Datum: 16.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:05 Uhr bis 22:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zusammensetzung des Gemeinderates; Ausscheiden von Gemeinderatsmitglied Peter Kramer
1.1 Zusammensetzung des Gemeinderates; Benennung und Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Heinrich Lenker
1.2 Zusammensetzung des Gemeinderates; Neubesetzung der Ausschüsse
1.3 Zusammensetzung des Gemeinderates; Bestellung eines neuen Referenten für den Bereich "Sport"
1.4 Zusammensetzung des Gemeinderates; Neubesetzung des Vertreters im "Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg"
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.09.2018
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Geplante Müllumladestation des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg (AWISTA)
3.2 Umwandlung von AWISTA in ein Kommunalunternehmen
3.3 Umzug des Amperverbandes Eichenau und Umwandlung in ein Kommunalunternehmen
3.4 Bau einer 3-fach-Turnhalle in der Realschule Herrsching
3.5 Jugendbeiratswahl 2018 - 2020
3.6 Bericht über den Besuch der Cecinesen in Gilching
3.7 Barrierefreiheit der Wahllokale Feuerwehrhaus Gilching und Arnoldus-Grundschule sowie Verbesserungsvorschläge
3.8 4. Gilchinger Kunst- und Kulturwoche vom 12. bis 21.10.2018
4 Straßenbau - Erstmalige Herstellungen
4.1 Erstmalige Herstellung der Waldstraße und des Feichtholzwegs; Anträge der Anwohner auf teilweisen Beitragserlass nach Art. 13 Abs. 6 KAG
4.2 Erstmalige Herstellung der Römerstraße; Anträge der Anwohner auf Beitragsfreiheit wegen einer historischen Straße nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB
4.3 Änderung der Erschließungsbeitragssatzung im Sinne des Art. 13 Abs. 6 KAG; Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig (BfG) vom 26.09.2018
4.4 Anpassung der zu erwartenden Beiträge aus Erschließungen im Haushaltsjahr 2019; Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig (BfG) vom 26.09.2018
4.5 Informationen zu den Straßenbaumaßnahmen der Jahre 2019 – 2021
5 Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus der Gemeinde Gilching; Berechnungsergebnisse für den Standort Festplatz
6 Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Feuerwehr Gilching DLA(K)23/12 Feuerwehrdrehleiter
7 Neugestaltung der Römerstraße im Bereich des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" nach Fertigstellung der Westumfahrung
8 Bebauungsplan "Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
9 Gemeindewerke; Verwendung der Ergebnisrücklage: außerordentliche Tilgung und Umschuldung Darlehen
10 30-jähriges Bestehen der Städtepartnerschaft Cecina/Gilching (Antrag GRin Hackstein, SPD vom 27.09.18)
11 Verschiedenes
11.1 Neue Verbindungsstraße vom Flughafengelände Richtung Gewerbegebiet Süd

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_GR_16.10.18.pdf
Download Niederschrift_GR_öffentlich_16.10.2018.pdf

zum Seitenanfang

1. Zusammensetzung des Gemeinderates; Ausscheiden von Gemeinderatsmitglied Peter Kramer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17. September 2018 bittet Gemeinderatsmitglied Peter Kramer, ihn aus gesundheitlichen Gründen aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung zu entlassen. 
Nach Art. 48 GLkrWG kann ein Gemeinderatsmitglied mittlerweile ohne Benennung eines Grundes sein Ehrenamt niederlegen. 
Zur Wirksamkeit der Niederlegung ist dennoch ein Beschluss des Gemeinderates notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Peter Kramer zur Niederlegung seines Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Peter Kramer zur Niederlegung seines Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.1. Zusammensetzung des Gemeinderates; Benennung und Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Heinrich Lenker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 16. Oktober 2018 wird voraussichtlich das Gemeinderatsmitglied Peter Kramer (Freie Wähler) aus dem Gemeinderat auf seinen Antrag hin mit sofortiger Wirkung entbunden. Aus diesem Grund ist es nunmehr notwendig, die Nachfolge zu regeln.
Entsprechend der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen im Jahr 2014 würde innerhalb der „Freien Wähler“ Herr Peter Kramer als Nachfolger nachrücken. Herr Lenker wurde mit Schreiben vom 19.9.2018 hierüber informiert. Zwischenzeitlich hat Herr Lenker seine Bereitschaft hierfür erklärt. 
Herr Lenker wird offiziell zur Sitzung eingeladen und zu Beginn der Sitzung vereidigt.

