Datum: 24.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2019
2 Bebauung "Gilchinger Glatze", Landschaftssenke, weitere Vorgehensweise
3 Watzmannstr. 23; Bauantrag zur Errichtung einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (Wintergarten) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/71, Gem. Gilching
4 Römerstr. 117; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1453/2, Gemarkung Gilching
5 Römerstr. 52a; Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching
6 Läutwiesenweg 14; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1418, Gem. Gilching
7 Am Markt 1; Bauantrag zur Errichtung eines Eingangsvorbaues auf dem Grundstück Fl.Nr. 1302/4, Gem. Gilching
8 Sonnenstr. 55; Tekturantrag auf Nutzungsänderung von einem Flüchtlingswohnheim in 2 Gewerbeeinheiten und Tagespflege mit Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/89, Gem. Gilching
9 St. Gilgen 1d; Bauantrag zur Errichtung einer Heulager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 3070, Gemarkung Gilching
10 Zeppelinstr. 16, 18; Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/37, Gemarkung Argelsried
11 Antrag der CSU-Fraktion im Germeinderat Gilching vom 13.05.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes "Ortszentrum" für den Bereich des Bürgerhauses
12 Widmung von Verkehrsfläche
13 Umbau Altenheim für Musikschule Gilching; hier: Kenntnisnahme Dringendes Dienstgeschäft, Beauftragung Sanitäre Anlagen
14 Umbau Altenheim für Musikschule Gilching; hier: Beauftragung Schreinerarbeiten
15 Umbau Altenheim für Musikschule Gilching; hier: Beauftragung Malerarbeiten
16 Verschiedenes
16.1 Unterführung Geisenbrunn
16.2 Parkbänke

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2019

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.04.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.04.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bebauung "Gilchinger Glatze", Landschaftssenke, weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

