Datum: 26.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 22:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:35 Uhr bis 22:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_GR_26.03.19.pdf
Download Niederschrift_GR_öffentlich_26.03.19.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.02.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.02.2019.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 19.02.2019
wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 19.02.2019
wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.02.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
- Grundstücksangelegenheiten; Veräußerung Teilflächen im Gewerbegebiet BAB 96 Nord (neu Gewerbepark Ost) FlNr. 117 und 118 Gem. Argelsried
Der Gemeinderat hat von dem am 10.01.2019 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr. J0051/2019 Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.
- Grundstücksangelegenheiten;Nachtrag Veräußerung Teilflächen im Gewerbegebiet BAB 96 Nord (neu Gewerbepark Ost) FlNr. 117 und 118 Gem. Argelsried
Der Gemeinderat hat von dem am 10.01.2019 abgeschlossenen Nachtrag URNr. J0049/2019, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.
- Grundstücksangelegenheiten; Pfandfreigabe für Baubeschränkung für die Gemeinde Gilching, FlNr. 1227/15 und 1227/20 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Pfandfreigabe Baubeschränkung für die Gemeinde Gilching lastend auf der Flst. 1227/15 sowie 1227/20 eingetragen im Grundbuch von Gilching, Blatt 5918, zu und genehmigt ihn in allen Teilen.
- Grundstücksangelegenheiten; Dienstbarkeit zugunsten Freistaat Bayern als Stellplatznachweis sowie Leitungsrecht für Kinderhort Münchener Str. 5
Der Gemeinderat hat vom Entwurf der Dienstbarkeitsbestellung für die Gemeinde Gilching sowie dem Freistaat Bayern vertr. durch das Landratsamt Starnberg als Bauaufsichtsbehörde zur Nutzung der Stellplätze sowie zur Einräumung eines Leitungsrechtes auf den FlNr. 47/3, 47/4, 245/4 sowie 245/5, Gemarkung Argelsried zu Gunsten der FlNr. 245/2 Gemarkung Argelsried, Münchner Str. 5 in Gilching, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.
- Liegenschaftsangelegenheit; Überlassung Teilerbbaurecht FlurNr. 1284/2
Der Gemeinderat hat von dem Überlassungsvertrag URNr. 0024/2019 vom 04.01.2019 beim Notar Kenntnis erlangt und stimmt ihm in allen Teilen zu.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. Klimadialog des Landkreises Starnberg am 29.03.19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
|
ö
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3.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram teilt mit, dass am Freitag, den 29. März 2019 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr der
Klimadialog des Landkreises Starnberg im Landratsamt stattfindet, zu der alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen sind.
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3.2. Volksbegehren zur Artenvielfalt "Rettet die Bienen!"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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3.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram in
formiert das Gremium, dass Anfragen vom Kath. Kindergarten St. Sebastian und der Evang.-Luth.-Kirche St. Johannes zur Errichtung von Blühwiesen im Rahmen des Volksbegehrens zur Artenvielfalt gestellt wurden.
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3.3. Einweihungsturnier der Stockschützen des TSV Gilching-Argelsried e. V. am 06.04.19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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3.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Vilsmayer teilt mit, dass am 6. April 2019 um 13:30 Uhr das Einweihungsturnier der Stockschützen des TSV Gilching-Argelsried e. V. stattfindet, zu der alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen sind. Eine Mannschaftsbildung wäre wünschenswert.
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4. Statusbericht zum Nahwärmenetz Gewerbepark Ost und dessen Arrondierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Personalausschuss
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Sitzung des Finanz- und Personalausschusses
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08.04.2019
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nö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
28.05.2019
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nö
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beschließend
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1.1 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2019
|
nö
|
beratend
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1.2 |
Sachverhalt
Für das regenerativ zu betreibende Nahwärmenetz „Gewerbepark Ost“ wurden in den letzten Monaten die Versorgungsleitungen für die Grundstücke realisiert. Derzeit werden erste Baumaßnahmen der Grundstückseigentümer durchgeführt. Die erste Wärmeversorgung aus dem Nahwärmenetz soll ab Herbst 2019 stattfinden. Hierzu wird derzeit eine Interims-Heizzentrale (Primärenergieträger: Pellets) vorgesehen, die in der ersten Heizperiode 2019/2020 die ersten Gewerbeobjekte mit Wärme versorgen kann. Die Gemeindewerke Gilching betreiben dieses kleine Nahwärmenetz zunächst in Eigenregie.