Diskussionsverlauf

Herr Heinrich Lenker wird als neuer Gemeinderat in Gegenwart der anwesenden Gemeinderäte offiziell vereidigt.

zum Seitenanfang

1.2. Zusammensetzung des Gemeinderates; Neubesetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderates Herrn Peter Kramer und der Nachbesetzung von Herrn Lenker ergeben sich Verschiebungen in der Besetzung der Ausschüsse.
Herr Kramer war von seiten der „Freien Wähler“ 
  1. ordentliches Mitglied im „Ausschuss für Umwelt-, Energie- und Verkehr“ und
  2. ordentliches Mitglied im „Rechnungsprüfungsausschuss“
  3. erster Stellvertreter im „Ausschuss für Bildung, Kultur, Sozial, Jugend, Senioren und Sport“
  4. und zweiter Stellvertreter im  „Finanz- und Personalausschuss“
 Die „Freien Wähler“ werden gebeten, bis zur Sitzung des Gemeinderates Vorschläge einzureichen, wie zukünftig die Ausschüsse besetzt sein sollen.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der „Freien Wähler“ besteht mit folgenden personellen Änderungen Einverständnis:
a)        Finanz- und Personalausschuss
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
……………………………….        ………………….        …………………..

b)        Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
………………………….                …………………..        ……………………
  1. Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Jugend-/Senioren- und Sportausschuss
       Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
………………………….                …………………..        ……………………
  1. Rechnungsprüfungsausschuss
       Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
………………………….                …………………..        ……………………

Beschluss

Auf Vorschlag der „Freien Wähler“ besteht mit folgenden personellen Änderungen Einverständnis.

a)        Finanz- und Personalausschuss
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
Matthias Vilsmayer        Thomas Reich        Heinrich Lenker
       

b)        Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
Heinrich Lenker                ……        Pia Vilsmayer        Matthias Vilsmayer


  1. Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Jugend-/Senioren- und Sportausschuss
       Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
Pia Vilsmayer                        Matthias Vilsmayer        Thomas Reich

  1. Rechnungsprüfungsausschuss
       Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
Heinrich Lenker        Matthias Vilsmayer        Thomas Reich

  1. Haupt- und Bauausschuss
       Ordentliches Mitglied                        1. Stellvertreter        2. Stellvertreter

       Thomas Reich                                Heinrich Lenker        Matthias Vilsmayer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Zusammensetzung des Gemeinderates; Bestellung eines neuen Referenten für den Bereich "Sport"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung zur jetzigen Legislaturperiode wurde aus der Mitte des Ge-meinderates Herr Peter Kramer zum Referenten für den Bereich „Sport“ bestellt. Mit dem Ausscheiden von Herrn Kramer aus dem Gemeinderat sollte ein/e neue/r Referent/in bestellt werden.
Hierfür werden aus der Mitte des Gemeinderates Vorschläge erbeten, über die in der Sitzung abgestimmt wird.

Beschlussvorschlag

Aus der Mitte des Gemeinderates wird/werden folgende/r Vorschlag/äge für die Bestellung des Referenten für den Bereich „Sport“ eingebracht über die/den einzeln abgestimmt wird.
Herr/Frau Gemeinderat/rätin …………………………… wird für die restliche Laufzeit der Legislaturperiode 2014/2020 als Referent für den Bereich „Sport“ bestellt.

Beschluss

Aus der Mitte des Gemeinderates wird folgender Vorschlag für die Bestellung des Referenten für den Bereich „Sport“ eingebracht über den abgestimmt wird.
Herr Matthias Vilsmayer wird für die restliche Laufzeit der Legislaturperiode 2014/2020 als Referent für den Bereich „Sport“ bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Zusammensetzung des Gemeinderates; Neubesetzung des Vertreters im "Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 1.4

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderates Herrn Peter Kramer ergeben sich Veränderungen in der Besetzung als Verbandsrat für den „Schulzweckverband“.
Herr Kramer war in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates als Stellvertreter für die Verbandsrätin Pia Vilsmayer für den „Schulzweckverband“ bestellt worden.
Nachdem die Vertreter in den Zweckverbänden - im Gegensatz zur Besetzung der Ausschüsse - nicht im Verhältnis der Mitglieder im Gemeinderat bestellt werden, ist spätestens in der Sitzung aus der Mitte des Gemeinderates die Nachfolge festzulegen und hierüber Beschluss zu fassen.