2005 wurde für den Bereich der sog. "Gilchinger Glatze" ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb ausgelobt. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Rommel Architekten, Stuttgart und Landschaftsarchitekten Ernst & Partner, Trier hat hierbei den 1. Preis gewonnen.
Das im Dezember 2005 mit dem ersten Preis ausgezeichnete Planungskonzept wurde zu einer Rahmenplanung weiter ausgearbeitet und war nun Grundlage für den  Bebauungsplanentwurf „Gilchinger Glatze“. Dabei gab es mehrere moderierte Verfahren mit den Bürgern, Workshops mit dem Gemeinderat sowie weitere energetische Untersuchungen seitens des Ingenieurbüros ebök, Tübingen und ein integriertes Verkehrskonzept durch das Büro von Herrn Prof. Lang. Nach Abwägen und Diskussion vieler Belange wurde der Rahmenplan am 20.11.2007 durch den Gemeinderat  beschlossen.
Zentrales Element der Planungen war die sog. Landschaftssenke, welches einen im Flächennutzungsplan bereits festgelegten Grünzug von Süd nach Nord  unter der Bahn verknüpft.
Langwierige und schwierige Verhandlungen und Gespräche mit der Deutschen Bahn waren u.a. ausschlaggebend, dass am 09.12.2014 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gilchinger Glatze“ nur für den innerörtlichen Bereich gefasst wurde. Die geplante Landschaftssenke wurde bewusst aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Kosten für ein Brückenbauwerk unter der Bahn werden auf rund 5 Mio. € geschätzt, die Ablöse an die Bahn dürfte dann nochmals bei rund 5 Mio. € liegen.  Eine mögliche Förderung des Bauwerks kann nur im Zusammenhang mit einer sog. kleinen Landesgartenschau erfolgen. Hierfür ist die erfolgreiche Umlegung der vielen, längsgestreckten Grundstücke auf der Glatze erforderlich. Eine Bewerbung für eine kleine Gartenschau setzt voraus, dass diese auch umgesetzt werden kann und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Dies ist beim derzeitigen Planungsstand leider nicht möglich. Das Brückenbauwerk unter der Bahnstrecke dürfte aufgrund der zahlreichen anstehenden Infrastrukturmaßnahmen in Gilching ohne staatliche Bezuschussung nicht umsetzbar sein.
Die Verwaltung möchte zudem auf das Urheberrecht der Architekten des im Wettbewerbsverfahren ermittelten Planungsentwurfs hinweisen. Eine Umplanung der Landschaftssenke ist im Gesamtkontext ohne Zustimmung der Architekten/Landschaftsarchitekten nicht möglich. Die Landschaftssenke ist ein wesentlicher Teil des Planungskonzeptes und kann daher nur zurückgestellt werden.
Der Gemeinderat Gilching hat in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2017 den Bebauungsplanentwurf „Gilchinger Glatze“ in der Fassung vom  05.12.2017  einstimmig gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand vom 08. März 2018 bis einschließlich 23. April 2018 statt.
Im Auslegungszeitraum sind von verschiedenen Fraktionen im Gemeinderat Einwendungen/Anregungen vorgetragen worden, die den einstimmig beschlossenen Bebauungsplanentwurf auf Grundlage der Rahmenplanung nun grundlegend in Frage stellen. Die Einwendungen sind in Anlage beigefügt.
Für die Verwaltung stellt sich aufgrund dieser Einwendungen und Anregungen und aufgrund des Sachvortrages nun die  Frage, wie mit diesen Einwendungen umgegangen werden soll, nachdem der Billigungsbeschluss im Gemeinderat am 05.12.2017 noch einstimmig gefasst wurde. Für die weitere Vorgehensweise und Abwägung im Bauleitplanverfahren sind diese Einwendungen elementar. Nachdem statt der Landschaftssenke nun eine Entlastungsstraße bis zum Kreisverkehr Gewerbepark Ost unter der Bahn mit Anbindung an die Verbindungsstraße Bahnhof Gilching-Argelsried - Sonnenstraße gefordert worden war, hat die Verwaltung das Büro INGEVOST für Verkehrsplanung, Planegg beauftragt, die Einwendungen/Anregungen aus verkehrsplanerischer Sicht zu bewerten. Das Ergebnis liegt noch nicht vor und wird ggf. noch vor der Sitzung des HBA am 24.06.2019 verschickt. Herr Christian Fahnberg vom Büro INGEVOST, Planegg wird in der Sitzung anwesend sein und Erläuterungen geben. Das Thema Landschaftssenke/Verkehr sollte daher vom Gremium vor einer weiteren Abwägung entschieden werden. Sollte das bisher erstellte und vom Gemeinderat gebilligte Planungskonzept „Gilchinger Glatze“ inklusive Landschaftssenke, Verkehrskonzept und energetisches Konzept keine Mehrheit finden, wäre dieses ggf. erneut auszuschreiben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das vom Gemeinderat gebilligte  Konzept „Gilchinger Glatze“ inklusive Landschaftssenke  in der Beschlussfassung vom 5. Dezember 2017 wird beibehalten. Die Landschaftssenke wird lediglich zurück gestellt, bis die Eigentumsverhältnisse, die Zustimmung der Bahn und mögliche Fördergelder geklärt sind. Eine Straßenunterführung der Bahn anstatt der Landschaftssenke wird abgelehnt.  

Beschluss

Das vom Gemeinderat gebilligte  Konzept „Gilchinger Glatze“ inklusive Landschaftssenke  in der Beschlussfassung vom 5. Dezember 2017 wird beibehalten. Die Landschaftssenke wird lediglich zurück gestellt, bis die Eigentumsverhältnisse, die Zustimmung der Bahn und mögliche Fördergelder geklärt sind. Eine Straßenunterführung der Bahn anstatt der Landschaftssenke wird abgelehnt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
GRe Vogl und Bauer baten um namentliche Nennung ihrer Gegenstimme.

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3. Watzmannstr. 23; Bauantrag zur Errichtung einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (Wintergarten) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/71, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Beantragt wird die Errichtung einer Windschutzverglasung samt Pultdach an einer genehmigten Doppelhaushälfte mit einer Tiefe von 3,7 m, einer Länge von 7,10 m und einer Höhe von 2,75 m. Durch die Glaselemente an allen Seiten der Terrassenüberdachung kommt die Wirkung hier einem Wintergarten gleich.

