenhang informiert BM Walter über die Vernissage der Fotokünstlerin Janina Fischer, die an diesem Tag um 16:00 Uhr im Rathaus eröffnet wird.

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4. Seniorenbeirat der Gemeinde Gilching; Nachbesetzung eines Mitglieds

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu Beginn einer jeden Legislaturperiode wird der Seniorenbeirat gewählt. Der Seniorenbeirat besteht grundsätzlich aus 5 Mitgliedern und zusätzlich 5 sog. Nachrückern. In der Sitzung des Gemeinderates wurde der Seniorenbeirat mit 5 Mitgliedern und 2 Nachrückern für die Legislaturperiode 2014 / 2020 gewählt.
Aufgrund zweier Rücktritte aus gesundheitlichen Gründen in der Vergangenheit stehen derzeit keine Nachrücker mehr zur Verfügung. Nachdem nunmehr ein weiteres Mitglied aus gesundheitlichen Gründen sein Ehrenamt nicht mehr aktiv mitgestalten kann, war es notwendig, den freigewordenen Platz für die restliche Zeit bis zum 30.4.2020 öffentlich auszuschreiben.
Es gingen vier Bewerbungen ein. In der Sitzung werden sich die Kandidaten persönlich vorstellen.
Nachdem mehr als ein Bewerber vorhanden ist, wählt der Gemeinderat entsprechend der Satzung i.V.m. Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Wahl.

Beschlussvorschlag

Als Nachrücker für den Seniorenbeirat haben sich folgende Gemeindebürger (alphabetischer Reihenfolge) beworben:
  1. Wolfgang König, Am Aubach 4 in Gilching
  2. Kurt Rode, Ganghoferweg 4 in Gilching
  3. Johann Schraufnagl, Jägerweg 12 in Gilching
  4. Michael Wolfschlag, Nelkenstraße 5 in Gilching

Die durchgeführte geheime Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Herr Wolfgang König                 erhält ……. Stimmen
Herr Kurt Rode                              erhält ……. Stimmen
Herr Johann Schraufnagl                   erhält …….. Stimmen
Herr Michael Wolfschlag               erhält ……. Stimmen

Damit wird Herr ……………………. als Mitglied in den Seniorenbeirat nachrücken.

Als Nachrücker wurden folgende Bewerber gewählt:

1. Nachrücker:        …………………………………………
2. Nachrücker:        …………………………………………
3. Nachrücker:        …………………………………………

Diskussionsverlauf

Zur Auszählung der Stimmzettel wird die Sitzung zunächst von 19:25 Uhr bis 19:28 Uhr unterbrochen.
Die durchgeführte geheime Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
Von den insgesamt 18 abgegebenen Stimmen erhält Herr Wolfgang König 13 Stimmen.
Damit wird Herr Wolfgang König als Mitglied in den Seniorenbeirat nachrücken.

Als künftige Nachrücker we rden folgende Bewerber gewählt:
1. Nachrücker:        Michael Wolfschlag
2. Nachrücker:        Johann Schraufnagl
3. Nachrücker:        Kurt Rode

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5. Wärmeversorgung in der Gemeinde Gilching; hier: Vorstellung Projekt Geothermie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö informativ 5

Sachverhalt

Am 15.11.2016 befasste sich der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung mit der Beteiligung zur Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Gauting West“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken.
Zwischenzeitlich wurde die bergrechtliche Erlaubnis erteilt.
Das Konsortium, das die bergrechtliche Erlaubnis erhalten hat, wird in der Sitzung sein Projekt Geothermie präsentieren.
Am 28.11.2016 wurde im UEVA in öffentlicher Sitzung über den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen: „Energiewende 2035 in Gilching; hier Tiefengeothermie“ beraten. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, unter den aktuellen Gegebenheiten die konkreten Rahmenbedingungen für ein Tiefengeothermieprojekt zu eruieren und im UEVA vorzustellen.
Die Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung Gilching wurde am 21.02.2018 fertiggestellt. Diese Studie wird im nächsten UEVA vom Ingenieurbüro KESS GmbH vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.

