Datum: 19.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_19.02.2019.pdf
Download Niederschrift_GR_öffentlich_19.02.2019.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.01.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.01.2019
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 15.01.2019
wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 15.01.2019
wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.01.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
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ö
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
Grundstücksangelegenheiten; Löschung Baubeschränkung auf Flst. Nr. 15 und Flst. Nr. 15/2 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Abstandsflächenübernahme sowie An-baurechts gem. Bewilligung vom 12.01.1978 für die Gemeinde Gilching zu Lasten der FlNr. 15 sowie 15/2 Gemarkung Gilching, Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg, Grundbuchblatt 3943 zu.
Grundstücksangelegenheit; Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung FlNr. 538/30, 538/31, 538/32 und 600/2
- Der Gemeinderat hat von der Messungsanerkennung und Auflassung vom 21.06.2018, URNr. J1339/2018 des Notars Dr. Jung, Fürstenfeldbruck, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.
- Der Gemeinderat hat von der Messungsanerkennung und Auflassung vom 21.06.2018, URNr. J1340/2018 des Notars Dr. Jung, Fürstenfeldbruck, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. Umwelttag 2019 im Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
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ö
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3.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram teilt mit, dass sich am 17.01.19 die Organisatoren des Umwelttages 2019 getroffen haben. Der Umwelttag findet dieses Jahr am 11. Mai 2019 unter dem Motto „Fair in die Zukunft“ statt, bei dem das Thema „Fairtrade“ im Vordergrund stehen wird. Dieses Jahr wird Jan Haas von Frau Julia Schönwetter hinsichtlich der Organisation unterstützt
. Das nächste Treffen findet am 28. März 2019 statt.
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3.2. Volksbegehren "Artenvielfalt in Bayern - Rettet die Bienen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
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ö
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3.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram informiert das Gremium, dass die Wahlbeteiligung der Gemeinde Gilching beim Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern - Rettet die Bienen“ sehr hoch gewesen ist. Er bedankt sich bei den Mitarbeitern
der Verwaltung für ihr Engagement sowie bei allen Gilchinger Bürgerinnen und Bürger für die rege Beteiligung am Volksbegehren.
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3.3. Überquerungshilfe in der Sonnenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
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ö
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3.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Unger teilt mit, dass GR Gebauer letztes Jahr einen Antrag für eine sichere Überquerungshilfe über den Starnberger Weg nahe der Sonnenstraße im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss gestellt habe. GR Unger informiert das Gremium, dass ihm in der letzten Besprechung mit Fachleuten und Vertretern zum Thema „Inklusion im Rathaus“
mitgeteilt worden sei, dass aus technischen Gründen nur eine Ampelanlage an der vom Umweltausschuss beschlossenen Stelle am Starnberger Weg möglich sei. Die Ampelanlage sei derzeit noch in der Planung und werde barrierefrei sein. In diesem Zusammenhang monierte er, dass eine Einschaltung der Bay. Architektenkammer bei dieser Straßen- und Tiefbaumaßnahme nicht befürwortet worden sei.
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4. Erschließungsbeitragsrecht;
Aufhebung der Beschlüsse zur Herstellung der Angerfeldstraße und der Fichtenstraße in 2019;
Antrag von GRin Rosa Maria Brosig (BfG) vom 31.01.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 31.01.2019 beantragt Frau Gemeinderätin Brosig die Beschlüsse betreffend der Ersterschließung der Angerfeldstraße und der Fichtenstraße aufzuheben und die Ausschreibungen hierzu zurückzuhalten. Die Gründe für die Antragstellung können dem Antrag entnommen werden.