Beschlussvorschlag

Als neuer stv. Verbandsrat anstelle von Herrn Kramer für den „Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg“ besteht mit folgender personeller Änderung Einverständnis:

Verbandsrat                                        Stellvertreter
Pia Vilsmayer                                Matthias Vilsmayer

Beschluss

Als neuer stv. Verbandsrat anstelle von Herrn Kramer für den „Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg“ besteht mit folgender personeller Änderung Einverständnis:

Verbandsrat                                        Stellvertreter
Pia Vilsmayer                                Matthias Vilsmayer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.09.2018

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 18.09.2018 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 18.09.2018 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö informativ 3
zum Seitenanfang

3.1. Geplante Müllumladestation des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg (AWISTA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert den Gemeinderat, dass AWISTA derzeit die Alternativenprüfung bzgl. möglicher Standorte zur geplanten Müllumladestation durchführen wird.

zum Seitenanfang

3.2. Umwandlung von AWISTA in ein Kommunalunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt mit, dass die Umwandlung des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg (AWISTA) in ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg zum 01.01.2019 erfolgen wird.

zum Seitenanfang

3.3. Umzug des Amperverbandes Eichenau und Umwandlung in ein Kommunalunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 3.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium, dass der Umzug des Amperverbandes Eichenau in die Kläranlage Geiselbullach im Frühjahr 2019 stattfindet. Des Weiteren teilt er mit, dass derzeit die Umwandlung in ein Kommunalunternehmen vorbereitet wird. 

zum Seitenanfang

3.4. Bau einer 3-fach-Turnhalle in der Realschule Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 3.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt mit, dass derzeit der Zweckverband für weiterführende Schulen ein VgV-Verfahren zur Realisierung der 3-fach-Turnhalle in der Realschule Herrsching durchführt. 

zum Seitenanfang

3.5. Jugendbeiratswahl 2018 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 3.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier informiert das Gremium, dass am 10. Oktober 2018 der neue Jugendbeirat für die Legislaturperiode 2018 – 2020 gewählt wurde. Es haben sich 17 Jugendliche zur Wahl aufstellen lassen. Der neue Jugendbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, die im Alter von 12 bis 22 Jahre sind. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird der Beschluss zum neuen Jugendbeirat erfolgen. 

zum Seitenanfang

3.6. Bericht über den Besuch der Cecinesen in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 3.6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Hackstein informiert den Gemeinderat, dass vom 4.10. bis 7.10.2018 eine Delegation aus unserer Partnerstadt Cecina zu Besuch in Gilching war und gemeinsam das Oktoberfest besucht haben. Weiterhin ist eine gegenseitige Unterstützung bei der Arbeit im SchichtWerk sowie des Museums in Italien geplant. 

GRin Hackstein bedankt sich bei Herrn Schauer (Verwaltung) und Herrn Promoli (Verein zur Förderung der Partnerschaft Cecina – Gilching e. V.) für die Betreuung unserer Gäste aus der Partnerstadt und die Organisation des Rahmenprogramms. 

zum Seitenanfang

3.7. Barrierefreiheit der Wahllokale Feuerwehrhaus Gilching und Arnoldus-Grundschule sowie Verbesserungsvorschläge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 3.7

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger teilt mit, dass die Wahllokale Feuerwehrhaus Gilching und Arnoldus-Grundschule zur Landtags-/Bezirkstagswahl am 14.10.18 entgegen dem Vermerk auf der Wahlbenachrichtigung nicht barrierefrei waren. Es waren Rollstuhlfahrer oder ältere Personen mit Gehwagen beim Wählen, welche jedoch nur erschwert das Wahllokal betreten konnten bzw. nur auf niedrigen Stühlen sitzen konnten. 

Des Weiteren haben sich beim Wahllokal der James-Krüss-Grundschule lange Warteschlangen gebildet. Hier wären Sitzgelegenheiten im Gang für Schwerbehinderte Menschen oder Schwangere sinnvoll gewesen, welche auf Bitte von GR Unger bei den nächsten Wahlen bereitgestellt werden sollten.

zum Seitenanfang

3.8. 4. Gilchinger Kunst- und Kulturwoche vom 12. bis 21.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 3.8

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Helwig informiert das Gremium, dass derzeit bis zum 21.10.2018 die 4. Gilchinger Kunst- und Kulturwoche stattfindet. Er bedankt sich bei den Organisatoren der Kulturwoche und weist auf die weiteren kommenden Veranstaltungen hin. 

zum Seitenanfang

4. Straßenbau - Erstmalige Herstellungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rechtsanwalt Rainer Döring (Döring Spieß Rechtsanwälte) anwesend und erläutert zusammen mit BM Walter die Rechtslage zur Erhebung der Erschließungsbeiträge.

zum Seitenanfang

4.1. Erstmalige Herstellung der Waldstraße und des Feichtholzwegs; Anträge der Anwohner auf teilweisen Beitragserlass nach Art. 13 Abs. 6 KAG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Fast sämtliche Anwohner der Waldstraße und des Feichtholzwegs haben einen Antrag auf teilweisen Beitragserlass nach Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG gestellt. Aufgrund dieser Vorschrift kann die Gemeinde in der Erschließungsbeitragssatzung bestimmen, dass Erschließungsbeiträge bis zu einem Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrags erlassen werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 01. April 2012 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen. 

