Datum: 03.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2019
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
4 Bebauungsplan "Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
5 Bebauungsplan Flurgrenzstraße/Frühlingstraße, Vorstellung städtebauliches Strukturkonzept
6 Gebührenfreier Kindergarten; Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags (Bürgerantrag vom 19.11.2019 gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung)
7 Neuer Maibaumstandort ab 2021; Standortentscheidung
8 Gemeindewerke; Beschluss der Strategie
9 Gemeindewerke; Umschuldung Darlehen
10 Licht- und Lasershow statt Silvester-Böllerei (Antrag GRM Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 12.11.2019)
11 Straßenbauprogramm für die Jahre 2020 und 2021; Verschiebung der Baumaßnahmen - Prüfungsauftrag
12 Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018; Feststellung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses 2018
13 Bekanntgabe des Prüfungsberichtes G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes; aktueller Stand der Bearbeitung
14 Verschiedenes
14.1 Christkindlmarkt 2019

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_03.12.19.pdf
Download Niederschrift öff_03.12.2019.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2019.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 12.11.2019  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 12.11.2019  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheit; Veräußerung Flächen im Gewerbegebiet BAB 96 Nord (neu Gewerbepark Ost) FlNr. 117/7 und 118/2 Gem. Argelsried

Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag J2234/2019, abgeschlossen am 24.10.2019 beim Notar Dr. Joachim Schervier in München, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.


Grundstücksangelegenheit; Bestellung einer Dienstbarkeit für Mittelspannung-Kabelverteiler

Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung eines Mittelspannungs-Kabelverteilers auf der FlurNr. 1670/1, Gemarkung Gilching genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.


Liegenschaftsangelegenheit; Beendigung Betriebsträgerschaft Diakonisches Werk FFB für  Mutter-Kind-Haus

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung des Mietvertrages vom Diakonischen Werk Fürstenfeldbruck auf die Ökumenische Hilfe e. V. zu und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister mit dem Abschluss eines entsprechenden Nachtrags.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö informativ 3

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier lädt alle Mitglieder des Gemeinderates zur Info-Veranstaltung für alle Erstwähler im Jugendtreff am 17.12.2019 um 18 Uhr ein.

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4. Bebauungsplan "Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

1.        Kurzabriss zum Vorverfahren:
Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Gilching (FFW) vom 27.05.2013 auf Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses wurde im Gemeinderat am 16.07.2013 behandelt. Es wurde die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gilchinger Rettungszentrums (FFW und Rettungsdienst) beschlossen.
       Durch das damit beauftragte Büro Sütfels Architekten, Germering wurden im Rahmen einer Standortstudie vom Oktober 2014 letztlich folgende drei Standorte näher untersucht:
       -        Fläche unmittelbar südlich des bestehenden FFW-Standortes
       -        Fläche des gemeindlichen Festplatzes
       -        Fläche östlich Ecke Westumgehung/ Talhofstraße.
       In Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Starnberg und der FFW wurde von Gemeindeseite die vorstehende Reihenfolge als Prioritätsliste für nähere Machbarkeitsprüfungen festgelegt. In Folge dessen wurden für die erstgenannte Fläche durch das Büro Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung, München abschätzende immissionsschutzrechtliche Berechnungen durchgeführt und in einer Zusammenfassung vom 11.02.2015 der Gemeinde vorgelegt.
Parallel dazu zwischen Gemeinde und allen betroffenen Privatgrundeigentümern vorgenommene Flächenabtretungsverhandlungen führten zu dem Ergebnis, dass die dabei von der Gegenseite vorgetragenen Konditionen in Summe durch die Gemeinde nicht umsetzbar waren, weswegen sich der Gemeinderat per Beschlussfassung vom 17.10.2017 für die Realisierung des Neubaus auf oben zweitgenanntem Standort Festplatz (Gemeindegrund) aussprach und eine entsprechende Überarbeitung des vorgenannten Immissionsgutachtens einforderte.
Diese wurde in der GR-Sitzung vom 16.10.2018 vorgestellt und das Büro PMA Projektmanagement Aumann, Sauerlach wurde mit der Durchführung des VgV-Verfahrens betraut. Daraus entstand die Beauftragung des Büros ArGe Architekten, Waldkirch mit der Erstellung der Objektentwurfsplanung. In mehreren Gesprächen mit den Architekten, der FFW und der Gemeindeverwaltung erfolgte zunächst die erforderliche interne Abstimmung, bevor das Büro ArGe die Entwürfe in der GR-Sitzung am 23.07.2019 vorstellte und das Gremium die inhaltliche Kenntnisnahme und die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Bauleitplanung beschloss.