Um die Energiezentrale und das Nahwärmenetz mit hoher Effizienz zu betreiben, sollten möglichst viele Kunden an dem Wärmenetz angeschlossen sein. Daher untersuchen die Gemeindewerke Gilching aktuell Möglichkeiten der Erweiterung des Nahwärmenetzes auf Bereiche rund um den Gewerbepark Ost und gegebenenfalls auch auf den Ortsteil Argelsried. Hierzu werden derzeit eine persönliche Information der Bewohner naheliegender Objekte und eine Befragung zu deren Interesse an einer Wärmeversorgung aus dem Nahwärmenetz durchgeführt. Den möglichen Anschlussnehmern wird eine kostenlose technische Aufnahme der aktuellen Heizanlagen dieser Objekte angeboten, um die Anschlussmöglichkeit an das Wärmenetz zu klären. Durch diese Vorgehensweise können Fragen zur technischen Umstellung auf Fernwärme, zum zeitlichen Ablauf und zu den zu erwartenden Kosten direkt mit den Experten geklärt werden.
Es wurde im Gebiet Frühling-, Sommer-, Herbst- und Dorfstraße bereits hohes Interesse ermittelt und es werden die technischen Anschlussbedingungen zurzeit genau untersucht. Dieses Gebiet könnte je nach Planungs- und realisierbarem Baufortschritt ebenfalls ab Herbst 2019 mit regenerativer Wärme versorgt werden.
Die Untersuchung geht aktuell in Richtung Am Römerstein, Römerstraße, Landsberger Straße und deren Nebenstraßen weiter und wird sich im Laufe des Jahres auf das Gebiet Argelsried ausbreiten. So kann die zukünftige Nahwärmeversorgung dieser Gebiete auf eine solide Grundlage hin entschieden und entwickelt werden.
Gleichzeitig wird derzeit der Wärmelieferungsvertrag und die dazugehörenden Anhänge (Technische Anschlussbedingen, Tarifmodell etc.) entwickelt und parallel anwaltlich geprüft. Auf diese Weise kann den Interessenten nach Abstimmung im Gemeinderat ein solides Vertragswerk und die mit der Nahwärmeversorgung verbundenen Kosten vorlegt werden. So kann eine Entscheidung seitens der Wärmekunden zeitnah herbeigeführt werden und das Nahwärmenetz weiterentwickelt werden.
Die genauen Verläufe und Dimensionierungen der notwendigen Versorgungsleitungen hängen stark von den zu versorgenden Wärmekunden ab und die detaillierte Planung dieser Leitungen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Planungs- und Projektsteuerungsteam.
Gemäß aktuellem Zeitplan kann somit eine Wärmeversorgung der ersten Objekte in der Heizperiode 2019/2020 sichergestellt werden.
Es wird vorgesehen, im Finanz- und Personalausschuss im März 2019 die Möglichkeiten der Tarifstruktur vorzustellen, um anschließend das favorisierte Modell dem Gemeinderat vorzustellen und zu verabschieden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Statusbericht zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Tarifmodell- und Vertragsentwicklung dem Finanz- und Personalausschuss vorzustellen und eine Favorisierung herbeizuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Tarifmodell und die Verträge dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Diskussionsverlauf
(Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Frank Brillert und Herr Matthias Trenkler von der Firma ecb / energie.concept.bayern. GmbH & Co.KG anwesend und stellen das Konzept vor.)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Statusbericht zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Tarifmodell- und Vertragsentwicklung dem Finanz- und Personalausschuss vorzustellen und eine Favorisierung herbeizuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Tarifmodell und die Verträge dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-) vom 01. September 2017 bedarf in zwei Paragraphen (Aufnahme und Aufnahmekriterien sowie Buchungszeiten) einer inhaltlichen Anpassung bzw. Änderung.
Die Änderungen sollen zum 01. September 2019 in Kraft treten.
§ 5 Aufnahme und Aufnahmekriterien bisher
(2) Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfüg-
baren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach
folgenden Kriterien getroffen:
§ 5 Aufnahme und Aufnahmekriterien neu
(2) Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfüg-
baren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach
folgender Reihenfolge getroffen:
§ 6 Buchungszeiten bisher
(1) Die Personensorgeberechtigten vereinbaren mit der Einrichtungsleitung für
die jeweilige Kindertageseinrichtung eine Buchungszeit für das Betreuungs-
jahr. Buchungszeiten sind Zeiten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig
besucht. Um die Ziele des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages zu
erreichen, beträgt die Mindestbuchungszeit in Krippen und Kindergärten 4 Stunden
pro Tag, in den Horten 3 Stunden pro Tag. Im Rahmen der von der Gemeinde
festgelegten Öffnungszeiten haben die Personensorgeberechtigten die Möglich-
keit, über die tägliche Mindestbuchungszeit hinaus weitere Betreuungsstunden
zu buchen.