Bei der sachlichen Prüfung eines solchen Antrags stellen sich hauptsächlich folgende Fragen:

a)        Wann war der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung?
b)        Reicht die Einrichtung eines Provisoriums hierfür aus?
c)        Kann die Rückwirkungsregelung auf diese zwei Maßnahmen zeitlich begrenzt werden?
d)        Ist das Vorgehen aus haushaltsrechtlicher und kommunalrechtlicher Sicht vertretbar?

Die Punkte a) bis c) haben wir mit dem von der Gemeinde mandatierten Anwalt diskutiert. Eine Beurteilung stellt sich schwierig dar, da die Rechtsprechung keine abschließende – generelle – Regelung hierzu entwickelt hat.

Zur Klärung der haushaltsrechtlichen und kommunalrechtlichen Einschätzung wurde die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Starnberg angefragt. Deren Stellungnahme vom 10.09.2018 liegt dieser Sitzungsvorlage bei. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der gesetzlichen Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung und des Gleichbehandlungsgebots sieht die Rechtsaufsicht die Umsetzung des Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG bei der Gemeinde Gilching kritisch. Die Verwaltung schließt sich dieser Einschätzung an.

Der Anwalt der Gemeinde Gilching wird in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Anträge der Anwohner auf Umsetzung des teilweisen Beitragserlasses nach Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG in der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching werden abgelehnt.

Beschluss

Die Anträge der Anwohner auf Umsetzung des teilweisen Beitragserlasses nach Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG in der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching werden abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.2. Erstmalige Herstellung der Römerstraße; Anträge der Anwohner auf Beitragsfreiheit wegen einer historischen Straße nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Fast sämtliche Anwohner der Römerstraße haben einen Antrag auf Feststellung der Beitragsfreiheit wegen der Klassifizierung der Römerstraße als „historische Straße“ nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB gestellt.

Aus dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts liegt eine nicht nach den §§ 127ff. BauGB abrechenbare „historische Straße“ vor, wenn diese zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des BauGB Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck endgültig hergestellt war. 

Nach Studie historischer Pläne des Gemeindearchivs und des Bayerischen Staatsarchivs war eine abschließende Beurteilung über die Einstufung der Römerstraße als historische Straße nicht zweifelsfrei möglich. Vieles spricht zwar dafür, dass es sich bei der Römerstraße nicht um eine solche historische Straße handelt, Restzweifel bleiben jedoch bestehen. Letztlich wird lt. Meinung des von der Gemeinde mandatierten Anwalts nur eine gerichtliche Feststellung über die konkrete rechtliche Bewertung dieser Frage Klarheit bringen können.

Ein Verzicht auf Abrechnung der Römerstraße lässt sich bei dieser juristischen Einschätzung aus kommunalrechtlichen Gründen nicht verantworten.

Die Verwaltung schlägt daher nach rechtlicher Beratung folgendes Vorgehen vor:

1.        Die Gemeinde Gilching erlässt zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide nach dem KAG. 

2.        Bei Einreichung einer Klage wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

3.        Im Klageverfahren bleibt dann die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.

Der Anwalt der Gemeinde Gilching wird in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide nach dem KAG zu erlassen.

2.        Für den Fall der Einreichung einer Klage wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion besteht im Gremium Einverständnis, über die vorgegebenen Beschlussvorschläge getrennt voneinander abzustimmen.  

Beschluss 1

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide nach dem KAG zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Für den Fall der Einreichung einer Klage oder eines Widerspruches wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Reich weist daraufhin, dass über die Anträge der Bürgerinnen und Bürger in einem weiteren Beschluss abgestimmt werden muss. Anschließend erfolgt die Abstimmung:

Beschluss 3

  1. Die Anträge der Bürgerinnen und Bürger auf Wertung der Römerstraße zur historischen Straße nach Art. 5 a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB werden abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.3. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung im Sinne des Art. 13 Abs. 6 KAG; Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig (BfG) vom 26.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 4.3

Sachverhalt

Frau Gemeinderätin Brosig hat den beiliegenden Antrag auf Änderung der Erschließungsbeitragssatzung im Sinne des Art. 13 Abs. 6 KAG gestellt.