2.        Die Gemeinde hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Erstellung der Bebauungsplanunterlagen beauftragt. Es liegt nun der Planvorentwurf i.d.F.v. 03.12.2019 vor, der hier in Anlage beigefügt ist und in der Sitzung durch die Verwaltung näher vorgestellt werden wird.
Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden, der Flächennutzungsplan wäre danach gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.
Sollte der Gemeinderat dem Planvorentwurf inhaltlich zustimmen, wäre der Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB zu fassen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.11.2019 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan ,Feuerwehrhaus am Starnberger Weg‘ für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Der Satzungsvorentwurf i.d.F.v. 03.12.2019 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Leins, ArGe Archite kten und die Herren Schaser und Marx vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.11.2019 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

  1. Für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„Bebauungsplan ,Feuerwehrhaus am Starnberger Weg‘ für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching“.

  1. Der Satzungsvorentwurf i.d.F.v. 03.12.2019 wird inhaltlich gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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5. Bebauungsplan Flurgrenzstraße/Frühlingstraße, Vorstellung städtebauliches Strukturkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 13.11.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Flurgrenzstraße/Frühlingstraße für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße beschlossen. Die Bekanntmachung mit städtebaulichen Zielen und der Lageplan sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Das Büro Plankreis, München wurde nach Ausschreibung beauftragt, den Bebauungsplan zu entwickeln. In der Sitzung wird das städtebauliche Strukturkonzept vorgestellt, welches dann Grundlage für städtebauliche Verträge bzw. den verbindlich zu erstellenden Bebauungsplan sein soll.

Von zwei Grundstücksbesitzern wurde die Aufspaltung des Bebauungsplanes laut anliegenden Schreiben vom  24.09.2019 bzw. vom 29.10.2109 beantragt. Die Verwaltung rät hiervon ab, da insbesondere der Immissionsschutz bzw. auch die Erschließung, der Grünzug, die Gestalt des Orts- und Landschaftsbildes sowie eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung nicht jeweils isoliert betrachtet werden können. Die Bestimmung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt dabei grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde Gilching, wobei das Plangebiet nach sachgerechten Gesichtspunkten abzugrenzen ist. Für die Abgrenzung des Plangebiets ergeben sich jedoch Grundsätze für das Gebot der Konfliktbewältigung. Daher sind zusammenhängende Probleme (Verkehr, Grünzug, Immissionen) auch räumlich-gegenständlich in einem Plangebiet zu behandeln und können kaum isoliert betrachtet werden. Daher wäre auch eine Vefahrensbeschleunigung durch eine Aufspaltung nicht gegeben.    

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das städtebauliche Strukturkonzept zum Bebauungsplanverfahren Flurgrenzstraße/Frühlingstraße für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Auf Basis dieser Planungen sind Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu führen und entsprechende städtebauliche Verträge auszuarbeiten. Außerdem ist der verbindliche Bebauungsplan mit Festsetzungen hieraus zu entwickeln. Einer Aufspaltung des Verfahrens wird nicht zugestimmt. Die erforderlichen Gutachten (Verkehr, Immissionsschutz, Landschaftsschutz, Bodengutachten, etc.) sind zu beauftragen.

Vertragsentwürfe bzw. der Bebauungsplanentwurf sind durch die gemeindlichen Gremien gemäß Geschäftsordnung zu billigen. Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bürgerbeteiligung ist anschließend durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt präsentiert Frau Dorner, Plankreis München das städtebauliche Strukturkonzept.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das städtebauliche Strukturkonzept zum Bebauungsplanverfahren Flurgrenzstraße/Frühlingstraße für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Auf Basis dieser Planungen sind Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu führen und entsprechende städtebauliche Verträge auszuarbeiten. Außerdem ist der verbindliche Bebauungsplan mit Festsetzungen hieraus zu entwickeln. Die erforderlichen Gutachten (Verkehr, Immissionsschutz, Landschaftsschutz, Bodengutachten, etc.) sind zu beauftragen.