Diskussionsverlauf

(Zu diesem TOP sind Herr Dr. Bernd Schulte-Middelich, Geschäftsführer der asto GAUTING ECOPARK, Herr Oliver Friedlaender, Geschäftsführer der Silenos Energy GmbH und Herr Ulrich Steiner, Dipl. Geologe Firma ERDWERK anwesend.)
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag und der vorgestellten Präsentation Kenntnis.

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6. Bebauungsplan "Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord" für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss; Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

1.        Der Bebauungsplan (BP) Gewerbegebiet BAB 96 Nord ist im September 2017 in Kraft getreten. Der Verkauf der Grundstücke läuft aktuell.
       Der Haupt- und Bauausschuss hatte in seiner Sitzung vom 09.05.2016 bereits die Umsetzung eines Nahwärmenetzes für das Baugebiet BAB 96 Nord beschlossen, welches über Erschließungskosten finanziert werden soll. Das Nahwärmenetz solle so ausgelegt werden, dass künftige Erweiterungen möglich sind – im Nachfolgenden daher nur noch Fernwärmeversorgung bzw. Fernwärmezentrale (FWZ) genannt.
       Als zu prüfende Standorte einer FWZ hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.04.2017 zwei Optionen beschlossen: entweder innerhalb der Baufelder des BP GE BAB 96 Nord oder dem Gebiet vorgelagert auf der Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried. Da Gewerbegrund in Gilching trotz mehrerer Gebietsausweisungen begrenzt ist, jedoch stark nachgefragt wird (Interessenten- und Warteliste liegt der Verwaltung vor), soll die dem Gewerbe dienende FWZ plangebietsextern, jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft auf der gemeindeeigenen Fl.Nr. 139 situiert werden.

2.        Der gewählte FWZ-Standort ist planungsrechtlich bislang Außenbereich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in seiner hier geltenden Fassung der 2. Teiländerung für die relevante Teilfläche von Fl.Nr. 139 „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ dar. Das Kreisbauamt hat auf explizite gemeindliche Nachfrage die Subsumierung der Nutzungsart FWZ unter die vorgenannte Flächendarstellung verneint, weshalb eine Baugenehmigung als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB nicht möglich ist. Eine anderweitige Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens an diesem Standort als primäre Option vor Durchführung einer Bauleitplanung wird durch die Verwaltung nicht gesehen.
Aufgrund des Entwicklungsgebots laut § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist nun für die Zulässigkeit vorliegender BP-Aufstellung der FNP einer 4. Teiländerung im Parallelverfahren zu unterziehen. Der Gemeinderat hat in seiner vorangehenden Sitzung vom 20.03.2018 bereits den dafür notwendigen Verfahrenseinleitungsbeschluss gefasst; die erste Planauslegung wird im Zeitraum 05.04. – 07.05.2018 stattfinden.

3.        Der Entwurf des BP ist i.d.F.v. 17.04.2018 in Anlage zur Kenntnis beigefügt. Primäres städtebauliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer FWZ sowie der ihr zugehörigen Nebenanlagen und Einrichtungen zur Versorgung vorerst des GE BAB 96 Nord. Dazu gehören die Verlängerung der in dessen BP angrenzend bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie die Festsetzung der eingriffsbedingt erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.
       Der BP ist im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung durchzuführen. Den Planungsauftrag erhält der PV Äußerer Wirtschaftsraum München.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.03.2018 und beschließt:

1.        Für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       „“Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried“.

2.        Der Planentwurf i.d.F.v. 17.04.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Den Planungsauftrag erhält der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München.

4.        Primär zu verfolgendes städtebauliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Fernwärmezentrale sowie der ihr zugehörigen Nebenanlagen und Einrichtungen zur Versorgung vorerst des Gewerbegebietes BAB 96 Nord unter Verlängerung der im angrenzenden Bebauungsplan bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie Festsetzung der eingriffsbedingt erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und den Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.03.2018 und beschließt:

  1. Für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung: “Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried“.