Der beschlossene Maßnahmenkatalog der Gemeinde Gilching sieht derzeit folgende weitere Ersterschließungsmaßnahmen vor:
2019 = Angerfeldstraße, Fichtenstraße
2020 = Wildmoosweg, Fürstenfelder Straße
2021 = Gilgener Heide, Spitzwiesenweg, Kohlstatt
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im letzten Jahr hat zu einer erheblichen Diskussion über die Erhebung der Erschließungsbeiträge bei der Ersterschließung geführt. Derzeit ist die Erhebung dieser Beiträge geltendes Recht. Die Diskussion über die Aussetzung der Herstellung von Straßen bezieht sich hauptsächlich auf die Regelung des Art. 5a Abs. 7 KAG. Die Regelung besagt, dass ab dem 01.04.2021 eine Beitragspflicht nicht entstehen kann, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung ist am 08. März 2016 eingeführt worden.
Besonders der Beitrag in der Sendung „Kontrovers“ des Bayerischen Fernsehens vor ca. 2 Wochen und die Aussagen des Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herr Hubert Aiwanger, am 02.02.2019 in Gilching haben die Diskussion weiter angeregt. Herr Aiwanger hat auf die Nachfrage von Bürgermeister Walter hin empfohlen, alle Straßenbaumaßnahmen bis 2021 aufzuschieben. Er verwies dabei ebenfalls auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 06.11.2018.
Diese politischen Aussagen sind aus Sicht der Verwaltung vor dem Hintergrund zu relativieren, dass in der Gemeinde Gilching seit Jahren ein kontinuierliches Ausbauprogramm besteht. Dieses Programm beruht auf einer Erfassung der Straßenzustände im gesamten Gemeindegebiet. Es werden also nicht, wie vielmals in der Diskussion behauptet, wegen des näher kommenden Fristablaufs im Jahr 2021 „panikartig“ noch Straßen hergestellt und abgerechnet.
Bei der Abwägung der Entscheidung ist aus Sicht der Verwaltung vor allem dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Gerechtigkeit Rechnung zu tragen. Die seit 2016 geltende Regelung des Art. 5a Abs. 7 KAG bestand bereits bei Durchführung der Maßnahmen Andechser Straße, Feichtholzweg, Waldstraße, Römerstraße und St.-Gilgener-Straße. Es ist keine Argumentation erkennbar, die ein willkürliches Aussetzen der Ersterschließungen nun im Jahr 2019 rechtfertigen lässt. Dies würde außerdem bedeuten, dass die Maßnahmen der Jahre 2020 und 2021 ebenfalls ausgesetzt werden müssten.
Die Verwaltung schlägt aus den vorgenannten Gründen vor, den Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse des Haupt- und Bauausschusses über die Erschließungsmaßnahmen im Jahr 2019 abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig (BfG) vom 31.01.2019 wird abgelehnt.
Beschluss
Nachfolgender Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig (BfG) vom 31.01.2019 wird abgelehnt:
- Die Beschlüsse betreffend Ausbau Angerfeldstraße und Ausbau Fichtenstraße werden aufgehoben.
- Die für beide Straßen geplante Ausschreibung der Baumaßnahmen werden zurück gehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 19
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5. Freiwillige Feuerwehr Gilching;
Bestätigung der Wahl des Kommandanten und stv. Kommandanten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Nach Art. 8 Abs. 2 BayFwG wird der Kommandant und sein Stellvertreter in einer von der Gemeinde durchgeführten Dienstversammlung auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gilching findet am 15.2.2019 statt. Von daher kann zum Zeitpunkt der Fertigung der Sitzungsvorlage noch keine konkreten Wahlbewerber benannt werden. Dies wird als Ergänzung der Tagesordnung als Tischvorlage zur Sitzung zu Verfügung gestellt.
Im Jahr 2013 wurde Herr Robert Strobl zum Kommandanten und Herr Michael Klinglmair zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.
Aus der Mitte der aktiven Feuerwehrmitglieder wurde zum Kommandanten Robert Strobl und zum stellvertretenden Kommandanten Michael Klinglmair vorgeschlagen. Die anschließende Wahl ergab folgendes Ergebnis:
- Herr Robert Strobl wurde mit 47 Ja-Stimmen bei insgesamt 55 anwesenden Wahlberechtigten zum Kommandanten gewählt.
