Datum: 15.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 20:58 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_15.10.2019_1.pdf
Download Niederschrift öff_15.10.2019.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.09.2019
Gremium
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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beschließend
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Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.09.2019
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 17.09.2019
wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 17.09.2019
wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzung des Gemeinderates
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informativ
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Diskussionsverlauf
Grundstücksangelegenheit; Veräußerung Teilflächen im Gewerbegebiet BAB 96 Nord (neu Gewerbepark Ost) FlNr. 117 und 118 Gem. Argelsried
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag J 1802/2019, abgeschlossen am 16.08.2019 beim Notar Dr. Joachim Schervier in München, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.
Grundstücksangelegenheiten; Bereinigung Rottenrieder Feld, Erwerb Gemarkung Gilching FlNr. 2975/1
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag B 1098/2019, abgeschlossen am 05.06.2019 beim Notar Dr. Nikolaus Buchta in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.
Grundstücksangelegenheiten; Grundstückserwerb für Westumgehung, Genehmigung Tauschvertrag FlNr. 1743 und 1743/5 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat von dem Tauschvertrag J 1539/2019, abgeschlossen am 08.08.2019 beim Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.
Grundstücksangelegenheit; Pfandfreigabe Gebäudeerrichtungsverbot auf FlurNr. 213, Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt der Pfandfreigabe des Gebäudeerrichtungsverbots/Anbauverbots zugunsten für die Gemeinde Gilching, lastend auf der FlNr. 213, eingetragen im Grundbuch von Gilching, Blatt 8407, zu und genehmigt sie in allen Teilen.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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3 |
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3.1. 5. Kunst- und Kulturwoche
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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3.1 |
Diskussionsverlauf
GR Helwig berichtet dem Gremium von der Eröffnung der diesjährigen Kunst- und Kulturwoche und der sehr positiven Presseberichte. Er bedankt sich an dieser Stelle bei Jakobus Ciolek für seine herausragende Arbeit.
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3.2. Zuschussrichtlinien Katastrophenschutz
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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3.2 |
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert das Gremium über die Zuschussrichtlinien für den Katastrophenschutz, die im Kreisausschuss vorberatend besprochen wurden. Für das in Gilching geplante Rettungszentrum wird pro Fahrgasse (insgesamt sechs Fahrgassen) ein Zuschuss von 150.000 € ausbezahlt
.
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3.3. Blade Day auf der Westumfahrung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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3.3 |
Diskussionsverlauf
GR Winklmeier informiert das Gremium über den Blade Day am Samstag, 16.11.2019 auf einem Teilabschnitt der Westumfahrung.
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4. Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus im Ortsteil Argelsried/Geisenbrunn auf Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried, Berechnungsergebnisse für den Standort und weitere Vorgehensweise
Gremium
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Gemeinderat
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Sachverhalt
Für den geplanten Standort eines neuen Feuerwehrhauses in Geisenbrunn auf Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried liegen nun die anliegenden Gutachten und Berechnungsergebnisse für Baustatik, Boden, Lärm bzw. Immissionsschutz und Naturschutz vor. Demnach ist an diesem Standort die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses grundsätzlich möglich.
Zur Baurechtsschaffung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie parallel die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes notwendig, der u.a. Festsetzungen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und den öffentlichen Verkehrsflächen trifft. Hierfür ist ein Planungsentwurf bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung), welcher in einem VgV-Verfahren (Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge) zu vergeben ist, erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, das bereits bekannte Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sauerlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens zu beauftragen. Sobald eine Vorplanung für das Feuerwehrhaus Geisenbrunn vorliegt, wäre auch das Bauleitplanverfahren einzuleiten und durchzuführen. Es ergeht der Hinweis, dass die Verwaltung selbstverständlich sämtliche Planungsschritte mit der Feuerwehr Geisenbrunn abstimmen wird.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt die Standortanalyse mit Gutachten für ein neues Feuerwehrhaus in Geisenbrunn auf Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragt das Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sau-erlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Der Planungsentwurf ist vorerst nur bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung) durchzuführen.
- Nach Vorliegen einer Vorplanung ist ein Bauleitplanverfahren für den Standort Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried durchzuführen.
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt die Standortanalyse mit Gutachten für ein neues Feuerwehrhaus in Geisenbrunn auf Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragt das Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sau
erlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Der Planungsentwurf ist vorerst nur bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung) durchzuführen.
