Datum: 12.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2019
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.10.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Gemeindewerke
3.2 Kultur in Gilching
3.3 Wirtschaftspreis 2019
3.4 5G in Gilching
3.5 Blade Day Westumfahrung
3.6 Fernwärme Gewerbepark Ost
3.7 Woche der seelischen Gesundheit
4 Bebauungsplan Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße, Vorstellung städtebauliches Strukturkonzept
5 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB
6 Personalangelegenheit; Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) - Freiwillige Erhöhung des Bugdets
7 Personalangelegenheit; Gewährung einer freiwilligen ergänzenden Leistung "Großraumzulage München" an Tarifbeschäftigte und Auszubildende
8 Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse; Zwischenstand bzgl. der noch nicht abgeschlossenen Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen
9 Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2020
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_12.11.2019.pdf
Download Niederschrift öff_12.11.2019.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2019.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 15.10.2019  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 15.10.2019  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.10.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

  1. Grundstücksangelegenheit; Löschung einer Rückauflassungsvormerkung und Zwangssicherungshypothek Gemarkung Argelsried, FlNr. 192/80

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Löschung der Rückauflassungsvormerkung und der Sicherungshypothek über 143.625,00 €, eingetragen im Grundbuch von Argelsried, Blatt 1760, zu und genehmigt ihn in allen Teilen.



  1. Grundstücksangelegenheit; Verzicht auf das eingeräumte Rücktrittsrecht gem. URNr. Dr.O.1383/2018 vom 24.05.2018, Notariat Dr. Ott, München für FlNr. 78 Gemarkung Argelsried

Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf das eingeräumte Rücktrittsrecht gem. URNr. Dr. O 1383/2018 § 7, vom 24.05.2018, Notariat Dr. Ott, München für die FlNr. 78 Gemarkung Argelsried zu. Die Verwaltung wird beauftragt den Verzicht gegenüber den derzeitigen Eigentümern zu erklären und den dadurch fälligen Kaufpreis zu bezahlen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö informativ 3
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3.1. Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 3.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über die bevorstehende Präsentation des Strategiepapiers der Gemeindewerke am Mittwoch, den 27.11.2019 um 17.00 Uhr. Die schriftliche Einladung erfolgt rechtzeitig.

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3.2. Kultur in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 3.2

Diskussionsverlauf

BM Walter zieht im Namen von Kulturreferent Helwig zunächst ein sehr positives Resümee der Kunst-und Kulturwoche 2019. Die Besucherzahlen sind von 2150 Besucher im letzten Jahr auf 2300 Besucher in diesem Jahr gestiegen.
Er gibt an, dass die Ausstellungsflächen im Foyer bis Frühjahr 2021 bereits ausgebucht sind.
Außerdem werden die Kindertheatertage in Oberbayern 2020 am 13.03.2020 im Veranstaltungssaal eröffnet.

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3.3. Wirtschaftspreis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 3.3

Diskussionsverlauf

BM Walter freut sich über die Vergabe des diesjährigen Wirtschaftspreises an die Gilchinger Firma „Mynaric AG“ .

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3.4. 5G in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 3.4

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet dem Gemeinderat über die steigenden Anfragen der Bevölkerung zum Thema „5G-Mobilfunk“ in der Gemeinde und gibt an, dass diese Thematik in der nächsten Zeit sicherlich im Gremium behandelt werden wird .

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3.5. Blade Day Westumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier lädt noch einmal zum „Blade Day Westumfahrung“  am 16.11.2019 ein.

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3.6. Fernwärme Gewerbepark Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 3.6

Diskussionsverlauf

GR Pilgram informiert das Gremium über die erste Fernwärmeversorgung der Firma Hettmer im Gewerbepark Ost.

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3.7. Woche der seelischen Gesundheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 3.7

Diskussionsverlauf

GRin Blunck berichtet über die „Woche der seelischen Gesundheit“  im Landkreis Starnberg. Am 27.11.2019 findet im Christoph Probst Gymnasium ein Vortrag zu diesem Thema statt.