§ 6 Buchungszeiten neu
(1) Die Personensorgeberechtigten vereinbaren mit der Einrichtungsleitung für
die jeweilige Kindertageseinrichtung eine Buchungszeit für das Betreuungsjahr.
Buchungszeiten sind Zeiten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig
besucht. Um die Ziele des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages zu
erreichen, beträgt die Mindestbuchungszeit in Krippen 3 Stunden pro Tag, in
Kindergärten 4 Stunden pro Tag, in den Horten mehr als 15 Stunden pro Woche.
Im Rahmen der von der Gemeinde festgelegten Öffnungszeiten haben die
Personensorgeberechtigten die Möglichkeit, über die tägliche Mindestbuchungszeit
hinaus weitere Betreuungsstunden zu buchen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-). Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-). Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Gebührenfreier Kindergarten (Antrag der SPD-Fraktion vom 11.3.2019)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.3.2019 beantragt die SPD-Fraktion, die Kindergartenplätze ab dem 1. September 2019 gebührenfrei zu stellen. Dieser Antrag liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Hintergrund dieses Antrages ist die Situation, dass der Freistaat Bayern ab dem 1.4.2019 jeden Kindergartenplatz mit 100,- € bezuschusst. Derzeit betragen die Gebühren für einen Kindergartenplatz je nach Buchungszeit wie folgt:
3 – 4 Stunden = 94,00 €
4 – 5 Stunden = 103,00 €
5 – 6 Stunden = 113,00 €
6 – 7 Stunden = 122,00 €
7 – 8 Stunden = 131,00 €
8 – 9 Stunden = 141,00 €
9 – 10 Stunden = 150,00 €
Bei einer Gebührenfreistellung würde zukünftig die Gemeinde für jedes Kind einen monatlichen Pauschalbetrag von 100,- € erhalten. Die Gemeinde hat derzeit in ihren eigenen Einrichtungen die Möglichkeit 425 Plätze anzubieten. Geht man von einer durchschnittlichen Belegung zwischen 6 – 8 Stunden aus, hätte die Gemeinde einen finanziellen Ausfall von ca. 153.000,- €/Kalenderjahr (Berechnung: 425 Plätze x 30,- €/Monat x 12 Monate = 153.000,- €/Jahr).
Nachdem es in der Gemeinde auch verschiedene kirchliche, karitative und private Einrichtungen gibt, die angehalten sind, ähnliche Gebührenstruktur zu haben wie in der Gemeinde, gleichzeitig Defizitverträge abgeschlossen sind, muss davon ausgegangen werden, dass auch dort die Gebührenfreiheit angeregt wird und das Mehr an Defizit von der Gemeinde zu tragen ist. Dies würde zusätzlich zum o.g. finanziellen Ausfall weitere 130.000,- € ergeben.
Zusammengerechnet würde dies einen jährlichen finanziellen Ausfall von ca. 283.000,- € bedeuten.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Pilgram einen Erweiterungsantrag, die Kinderkrippen sowie Horte ebenfalls gebührenfrei zu stellen.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 19
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Anschließend wird über folgenden Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt:
Beschluss 2
Ab dem 1. September 2019 werden die Kindergärten der Gemeinde Gilching gebührenfrei gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag der SPD-Fraktion ist somit abgelehnt.
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7. Haushalt 2019;
Wirtschaftsplan 2019 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Für das Jahr 2019 wird der Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Gilching mit den Sparten Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung und Breitbandversorgung vorgelegt.
Im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt sind alle Sparten zusammengefasst abgebildet. In den Teilhaushalten (Ergebnis-, Finanz-) kann das Spartenergebnis eingesehen werden.
Als Anlage wird der Wirtschaftsplan 2019 vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 schließt €
- im Erfolgsplan:
in den Erträgen auf 2.059.107
in den Aufwendungen auf 2.044.368
- im Vermögensplan:
in den verfügbaren Deckungsmitteln auf 4.328.670
in den benötigten Mitteln auf 4.161.569
Es ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.500.000,- € für die Fernwärme-Baumaßnahmen erforderlich. Dieses Darlehen wird den Gemeindewerken von der Gemeinde Gilching gewährt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Regiebetriebes Gemeindewerke Gilching werden nicht festgesetzt.
