Datum: 04.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.11.2018
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.11.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 AWISTA
3.2 Amperverband
3.3 Ehrenamtsbörse
3.4 Jubiläum Agenda 21
4 Erstmalige Herstellung der St.-Gilgener-Straße; Anträge der Anwohner auf Beitragsfreiheit wegen einer historischen Straße nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB
5 Der öffentliche Personennahverkehr in Gilching; Beschlussfassung über die Einführung eines Anruf-Sammeltaxis und einer Expressbuslinie X920 (Empfehlungsbeschluss aus UEVA vom 19.11.2018)
6 Bebauungsplan Pollinger Straße/Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, Gemarkung Gilching Aufstellungsbeschluss i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
7 Errichtung von zwei Großtagespflegen in Gilching; Antrag auf kommunale Förderung
8 Friedhofsangelegenheit; Vergabe der Bestattungsdienstleistungen
9 Bekanntgabe des Prüfungsberichtes G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes
10 Verschiedenes
10.1 Gewerbegebiet Gauting
10.2 Fuß- und Radweg Frühlingsstraße
10.3 Bauvorhaben Raiffeisenbank
10.4 Verkehrsleitsystem

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_04.12.2018.pdf
Download Niederschrift öff_04.12.2018.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.11.2018.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 13.11.2018 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 13.11.2018 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.11.2018 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

a)        Löschungsbewilligung Sicherungshypothek
Der Gemeinderat hat umfassend vom Sachverhalt Kenntnis erhalten und stimmt der Löschung der Sicherungshypothek für die Gemeinde Gilching in Höhe von 741,37 € zu (Grundbuchstelle: Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg für Gilching Blatt 11069).


b)        Löschungsbewilligung Reallast (Lieferung von Heizwärme und Warmwasser)
Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis erhalten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching bewilligt und beantragt, in den Grundbüchern des Amtsgerichts Starnberg für Gilching Blatt 10434, Gilching Blatt 10435 und Gilching Blatt 10436 auf Kosten des jeweiligen Eigentümers zu löschen:
Jeweils in Abteilung II, lfd. Nr. 1:
Reallast (Lieferung von Heizwärme und Warmwasser) für den jeweiligen Eigentümer von FlSt. 1619/71; gemäß Bewilligung vom 04.07.2003.


c)        Grundstücksangelegenheiten; Pfandfreigabe Auflassungsvormerkung FlNr. 279/2 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Pfandfreigabe der Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche von ca. 750 m² für die Gemeinde Gilching lastend auf der FlNr. 279/2, Gemarkung Gilching, Grundbuchblatt 11894 des Amtsgerichts Starnberg, zu.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö informativ 3
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3.1. AWISTA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 3.1

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet , dass morgen die letzte Verbandsversammlung der AWISTA vor der Umwandlung in ein Kommunalunternehmen des Landkreises stattfinden wird. Künftig werden die Gemeinden durch die Sprecher der Bürgermeister vertreten. Alle Angelegenheiten, die Wertstoffhöfe betreffend, können allerdings nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen.

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3.2. Amperverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 3.2

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über die Vorbereitungen zur Umfirmierung des Amperverbandes, der Ende 2019 in ein Kommunalunternehmen umgewandelt wird. Ein Zwischenbericht hierzu wird im Januar/Februar erfolgen.

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3.3. Ehrenamtsbörse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GRin Blunck gibt an, dass die Ehrenamtsbörse, bisher unterstützt vom Mutter-Kind-Haus, einen neuen Verein sucht, da Frau Titjens Anfang 2019 in Ruhestand geht. Hier wird ein Verein gesucht, der die Vereinswelt in Gilching kennt und über Beratungsfähigkeiten verfügt. GRin Blunck bittet das Gremium die Augen und Ohren offen zu halten.

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3.4. Jubiläum Agenda 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GR Pilgram lobt die, im Rahmen des 20 jährigen Jubiläums der Agenda 21, entgegengebrachte Wertschätzung der Gemeinde durch BM Walter. Er hätte sich dies auch seitens der Gemeinderäte gewünscht.