Inhaltlich wird auf die Ausführungen bei TOP 4.1 dieser Sitzung verwiesen. Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung ebenso mit der gleichen Begründung abzulehnen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig vom 26.09.2018 auf Änderung der Erschließungsbeitragssatzung im Sinne des Art. 13 Abs. 6 KAG wird abgelehnt.

Beschluss

Der Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig vom 26.09.2018 auf Änderung der Erschließungsbeitragssatzung im Sinne des Art. 13 Abs. 6 KAG wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.4. Anpassung der zu erwartenden Beiträge aus Erschließungen im Haushaltsjahr 2019; Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig (BfG) vom 26.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 4.4

Sachverhalt

Frau Gemeinderätin Brosig hat den beiliegenden Antrag auf Anpassung der zu erwartenden Beiträge aus Erschließungen im Haushaltsjahr 2019 gestellt.

Inhaltlich wird auf die Ausführungen bei TOP 4.1 dieser Sitzung verwiesen. 

Die Verwaltung schlägt unter TOP 4.3 dieser Sitzung vor, den Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig vom 26.09.2018 auf Änderung der Erschließungsbeitragssatzung im Sinne des Art. 13 Abs. 6 KAG abzulehnen. In der Folge ist deshalb auch der vorliegende Antrag auf Anpassung des Haushalts 2019 abzulehnen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig vom 26.09.2018 auf Anpassung der zu erwartenden Beiträge aus Erschließungen im Haushaltsjahr 2019 wird abgelehnt.

Beschluss

Der Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig vom 26.09.2018 auf Anpassung der zu erwartenden Beiträge aus Erschließungen im Haushaltsjahr 2019 wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.5. Informationen zu den Straßenbaumaßnahmen der Jahre 2019 – 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 4.5

Sachverhalt

Die Verwaltung wird aktuelle Informationen zu den geplanten Straßenbaumaßnahmen der Jahre 2019 – 2021 geben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5. Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus der Gemeinde Gilching; Berechnungsergebnisse für den Standort Festplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den geplanten Standort eines neuen Feuerwehrhauses am Festplatz in Gilching liegen nun die anliegenden Berechnungsergebnisse für den Immissionsschutz vor. Die Ermittlungen  haben länger gedauert, weil das ursprünglich angedachte Konzept, welches aus der Standortalternativenprüfung entwickelt wurde,  immissionsschutzrechtlich so nicht möglich war. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Gilching ein neues Konzept entwickelt, welches nun die erforderlichen Immissionswerte einhalten kann.  Herr Jens Hunecke vom beauftragten Ingenieurbüro Steger & Partner, München wird die Berechnungsergebnisse in der Sitzung vorstellen. Anschließend ist die weitere Vorgehensweise zu beschließen. Der Gemeinderat hat mit anliegendem Beschluss zwar eine Änderung des Flächennutzungsplanes in die Wege geleitet, allerdings ist auch ein verbindlicher Bebauungsplan notwendig, der Festsetzungen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und den öffentlichen Verkehrsflächen trifft. Hierfür ist ein Planungsentwurf bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung), welcher in einem VgV-Verfahren (Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge) zu vergeben ist, erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, das bereits bekannte Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sauerlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens zu beauftragen. Herr Aumann wird in der Sitzung anwesend sein und zum Verfahren sowie zu Kosten Fragen beantworten. Sobald eine Vorplanung für das Feuerwehrhaus vorliegt, wäre auch das Bauleitplanverfahren einzuleiten und durchzuführen. Es ergeht der Hinweis, dass die Verwaltung selbstverständlich sämtliche Planungsschritte mit der Feuerwehr abstimmen wird.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt die Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus in der Gemeinde Gilching, Berechnungsergebnisse für den Standort Festplatz, Nummer 4707/B3/hu vom 10.08.2018 des Ingenieurbüro Steger & Partner zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt das Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sauerlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Der Planungsentwurf ist vorerst nur bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung) durchzuführen.
  3. Nach Vorliegen einer Vorplanung ist ein Bauleitplanverfahren für den Standort Festplatz durchzuführen.  

Diskussionsverlauf

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Jens Hunecke (Ingenieurbüro Steger & Partner) anwesend und stellt das Konzept vor. Des Weiteren ist Herr Robert Strobl (Kommandant der Feuerwehr Gilching) anwesend und Herr Peter Aumann (Büro PMA Projektmanagement Aumann) informiert das Gremium über das VgV-Verfahren für den Neubau des Feuerwehrhauses.)

