Datum: 29.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2019
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Sonnenstr. 55; Antrag auf Nutzungsänderung mit 2 Gewerbeeinheiten und Tagespflege mit Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/89, Gem. Gilching
4 Erlenweg 2a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/6, Gem. Argelsried
5 Gemeinde Weßling, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße, Gautinger Straße" auf den Fl.Nrn. 47/7, 119/2 (Tfl.) und 66/10 (Tfl.), Gemarkung Weßling; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB
6 Gemeinde Weßling, Bebauungsplan "Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden", Gemarkung Oberpfaffenhofen; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
7 BV - Ballfangzaun Sportgelände Hier: Vergabe Errichtung und Erneuerung Ballfangzaun
8 Verschiedenes
8.1 Westumfahrung
8.2 Unterführung Frauwiesenweg

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2019.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 25.03.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 25.03.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

- Hirtackerweg 1
  Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Einfamilienhauses

Diskussionsverlauf

- Hirtackerweg 1
  Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Einfamilienhauses

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3. Sonnenstr. 55; Antrag auf Nutzungsänderung mit 2 Gewerbeeinheiten und Tagespflege mit Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/89, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Mit Antrag vom 18.12.2018 wurde eine Nutzungsänderung für ein bauaufsichtlich genehmigtes Flüchtlingswohnheim in 2 Gewerbeeinheiten sowie in eine Großtagespflege mit Boardinghaus bei der Gemeinde eingereicht. Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 14.01.2019 wurde dem Vorhaben zugestimmt.

Nun wurde der am 18.12.2018 im Haupt- und Bauausschuss behandelte Antrag abgeändert zu einer Nutzungsänderung in 2 Läden und in eine Tagespflege im Erdgeschoss sowie 15 Wohnungen.

Stellplätze
                                   nach Satzung                  Berechnung gem. Antrag
    - Laden 1 - 30,60 qm                            2                                             1
    - Laden 2 - 34,10 qm                            2                                             1
    - Tagespflege mit 1 Gruppe                   3                                             1
    - 15 Wohnungen (jeweils unter
       50 qm Wohnfläche)                         15                                           15
    - 20% Besucher f. Wohnungen                   3                                             0
Gesamt:                                            25                                        18

Auf dem Grundstück werden insgesamt nur 16 Parkplätze (10 in der Tiefgarage und 6 oberirdische) vorgehalten.

Von den 25 Stellplätzen können 7 Parkplätze nach der Festsetzung der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung durch Vertrag abgelöst werden.

Für die restlichen 2  Stellplätze kann derzeit kein Nachweis erbracht werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Nutzungsänderung kann auf Grund fehlender Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung kann auf Grund fehlender Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Erlenweg 2a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/6, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ahornstraße“.

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Carports mit einer Breite von 3,5 m und einer Tiefe von 6 m an die bestehende Einzelgarage. Dieser soll mit einem Versatz gegenüber dem Bestand von 1 m errichtet werden.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes beträgt der Bauraum für Garagen 6 m x 6 m. Tatsächlich bebaut sind hiervon jedoch nur 3 m x 6 m.

Der Bauraum wird durch das geplante Vorhaben in der Breite um 0,5 m und um 1m in der Länge (durch die Verschiebung in der Länge) überschritten.

Hierfür wird ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt, da nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 BayBO überdachte Stellplätze verfahrensfrei errichtet werden können, aber die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegenstehen.

Hinweis: Die betroffenen Nachbarn haben Ihre Zustimmung zum Vorhaben erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Gemeinde Weßling, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße, Gautinger Straße" auf den Fl.Nrn. 47/7, 119/2 (Tfl.) und 66/10 (Tfl.), Gemarkung Weßling; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße, Gautinger Straße“ auf den Fl.Nrn. 47/7, 119/2 (Tfl.) und 66/10 (Tfl.), Gemarkung Weßling, nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Planentwurf mit Übersichtslageplan, Planzeichnung und Text ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Gegenstand der Planaufstellung ist die Neuüberplanung eines bereits beplanten Eckgrundstückes an der gemeinsamen Kreuzung der o.g. Straßen für eine  Nachverdichtung über ein Bebauungsplanverfahren der Innenverdichtung nach § 13 a BauGB. Laut Planbegründung resultiert die dort geplante Bebauung eines Wohn- und Geschäftshauses mit attraktivem Vorplatz aus vorausgegangenen informellen Planungen (Rahmenplan und ISEK), die über die Vorgabe einer Abfolge von Plätzen entlang der Hauptstraße deren dringend notwendige Verkehrsberuhigung zum Ziel haben.