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4. Bebauungsplan Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße, Vorstellung städtebauliches Strukturkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 26.03.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße beschlossen. Die Bekanntmachung mit städtebaulichen Zielen und der Lageplan sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Das Büro Plankreis, München wurde beauftragt, den Bebauungsplan zu entwickeln. In der Sitzung wird das städtebauliche Strukturkonzept vorgestellt, welches dann Grundlage für den verbindlich zu erstellenden Bebauungsplan sein soll. Die Verwaltung schlägt vor, dem Lösungsansatz 2.2.1 aus städtebaulichen Gründen für die weitere Bauleitplanung zu zustimmen. Hier ist insbesondere die Platzgestaltung gegenüber dem Hochstift-Freising-Weg als auch die Ausrichtung der Baukörper mit Grünbereichen und Erschließung (MIV und Fußgänger bzw. Radfahrer) hervorzuheben.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das städtebauliche Strukturkonzept zum Bebauungsplanverfah-ren Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße zur Kenntnis und stimmt der Lösungsvariante 2.2.1zu. Auf Basis dieser Planung ist der verbindliche Bebauungsplan mit Festsetzungen zu entwickeln.

Diskussionsverlauf

Zu diesem TOP stellt Frau Dorner, Büro PLANKREIS das städtebauliche Strukturkonzept vor.
Nach eingehender Diskussion stellt GR Reich folgenden Antrag:

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das städtebauliche Strukturkonzept zum Bebauungsplanverfahren Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße zur Kenntnis und beschließt die Weiterführung der Lösungsvariante 1.0. Auf Basis dieser Planung ist der verbindliche Bebauungsplan mit Festsetzungen zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

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5. 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching, wurde im Haupt- und Bauausschuss am 22.07.2019 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 31.07.2019 in Kraft.

2.        Der BP setzt als Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO fest und weicht insoweit von der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab, der bislang Gemeinbedarfsfläche vorsah.
       Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in WA zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Planteiländerungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.

3.        In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.10.2019 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching,  gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 12.11.2019 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.10.2019 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching,  gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 12.11.2019 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Bauer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)

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6. Personalangelegenheit; Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) - Freiwillige Erhöhung des Bugdets

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In § 18 TVöD wurde die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) für alle Tarifbeschäftigten der Kommunen mit Wirkung ab 2007 verbindlich eingeführt. Dies wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.5.2007 entsprechend beschlossen.

Das zu verteilende finanzielle Volumen des Leistungsentgelts wurde zunächst als „Startvolumen“ mit 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller Beschäftigten festgelegt. Bis zum 1.1.2013 wurde das Volumen in kleinen Schritten bis zu 2 % erhöht. Bereits seit dem Haushaltsjahr 2009 wäre es möglich gewesen, das auszuschüttende Volumen in freiwilliger und stets widerruflicher Weise auf 3 % zu erhöhen. In der Gemeinde Gilching wird seit dem Kalenderjahr 2009 das LoB auf der Basis von 2 % der Entgelte des Vorjahres ausgeschüttet. (Beschluss des Finanz- und Personalausschusses vom 10.11.2008).

Mit Beschluss des Finanz- und Personalausschusses vom 17.12.2012 wurde die „Leistungsorientierte Bezahlung“  sinngemäß auf die Beamten übertragen.

Unsere Spitzenorganisation, der „Kommunale Arbeitgeberverband Bayern e.V.“, hat eine Umfrage bei seinen Mitgliedern zur Leistungsbezahlung durchgeführt. Diese Umfrage ergab, dass zahlreiche Mitglieder eine weitere Erhöhung des Gesamtvolumens für das Leistungsentgelt wünschten, um einen höheren Wirkungsgrad zu erreichen. Der Mangel an Fachkräften und die Konkurrenz zur Stadt München tun ihr übriges.

Der Hauptausschuss des KAV Bayern e.V. hat am 25.4.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

Das Gesamtvolumen gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD kann auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber – on top – bis auf höchstens 4 % erhöht werden.
Dieser Beschluss ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.

Wir haben seit 2007 auf betrieblicher Ebene ein Leistungsentgeltsystem etabliert, nachdem eine echte leistungsdifferenzierte Ausschüttung des Leistungsentgelts in Form einer systematischen Leistungsbewertung erfolgt. Grundlage hierfür ist eine mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung.

Folgende Überlegungen haben uns nun veranlasst, eine freiwillige Erhöhung von derzeit 2 % auf 4 % vorzuschlagen:

a) Die Personalgewinnung gestaltet sich auf einem mittlerweile hart umkämpften Arbeitsmarkt zunehmend schwieriger. Andere kommunale Arbeitgeber (Stadt München, Landkreis Starnberg, Stadt Starnberg, Gemeinde Krailling) haben bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die weiteren Gemeinden des Landkreises Starnberg sind ebenfalls in der Vorbereitung der Beschlussfassung. Aus Wettbewerbsgründen sollten wir nachziehen.

b) Eine Erhöhung des Leistungsentgelts (Budgetvolumen damit bei insgesamt rd. 260.000,- €) würde den Leistungsgedanken im Haus noch stärker in den Fokus rücken und die Akzeptanz bei den betroffenen Führungskräften und Mitarbeitern für den zu leistenden Arufwand erhöhen.