Beschluss 1

Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Reich einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat nimmt die Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus in der Gemeinde Gilching, Berechnungsergebnisse für den Standort Festplatz, Nummer 4707/B3/hu vom 10.08.2018 des Ingenieurbüro Steger & Partner zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt das Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sauerlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Der Planungsentwurf ist vorerst nur bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung) durchzuführen.
  3. Nach Vorliegen einer Vorplanung ist ein Bauleitplanverfahren für den Standort Festplatz durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

6. Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Feuerwehr Gilching DLA(K)23/12 Feuerwehrdrehleiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Mit EU Bekanntmachung ABl.EU 2018-S-158-361566 wurde zur Abgabe eines Angebotes zur Lieferung eines DLA(K) 23/12 nach DIN 14043 / EN 1846 aufgefordert.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 28.09.2018 um 10.00 Uhr gingen drei Angebote ein. Nach Wertung der Angebote soll der Zuschlag an nachfolgende Firmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung zur Zuschlagserteilung an nachfolgend aufgeführte Firmen. Haushaltsmittel sind eingestellt.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH (Fahrgestell)        Angebotspreis: 121.953,58 €
IVECO Magirus AG (Aufbau)                                Angebotspreis: 543.830,00 €
BAS Vertriebs GmbH (Beladung)                                Angebotspreis:    60.487,01 €

Diskussionsverlauf

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Robert Strobl (Kommandant der Feuerwehr Gilching) anwesend.)

Beschluss

Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung zur Zuschlagserteilung an nachfolgend aufgeführte Firmen. Haushaltsmittel sind eingestellt.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH (Fahrgestell)        Angebotspreis: 121.953,58 €
IVECO Magirus AG (Aufbau)                                Angebotspreis: 543.830,00 €
BAS Vertriebs GmbH (Beladung)                                Angebotspreis:    60.487,01 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Neugestaltung der Römerstraße im Bereich des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" nach Fertigstellung der Westumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach Fertigstellung der Westumfahrung wird die innerörtliche Römerstraße von einer Staatsstraße in eine Gemeindestraße zurückgestuft. Damit ist der Weg frei, diese viel befahrene Straße umzugestalten und auch für Fußgänger und Radfahrer attraktiver zu machen. Dies kann jedoch nur abschnittsweise erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, den ersten Abschnitt der Umgestaltung Römerstraße im sog. städtebaulichen Sanierungsgebiet Ortsmitte von der Rathausstraße bis zur Bahnunterführung zu wählen. Dies ist der Bereich, für den 2007 ein kooperatives Plangutachten erstellt wurde. Auf Basis dessen wurden dann Vorbereitende Untersuchungen mit Bürgerdialogen durchgeführt. Im Jahr 2017 wurde das Sanierungsgebiet I „Ortsmitte Gilching“ beschlossen. 
Jetzt gilt es, aus diesen Plangrundlagen ein umsetzbares Konzept zu entwickeln. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern sind die Bauarbeiten und Planungsarbeiten grundsätzlich in der Städtebauförderung förderfähig. Der beiliegende Planungsablauf ist dabei einzuhalten. Drei Angebote sind für ein sog. VGV-Verfahren zur Ermittlung der verschiedenen Planer einzuholen. Die Verwaltung schätzt den Planungsbedarf für diesen ersten Bauabschnitt auf rund 200.000 €. Diese Kosten sind im nächsten Haushaltsjahr einzustellen.   

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt, die innerörtliche Römerstraße nach Rückstufung von einer Staatsstraße in eine Gemeindestraße abschnittsweise umzubauen.
  2. Als erster Abschnitt wird der Bereich Sanierungsgebiet I “Ortsmitte Gilching“ von der Rathausstraße bis zur Bahnunterführung festgelegt.
  3. Die verschiedenen Planer sind in einem sog. VGV-Verfahren zu ermitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür drei Angebote einzuholen.
  4. Im Haushaltsjahr 2019 sind für die Umplanungen des o.g. genannten Bereiches Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € einzustellen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, die innerörtliche Römerstraße nach Rückstufung von einer Staatsstraße in eine Gemeindestraße abschnittsweise umzubauen.
  2. Als erster Abschnitt wird der Bereich Sanierungsgebiet I “Ortsmitte Gilching“ von der Rathausstraße bis zur Bahnunterführung festgelegt.
  3. Die verschiedenen Planer sind in einem sog. VGV-Verfahren zu ermitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür drei Angebote einzuholen.
  4. Im Haushaltsjahr 2019 sind für die Umplanungen des o.g. genannten Bereiches Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bebauungsplan "Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

1.        Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 17.10.2017 dem seitens Vertretern des Architekturbüros prpm Architekten + Stadtplaner GmbH, München und des Verbandes Wohnen im Kreis Starnberg vorgestellten Planungskonzept für die Neubebauung des Areals des alten Rathauses durch zwei Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 18 Wohneinheiten zugestimmt.
       Die Gemeinde hat daraufhin das Büro Bäumler und Žagar, Architekten und Stadtplaner, München damit beauftragt, auf dessen Basis den Entwurf eines Bebauungsplanes (BP) zu erarbeiten. Dieser liegt nun in der Fassung 16.10.2018 vor (siehe Anlage) und wird in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt werden.