Vertragsentwürfe bzw. der Bebauungsplanentwurf sind durch die gemeindlichen Gremien gemäß Geschäftsordnung zu billigen. Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bürgerbeteiligung ist anschließend durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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6. Gebührenfreier Kindergarten; Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags (Bürgerantrag vom 19.11.2019 gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 19. November 2019 wurde ein Bürgerantrag nach Art. 18 b Gemeindeordnung beim 1. Bürgermeister, Herrn Walter, zum Thema „Gebührenfreier Kindergarten“ mit zunächst 475 Unterschriften (noch ungeprüft) eingereicht.

Im Jahr 1999 wurde das Instrument des „Bürgerantrags“ als zulässiges Mitwirkungsrecht für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde eingeführt. Bereits damals wurde es als sinnvolle Ergänzung zur Bürgerversammlung gesehen. Bevor ein Bürgerantrag thematisch im zuständigen Gremium behandelt wird, ist über die Zulässigkeit eines Antrags zu entscheiden. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrags muss innerhalb eines Monats seit dem Tag der Einreichung des Antrags erfolgen. Die Behandlung der inhaltlichen Angelegenheit erfolgt anschließend innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit.

Für die Zulässigkeit sind sowohl die formellen als auch die materiellen Anforderungen hinsichtlich des Antrags zu prüfen:

1)        Formelle Anforderungen

a)        „Der Bürgerantrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden“
Der Antrag wurde persönlich beim 1. Bürgermeister, Herrn Walter abgegeben.
       
b)        „Der Bürgerantrag muss eine Begründung enthalten
Der Antrag enthält eine Begründung (siehe Antrag)

c)        Der Bürgerantrag muss bis zu 3 Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten
Der Antrag wurde von 2 Personen (Johanna Reis und Nicolas Reis) unterzeichnet

d)        Der Antrag muss von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohner, demnach von 195 Personen unterschrieben sein.
Von den Verantwortlichen wurden Unterschriftslisten mit 475 Unterschriften abgegeben. Die Unterschriften wurden von der Verwaltung geprüft. Die Prüfung wurde nach 250 gültigen Unterschriften beendet. Somit ist das notwendige Quorum von 1 % bei weitem übertroffen.





b)        Materielle Anforderung

Es muss sich um eine gemeindliche Angelegenheit handeln. Dies ist hier zweifelsfrei erfüllt.


Nach Auffassung der Verwaltung ist somit die Zulässigkeit des Bürgerantrags gegeben. Über den Inhalt des Bürgerantrages wird sich der Gemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit beschäftigen.

Beschlussvorschlag

Vom Eingang des Bürgerantrages zur „Abschaffung der Kindergarten-Gebühren“ vom 19.11.2019 wird Kenntnis genommen.

Nach Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung ist die Zulässigkeit sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht erfüllt.

Beschluss

Vom Eingang des Bürgerantrages zur „Abschaffung der Kindergarten-Gebühren“ vom 19.11.2019 wird Kenntnis genommen.

Nach Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung ist die Zulässigkeit sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Neuer Maibaumstandort ab 2021; Standortentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der aktuelle Maibaumstandort im Altdorf kann mittelfristig nicht mehr genutzt werden, da der Grundstückseigentümer die Fläche anderweitig nutzen möchte. Der nächste Maibaum wird im Jahr 2021 aufgestellt. Um alle baulichen Anlagen hierzu rechtzeitig im Jahr 2020 durchführen zu können ist es notwendig, zeitnah die Entscheidung für einen neuen Standort zu treffen.

Der Guichinger Brauchtum e.V. (Vorgänger Landjugend Gilching) kümmert sich seit vielen Jahren um das Aufstellen des Baumes, organisiert und führt die Maifeiern durch und erhält das Brauchtum rund um den 1. Mai. Zur Entscheidungsfindung für einen neuen Standort wurden deshalb zwei Versammlungen mit dem Guichinger Brauchtum e.V. durchgeführt. Im Vorfeld hierzu wurden folgende öffentliche Standorte lokalisiert, die dann diskutiert wurden:

1. Vorplatz Montessori-Kindergarten
2. Vorplatz St.-Vitus-Kirche
3. Weßlinger Straße Waaghäusl
4. Weßlinger Straße Mariensäule
5. Brucker Straße Grünanlage Ortsauswärts
6. Römerbrunnen
7. Marktplatz
8. Rathausplatz
9. Hochstift-Freising-Platz

An allen Standorten ist die bauliche Umsetzung der Maßnahme möglich.