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4. Erstmalige Herstellung der St.-Gilgener-Straße; Anträge der Anwohner auf Beitragsfreiheit wegen einer historischen Straße nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anwohner der St.-Gilgener-Straße haben einen Antrag auf Feststellung der Beitragsfreiheit wegen der Klassifizierung der St.-Gilgener-Straße als „historische Straße“ nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB gestellt.

Aus dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts liegt eine sog. „historische Straße“ vor, wenn diese zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des BauGB (30.06.1961) Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck endgültig hergestellt war.
Nach Studie historischer Pläne des Gemeindearchivs und des Bayernatlasses online war eine abschließende Beurteilung über die Einstufung der St.-Gilgener-Straße  als historische Straße nicht zweifelsfrei möglich. Vieles spricht zwar dafür, dass es sich bei der St.-Gilgener-Straße nicht um eine solche historische Straße handelt, Restzweifel bleiben jedoch bestehen. Letztlich wird lt. Meinung des von der Gemeinde mandatierten Anwalts nur eine gerichtliche Feststellung über die konkrete rechtliche Bewertung dieser Frage Klarheit bringen können.

Ein Verzicht auf Abrechnung der St.- Gilgener-Straße lässt sich bei dieser juristischen Einschätzung aus kommunalrechtlichen Gründen nicht verantworten.

Die Verwaltung schlägt daher nach rechtlicher Beratung, analog zur Abrechnung der Römerstraße (vgl. Gemeinderatssitzung im Oktober 2018), folgendes Vorgehen vor:


  1. Die Gemeinde Gilching erlässt zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide nach dem KAG.

  1. Bei Einreichung einer Klage wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

  1. Im Klageverfahren bleibt dann die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Die Anträge der Bürgerinnen und Bürger auf Wertung der St.-Gilgener-Straße zur historischen Straße nach Art. 5 a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB werden abgelehnt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide für die St.-Gilgener-Straße nach dem KAG zu erlassen.

  1. Für den Fall der Einreichung einer Klage oder eines Widerspruches wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

Beschluss

  1. Die Anträge der Bürgerinnen und Bürger auf Wertung der St.-Gilgener-Straße zur historischen Straße nach Art. 5 a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB werden abgelehnt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide für die St.-Gilgener-Straße nach dem KAG zu erlassen.

  1. Für den Fall der Einreichung einer Klage oder eines Widerspruches wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Der öffentliche Personennahverkehr in Gilching; Beschlussfassung über die Einführung eines Anruf-Sammeltaxis und einer Expressbuslinie X920 (Empfehlungsbeschluss aus UEVA vom 19.11.2018)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 19.11.2018 ö beratend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 19.11.20185 hat Frau Münster vom Landratsamt Starnberg einen Überblick darüber verschafft, welche Bereiche des öffentlichen Personennahverkehrs Gilching derzeit zu bieten hat und welche Zukunftsaussichten es gibt.
Insbesondere wurde auf das Thema „Anruf-Sammeltaxi“ und eine geplante Expressbuslinie X920 eingegangen, welche Änderungen dies für die Expressbuslinie X900 zur Folge hat und inwiefern dies Möglichkeiten für eine weitergehende innerörtliche Erschließung Gilchings eröffnen könnte. So deckt bei Einführung der Expressbuslinie X920 die künftige Linienführung der bestehenden X900-Linie u. a. die Weßlinger Straße sowie das Gewerbegebiet Nord ab.
Anruf-Sammeltaxi:
Beigefügte Präsentationsunterlagen des Landratsamtes Starnberg erläutern alles rund um das Thema „Anruf-Sammeltaxi“. Die voraussichtlich auf Gilching pro Jahr entfallenden Kosten betragen 23.950 €.
Expressbuslinie X920:
Der Landkreis Starnberg möchte gemeinsam mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck eine Expressbuslinie einführen, die ergänzend zwischen dem Bahnhof Fürstenfeldbruck und Gilching verkehrt, aber anstatt nach Starnberg weiterzufahren (wie die bestehende X900), verkehr die X920 über das Kraillinger Gewerbegebiet KIM, Krailling, Martinsried und schlussendlich zur U-Bahnstation „Klinikum Großhadern“. Ausgangspunkt der Planung ist der Wegfall der Linie 907, die aktuell von Germering nach Krailling (KIM) und weiter nach Gauting verkehrt.
Die Gemeinde Gilching profitiert von der Einführung der Expressbuslinie X920, da
  1. Eine innerörtliche Linie direkt zur U-Bahn entsteht
  2. Anbindung des neuen Gewerbegebiets in „Gilching Ost“ durch die X920
  3. Während die X920 über die Haltestellen „Weßlinger Straße“ und „Welfenstraße“ verkehrt, würde die X900 dann über das Gewerbegebiet an der T alhofstraße fahren und somit einen weiteren Teil von Gilching erschließen. Ziel soll auch eine Ortsverbindung in Gilching durch die zwei Linien zu sein. In Kombination mit der Linie 947 wäre Gilching dann weitgehend vom ÖPNV abgedeckt.
Im Hinblick auf die Taktung der beiden Expressbuslinien sehen die Planungen vor, die neue Expressbuslinie X920 mit einem 20/40-Takt zu versehen und die Expressbuslinie X900 auf ihren ursprünglichen Stundentakt auf der gesamten Strecke zurückzuführen. Dabei wird der Takt der X900 so gelegt, dass er den 20/40-Takt in der Relation Gilching – Fürstenfeldbruck optimal ergänzt und somit jede S-Bahn in Gilching-Argelsried als auch in Fürstenfeldbruck anbindet.
Die auf die Gemeinde Gilching entfallenden Kosten für die Einführung der X920 betragen während der vierjährigen Probephase ca. 111.000 € bis 123.000 € je nach Ausschreibungsergebnis.