Das Jahresergebnis beläuft sich auf 14.739 €.
Alle weiteren Einzelheiten können dem Wirtschaftsplan 2019 entnommen werden.
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2019 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Wirtschaftsplan 2019 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zuzustimmen.“
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2019 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2019 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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8. Haushalt 2019;
Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes 2019 mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2019, der Stellenplan sowie die mittelfristige Finanzplanung 2018 - 2022 wurden in zwei Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses vorberaten und abschließend in der Sitzung am 11.03.2019 dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.
Sowohl der Haushaltsplan 2019 als auch die mittelfristige Finanzplanung sind in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Eine Kreditermächtigung ist im Jahr 2019 nicht vorgesehen. Für den Haushaltsausgleich ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 7.014.300,- € notwendig.
Der Wirtschaftsplan 2019 des Regiebetriebes Gemeindewerke Gilching ist Bestandteil des Haushalts 2019 und wurde als separater Tagesordnungspunkt abgehandelt.
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2019 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Haushaltsplan 2019, Stellenplan 2019, Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 sowie dem Wirtschaftsplan 2019 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zuzustimmen.“
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2019, dem Stellenplan 2019, dem Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 sowie dem Wirtschaftsplan 2019 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2019, dem Stellenplan 2019, dem Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 sowie dem Wirtschaftsplan 2019 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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9. Grünanlagensatzung der Gemeinde Gilching;
Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Gilching bietet zahlreiche Grünanlagen, Spielplätze und Sportflächen an. Aufgrund der teils unsachgemäßen Benutzung derselben wurde die Nachfrage nach einer Grünanlagensatzung laut, welche u. a. Benutzungszeiten, Verhalten und Verbote auf genannten Flächen regelt.
Laut Aussage der Polizei hätte diese somit auch eine Handhabe, Personen bei satzungswidriger Benutzung zu verwarnen bzw. zu entfernen.
Die Grünanlagensatzung wurde dem Gemeinderat erstmalig in seiner Sitzung vom 13.11.2018 vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt stand jedoch die Rückmeldung des Landratsamtes Starnberg noch aus, welche zwischenzeitlich eingegangen ist und kleine Änderungen der Satzung vorsieht. Bzgl. § 11 Platzverweis warten wir seit November 2018 auf eine Rückmeldung seitens des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes. Leider waren zahlreiche telefonische und schriftliche Versuche der Kontaktaufnahme vergebens, weshalb die Verwaltung die Satzung nun trotzdem zur Abstimmung bringen möchte.
Es wurden wie gewünscht der Jugendbeirat, Sozialpädagogen der Gemeinde und Schulen angehört und um Rückmeldung gebeten, sofern Änderungswünsche bestehen. Eine Rückantwort konnten wir bis 14.03.2019 von Seiten der James-Krüss-Grundschule verzeichnen, welche keine Einwände vorzubringen hat.
Die überarbeitete Grünanlagensatzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Gemeinde Gilching (Grünanlagensatzung).
Diskussionsverlauf
Nach ausführlicher Diskussion besteht im Gremium Einverständnis, dass der § 4 Abs. 1 der Grünanlagensatzung mit folgendem Satz 2 ergänzt wird:
„Im Übrigen gilt die Verordnung der Gemeinde Gilching über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung)“.
Anschließend wird wie folgt Beschluss gefasst:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Gemeinde Gilching (Grünanlagensatzung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der sog. Sägewerksvilla;
VgV-Verfahren für Planungsleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17. Oktober 2017 wurde Variante 1 für die weiteren Planungsschritte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich der sog. Sägewerksvilla zugestimmt. Für diesen Standort wurden beiliegende Gutachten des Büros Müller-BBM, München erstellt. Nachdem auch die Regierung von Oberbayern dem anliegenden vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Wohnungsbau zugestimmt hat, wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, München beauftragt, das VgV-Verfahren durchzuführen. Der Auslobungsentwurf ist in Anlage beigefügt. Es hat sich allerdings aufgrund der Gutachten herausgestellt, dass im Erdgeschoss Wohnungen kaum umzusetzen sind. Nachdem der Bedarf an Kita –Plätzen bzw. Krippenplätzen in der Gemeinde Gilching sehr hoch ist, ist nun an einen zweigruppigen Kindergarten bzw. Krippengruppen im Erdgeschoss des neu geplanten Gebäudes gedacht. Die Wohnungen können dann als Mitarbeiterwohnungen in den Obergeschossen konzipiert werden. Das weitere Umsetzungskonzept kann erst nach Beauftragung eines qualifizierten Architekturbüros erstellt werden, welches über ein sog. VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) ermittelt werden muss. Die Förderung für Kita-Plätze und Krippenplätze muss noch geklärt werden. In Anlage beigefügt ist das Auslobungskonzept, welches bis zur Sitzung des Gemeinderates noch fertig gestellt wird.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie Kita-Plätzen bzw. Krippenplätzen im Bereich der sog. Sägewerksvilla und stimmt der Durchführung eines VgV-Verfahren gemäß dem der Sitzungsvorlage beigefügten Auslobungsunterlagen zu.