- Herr Michael Klinglmair wurde mit 46 Ja-Stimmen bei insgesamt 55 anwesenden Wahlberechtigten zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.
Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat ist sowohl der Kommandant also auch sein Stellvertreter vom Gemeinderat zu bestätigen. Hierbei ist entscheidend, ob beide sowohl fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen geeignet sind.
Beschlussvorschlag
Unter Einbeziehung des Einvernehmens des Kreisbrandrates bestätigt der Gemeinderat gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die in der Dienstversammlung durchgeführte Wahl zum Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten:
- Herr Robert Strobl, wohnhaft Escherholzweg 3 in 82205 Gilching zum Kommandanten
- Herr Michael Klinglmair, wohnhaft Römerstraße 137 in 82205 Gilching zum stellvertrenden Kommandanten
Beschluss
Unter Einbeziehung des Einvernehmens des Kreisbrandrates bestätigt der Gemeinderat gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die in der Dienstversammlung durchgeführte Wahl zum Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten:
-
Herr Robert Strobl, wohnhaft Escherholzweg 3 in 82205 Gilching zum Kommandanten
- Herr Michael Klinglmair, wohnhaft Römerstraße 137 in 82205 Gilching zum stellvertrenden Kommandanten
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Neubau Feuerwehrhaus Gilching; hier: Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 16.10.2018 wurde die Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus auf dem Festplatz der Gemeinde Gilching vorgestellt sowie das Büro PMA Projektmanagement Aumann mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros für die Objektplanung beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 12.11.2018 versandt, worauf 29 Architekturbüros die Unterlagen gesichtet und hiervon 10 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 20.12.2018 fünf Architekturbüros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Ein Büro zog kurz vor der zweiten Sitzung des Auswahlgremiums am 24.01.2019 seine Bewerbung zurück, sodass mit den folgenden vier verbliebenen Büros die Verhandlungsgespräche geführt wurden:
- ArGe Architekten, Waldkirch
- Bietergemeinschaft Sütfels / Bohn, Germering
- kplan AG, Abensberg
- Sehlhoff GmbH, Vilsbiburg
Das Büro ArGe Architekten erhielt hierbei die höchste Punktzahl mit 488,75 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher das Büro ArGe Architekten mit den Objektplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Gilching zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.
Beauftragt werden gemäß § 34 HOAI derzeit nur die Leistungsphasen 1 und 2. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 sind vor einer Weiterbeauftragung der weiteren Leistungsphasen die Bauleitplanverfahren (Aufstellung Bebauungsplan und Anpassung Flächennutzungsplan) für den Standort Festplatz Gilching durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)
Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Festplatz der Gemeinde Gilching wird das Architekturbüro ArGe Architekten aus Waldkirch beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI beauftragt.
Nach Erbringung der Leistungsphase 2 sind für den Standort am Festplatz Gilching, Flur Nr. 1518, 1520, 1521, 1524/15, und 1524/2, die Bauleitpläne auf Grundlage der Ergebnisse der Objektplanung für das neue Feuerwehrhaus aufzustellen bzw. anzupassen.
Diskussionsverlauf
(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Architekt
Peter Aumann (PMA Projektmanagement) anwesend).
Beschluss
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)
Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Festplatz der Gemeinde Gilching wird das Architekturbüro ArGe Architekten aus Waldkirch beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI beauftragt.
Nach Erbringung der Leistungsphase 2 sind für den Standort am Festplatz Gilching, Flur Nr. 1518, 1520, 1521, 1524/15, und 1524/2, die Bauleitpläne auf Grundlage der Ergebnisse der Objektplanung für das neue Feuerwehrhaus aufzustellen bzw. anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Interkommunale Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetages für die Lieferung von Erdgas ab 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.06.2017
|
ö
|
informativ
|
8 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.06.2017
|
nö
|
informativ
|
1 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.02.2019
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Der Bayerische Gemeindetag bietet wieder Bündelausschreibungen in Zusammenarbeit mit der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH an. Unser derzeitiger Liefervertrag endet zum 01.01.2021. Die eigentliche
Ausschreibung wird Anfang 2020 stattfinden. Aufgrund der vielen Teilnehmer braucht KUBUS bereits bis Ende Februar 2019 die Zusage zur Teilnahme und die notwendigen Daten.