- Nach Vorliegen einer Vorplanung ist ein Bauleitplanverfahren für den Standort Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für ganz Gilching, Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2019
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Anliegender Antrag zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für ganz Gilching wurde von der SPD-Fraktion gestellt. Die Verwaltung befürwortet den Antrag und schlägt vor, eine Ausschreibung durchzuführen. Es sollte für das Mobilitätskonzept ein Büro beauftragt werden, welches Erfahrung im Bereich Mobilität und unter Beteiligung der Bürgerschaft besitzt. Entsprechende Referenzen sind vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion „Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für ganz Gilching“ vom 18.09.2019 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion „Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für ganz Gilching“ vom 18.09.2019 zu. Das Mobilitätskonzept sollte u.a. beinhalten:
- Reduktion des motorisierten Individualverkehrs
- Reduktion des motorisierten Verkehrs im Ortsinneren
- Förderung der Mobilitätsqualität für RadfahrerInnen und FußgängerInnen
- Förderung des (innerörtlichen) ÖPNV
- Die Mobilität soll durch das Konzept erhöht und nicht beschränkt werden
- Einbeziehung aller Altersgruppen
Ergänzend werden die Punkte aus dem Antrag der CSU-Fraktion vom 15.10.2019 mit aufgenommen:
- Verkehrszählung nach Inbetriebnahme der Westumgehung, Autobahn und Abzweigung am Porschekreisel
- Neues Verkehrsgutachten für die Gilchinger Glatze
- Informationsveranstaltungen mit Fachleuten und Spezialisten für Verkehrsplanung und Mobilitätskonzepte
- Diskussionsveranstaltungen mit den Bürgern
- Workshop des Gemeinderates zur Ermittlung der Vorgaben für ein Mobilitätskonzept
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes
vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Antrag Erdgastankstelle (Antrag GR Schwab, CSU vom 17.09.2019)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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beschließend
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Sachverhalt
Die im Antrag angeführten positiven Aspekte von Erdgasfahrzeugen im Gegensatz zu benzin- oder dieselgetriebenen Fahrzeugen sind wertvolle Beiträge zum Umweltschutz. Die erdgasbetriebenen Fahrzeuge sind aber in einer sehr geringen Anzahl auf der Straße. Mit erhöhten Anmeldungen ist in näherer Zukunft nicht zu rechnen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Erdgastechnik politisch nie so stark gefördert wurde wie die Elektromobilität.
Der finanzielle Aufwand für den Bau einer auch für Busse und Transporter geeigneten Tankstelle liegt laut einer Schätzung von Vertretern von Energie Südbayern (ESB) bei überschlägig 350.000 Euro. ESB ist der derzeitige Gasnetzbetreiber in Gilching, der selber einige Gastankstellen betreibt. Seitens der ESB wurde empfohlen eine so hohe Investition nur zu tätigen wenn ein großer Fuhrpark beispielsweise mit Bussen besteht.
Investitionen in der zu erwartenden Höhe können in anderen Bereichen zu größeren Einsparungen von Treibhausgasen und Schadstoffen führen.
Ein wirtschaftlicher Betrieb einer Erdgastankstelle ist nicht zu erwarten. Der Aufbau und Betrieb würde erhebliche personelle Kapazitäten binden. Das Risiko, dass die Technologie in der jetzigen Form keinen Bestand haben wird ist groß.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat lehnt den Antrag „Antrag Erdgastankstelle“ ab.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes gemeinde-
eigenes Grundstück zu suchen und eine öffentliche Ausschreibung für eine Betreibersuche durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7. Interkommunale Bündelausschreibung Ökostrom für die gemeindlichen Liegenschaften; Ausschreibungsergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Die Ökostromausschreibung durch das Ingenieurbüro Specht ist abgeschlossen. Die Gemeindewerke Oberhaching GmbH haben den Zuschlag bekommen. Es ist also erfreulicherweise wieder ein lokaler Lieferant. Geliefert wird 100 % Ökostrom. Die Preise orientieren sich an den Börsenpreisen, ausgeschrieben wurde bekanntlich nur die Handelsmarge, also der Aufwand den der Lieferant für seine Dienstleistung an uns verrechnet. Auf dem Strommarkt ist eine Verknappung des Ökostroms durch eine erhöhte Nachfrage zu erkennen. Daher ist die Handelsmarge, die auch den Ökostromaufschlag enthält deutlich gestiegen. Das Ziel dem Ökostrom einen eigenen Markt zu schaffen, um regenerative Stromproduktion zu fördern, ist somit erreicht.
Die Ergebnisse finden sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung Ökostrom zur Kenntnis.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung Ökostrom zur Kenntnis.