Diskussionsverlauf
(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin Judith Praxenthaler vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München anwesend und stellt das Konzept vor).
Beschluss
Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Reich einen Antrag zur Geschäftsordnung, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, das Planungskonzept dahingehend zu überarbeiten, dass das Gebäude vollständig für Wohnungen unter Ausnutzung der maximalen Wohnfläche ggf. auch mit Abriss der „Sägewerksvilla“ konzipiert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
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11. Bebauungsplan Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11 und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3 jeweils Gemarkung Gilching
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Mit dem Grundstückseigentümer der oben genannten Flurnummern fanden Gespräche wegen einer geplanten Neubebauung statt. Der Grundstückseigentümer möchte hier eine kompakte Wohnbebauung realisieren. Es handelt sich um unbeplantes Gebiet nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist dieses Areal als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche liegt im Sanierungsgebiet der Gemeinde Gilching. Der PLANKREIS München wurde als Betreuer zur Ortsmittenentwicklung bei den Vorgesprächen involviert. Die Verwaltung empfiehlt für o.g. Grundstücke einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren ist nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen.
Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirt-schaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemein-heit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu för-dern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Städtebauliche und ortsplanerische Ziele:
a) Schaffung von Wohnraum nahe der S-Bahn- und Bushaltestellen
b) Ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen
c) Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Geltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung sowie die Fest- setzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
d) Es ist eine kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
e) Die max. Wandhöhe soll 9 Meter betragen
f) Ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Garten- geräte
g) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Der künftige Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.02.2019 und beschließt:
-
Gemäß Baugesetzbuch haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
- Die Verwaltung schlägt daher vor, die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11 und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3 jeweils Gemarkung Gilching gemäß den Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und hierfür ein städtebauliches Konzept zu finden. Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan zu fassen.
- Städtebauliche und ortsplanerische Ziele:
a) Schaffung von Wohnraum nahe der S-Bahn- und Bushaltestellen
b) Ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen
c) Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Gel- tung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung so wie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
d) Es ist eine kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
e) Die max. Wandhöhe soll 9 Meter betragen
f) Ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Gartengeräte
g) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss mit den städtebaulichen Zielsetzungen ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11 und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3 jeweils Gemarkung Gilching
- Mit der Erstellung der Planunterlagen wird der Plankreis München beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.02.2019 und beschließt:
-
Gemäß Baugesetzbuch haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
- Die Verwaltung schlägt daher vor, die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11 und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3 jeweils Gemarkung Gilching gemäß den Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und hierfür ein städtebauliches Konzept zu finden. Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan zu fassen.
- Städtebauliche und ortsplanerische Ziele:
a) Schaffung von Wohnraum nahe der S-Bahn- und Bushaltestellen
b) Ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen
c) Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Gel- tung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung so wie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
d) Es ist eine kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
e) Die max. Wandhöhe soll 9 Meter betragen
f) Ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Gartengeräte
g) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss mit den städtebaulichen Zielsetzungen ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11 und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3 jeweils Gemarkung Gilching
- Mit der Erstellung der Planunterlagen wird der Plankreis München beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(GRin Blunck ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)
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12. Staatsstraße 2069 - Westumfahrung Gilching
Hier: Vergabe Schutz- und Leiteinrichtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Der Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 für die ST 2069 Olching – Starnberg, „Neubau der Westumgehung Gilching in kommunaler Sonderbaulast der Gemeinde Gilching“ ist ergangen.