Am Ende der in beiden Versammlungen intensiv geführten Diskussion ergab sich eine Pattsituation für die beiden Standorte Vorplatz St.-Vitus-Kirche im Altdorf und Marktplatz. Die Meinungsbildung blieb unentschieden, es ergab sich keine Mehrheit für einen der beiden Standorte.

Der Gemeinderat hat nun die Entscheidung für einen der beiden Standorte zu treffen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt als neuen Standort für den Maibaum

Alternative A                den Vorplatz an der St.-Vitus-Kirche im Altdorf

oder

Alternative B                den Marktplatz

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt als neuen Standort für den Maibaum den Vorplatz an der St.-Vitus-Kirche im Altdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Gemeindewerke; Beschluss der Strategie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Gemeindewerke wurde die strategische Planung von der Leitung der Gemeindewerke ausgearbeitet und in einer Strategiepräsentation am 27.11.2019 vorgestellt.


Das Strategiepapier wird nach erfolgter Präsentation bereitgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der am 27.11.2019 vorgestellten Strategie der Gemeindewerke zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der in der heutigen Sitzung vorgestellten Strategie der Gemeindewerke zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Gemeindewerke; Umschuldung Darlehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für mehrere Darlehen der Gemeindewerke enden plangemäß die Zinsbindungsfristen in den nächsten ein bis elf Monaten. Im Zuge einer Konsolidierung der Darlehenslandschaft werden diese Darlehen in ein Gesamtdarlehen überführt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Licht- und Lasershow statt Silvester-Böllerei (Antrag GRM Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 12.11.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.11.2019 beantragt GRM Unger, Bündnis 90/Die Grünen zum einen, dass der Gemeinderat die Bevölkerung bittet, das Feuerwerk in der Silvesternacht einzuschränken bzw. ganz darauf zu verzichten. Zum anderen soll die Verwaltung beauftragt werden, als Ersatz hierfür eine Licht- und Lasershow durchzuführen.
Begründet wird der Antrag mit dem Ausstoß von Feinstaub im Zusammenhang mit dem Feuerwerk und dem entstehenden Müll. Gleichzeitig würde der Verzicht der Gesundheit und dem Schutz von Umwelt, Mensch und Tier helfen.
Im Hinblick auf die oben dargestellte Begründung sieht es auch die Verwaltung so, dass die Bevölkerung durchaus von seiten der Gemeinde gebeten werden könnte, auf das Feuerwerk in der Silvesternacht zu verzichten. Eine Licht- und Lasershow für die Silvesternacht 2019/2020 zu organisieren scheitert jedoch bereits aus zeitlichen Gründen.

Nach Auffassung der Verwaltung könnte somit dem Punkt 1. des Antrags zugestimmt werden. Punkt 2. (Prüfungsauftrag) des Antrages sollte für die Silvesternacht 2019/2020 zunächst abgelehnt werden. Die Verwaltung sollte jedoch für die darauffolgende Silvesternacht 2020/2021 beauftragt werden, eine Licht- und Lasershow an zentraler Stelle zu organisieren.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, in der Silvesternacht ihr persönliches Feuerwerk einzuschränken oder ganz darauf zu verzichten.

  1. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob ab der Silvesternacht 2020/2021 als Ersatz und Alternative zu den privaten Feuerwerken an einer zentralen innerörtlichen Stelle eine Licht- und Lasershow durchgeführt werden kann.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, in der Silvesternacht ihr persönliches Feuerwerk einzuschränken oder ganz darauf zu verzichten.

  1. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob ab der Silvesternacht 2020/2021 als Ersatz und Alternative zu den privaten Feuerwerken an einer zentralen innerörtlichen Stelle eine Licht- und Lasershow durchgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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11. Straßenbauprogramm für die Jahre 2020 und 2021; Verschiebung der Baumaßnahmen - Prüfungsauftrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.7.2019 die Verwaltung beauftragt, bei externen Ingenieurbüros anzufragen, inwieweit diese die Bauherrntätigkeit für drei  im Jahr 2020 anstehende Straßenbaumaßnahmen für die Gemeinde Gilching übernehmen könnten.