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8. Umbau Alte Schule Argelsried; Vergabe Rohbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 30.04.2019 hat der Gemeinderat dem Entwurf zur geänderten Ausführung zum Umbau und der Erweiterung der Alten Schule Argelsried zugestimmt.
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk „Rohbauarbeiten“ durch das Bauamt am 23.08.2019 öffentlich ausgeschrieben.
Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben sich 19 Firmen beworben.
Zur Submission am 01.10.2019 um 11.00 Uhr lagen 8 wertbare Angebote vor.
Nachdem noch vergaberelevante Angaben nachgefordert wurden und bislang noch nicht vorliegen, kann noch kein Vergabevorschlag unterbreitet werden.
Ein Vergabevorschlag wird daher als Tischvorlage zur Gemeinderatssitzung nachgereicht.
Tischvorlage:
Die Wertung der Angebote ist abgeschlossen. Nach Prüfung der Angebotsunterlagen durch das beauftragte Architekturbüro Dinkel liegen zwei Firmen in der engeren Wahl:
- Bieter Nr. 4, Firma Objekta Bauservice GmbH, Ottobrunn-Riemerling
Angebotssumme geprüft 480.100,29 EUR
- Bieter Nr. 7, Firma Mpear GmbH, Gilching,
Angebotssummer geprüft 476.691,79 EUR
Entsprechend der Wertung der Angebote (siehe Unterlagen in nicht öffentlicher Sitzung) kann die Firma Mpear nicht die geforderten Referenzunterlagen für Bauleistungen vergleichbarer Art beibringen als auch nicht die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre benennen, da die Firma erst seit April 2018 in dieser Form besteht. Die abgefragten Referenzen der Firma Objekta lassen eine einwandfreie Ausführung erwarten.
Nach Wertung der Angebote hat die Firma Objekta unter Berücksichtigung der vorgenannten Angaben, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Das Gewerk „Rohbauarbeiten“ ist in der Kostenberechnung mit 383.500,00 EUR und im Kostenanschlag mit 409.750,00 EUR veranschlagt.
Anmerkung: Die Mehrkosten hinsichtlich der Angebotssumme gegenüber der Kostenberechnung und dem Kostenanschlag ist der aktuellen Kostenentwicklung auf dem Bausektor geschuldet. Es zeichnen sich jedoch noch Einsparpotenziale ab die noch geprüft werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Vergabevorschlag wird als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Rohbauarbeiten beim Bauvorhaben „Umbau Alte Schule Argelsried“ an die Firma Objekta Bauservice GmbH aus Riemerling mit einer Angebotssumme in Höhe von 480.100,29 EUR zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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9. Kommunalwahl am 15.03.2020;
Bestellung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Zur Durchführung der Kommunalwahlen beruft der Gemeinderat gemäß Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GLKrWG den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen und bestimmt einen Stellvertreter. Die Berufung soll möglichst vor dem 89. Tag der Wahl, also dem 17.12.2019 erfolgen, damit der Wahlleiter ordnungsgemäß seine Amts
geschäfte wahrnehmen kann (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO). Um Interessenkonflikte zu vermeiden, darf als Wahlleiter und dessen Stellvertreter nicht berufen werden, wer bei dieser Wahl zum ersten Bürgermeister oder Gemeinderat aufgestellt worden ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertretung ist (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG). Es sollte zudem vermieden werden, dass der Wahlleiter gleichzeitig der Wahlsachbearbeiter ist.
Die Bestellung des Wahlleiters und seines Stellvertreters ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestimmt als Wahlleiter den geschäftsleitenden Beamten Herrn Stefan Amon und als dessen Stellvertreter Herrn Tobias Baumann (Leitung Bürgerservice & Wahlamt).
Beschluss
Der Gemeinderat bestimmt als Wahlleiter den geschäftsleitenden Beamten Herrn Stefan Amon und als dessen Stellvertreter Herrn Tobias Baumann (Leitung Bürgerservice & Wahlamt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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informativ
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zum Seitenanfang
10.1. Verlängerung Melchior-Fanger-Straße; Beschilderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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Diskussionsverlauf
GRin Erlecke moniert die Beschilderung an der Verlängerung der Melchior-Fanger-Straße. Die Fußgängerbeschilderung ist irreführend und gefährlich, da die angrenzende Straße durch ein Gebüsch nicht erkennbar ist.
BM Walter bedankt sich für den Hinweis und weist die Verwaltung an, die Beschilderung entsprechend zu verändern.
Datenstand vom 14.11.2019 10:56 Uhr