Neben den Straßenbauleistungen und Ingenieurbauleistungen waren weitere Gewerke zur Ausschreibung zu bringen. Unter anderem die Leistung der Straßenausstattung, welche in einem europaweiten öffentlichen Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurde. Diese Ausschreibung beinhaltete die Leistungen Beschilderung, Straßenmarkierung, Schutz- und Leiteinrichtungen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.05.2018 wurde die Firma Saferoad RRS GmbH mit der Maßnahme „Westumfahrung ST2069 Gilching – Straßenausstattung“ beauftragt. Mit den Leistungen war frühestens am 29.10.2018 zu beginnen und die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes sollte vertragsgemäß spätestens am 14.12.2018 erfolgen.
Trotz mehrfacher Aufforderungen und Fristsetzungen hat die beauftragte Firma nicht mit den Leistungen begonnen. Ebenso wenig wurde die Einzelfrist der Fertigstellung des Bauabschnitts eins per 14.12.2018 eingehalten. Nach internen Gesprächen der Verwaltung mit Vertretern der Unterstützung Baudurchführung und örtlicher Bauüberwachung wurde das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Leistungswilligkeit der beauftragten Firma versagt.
Mit juristischer Begleitung wurde der Bauvertrag BV Westumfahrung ST 2069 Gilching, Auftrag-Nr. 32.2-18-648 vom 16.05.2018 mit dem gemeindlichen Schreiben vom 21.01.2019 gekündigt.
Eine Vergabe für die Einzelleistungen, hier für die Schutz- und Leiteinrichtungen, wurde im offenen Verfahren erneut durchgeführt.
Die Angebotsöffnung erfolgte am 05.03.2019. Die Niederschrift über die Eröffnung der Angebote ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit Preisspiegel, inhaltlicher und rechnerischen Prüfung und Wertung der Angebote des Ingenieurbüros Wagner Ingenieure GmbH beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
1. Die Niederschrift über die Angebote vom 05.03.2019
im nicht öffentlichen Teil mit Preisspiegel, inhaltlicher und rechnerischen Prüfung und Wertung der Angebote des Ingenieurbüros Wagner Ingenieure GmbH wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beauftragt der Bietergemeinschaft Bavaria Verkehrstechnik GmbH + Evia Verkehrstechnik GmbH aus 91207 Lauf-Neunhof mit der Maßnahme „Westumgehung ST2069 Gilching – Schutz- und Leiteinrichtungen“ mit der Auftragssumme in Höhe von 849.633,45 € brutto.
Beschluss
1. Die Niederschrift über die Angebote vom 05.03.2019
im nicht öffentlichen Teil mit Preisspiegel, inhaltlicher und rechnerischen Prüfung und Wertung der Angebote des Ingenieurbüros Wagner Ingenieure GmbH wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beauftragt der Bietergemeinschaft Bavaria Verkehrstechnik GmbH + Evia Verkehrstechnik GmbH aus 91207 Lauf-Neunhof mit der Maßnahme „Westumgehung ST2069 Gilching – Schutz- und Leiteinrichtungen“ mit der Auftragssumme in Höhe von 849.633,45 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
(GRin Brosig, GRin Hackstein und GRin Blunck sind während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)
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13. Westumfahrung Gilching;
Baudurchführungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Gemeinde Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Der Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 für die „St 2069 Olching – Starnberg; Neubau der Westumfahrung Gilching in kommunaler Sonderbaulast der Gemeinde Gilching“ ist ergangen. Im Verfahren der Planfeststellung wurden unter anderem die Deutsche Bahn AG als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von deren Seite wurde darauf hingewiesen, dass der Vorhabensträger darauf zu achten hat, dass der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der betroffenen Anlage der Deutschen Bahn AG nicht beeinträchtigt werden.
Weiterführende Regelungen zur Sicherung gegen Gefahr aus dem Eisenbahnbetrieb und weitere betriebliche Regelungen sind in einer Baudurchführungsvereinbarung (siehe Anlage)
zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt den Sachstand mit Anlage zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der Baudurchführungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der der Gemeinde Gilching über den Neubau der Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching unter der Eisenbahnunterführung „Bundesautobahn (BAB) A 96“ Lindau München zu und beauftragt Herrn 1. Bürgermeister Manfred Walter, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt den Sachstand mit Anlage zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der Baudurchführungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der der Gemeinde Gilching über den Neubau der Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching unter der Eisenbahnunterführung „Bundesautobahn (BAB) A 96“ Lindau München zu und beauftragt Herrn 1. Bürgermeister Manfred Walter, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
(GRin Brosig und GRin Hackstein sind während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)
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14. 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen "Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung" für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried;
Beitrittsbeschluss zu den Maßgaben im Genehmigungsbescheid vom 06.03.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
1. Die Gemeinde hatte nach Fassung des Feststellungsbeschlusses zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2018 die Erteilung der Genehmigung mit Schreiben vom 04.12.2018 beim Landratsamt Starnberg beantragt. Diese liegt nunmehr mit Bescheid vom 06.03.2019 vor und enthält folgende Maßgaben:
„1.1 Die Gemeinde Gilching hat zu beschließen, dass die Belange des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und die hierbei auftretenden Konflikte in dem Verfahren des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, zu lösen sind.