2.        In Kenntnis der umliegend bestehenden, lärmintensiven Nutzungen Mittelschule, Turnhalle und Kindergarten Wichtelhaus mit zugehörigem Verkehrsaufkommen hat die Verwaltung parallel zur Planerstellung beim Büro Müller-BBM GmbH, Planegg, eine schalltechnische Untersuchung hierzu in Auftrag gegeben. Diese liegt als Bericht Nr. M137601/01 vom 20.09.2018 vor und kommt in Zusammenfassung zu dem Schluss, dass innerhalb des BP-Instruktionsbereiches dann keine passiven Schallschutzmaßnahmen festzusetzen sind, wenn bei der Turnhallennutzung als aktive Schallschutzmaßnahme ein technisch ausgearbeitetes Belüftungskonzept sicherstellt, dass die Belüftungszeit bei geräuschintensiven Nutzungen während der Tageszeit außerhalb der Ruhezeiten auf 120 Minuten sowie innerhalb der Ruhezeiten auf max. 30 Minuten begrenzt ist. Alternativ seien die Belüftungszeiträume an den Halleninnenpegel so anzupassen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden.
       Laut Aussage des gemeindlichen Hochbauamtes verfügt die Turnhalle über kein automatisches Belüftungssystem, weshalb eine Querlüftung der Halle in Richtung BP-Gebiet derzeit über eine manuelle Betätigung des Fensterbandes unterhalb der Hallentraufe erfolgt. Die Einhaltung o.g. max. zulässiger Lüftungszeiten kann aber über ein zeitgesteuertes, automatisiertes Öffnen und Schließen des Fensterbandes per Stellmotoren sichergestellt werden, was aber noch zu installieren wäre.

3.        Ein weiterer im Zusammenhang mit der Baurechtsausweisung zu lösender Aspekt ist die Niederschlags- und Hangwasserentsorgung aus dem Plangebiet aufgrund der problematischen Bodenverhältnisse (Endmoräne). Die Verwaltung hat hierzu Herrn Dr. Straub vom Büro BGU, Starnberg, eingeschaltet. Derzeit wird durch das Büro das bestehende Entwässerungssystem in der Rathausstraße selbst und in den umliegenden Straßenabschnitten überprüft. Bisher wurde das komplette Leitungssystem (Schächte, Leitungen, Ausbauzustand) durch Sichtprüfung aufgenommen. Die Hauptleitung (gelochte Betonrohre) in der Rathausstraße hat einen Durchmesser von DN 400 - DN 600. Eine TV-Befahrung sowie eine Reinigung der Leitungen werden noch folgen. Weiter wurden Bohrungen zur Bewertung der Sickerfähigkeit des Bodens durchgeführt. Deren Auswertung wird allerdings nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Das Kanalsystem wurde durch das Büro direkt nach dem Starkregenereignis Anfang Juni 2018 kontrolliert und die Leitungen und Schächte waren am Folgetag des Starkregens bereits wieder trocken, weswegen abgeschätzt werden kann, dass das Bestandssystem auch das Niederschlagswasser der Neubebauung am alten Rathaus aufnehmen kann, zumal es sich hier um eine Ersatzbebauung für ein bislang schon massiv versiegeltes Areal handelt.
Stand heute stehen die Belange der Niederschlags- bzw. Hangwasserbeseitigung der beabsichtigten Bauleitplanung im gegenständlichen Bereich demnach nicht grundsätzlich entgegen. Konkrete und belastbare Aussagen dazu sind allerdings erst nach eingehender Prüfung und Überrechnung aller angeschlossenen Flächen möglich, weshalb konkretisierende Festsetzungen oder Auflagen hierzu erst im Laufe des weiteren Verfahrens vorgenommen werden können.

4.        Sollte der Gemeinderat dem Planentwurf i.d.F.v. 16.10.2018 inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen und der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.10.2018 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan ,Altes Rathaus‘ für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 16.10.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.10.2018 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

  1.        Für Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan ,Altes Rathaus‘ für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching“.

  1.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 16.10.2018 wird inhaltlich gebilligt.