2.        Die gewünschte Nutzungsart WA, der geringe Planumgriff und die Lage im Zentrum der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Gemeinde Weßling, Bebauungsplan "Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden", Gemarkung Oberpfaffenhofen; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum Bebauungsplan „Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden“, Gemarkung Oberpfaffen-hofen, nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB. Der zugehörige Planentwurf mit Übersichtslageplan und Text (eine Planzeichnung gehört laut Aussage des Weßlinger Bauamtes auf Nachfrage nicht zum Planumfang) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Gegenstand der Planaufstellung im Wege eines einfachen Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 3 BauGB mit Veränderungssperre ist die städtebauliche Steuerung eines in den 1960er und 1970er Jahren bereits nach § 34 BauGB bebauten und mittlerweile in Erneuerung befindlichen Wohngebietes am Ortsrand von Oberpfaffenhofen. Die Steuerung soll über die Begrenzung der zulässigen Zahl von Wohnungen (max. 2 pro Wohngebäude), die Festsetzung der Bauweise und über die Regelung der Erschließung der Grundstücke über die jeweils anliegende Verkehrsfläche erfolgen.

2.        Die gewünschte Feinsteuerung eines bislang unbeplanten Innenbereiches und die entfernte räumliche Lage zum Gilchinger Gemeindegebiet lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. BV - Ballfangzaun Sportgelände Hier: Vergabe Errichtung und Erneuerung Ballfangzaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2018 wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der Westumfahrung auf Höhe des Sportgeländes die Ballfangzäune erhöht werden sollen. In den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2019 wurden entsprechende Mittel vorgesehen und eingestellt.
 Zusammen mit Vertretern der Fußballabteilung und  technischen Leiter des TSV Gilching-Argelsried, dem Platzwart und dem gemeindlichen Tiefbauamt wurde der Leistungsumfang besprochen und festgelegt.
Auf dieser Grundlage wurde eine öffentliche Ausschreibung für das Bauvorhaben „Erneuerung und Errichtung Ballfangzaun“ stattgefunden und die Submission wurde am 09.04.2019 durchgeführt.

Die Niederschrift über die Öffnung der Angebote mit Preisspiegel und Vergabevorschlag sind als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

1. Der Sachverhalt und Ergebnis der Submission vom 09.04.2019 mit Niederschrift über die Öffnung der Angebote, Preisspiegel und Vergabevorschlag im nicht öffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Adolf Uher GmbH Drahtwarenfabrik für das Bauvorhaben „Sportgelände – Errichtung und Erneuerung Ballfangzaun“ zu einer brutto Auftragssumme von 169.825,61 €.

Beschluss

1. Der Sachverhalt und Ergebnis der Submission vom 09.04.2019 mit Niederschrift über die Öffnung der Angebote, Preisspiegel und Vergabevorschlag im nicht öffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Adolf Uher GmbH Drahtwarenfabrik für das Bauvorhaben „Sportgelände – Errichtung und Erneuerung Ballfangzaun“ zu einer brutto Auftragssumme von 169.825,61 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö informativ 8
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8.1. Westumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö 8.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig regt an, im Bereich der Westumfahrung Schilder für „Wildwechsel“ aufzustellen.
1. Bgm. Walter sagte eine Überprüfung zu.

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8.2. Unterführung Frauwiesenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö 8.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Reich wies darauf hin, dass die neue Fuß- und Radfahrunterführung in der Verlängerung des Frauwiesenweges von Pkw-Fahrern oft missachtet wird.
1. Bgm. Walter sagte eine bessere Beschilderung sowie Kennzeichnung im Straßenbelag zu.

Datenstand vom 28.05.2019 08:58 Uhr