Da anders als bei der Stromlieferung an die Erdgaslieferung aus vergaberechtlichen Gründen keine ökologischen Ansprüche gestellt werden können, schlägt die Verwaltung vor, die Ausschreibung wieder über KUBUS laufen zu lassen. Die Abwicklung erfolgte bei den letzten Ausschreibungen reibungslos und kostengünstig.
Der bestehende Dienstleistungsvertrag ist unbefristet, daher muss er für die kommende Ausschreibung nicht neu abgeschlossen, sondern lediglich nicht gekündigt werden. Informationen und der Dienstleistungsvertrag können der Beratungsreihenfolge entnommen werden (Sitzung des GR vom 20.09.2016 TOP 10 öffentlich und TOP 1 nichtöffentlich). Entgegen der dort beschriebenen Kündigungsregel, wurde mit Schreiben vom 12.12.2018 eine Kündigungsmöglichkeit bis 28.02.2019 eingeräumt. Die Verwaltung empfiehlt aber diesen Vertrag für die kommende Ausschreibung beizubehalten.
Die Gasausschreibung steht derzeit noch in keinem Zusammenhang mit den Gemeindewerken und deren aktuellen Aufgaben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
a) Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.
Beschluss
a) Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
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8. 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Einzelhandel – Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße für den Bereich der FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Tfl., 1264/37 Tfl., Gemarkung Gilching
Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „SO Einzelhandel – Neubau Le-bensmittelmarkt an der Landsberger Straße für den Bereich der FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Tfl., 1264/37 Tfl., Gemarkung Gilching“ wurde im Haupt- und Bauausschuss am 14.01.2019 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 23.01.2019 in Kraft.
2. Der BP setzt als Art der Nutzung Sonstige Sondergebiete (SO) nach § 11 BauNVO fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennut-zungsplanes aus 2005 ab (bislang Mischgebiet (§ 6 BauNVO)).
Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in SO zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Änderungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.
3. In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.01.2019 und beschließt:
1. Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsver-bindlichen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel – Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße für den Bereich der FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Tfl., 1264/37 Tfl., Gemarkung Gilching„ gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 19.02.2019 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung: „3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Einzelhandel – Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße für den Bereich der FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Tfl., 12
64/37 Tfl., Gemarkung Gilching“
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.01.2019 und beschließt:
1. Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsver-bindlichen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel – Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße für den Bereich der FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Tfl., 1264/37 Tfl., Gemarkung Gilching„ gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 19.02.2019 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung: „3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Einzelhandel – Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße für den Bereich der FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Tfl., 12
64/37 Tfl., Gemarkung Gilching“
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. "Belebtes Grün statt Steinwüsten auf den Freiflächen der Baugrundstücke", Antrag von GR Peter Unger, Bündnis 90/ Die Grünen vom 04.02.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
1. Der in Anlage beigefügte Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 04.02.2019 wurde zur Sitzungsbehandlung vorgelegt. Es wird hiermit um Kenntnisnahme gebeten.
2. Antragsgegenstand ist die Forderung nach einer künftig in alle Bebauungspläne aufzunehmenden Festsetzung mit Vorgabe einer gärtnerischen Gestaltung auf den nicht überbauten Freiflächen statt Kies-, Schotter- oder ähnlichen Schüttungen zur Vermeidung unnötiger Versiegelung. Als Rechtsgrundlage wird § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB angegeben, der es erlaubt, aus städtebaulichen Gründen im Bebauungsplan Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festzusetzen. Die zugehörige Gesetzeskommentierung stellt klar, dass solche Festsetzungen einer spezifisch städtebaulichen und nicht nur naturschützerisch-landschaftspflegerischen Rechtfertigung bedürfen, die etwa im (städtebaulichen) Ausgleich für die Inanspruchnahme bisher unverbauter Flächen für die Überbauung liegen kann – Stichwort „naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsregelung“, die die Gemeinde im Regelaufstellungsverfahren zu berücksichtigen hat.