  1.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Gemeindewerke; Verwendung der Ergebnisrücklage: außerordentliche Tilgung und Umschuldung Darlehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Abschluss der Jahres 2017 befinden sich 1,4 Mio. € in der Ergebnisrücklage der Gemeindewerke Gilching. Diese Ergebnisrücklage wurde aus dem Bereich Wasserversorgung erwirtschaftet.
Zum 30.10.2018 endet die Zinsbindung für ein Darlehen der Gemeindewerke - Bereich Wasserversorgung. Der aktuelle Darlehensrest beläuft sich auf 1,6 Mio. €. Die kaufmännische Leiterin der Gemeindewerke schlägt daher vor, zum Ende der Zinsbindung 1 Mio. € durch Entnahme aus der Ergebnisrücklage außerordentlich zu tilgen und den Restbetrag in Höhe von 600.000,- € im Rahmen einer Umschuldung erneut für zwei Jahre zu finanzieren. Dieses Vorgehen wird sich positiv auf die anstehende Gebührenkalkulation auswirken und kommt somit den Kunden zu gute. Darüber hinaus können Einsparungen im Bereich der Verwahrentgelte und der Darlehenszinsen realisiert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die aktuellen Zinskonditionen für die Umschuldung werden am 16.10.2018 als Tischvorlage vorgelegt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Entnahme aus der Ergebnisrücklage in Höhe von einer Mio. € zur außerordentlichen Darlehenstilgung zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Umschuldung in Höhe von 600.000,- € zu den Konditionen gemäß der Tischvorlage zu.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Entnahme aus der Ergebnisrücklage in Höhe von einer Mio. € zur außerordentlichen Darlehenstilgung zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Umschuldung in Höhe von 600.000,- € zu den Konditionen gemäß der Tischvorlage (Anlage 1) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. 30-jähriges Bestehen der Städtepartnerschaft Cecina/Gilching (Antrag GRin Hackstein, SPD vom 27.09.18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Jahr 2019 begeht die Städtepartnerschaft Cecina/Gilching ihr 30jähriges Jubiläum. Frau Gemeinderätin Hackstein stellt daher als Partnerschaftsreferentin der Gemeinde Gilching nachstehenden Antrag.
Es soll ein Besuch unserer Partnerstadt Cecina geplant werden. Hierzu sollen der Gemeinderat und mit der Partnerschaftsarbeit betraute Personen der Verwaltung teilnehmen können.
Als Termin wird das Wochenende vom 7./8. September 2019 vorgeschlagen an dem voraussichtlich die alljährlich stattfindende Targa in Cecina gefeiert wird.
Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2019 einzustellen.
Da der in einer Legislaturperiode des Gemeinderates übliche Ausflug noch nicht stattgefunden hat wäre dies ein schöner Anlass nach Cecina zu reisen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Gilching beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Besuches in der Partnerstadt Cecina mit dem Gemeinderat und mit der Partnerschaftsarbeit betraute Personen der Verwaltung.
Als Termin wird das Wochenende vom 7./8. September 2019 vorgeschlagen
Hierfür sind die entsprechenden Mittel im Haushalt 2019 einzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Gilching beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Besuches in der Partnerstadt Cecina mit dem Gemeinderat und mit der Partnerschaftsarbeit betraute Personen der Verwaltung.
Als Termin wird das Wochenende vom 7./8. September 2019 vorgeschlagen
Hierfür sind die entsprechenden Mittel im Haushalt 2019 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö informativ 11
zum Seitenanfang

11.1. Neue Verbindungsstraße vom Flughafengelände Richtung Gewerbegebiet Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 11.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Vogl teilt mit, dass derzeit für die neue Verbindungsstraße vom Flughafengelände Richtung Gewerbegebiet Süd Aushubarbeiten stattfinden. Derzeit sei keine Überführung bzw. Untertunnelung des Fuß- und Radweges der Melchior-Fanger-Straße vorgesehen. Diese sei jedoch zwingend notwendig. 

BM Walter informiert das Gremium, dass die Osterschließung des Flughafens im Planfeststellungsbeschluss enthalten, jedoch keine Unterführung vorgesehen ist. Hierzu fanden verschiedene Überlegungen statt, die jedoch nicht einfach umzusetzen sind. Nebenbei wird erwähnt, dass diese Straße einen Kreisverkehr im Gebiet der Gemeinde Gauting vorsieht. Die Gemeinde Gilching hat deshalb die Regierung gebeten, dies zu prüfen. 

GRin Brosig teilt mit, dass sie die Einladung zum Besuch des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen nicht erhalten hat. 

Datenstand vom 30.03.2022 14:56 Uhr