1.2 Die Gemeinde hat nach Durchführung zu Ziffer 1.1 einen neuen Feststellungsbeschluss zu fassen und den Feststellungsbeschluss dem Landratsamt Starnberg zu übermitteln.“
2. Im Vorlauf zu o.g. Bescheid erging ein intensiver Meinungsaustausch zwischen dem gemeindlichen Bauamt und dem Kreisbauamt. Hintergrund ist folgender:
Das Landesamt für Denkmalpflege (LA) wurde als Träger öffentlicher Belange für das betreffende Bodenareal in Summe in drei diversen Bauleitplanverfahren gehört:
- 2. Teiländerung (TÄ) des Flächennutzungsplanes (FNP)
- 4. TÄ des FNP (umfasst nur Teilfläche aus der 2. TÄ des FNP)
- Bebauungsplan „Fernwärmezentrale“ (umfasst nur Teilfläche aus 4. TÄ des FNP, parallel dazu aufgestellt).
Alle in diesen Verfahren vom LA vorgebrachten Bedenken wurden – sofern fristgemäß vorgebracht – gehört, sachgerecht abgewogen und beschlossen. Die Besonderheit im Verfahren zur 4. TÄ ist nun, dass das LA zur zweiten (und hier letzten) Auslegung zwar massivere Einwendungen als während der ersten vorgebracht hat, diese aber stark verfristet (über einen Monat nach Auslegungsende) bei der Gemeinde eingereicht wurden, weswegen eine inhaltliche Berücksichtigung weder in der zeitnah erstellten Sitzungsvorlage der Verwaltung noch in der zugehörigen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses (HBA) möglich war. Ein formelles Fehlverhalten liegt somit nicht seitens der Gemeinde, sondern durch das LA aufgrund der stark verfristeten Zustellung seiner Stellungnahme vor.
Die materielle Bewertung der letztlich vorgebrachten LA-Einwendungen führt zu dem Ergebnis, dass die als Kernaussage geäußerte Möglichkeit des Vorliegens von Bodendenkmälern innerhalb des Planteiländerungsgebiets klar zu verneinen ist: die gesamte Fläche der 4. TÄ des FNP ist durch das Landratsamt selbst genehmigtes Kiesabbaugebiet der Gemeinde. Die Kiesauskofferung ist bis auf einen marginalen Bereich bis zu einer Tiefe von 8 m im Trockenabbau erfolgt, die dadurch entstandene Grube ist großteils wiederverfüllt. Das Vorliegen von Bodendenkmälern ist de facto ausgeschlossen; eine Abwägung dieses Aspektes bei fristgemäßer Einreichung der Stellungnahme wäre zum selben Ergebnis gekommen. Das Vorgehen beim Auffinden von Bodendenkmälern ist ohnehin durch Art. 7 ff BayDSchG gesetzlich klar geregelt und allgemeinverbindlich.
3. Dies alles wurde dem Landratsamt in dem der Genehmigungserteilung vorangegangenen Meinungsaustausch mitgeteilt. Trotzdem erfolgte der Bescheid mit den eingangs genannten Maßgaben, die nun durch einen Beitrittsbeschluss zu übernehmen sind. Da der im Parallelverfahren erstellte Bebauungsplan „Fernwärmezentrale“ nur eine kleine Teilfläche der 4. TÄ des FNP umfasst und er durch Fassung des Satzungsbeschlusses in der Sitzung des HBA am 14.01.2019 verfahrenstechnisch bereits abgeschlossen ist (Bekanntmachung und damit Inkraftsetzung kann aufgrund des Entwicklungsgebots erst nach abgeschlossenem FNP-Geneh-migungsverfahren erfolgen), ist der vom Landratsamt vorgegebene Beschlusstext inhaltlich entsprechend zu novellieren.