Als Städtebau bezeichnet man die sichtbaren und gestalterischen Aspekte der Stadtplanung, also die Gestaltung von Gebäudegruppen, Siedlungen und Stadtteilen insbesondere mit öffentlichen Räumen; es handelt sich hierbei um die Ortsbildgestaltung im großen Maßstab.
3. Im vorliegenden Antrag geht es jedoch um die Gestaltung auf den nicht überbauten Freiflächen von (wohl primär privaten) Baugrundstücken, was als Ortsbildgestaltung im engeren Sinne zu verstehen ist. Hier greift nicht der abschließende Festsetzungskatalog des § 9 BauGB, sondern Art. 7 Abs. 1 BayBO, der folgendes besagt:
„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind
- wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
- zu begrünen oder zu bepflanzen,
soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.
Satz 1 findet keine Anwendung soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.“
Da dies geltende Gesetzeslage ist, erübrigt sich grundsätzlich eine nochmalige Regelung in Bauleitplänen. Trotzdem enthalten die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde unter den Hinweisen regelmäßig einen ergänzenden Vermerk, dass Zuwegungen auf Privatgrund in wassergebundenem Belag herzustellen sind.
4. Der von der LH München auf Gilching ausgehende Siedlungsdruck führt zu einer verdichteten Bauweise mit immer kleineren Baugrundstücksgrößen. In Summe mit den zumindest bei Wohnnutzung typischen Nebengebäuden und -anlagen wie Garagen, Carports, Wintergärten, Gartenhäuschen, Terrassen etc. ist eine entsprechende innerörtliche Versiegelung unvermeidbar. Der im Antrag zitierte § 1 a BauGB enthält in Satz 1 seines Absatzes 2 mehrere bei der Bauleitplanung zu beachtende Aspekte. So gilt neben dem erwähnten Ziel, Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen, u.a. auch die Maßgabe der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung. Alle im Gesetz genannten Ziele sind gleichrangig und können sich gegenseitig bedingen oder auch miteinander konkurrieren. Bei der Abwägung gegen- oder untereinander gilt aber stets der Grundsatz der Innen- vor der Außenbereichsentwicklung.
5. Dass die unbebauten Grundstücksfreiräume im Sinne des Art. 7 Abs. 1 BayBO tatsächlich unversiegelt angelegt werden, liegt gem. Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO in der Kontrollzuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde und damit des Landratsamtes.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.02.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):
1. Der Antrag „Belebtes Grün statt Steinwüsten auf den Freiflächen der Baugrundstücke“ der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vom 04.02.2019 wird zur Kenntnis genommen.
2. Da der für künftige Bebauungspläne geforderte Festsetzungspassus inhaltlich bereits geltende Gesetzeslage (Art. 7 Abs. 1 BayBO) ist, wird dem Antrag nicht gefolgt.
Beschluss 1
Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Reich einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird nachfolgender Antrag des GR Unger abgelehnt:
Beschluss 2
In die zukünftigen Bebauungspläne der Gemeinde Gilching wird nach Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch folgender Passus zusätzlich aufgenommen:
„Außerdem wird festgesetzt, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke auch als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen gegebenenfalls in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von per
manent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 16
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10. Gratulationen durch den 1. Bürgermeister und Melderegisterdaten;
Erlass einer Richtlinie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Gilching, vertreten durch den 1. Bürgermeister gratuliert Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Anlässen. Für die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister an den 1. Bürgermeister zu Gratulationszwecken ist § 37 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) maßgeblich. Danach dürfen innerhalb der Gemeindeverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben die in § 3 Abs. 1 BMG aufgeführten Daten (insbesondere Name und Geburtsdatum u.a.) weitergegeben werden. Nach Auffassung des Bayer. Datenschutzbeauftragten ist es datenschutzrechtlich vertretbar, eine Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen wie in § 50 BMG definiert als gemeindliche Aufgabe anzusehen.