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss sprach sich in seiner Sitzung vom 19.11.2018 für eine Empfehlung an den Gemeinderat aus, der probeweisen Einführung eines Anruf-Sammeltaxis im Landkreis Starnberg unter Berücksichtigung im Haushalt sowie der probeweisen Einführung der Expressbuslinie X920 unter Berücksichtigung im Haushalt zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt
  1. der probeweisen Einführung eines Anruf-Sammeltaxis im Landkreis Starnberg unter Berücksichtigung im Haushalt
sowie
  1. der probeweisen Einführung der Expressbuslinie X920 unter Berücksichtigung im Haushalt
zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt
  1. der probeweisen Einführung eines Anruf-Sammeltaxis im Landkreis Starnberg unter Berücksichtigung im Haushalt
sowie
  1. der probeweisen Einführung der Expressbuslinie X920 unter Berücksichtigung im Haushalt
zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Pollinger Straße/Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, Gemarkung Gilching Aufstellungsbeschluss i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12, Gemarkung Gilching liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ vor.
Der Bebauungsplan „Ortszentrum“ in Gilching wurde erstmalig im Jahre 1986 aufgestellt und bislang siebzehnmal in Teilbereichen geändert. Aufgrund der zahlreichen Änderungen fehlt diesem Bebauungsplan eine gewisse Übersichtlichkeit.  
Die Verwaltung empfiehlt für o.g. Grundstücke  einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Antragsteller möchte entgegen den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Ortszentrum das Maß der baulichen Nutzung für die Flurnummern 1299/5 und 1299/6 ver-größern bzw. an FlNr. 1299/12 anpassen.
Es handelt sich um beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Bereich in einem Umfang angepasst werden soll, der die Grundzüge der Planung tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der In-nenentwicklung durchzuführen ist.
Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirt-schaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemein-heit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Land-schaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Ent-wicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Der PLANKREIS München wurde als Betreuer zur Ortsmittenentwicklung um Stellung-nahme zu dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf gebeten. Zusammenfassung:
„Die Stärkung der Ortsmittenfunktionen – Wohnen und ggf. Einzelhandel und Dienstleis-tungen – wird begrüßt. Wichtig erscheint die Bezugnahme auf die Höhenentwicklung der Nachbarbebauung und deren Fluchten. Der rückwärtige Baukörper sollte als solcher er-kennbar sein. Aus Sicht der Sanierungsbetreuung wird gefordert, hier in Anbetracht des wesentlich höheren Baurechts eine Ergänzung des Fußwegenetzes vom Bahnhof Rich-tung Fußgängerzone festzusetzen.“
In Anlage beigefügt ist eine bereits ausgearbeitete und aus dem Flächennutzungsplan (MI und WA) entwickelte Planzeichnung sowie ein Planentwurf mit Begründung.
Sollte der Gemeinderat der Aufstellung und Entwurfsplanung inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen und einem ersten Auslegungsverfahren zuzuführen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 22.11.2018 und beschließt:

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

  1. Für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, Gemarkung Gilching wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan Pollinger Straße/Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnum-mern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303 , Gemarkung Gilching“
  1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 04.12.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Primär zu verfolgende städtebauliche und ortsplanerische Ziele sind:
       Schaffung von Wohnraum im Zentrum nahe der S-Bahn- und Bushaltestelle
       Stärkung des Zentrums durch weitere zentrumsverträgliche und gewerbli-che/dienstleistungsorientierte Nutzungen
       Schaffung eines lebendigen und vitalen Ortszentrums mit Einkaufsmöglichkeiten
       Attraktive Gestaltung des Ortszentrums unter Berücksichtigung der vorhandenen Baustruktur, Baumassen und Bauhöhen; Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan-verfahren ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, Gemarkung Gilching wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan Pollinger Straße/Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnum-mern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303 , Gemarkung Gilching“
  1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 04.12.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Primär zu verfolgende städtebauliche und ortsplanerische Ziele sind:
       Schaffung von Wohnraum im Zentrum nahe der S-Bahn- und Bushaltestelle
       Stärkung des Zentrums durch weitere zentrumsverträgliche und gewerbli-che/dienstleistungsorientierte Nutzungen
       Schaffung eines lebendigen und vitalen Ortszentrums mit Einkaufsmöglichkeiten
       Attraktive Gestaltung des Ortszentrums unter Berücksichtigung der vorhandenen Baustruktur, Baumassen und Bauhöhen; Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan-verfahren ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Errichtung von zwei Großtagespflegen in Gilching; Antrag auf kommunale Förderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 15. Mai 2018 wurde beschlossen, die Errichtung einer Großtagespflege in den Räumlichkeiten ‚St. Gilgener Straße 25, Gilching‘ kommunal zu fördern.
Die damaligen Antragsteller, die „Alimonia Kids GbR“ haben nunmehr erneut einen Antrag auf kommunale Förderung für zwei weitere Großtagespflegen gestellt.
In den Räumen „St. Gilgener Straße 25/Rückgebäude“ sowie „Sonnenstraße 55“ sollen zwei Großtagespflegen für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren eröffnet werden.
In diesen Einrichtungen können jeweils zeitgleich 10 Kinder betreut werden.

Tagespflege bzw. Großtagespflege ist nach § 22 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VIII i.V.m. Art. 2 Abs. 4 BayKiBiG die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Starnberg fördert Kinder in der Tagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Tagespflegepersonen bzw. Tagespflegeeinrichtungen benötigen eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Diese wird vom Landratsamt Starnberg erteilt.

Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen kindbezogenen Förderanspruch. Die Förderung für die geplante Großtagespflege beträgt derzeit 232,50 € pro Kind und Monat.

Förderanspruch:
232,50 € pro Kind / Monat
2.790,00 € pro Kind / Jahr

Förderanspruch für 10 Kinder:
232,50 € x 10 Kinder = 2.325,00 € / Monat
2.325,00 € x 12 Monate = 27.900,00 € / Jahr

Förderanspruch für 20 Kinder:
232,50 € x 20 Kinder = 4.650,00 € / Monat
4.650,00 € x 12 Monate = 55.800,00 € / Jahr

Die Gemeinde Gilching müsste somit für eine Großtagespflege „Alimonia Kids“ eine monatliche Förderung in Höhe von 2.325,00 € übernehmen. Die jährliche Förderung beträgt somit 27.900,00 €. 
Die jährliche Förderung für zwei Einrichtungen beträgt somit 55.800,00 €. 