  1. Der Planentwurf i.d.F.v. 17.04.2018 wird inhaltlich gebilligt.

  1. Den Planungsauftrag erhält der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München.

  1. Primär zu verfolgendes städtebauliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Fernwärmezentrale sowie der ihr zugehörigen Nebenanlagen und Einrichtungen zur Versorgung vorerst des Gewerbegebietes BAB 96 Nord unter Verlängerung der im angrenzenden Bebauungsplan bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie Festsetzung der eingriffsbedingt erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und den Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Chirurgische Klinik Seefeld; Übertragung des Betriebs auf die Klinik Seefeld GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Seefeld am 28.2.2018 wurde erneut über die Übertragung des Betriebes der Chirurgischen Klinik Seefeld auf die „Klinik Seefeld GmbH“ diskutiert.
Der Betrieb der Chirurgischen Klinik Seefeld soll zum 1.7.2018 auf eine Tochter-/Enkelgeselschaft des Landkreises Starnberg übertragen werden und in den Konzernverbund der Starnberger Kliniken GmbH eingegliedert werden. Nicht mit übertragen werden sämtlicher Grundbesitz des Krankenhauszweckverbandes Seefeld sowie dessen Personalwohnheime. Ebenso muss der Krankenhauszweckverband  weiterhin für den Investitions- und Instandhaltungsstau (letztlich die derzeitigen Verbindlichkeiten) aufkommen.
Der Krankenhauszweckverband Seefeld wird letztlich mit dem Zweck der Verwaltung der Klinikimmobilien sowie mit dem Betrieb der Personalwohnheime fortbestehen.
Für eine möglichst wirtschaftlich sinnvolle Weiterführung der Klinik wird ein weiterer Klinikanbau südlich der bisherigen Klinikgebäude erforderlich sein. Aus steuerrechtlicher Sicht wäre es sinnvoll, dass ein solcher Klinikanbau bereits im Eigentum des Landkreises Starnberg errichtet wird. Hierzu müsste der Landkreis jedoch Erbbaurechtsnehmer der zugehörigen Grundstücke des Klinikanbaus sein. Da jedoch der Krankenhauszweckverband fortbesteht und das Eigentum der bisherigen Immobilie beim Zweckverband verbleiben soll, ist eine Übertragung sämtlicher bestehender Erbbaurechte auf den Landkreis keine Option. Um eine Lösung hierfür zu finden, finden derzeit Gespräche mit der Diözese Augsburg statt, ob mit einer Teilung der Grundstücke und einer Übertragung dieser anteiligen unbebauten Erbbaurechte auf den Landkreis Einverständnis besteht.
In der Verbandsversammlung am 28.2.2018 wurde vereinbart, dass alle betroffenen Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden einen einheitlichen Beschluss fassen. Nachstehender Beschlussvorschlag wurde vom Landratsamt Starnberg in Absprache mit der Geschäftsführung der Starnberger Kliniken GmbH, der Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dem Beteiligungsmanagement des Landkreises erarbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching beschließt:

a) Der Übertragung des Klinikbetriebes des Eigenbetriebs Chirurgische Klinik Seefeld vom Krankenhauszweckverband Seefeld auf die Klinik Seefeld GmbH, eine 100% Tochtergesellschaft der Starnberger Kliniken GmbH, wird dem Grunde nach zugestimmt.

Einverständnis besteht mithin auch mit der Übertragung der Aufgabe des Betriebs der Chirurgischen Klinik Seefeld zur Sicherstellung der stationären Krankenversorgung im Rahmen des Krankenhausplans des Freistaats Bayern auf die Klinik Seefeld GmbH. Ausgenommen von der Übernahme sind beide Personalwohnheime der Chirurgische Klinik Seefeld sowie sämtlicher Grundbesitz nebst Klinikgebäuden.