Zum Wirksamwerden der Planteiländerung ist nach Fassung des Beitrittsbeschlusses die Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 13.03.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):
1. Der Gemeinderat fasst zu den im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Starnberg vom 06.03.2019, Az. 400V-51-1-3h, unter Nr. 1 enthaltenen Maßgaben den Beitrittsbeschluss in folgender Novellierung:
Die Gemeinde Gilching bestätigt, dass die Belange des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und die hierbei auftretenden Konflikte sowohl im Verfahren der bereits genehmigten 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes als auch im Verfahren der hier gegenständlichen 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes (sofern fristgerecht vorgebracht) und auch im Verfahren des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, zu lösen sind bzw. gelöst wurden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und damit die Planteiländerung wirksam werden zu lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 13.03.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):
- Der Gemeinderat fasst zu den im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Starnberg vom 06.03.2019, Az. 400V-51-1-3h, unter Nr. 1 enthaltenen Maßgaben den Beitrittsbeschluss in folgender Novellierung:
Die Gemeinde Gilching bestätigt, dass die Belange des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und die hierbei auftretenden Konflikte sowohl im Verfahren der bereits ge nehmigten 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes als auch im Verfahren der hier ge genständlichen 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes (sofern fristgerecht vorge bracht) und auch im Verfahren des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Fern wärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“ für eine Teilfläche von
Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, zu lösen sind bzw. gelöst wurden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und damit die Planteiländerung wirksam werden zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(GRin Brosig und GRin Hackstein sind während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).
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15. Aufruf der EU-Bürger/innen zur Europawahl; Antrag von GR Peter Unger, Bündnis 90/ Die Grünen vom 04.02.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
|
ö
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informativ
|
15 |
Sachverhalt
Anhängender Antrag von Herrn Gemeinderat Unger (Bündnis 90/Die Grünen) sieht vor, dass die Gemeindeverwaltung ein Infoschreiben an alle in Gilching wohnhaften, aber noch nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommenen EU-Bürger/innen versendet, welches über die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Europawahl in Deutschland informiert.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bat die Gemeinde und Städte mit beigefügtem Schreiben vom 01.02.2019 um Übersendung eines Informationsschreibens an genannte Personengruppen und übersandte hierzu die ebenfalls beigefügten Mustervorlagen. Die Gemeindeverwaltung wird daher ohnehin alle entsprechenden Personen in deutscher und englischer Sprache über das Vorgehen zur Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis informieren.
Der Antrag von Herrn Gemeinderat Unger ist daher obsolet und kein Beschluss notwendig.
Diskussionsverlauf
Im Gremium besteht Einverständnis, dass über den Antrag von GR Unger vom 04.02.19 zum Thema „Aufruf der EU-Bürger/innen zur Europawahl“ keine Beschlussfassung notwendig ist, da der Empfehlung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat ohnehin zur Übersendung eines Informationsschreibens an die genannten Personengruppen dahingehend nachgegangen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten
in deutscher und englischer Sprache über das Vorgehen zur Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis informiert werden.
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16. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
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informativ
|
16 |
zum Seitenanfang
16.1. Besichtigung der neuen Skateranlage in Aubing am 09.04.19
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
|
16.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Winklmeier teilt mit, dass am 9. April 2019 um 18:00 Uhr der Besichtigungstermin der neuen Skateranlage in Aubing stattfindet, zu der alle Gemeinderatsmitglieder recht
herzlich eingeladen sind.
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16.2. Benutzung der Duschen in der Turnhalle der James-Krüss-Grundschule
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
|
16.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Meier fragt an, ob die Duschen der Turnhalle der James-Krüss-Grundschule wieder benutzt werden können.
Die Verwaltung teilt mit, dass derzeit eine Legionellenprüfung
durchgeführt wird. Bei positiver Legionellenprüfung werden Sofortmaßnahmen ergriffen, damit eine Gefährdung der Schulkinder ausgeschlossen werden kann.
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16.3. Bodenbeschaffenheit des Turnhallenbodens in der James-Krüss-Grundschule
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
|
|
16.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Meier teilt mit, dass der Turnhallenboden in der James-Krüss-Grundschule sehr rutschig ist und fragt an, ob hier Änderungen möglich sind.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Problematik nicht bekannt ist. Sie wird demnächst vor Ort eine Prüfung vornehmen, um evtl. Maßnahmen ergreifen zu können.
zum Seitenanfang
16.4. Zusammenfassung von Wasser- und Abwasserrechnungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.03.2019
|
ö
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|
16.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig regt an, die Wasser- und Abwasserrechnungen in einem Bescheid zusammenzufassen.
Datenstand vom 13.05.2019 08:33 Uhr