Hintergrund dieses Prüfungsauftrags war die derzeitige personelle Situation im Arbeitsbereich „Tiefbau“. Es wurde zu o.g. Sitzung zunächst vorgeschlagen, das o.g. Straßenbauprogramm um mindestens ein Jahr zu verschieben.

Die Verwaltung hat zunächst bei vier Ingenieurbüros angefragt, ob diese an einer Bauherrntätigkeit für die Gemeinde interessiert wären. Von den vier Büros erhielten wir drei Absagen und von einem Büro wurde Interesse gezeigt unter bestimmten Bedingungen (z.B. Vor-Ort-Präsenz an maximal 2 Tagen/Woche).

Gleichzeitig hat die Verwaltung beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband auf Zulässigkeit dieser möglichen Vergabe der Bauherrntätigkeit angefragt. Als Anlage liegt der Sitzungsvorlage die Stellungnahme des BKPV bei.

Inhaltlich ergibt sich aus der Stellungnahme des BKPV, dass die Projektsteuerungsleistungen auf einen externen Vertragspartner delegierbar wären. Gleichzeitig gibt es jedoch eine Menge an Aufgaben, die weiterhin Aufgabe der Gemeinde bleiben (Projektleitung). Zusammenfassend lässt sich (siehe Stellungnahme) sagen, dass der erwünschte und erhoffte Entlastungseffekt eher gering sein wird (nähere Ausführungen siehe Stellungnahme des BKPV).

Nach Auffassung der Verwaltung ist die  Notwendigkeit der Vergabe an ein externes Ingenieurbüro nach jetzigem Stand nicht mehr gegeben. Im Jahr 2020 steht nur noch eine Straßenbaumaßnahme „Wildmoosweg“ an. Die beiden zunächst angedachten Maßnahmen „Fürstenfelder Weg“ und „Bahnhofstraße“ werden nach KAG abgerechnet und sind daher außerhalb der politischen Diskussion bzgl. der Erschließungsbeiträge.

Beschlussvorschlag

Von der Stellungnahme des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes vom 4.11.2019 wird Kenntnis genommen.
Von der Vergabe der Bauherrnaufgaben an externe Ingenieurbüros für die Straßenbaumaßnahmen 2020 wird abgesehen.

Beschluss

Von der Stellungnahme des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes vom 4.11.2019 wird Kenntnis genommen.
Von der Vergabe der Bauherrnaufgaben an externe Ingenieurbüros für die Straßenbaumaßnahmen 2020 wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018; Feststellung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Nach Art. 103 GO ist die Jahresrechnung von einem Rechnungsprüfungsausschuss (örtliche Rechnungsprüfung) zu prüfen. Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gilching wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 24.10.2019 im Rathaus sowie am 07.11.2019 in den Gemeindewerken geprüft. Über die Beratungen wurde eine Niederschrift angefertigt. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung vorgetragen. Sodann kann der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gilching nach Art. 102 Abs. 3 GO feststellen und die Entlastung erteilen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gemeinderates können jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 5 GO).

Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da der Rechnungsprüfungsausschuss im Abschlussbericht keine Beanstandungen anführte.

Beschlussvorschlag

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2018 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

BM Walter übergibt den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt an 2. BM Fink, da er bei Punkt c) persönlich beteiligt ist.

Beschluss

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2018 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(BM Walter ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; GR Boneberger ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)

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13. Bekanntgabe des Prüfungsberichtes G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes; aktueller Stand der Bearbeitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö informativ 13

Sachverhalt

Die Verwaltung legte am 19.02.2019 dem Gemeinderat den Prüfungsbericht G 48117 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sowie die Stellungnahmen zum Prüfbericht zur Kenntnisnahme vor.
Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand zu berichten.
Die aktualisierten Stellungnahmen der Verwaltung liegen als Anlage bei. Punkte, die bis zum Sitzungstermin noch offen sind, werden nachgearbeitet und darüber regelmäßig im Gemeinderat Bericht erstattet.

Beschlussvorschlag

a)        Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den aktualisierten Stellungnahmen.
b)        Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand zu berichten.

Beschluss

a)        Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den aktualisierten Stellungnahmen.
b)        Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö informativ 14
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14.1. Christkindlmarkt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö 14.1

Diskussionsverlauf

BM Walter weist auf den diesjährigen Christkindlmarkt von 13. bis 15.12.19 am Marktplatz hin.

Datenstand vom 22.01.2020 08:45 Uhr