b) Die Gemeinde als Zweckverbandsmitglied stimmt zu, dass der Krankenhauszweckverband Seefeld fortbestehen und als Grundstückseigentümer die Bestandsimmobilie der Chirurgischen Klinik Seefeld an die Klinik Seefeld GmbH zum Zwecke des fortlaufenden Krankenhausbetriebs im Wege eines Nutzungsüberlassungsvertrages, der allen fördermittelrechtlichen Anforderungen der Regierung Oberbayern entsprechen muss, überlassen wird.

c) Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt alle für die Betriebsübertragung erforderlichen
und mit dieser in Zusammenhang stehenden Schritte vorzunehmen und Erklärungen in der Verbandsversammlung und gegenüber Dritten abzugeben. Dazu gehören insbesondere der Abschluss eines entsprechenden Betriebsübertragungsvertrages, eines Nutzungsüberlassungsvertrages für die Krankenhausimmobilien, die Übertragung von Erbbaurechten, die Zustimmung zu der im Rahmen der Änderung der Verbandsaufgabe erforderlich gewordenen Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands sowie der Abschluss fördermittelrechtlicher Übernahmevereinbarungen

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching beschließt:

  1. Der Übertragung des Klinikbetriebes des Eigenbetriebs Chirurgische Klinik Seefeld vom Krankenhauszweckverband Seefeld auf die Klinik Seefeld GmbH, eine 100% Tochtergesellschaft der Starnberger Kliniken GmbH, wird dem Grunde nach zugestimmt.

Einverständnis besteht mithin auch mit der Übertragung der Aufgabe des Betriebs der Chirurgischen Klinik Seefeld zur Sicherstellung der stationären Krankenversorgung im Rahmen des Krankenhausplans des Freistaats Bayern auf die Klinik Seefeld GmbH. Ausgenommen von der Übernahme sind beide Personalwohnheime der Chirurgische Klinik Seefeld sowie sämtlicher Grundbesitz nebst Klinikgebäuden.

  1. Die Gemeinde als Zweckverbandsmitglied stimmt zu, dass der Krankenhauszweckverband Seefeld fortbestehen und als Grundstückseigentümer die Bestandsimmobilie der Chirurgischen Klinik Seefeld an die Klinik Seefeld GmbH zum Zwecke des fortlaufenden Krankenhausbetriebs im Wege eines Nutzungsüberlassungsvertrages, der allen fördermittelrechtlichen Anforderungen der Regierung Oberbayern entsprechen muss, überlassen wird.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt alle für die Betriebsübertragung erforderlichen und mit dieser in Zusammenhang stehenden Schritte vorzunehmen und Erklärungen in der Verbandsversammlung und gegenüber Dritten abzugeben. Dazu gehören insbesondere der Abschluss eines entsprechenden Betriebsübertragungsvertrages, eines Nutzungsüberlassungsvertrages für die Krankenhausimmobilien, die Übertragung von Erbbaurechten, die Zustimmung zu der im Rahmen der Änderung der Verbandsaufgabe erforderlich gewordenen Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands sowie der Abschluss fördermittelrechtlicher Übernahmevereinbarungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Leitsystem in Gilching, Benennung der Gewerbegebiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Büro Brossardt, Produktentwicklung, Projektmanagement, Designmanagement aus Gilching ist beauftragt, das Beschilderungs- und Leitsystem für Gilching zu erarbeiten. Nachdem das Beschilderungssystem für die Westumfahrung bereits ausgeschrieben wird, ist es zwingend notwendig, die Namen für die vier Gilchinger Gewerbegebiete festzulegen.
Es wird vorgeschlagen, diese wie folgt zu benennen:
Gewerbepark Ost  (entspricht A96 Nord)
Gewerbepark Süd (entspricht GE Süd)
Gewerbepark West (entspricht Gewerbegebiet Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)
Gewerbepark Nord (entspricht altes Gewerbegebiet)

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage zum Leitsystem Gilching und beschließt die vier Gilchinger Gewerbegebiete wie folgt zu benennen:

Gewerbepark Ost  (entspricht A96 Nord)

Gewerbepark Süd (entspricht GE Süd)

Gewerbepark West (entspricht Gewerbegebiet Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)

Gewerbepark Nord (entspricht altes Gewerbegebiet)