Ferner wurde ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten für beide Anwesen gestellt. Die Gemeinde soll die Mietkosten möglichst auf die Dauer von 10 Jahren übernehmen.

In der Gemeinderatssitzung im Mai 2018 wurde der kindbezogenen Förderung in voller Höhe zugestimmt. Hinsichtlich der Mietkosten wurde beschlossen, die monatliche Miete in Höhe von 2.000,00 € für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, zu übernehmen.

Auch im Hinblick auf die Kinderbetreuungssituation in Gilching wird vorgeschlagen, die Mietkosten in voller Höhe für die Dauer von 10 Jahren, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, zu übernehmen.

Miete St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude                 Miete Sonnenstr. 55
1.500,00 € / Monat                                                2.012,40 € / Monat
18.000,00 € / Jahr                                                24.148,80 € / Jahr

Bei bewilligter Übernahme der monatlichen Mietkosten entstehen der Gemeinde Gilching jährlich Kosten in Höhe von 42.148,80 €.

Weiterhin wurde von „Alimonia Kids“ eine so genannte Anschubfinanzierung pro Einrichtung in Höhe von 15.000,00 € beantragt.

Zusammenfassung:

kindbezogene Förderung Einrichtung St. Gilgener Str. 25                27.900,00 € / Jahr
kindbezogene Förderung Einrichtung Sonnenstr. 55                        27.900,00 € / Jahr
Mietkosten Einrichtung St. Gilgener Str. 25                                18.000,00 € / Jahr
Mietkosten Einrichtung Sonnenstr. 55                                        24.148,80 € / Jahr
Gesamtkosten:                                                                97.948,80 € / Jahr

Anschubfinanzierung pro Einrichtung                                        15.000,00 €
= Gesamt                                                                        30.000,00 €


Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die kindbezogene Förderung für zwei Großtagespflegen der „Alimonia Kids“ in den Anwesen „St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude“ und „Sonnenstr. 55“ in Gilching für max. 20 Kinder in Höhe von derzeit 4.650,00 € / Monat (Jahresbetrag: 55.800,00 €) zu übernehmen.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Gilching die Mietkosten für beide Anwesen (St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude und Sonnenstr. 55) in Höhe von monatlich 3.512,40 € (Jahresmiete: 42.148,80 €) für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, übernimmt.

Der Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 30.000,00 € für beide Einrichtungen wird ebenfalls zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die kindbezogene Förderung für zwei Großtagespflegen der „Alimonia Kids“ in den Anwesen „St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude“ und „Sonnenstr. 55“ in Gilching für max. 20 Kinder in Höhe von derzeit 4.650,00 € / Monat (Jahresbetrag: 55.800,00 €) zu übernehmen.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Gilching die Mietkosten für beide Anwesen (St. Gilgener Str. 25 / Rückgebäude und Sonnenstr. 55) in Höhe von monatlich 3.512,40 € (Jahresmiete: 42.148,80 €) für die nächsten 10 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, übernimmt.

Der Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 30.000,00 € für beide Einrichtungen wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Friedhofsangelegenheit; Vergabe der Bestattungsdienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der derzeitige Bestattungsvertrag mit der Fa. „Abschied Bestattungen“ endet am 31.12.2018. Die Verwaltung hat im September 2018 eine beschränkte Ausschreibung bezüglich der Bestattungsdienstleistungen auf unseren beiden Friedhöfen durchgeführt. Es wurden fünf Bestattungsinstitute um Angebote gebeten. Am Ende der Ausschreibungsfrist lag der Verwaltung lediglich ein Angebot vor. Dieses Angebot liegt der Sitzungsvorlage in der nichtöffentlichen Sitzung bei.