Die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts muss entsprechend in den Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt (Beschäftigte und Beamte) geregelt werden. Mit dem Personalrat wurde die geplante Aufstockung erörtert. Dieser würde die Maßnahme ebenfalls befürworten. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020 eingestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

  1. Das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten und für die Beamten der Gemeinde Gilching wird ab dem Haushaltsjahr 2020 auf freiwilliger Basis auf 4 % erhöht.

  1. Die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts wird von einer weiteren Erhöhung des Gesamtvolumens im Rahmen des § 18 Abs. 3 TVöD-VKA automatisch aufgezehrt. Darüber hinaus wird die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens in stets widerruflicher Weise bewilligt. Ein Widerruf ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

  1. Voraussetzung für eine über das Haushaltsjahr 2020 hinausgehende freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens ist eine entsprechende Ermächtigung des KAV Bayern e.V.

Beschluss

  1. Das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten und für die Beamten der Gemeinde Gilching wird ab dem Haushaltsjahr 2020 auf freiwilliger Basis auf 4 % erhöht.

  1. Die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts wird von einer weiteren Erhöhung des Gesamtvolumens im Rahmen des § 18 Abs. 3 TVöD-VKA automatisch aufgezehrt. Darüber hinaus wird die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens in stets widerruflicher Weise bewilligt. Ein Widerruf ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

  1. Voraussetzung für eine über das Haushaltsjahr 2020 hinausgehende freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens ist eine entsprechende Ermächtigung des KAV Bayern e.V.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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7. Personalangelegenheit; Gewährung einer freiwilligen ergänzenden Leistung "Großraumzulage München" an Tarifbeschäftigte und Auszubildende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Seit 1990 zahlt die Stadt München aufgrund eines örtlichen Tarifvertrages eine sogenannte „München-Zulage“. Der KAV Bayern e.V. (Kommunale Arbeitgeberverband) hatte seine Mitglieder bisher lediglich ermächtigt, den Tarifvertrag des Freistaates Bayern über eine ergänzende Leistung (TV-EL) anzuwenden und auf dieser Grundlage die sog. „Ballungsraumzulage“ zu gewähren.
Die Stadt München hat mittlerweile (lt. Presse in der 42. Kalenderwoche) einen örtlichen Tarifvertrag mit Verdi abgeschlossen, der u.a. eine Verdoppelung der sog. „München-Zulage“ enthält. Der Hauptausschuss des KAV Bayern e.V. hat diesem am 9.7.2019 zugestimmt. Er hat gleichzeitig die Mitglieder im neu definierten Großraum München ermächtigt, eine entsprechende Zulage bis zu dieser Höhe zu zahlen.
Die Ermächtigung zur Zahlung der bisherigen „Ballungsraumzulage“ im Verdichtungsraum München bleibt daneben bestehen. Es kann jedoch nur eine der beiden Zulagen („Großraumzulage München“ oder „Ballungsraumzulage“) gezahlt werden.