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion besteht im Gremium Einverständnis, dass auch eine farbliche Zuordnung zu den einzelnen Gewerbegebieten erfolgen muss. BM Walter gibt an, dies in einem nächsten Schritt dem Gemeinderat wieder vorzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage zum Leitsystem Gilching und beschließt die vier Gilchinger Gewerbegebiete wie folgt zu benennen:

Gewerbepark Ost  (entspricht A96 Nord)

Gewerbepark Süd (entspricht GE Süd)

Gewerbepark West (entspricht Gewerbegebiet Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)

Gewerbepark Nord (entspricht altes Gewerbegebiet)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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9. Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben; Antrag Gemeinderätin R. Brosig, BfG, vom 29.03.2018 auf Aufhebung der Satzung - alternativ auf Überarbeitung der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

1.        Mit Schreiben vom 29.03.2018 (Kopie siehe Anlage 1) stellt Frau Gemeinderätin R. Brosig, BfG, Antrag auf Aufhebung bzw. Überarbeitung der Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 (Kopie siehe Anlage 2).

2.        Bereits im Jahr 2000 wurden die Regelungen der Satzung durch Teile des Gemeinderates kritisch hinterfragt, weshalb in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 18.12.2000 eine Grundsatzberatung zum Fortbestand der Satzung vorgenommen wurde, mit dem Ergebnis, dass sich der Ausschuss mehrheitlich für die Beibehaltung der Satzung aussprach (Kopien der zugrunde liegenden Sitzungsvorlage und des Beschlussauszuges siehe Anlagen 3 und 4).

3.        Die Satzung mit ihren jetzigen Dimensionierungsregelungen zu Dachgauben ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage in der täglichen Verwaltungspraxis in puncto Beratung zur Zulässigkeit und somit Steuerung von ortsbildverträglichen Dachgauben.
Nähere Ausführungen der Verwaltung über die Optionen Aufhebung, Überarbeitung oder auch Beibehaltung der Satzung im antragsgegenständlichen Sinne werden in der Sitzung vorgetragen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.04.2018 und beschließt:

Alternative A:
Die Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 wird ersatzlos aufgehoben.

oder

Alternative B:
Die Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 ist zu überarbeiten mit dem Ziel, großzügig gestaltete Dachgauben zuzulassen, um eine ausreichende Belichtung und Wohnqualität in Dachgeschossen zu ermöglichen.

oder

Alternative C:
Die Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 wird unverändert beibehalten.

Beschluss

Die Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 wird ersatzlos aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

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10. Straßenausbau 2018 - Römerstraße zwischen Görbelmoos- und Starnberger Weg Hier: Vergabe von Straßenbaumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuss vom 20.07.2015 hat für das HH-Jahr 2018 die Römerstraße zwischen Görbelmoos- und Starnberger Weg als Straßenbaumaßnahme beschlossen. Entsprechend hat eine öffentliche Ausschreibung für das Bauvorhaben „Römerstraße – Erstmalige endgültige Herstellung“ stattgefunden und die Submission wurde am 29.03.2018 durchgeführt.
Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit dem Vergabevorschlag, dem Gruppen-Preisspiegel und Standard-Preisspiegel der Ing. Gesellschaft Glatz -Kraus beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Sachverhalt und Ergebnis der Submission vom 29.03.2018 mit Vergabevorschlag, dem Gruppen-Preisspiegel und Standard-Preisspiegel der Ing. Gesellschaft Glatz -Kraus im nicht  öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1.        Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, aus Neuburg / Donau  mit den Straßenbauarbeiten für das Bauvorhaben „Römerstraße – Erstmalige endgültige Herstellung“ zu einer brutto Auftragssumme von 527.251,40 €.