Die in vielen Gemeinden, wie auch bei der Gemeinde Gilching, übliche Gratulation zum 18. Geburtstag sowie zur Geburt eines Kindes ist dagegen von § 50 BMG nicht erfasst. Somit wäre eine Gratulation durch den 1. Bürgermeister in diesen Fällen datenschutzrechtlich nicht mehr möglich. Hier kann jedoch entgegen gewirkt werden, in dem der Gemeinderat in einer Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) die örtlich maßgeblichen Gratulationsanlässe festlegt.
Sollten Betroffene jedoch von ihrem Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten Gebrauch gemacht haben, so ist davon auszugehen, dass auch eine Gratulation durch den 1. Bürgermeister nicht gewünscht wird. In diesen Fällen würde eine Gratulation entfallen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten die Gratulationen zur Geburt eines Kindes und zur Volljährigkeit (18. Lebensjahr) weiterhin beibehalten werden. Hierfür wäre jedoch die beiliegende „Richtlinie über die Datennutzung durch die Erste Bürgermeisterin / den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gilching“ zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte „Richtlinie über die Datennutzung durch die Erste Bürgermeisterin / den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gilching“.
Die
Richtlinie tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte „Richtlinie über die Datennutzung durch die Erste Bürgermeisterin / den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gilching“.
Die
Richtlinie tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Bekanntgabe des Prüfungsberichtes G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.02.2019
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Die Verwaltung legt dem Gemeinderat den Prüfungsbericht G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur Kenntnisnahme vor. Prüfungszeitraum des Berichtes sind die Jahre 2013 bis 2016. Die Stellungnahmen zum Prüfbericht wurden in öffentliche und nichtöffentliche Themen gegliedert. Die Stellungnahmen der Verwaltung liegen als Anlage bei. Punkte, die bis zum Sitzungstermin noch offen sind, werden nachgearbeitet und darüber regelmäßig im Gemeinderat Bericht erstattet. Ggf. entstandene Schäden werden der Kassenversicherung gemeldet.
Ferner bleibt es dem Rechnungsprüfungsausschuss unbenommen, in eine zusätzliche Prüfung einzusteigen.
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. entstandene Schäden bei der Kassenversicherung anzumelden.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand zu berichten.
Diskussionsverlauf
Nach ausführlicher Diskussion besteht im Gremium Einverständnis, den Buchstaben c) des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Gemeinderat in der Novembersitzung 2019 über den Bearbeitungsstand zu berichten.
Es ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
a) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. entstandene Schäden bei der Kassenversicherung anzumelden.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat in der Novembersitzung 2019 über den Bearbeitungsstand zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
|
ö
|
informativ
|
12 |
zum Seitenanfang
12.1. Sportlerehrung am 13. März 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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19.02.2019
|
ö
|
|
12.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Winklmeier informiert das Gremium, dass vor kurzem die Besprechung zur Sportlerehrung 2019 stattgefunden hat. Er regt an, zusätzlich die Abteilung Fußball-Frauen des TSV Gilching-Argelsried e. V. zu ehren, da sie am 16.02.19 Bayerischer Meister geworden sind.
BM Walter teilt mit, dass ihm dies bekannt ist
und er die Fußballerinnen des TSV Gilching-Argelsried e. V. auch ehren wird.
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12.2. Durchfahrt zum Marktplatz durch Schneeberge erschwert
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.02.2019
|
ö
|
|
12.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Boneberger teilt mit, dass derzeit immer noch Schneeberge in bestimmten Ecken am Marktplatz vorhanden sind, die das
Aufstellen am Markt-Tag für PKW-Fahrzeuge mit Anhänger erschweren. Er frägt an, ob der Bauhof diese entfernen könnte.
BM Walter beauftragt die Mitarbeiter des Bauhofes, diese zu entfernen.
Datenstand vom 28.03.2019 15:01 Uhr