Wie ist die derzeitige Lage bei der Gemeinde Gilching?
Seit vielen Jahren zahlt die Gemeinde Gilching auf Grundlage des TV-EL vom 23.7.2007 sowie der Beschlussllage des KAV Bayern e.V. eine Ballungsraumzulage an die anspruchsberechtigten Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten.
Als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Ballungsraumzulage müssen die Mitarbeiter/innen neben ihrem Dienstort auch ihren Hauptwohnsitz im sog. Verdichtungsraum München haben. Zudem sind sie nur dann anspruchsberechtigt, wenn ihr Einkommen die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Daher erfüllt nur ein Teil unserer Mitarbeiter/innen die Voraussetzung für die Gewährung der Ballungsraumzulage.
Die Ballungsraumzulage besteht aus einem Grundbetrag (z.Zt. 126,62 €, für Auszubildende 63,30 €) und einem Kinderbetrag (z.Zt. 33,77 €). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Ballungsraumzulage anteilig.
Die Einkommensgrenzen für Tarifbeschäftgte betragen derzeit:
  • Für Grundbetrag: 3.560,20 €
  • Für Kinderbetrag: 4.957,80 €
Die Einkommensgrenzen für Beamte/Beamtinnen betragen derzeit:
  • Für Grundbetrag: 3.674,01 €
  • Für Kinderbetrag: 5.111,67 €
Die neue „Großraum-Zulage München“ ist nicht mehr begrenzt auf eine Einkommensgrenze oder vom Wohnort der Beschäftigten abhängig. Die „Großraum-Zulage München“ umfasst folgende Zulagen und Staffelungen:
Tarifbeschäftigte bis EG 9 und bis S 14: 270,00 €
Tarifbeschäftigte ab EG 10 und ab S 15: 135,00 €
Auszubildende: 140,00 €
Kinderbetrag: 50,00 bzw. 25,00 € ab EG 10 und S 15
Diese nicht dynamisierte „Großraum-Zulage München“ ist für alle Tarifbeschäftigten und Auszubildende der Gemeinde im Vergleich zur bisherigen „Ballungsraum-Zulage“ finanziell attraktiver. Um als öffentlicher Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Auszubildenden eine möglichst umfassende finanzielle Unterstützung zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München anbieten zu können und auch um als Arbeitgeber attraktiv und wettbewerbsfähig zu sein, wird empfohlen, ab dem 1.1.2020 als freiwillige Leistung eine erweiterte Fürsorgeleistung in Form der „Großraum-Zulage München“ zu gewähren.
Da eine gleichzeitige Zahlung beider Zulagen (Großraum-Zulage München und Ballungsraumzulage) ausgeschlossen ist, muss mit der Zahlung der „Großraum-Zulage München“ die Gewährung der bisherigen „Ballungsraum-Zulage“ für Tarifbeschäftigte und Auszubildende widerrufen werden.
Für die Zahlung dieser „Großraum-Zulage München“ für die Beamtinnen und Beamten sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Daher bleibt für die Beamtinnen und Beamten die „Ballungsraumzulage“ erhalten.
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass dadurch zusätzlich ein Mehr an Haushaltsmitteln in Höhe von  ca. 360.000,- € benötigt werden. Diese Haushaltsmittel werden in den Haushalt der Gemeinde für 2020 vorsorglich eingearbeitet.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Gilching gewährt den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden ab dem 1. Januar 2020 die „Großraumzulage München“ als freiwillige Leistung in stets widerruflicher Weise unter der Voraussetzung, dass der entsprechende örtliche Tarifvertrag der Stadt München abgeschlossen wurde und in Kraft getreten ist.
  2. Ab dem Zeitpunkt der Gewährung der „Großraumzulage München“ an die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden wird gleichzeitig für diesen Personenkreis die Gewährung der „Ballungsraumzulage“ widerrufen.

Beschluss

  1. Die Gemeinde Gilching gewährt den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden ab dem 1. Januar 2020 die „Großraumzulage München“ als freiwillige Leistung in stets widerruflicher Weise.

  1. Ab dem Zeitpunkt der Gewährung der „Großraumzulage München“ an die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden wird gleichzeitig für diesen Personenkreis die Gewährung der „Ballungsraumzulage“ widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse; Zwischenstand bzgl. der noch nicht abgeschlossenen Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 8

Sachverhalt

In der Anlage erhält der Gemeinderat den Stand der noch offenen Gemeinderats- und Ausschussbeschlüsse zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Die als Anlage beiliegende Aufstellung der noch offenen Gemeinderats- und Ausschussbeschlüsse wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Die als Anlage beiliegende Aufstellung der noch offenen Gemeinderats- und Ausschussbeschlüsse wird zur Kenntnis genommen.
Die von GR Pilgram angesprochenen fehlenden offenen Beschlüsse werden überprüft.

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9. Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das Jahr 2020 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen  Einzelmaßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Da die Westumfahrung Gilching nun fertig gestellt wird, kann im Jahr 2020 die Planung und Umsetzung der neuen Gestaltung und die Sanierung der Römerstraße auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen und des Bürgerdialoges erfolgen. Entsprechende Mittel sind beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2020 Aktive Zentren zu stellen.

Die für 2020 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 1.135.000 €. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt werden.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2020 Aktive Zentren zu stellen.

Die für 2020 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 1.135.000 €. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt werden.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö informativ 10

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 05.12.2019 14:01 Uhr