Beschluss

  1. Der Sachverhalt und Ergebnis der Submission vom 29.03.2018 mit Vergabevorschlag, dem Gruppen-Preisspiegel und Standard-Preisspiegel der Ing. Gesellschaft Glatz -Kraus im nicht  öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, aus Neuburg / Donau  mit den Straßenbauarbeiten für das Bauvorhaben „Römerstraße – Erstmalige endgültige Herstellung“ zu einer brutto Auftragssumme von 527.251,40 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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11. Straßenausbau 2018 St.-Gilgener-Straße Hier: Vergabe von Straßenbaumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuss vom 20.07.2015 hat für das HH-Jahr 2018 die St.-Gilgener Straße als Straßenbaumaßnahme beschlossen. Entsprechend hat eine öffentliche Ausschreibung für das Bauvorhaben „St. Gilgener Straße – Erstmalige endgültige Herstellung“ stattgefunden und die Submission wurde am 29.03.2018 durchgeführt.
Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit dem Vergabevorschlag, dem Gruppen-Preisspiegel und Standard-Preisspiegel der Ing. Gesellschaft Glatz -Kraus beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Sachverhalt und Ergebnis der Submission vom 29.03.2018 mit Vergabevorschlag, dem Gruppen-Preisspiegel und Standard-Preisspiegel der Ing. Gesellschaft Glatz -Kraus im nicht  öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1.        Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, aus Neuburg / Donau mit den Straßenbauarbeiten für das Bauvorhaben „St.-Gilgener Straße – Erstmalige endgültige Herstellung“ zu einer brutto Auftragssumme von 746.203,66 €.

Beschluss

  1. Der Sachverhalt und Ergebnis der Submission vom 29.03.2018 mit Vergabevorschlag, dem Gruppen-Preisspiegel und Standard-Preisspiegel der Ing. Gesellschaft Glatz -Kraus im nicht  öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, aus Neuburg / Donau mit den Straßenbauarbeiten für das Bauvorhaben „St.-Gilgener Straße – Erstmalige endgültige Herstellung“ zu einer brutto Auftragssumme von 746.203,66 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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12. Gemeindewerke Gilching; Vergabe Erschließung Gewerbegebiet Argelsried - Fernwärme, Kabelleerrohre, Wasserversorgung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für die Erschließung des Gewerbegebietes Argelsried mit den Sparten Fernwärme, Kabelleerrohre sowie Wasserversorgung wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Das Leistungsverzeichnis wurde zwölf Firmen zugesandt. Zum Angebots-Abgabetermin am 23.03.2018 um 12:00 Uhr bei der Gemeinde Gilching, Rathausplatz 1, 82205 Gilching wurden fünf Angebote abgegeben. Die Angebote gliedern sich in die Gewerke Fernwärme-Rohrbau, Fernwärme-Tiefbau, Kabelleerrohre und Wasserversorgung. Die Vergabe einzelner Lose ist nicht zugelassen.
Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros KESS GmbH beigelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten sind im Wirtschaftsplan 2018 eingeplant.

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 23.03.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching vergibt den Auftrag zur Erschließung des Gewerbegebietes Argelsried mit den Sparten Fernwärme, Kabelleerrohre sowie Wasserversorgung an die Firma PPS Pipeline Systems GmbH, 85051 Ingolstadt, entsprechend dem Angebot vom 22.03.2018. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 1.001.452,45 Euro (inkl. MwSt.).

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 23.03.2018 im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching vergibt den Auftrag zur Erschließung des Gewerbegebietes Argelsried mit den Sparten Fernwärme, Kabelleerrohre sowie Wasserversorgung an die Firma PPS Pipeline Systems GmbH, 85051 Ingolstadt, entsprechend dem Angebot vom 22.03.2018. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 1.001.452,45 Euro (inkl. MwSt.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö informativ 13
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13.1. DatenschutzgrundVO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 13.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über den Sachstand zur neuen Datenschutz-Grundverordnung.
Der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland wurde von Mitgliedern beauftragt, für die Kommunen den Markt hinsichtlich einer geeigneten Unterstützung bei der Einführung dieser Verordnung zu sondieren. In einer der nächsten Sitzungen wird dem Gemeinderat eine Zusammenarbeit mit einem möglichen Partner zur Abstimmung vorgelegt.

Datenstand vom 16.05.2018 14:39 Uhr