Wie zu ersehen ist, liegt das Angebot bei allen Positionen weit über den Preisen des bisherigen Vertrages. Aufgrund der derzeitigen Marktsituation – hier wurden die Einzelpreise der umliegenden Friedhöfe beachtet – handelt es sich in Rücksprache mit einem Fachanwalt trotz der hohen Einzelpreise um ein wirtschaftliches Angebot. Dies bedeutet, dass der Zuschlag erteilt werden muss.
Ergänzend muss hier noch darauf hingewiesen werden, dass die Bestattungsgebührensatzung entsprechend von der Höhe her angepasst werden muss.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Bestattungsdienstleistungen für die Zeit wie bisher von 4 Jahren, vom 1.1.2019 bis einschließlich 31.12.2022, an die Fa. Abschied Bestattungen zu den im vorliegenden Angebot zu vergeben.  

Beschlussvorschlag

Die Bestattungsdienstleistungen werden für die Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 an „Abschied Bestattungen“ in Gilching entsprechend dem Angebot – eingegangen am 9.10.2018 – vergeben.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Bestattungsdienstvertrag zu unterzeichnen.

Beschluss

Die Bestattungsdienstleistungen werden für die Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 an „Abschied Bestattungen“ in Gilching entsprechend dem Angebot – eingegangen am 9.10.2018 – vergeben.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Bestattungsdienstvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

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9. Bekanntgabe des Prüfungsberichtes G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat den Prüfungsbericht G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur Kenntnisnahme vor. Prüfungszeitraum des Berichtes sind die Jahre 2013 bis 2016. Die Stellungnahmen zum Prüfbericht wurden in öffentliche und nichtöffentliche Themen gegliedert. Die Stellungnahmen der Verwaltung liegen als Anlage bei. Punkte, die bis zum Sitzungstermin noch offen sind, werden nachgearbeitet und darüber regelmäßig im Gemeinderat Bericht erstattet. Ggf. entstandene Schäden werden der Kassenversicherung gemeldet.
Ferner bleibt es dem Rechnungsprüfungsausschuss unbenommen, in eine zusätzliche Prüfung einzusteigen.

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. entstandene Schäden bei der Kassenversicherung anzumelden.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand zu berichten.

Diskussionsverlauf

Das Gremium nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht. Der Inhalt wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates erörtert. BM Walter bittet das Gremium etwaige Fragen vorab an die Verwaltung zu schicken.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö informativ 10
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10.1. Gewerbegebiet Gauting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 10.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert den Gemeinderat über das Angebot der Gemeinde Gauting zur interkommunalen Abstimmung. Hierzu hat er Frau Dr. Kössinger zwei Termine vorgeschlagen und wartet auf die Rückmeldung.
GR Unger erklärt, dass auf Kreistagsebene entschieden wird, ob das Gebiet aus dem Landschaftsschutz herausgenommen wird. Hierzu bittet er die Kreistagsmitglieder in Gilching ihre Fraktionskollegen im Kreistag auf die Problematik hinzuweisen.

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10.2. Fuß- und Radweg Frühlingsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 10.2

Diskussionsverlauf

GRin Brosig bezieht sich auf die Aussage von BM Walter in der Bürgerversammlung bzgl. des Fuß- und Radwegs in der Frühlingsstraße und erkundigt sich nach dem zeitlichen Rahmen. BM Walter informiert das Gremium, dass hierzu erst Grunderwerbsgespräche geführt werden müssen.

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10.3. Bauvorhaben Raiffeisenbank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 10.3

Diskussionsverlauf

GRin Heutelbach möchte wissen, ob es bereits Neuigkeiten bzgl. des Bauvorhabens Raiffeisenbank gibt. BM Walter gibt an, dass bisher kein weiterer Termin des Gestaltungsbeirates stattgefunden hat.

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10.4. Verkehrsleitsystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 10.4

Diskussionsverlauf

GR Boneberger schlägt vor, dass eine Reduzierung des Verkehrs im Zentrum Gilchings durch die Einführung des Verkehrsleitsystems berücksichtigt werden soll. BM Walter erklärt, dass mit dem Verkehrsleitsystem keine Verdrängung des Verkehrs vorgesehen ist, sondern lediglich eine bessere Auffindbarkeit wichtiger Punkte innerhalb Gilchings erreicht werden soll.

Datenstand vom 17.01.2019 15:06 Uhr