Gemäß den Festsetzungen des verbindlichen Bebauungsplanes sind Wintergärten an Doppelhäusern mit einer Tiefe von 2,50 m, 2/3 der Gebäudelänge - jedoch max. 4 m – und einer Wandhöhe von 2,30 m auch außerhalb des Bauraumes zulässig.

Der festgesetzte Bauraum der Doppelhaushälfte beträgt 12 x 8 m; Errichtet wurde das Gebäude mit 11,07 x 7,48 m.
Die Verglasung kann teilweise innerhalb des für Gebäude festgesetzten Bauraumes ausgeführt werden. Da diese jedoch eine Gesamttiefe von 3,7 m hat, werden 2,77 m außerhalb des Bauraumes errichtet.

Die beantragte Verglasung überschreitet sowohl die festgesetzte Tiefe, Länge als auch Höhe für Wintergärten. Vom Antragsteller wurde eine Befreiung bzgl. der Länge über fast die gesamte Breite der Doppelhaushälfte beantragt.
Bezugsfälle sind im gesamten Bebauungsplangebiet nicht vorzufinden.

Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben nicht mehr vertretbar; Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt. Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht gesehen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt. Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht gesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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4. Römerstr. 117; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1453/2, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Carports, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:      156,0 qm
WH:                                6,30 m
FH:                                 9,07 m
Dachform:                        SD
DN:                                   29°


Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück folgendes fest:
überbaute Fläche (Bauraum): 10 x 15 m
Traufhöhe:                                   6,30 m
Vollgeschosse:                               2
DN:                                            23 – 30°

Die Festsetzung der GFZ wurde in dem Bereich, in welchem das Grundstück liegt, vom Landratsamt für obsolet erklärt und ist daher nicht anzuwenden.


Folgende Befreiungen werden beantragt:
1) Bauraum Doppelhaus
Der festgesetzte Bauraum für das beantragte Doppelhaus soll um ca. 9,3 m von der Straße in den rückwärtigen Gartenbereich verschoben werden, um die erforderlichen 4 Stellplätze im Vorgartenbereich unterbringen zu können.
Befreiungen bzgl. des Bauraumes für Gebäude wurden im Bebauungsplangebiet in diesem Ausmaß noch nicht genehmigt. Bezugsfälle für eine Bauraumverschiebung liegen nicht vor. Von einer Befreiung sollte zur Vermeidung von Bezugsfällen abgesehen werden.

2) Bauraum Garage
Der Bebauungsplan setzt einen Bauraum für eine Doppelgarage mittig auf dem Grundstück fest. Gemäß der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind für das geplante Vorhaben 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Diese sollen, um eine direkte Befahrbarkeit von der Straße aus gewähren zu können, im Vorgartenbereich zum Starnberger Weg hin errichtet werden. Ähnliche Befreiungen bzgl. des festgesetzten Bauraumes für Garagen wurden bereits befürwortet und genehmigt.

3). bauliche Gestaltung
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Gebäude in Form, Farbe und Material einheitlich zu gestalten. Dachflächen sollen in roter bis braunroter Ziegeleindeckung vorgenommen und große Fensterflächen durch Sprossen unterteilt werden.
Für die Dacheindeckung wird vom Antragsteller ein dunkel-rotbrauner Dachziegel vorgesehen. Die Kunststofffenster sollen ohne Sprossen und in schiefergrau/quarzitgrau/warm-grau ausgeführt werden.
Ähnliche Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits befürwortet und genehmigt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt.
Eine Befreiung zur Verschiebung des festgesetzten Bauraumes für das Doppelhaus wird nicht befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt.
Eine Befreiung zur Verschiebung des festgesetzten Bauraumes für das Doppelhaus wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Römerstr. 52a; Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Sanierungsgebiet I – Ortsmitte Gilching“. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „Besonderes Wohngebiet“ dargestellt.

Beantragt wird die Nutzungsänderung einer Wettannahmestation in ein Wettbüro.

Gem. § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO können in Gebieten zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (B esondere Wohngebiete) ausnahmsweise Vergnügungsstätten zugelassen werden.

Nach aktueller Rechtsprechung stellen Wettbüros, welche mit Quotenmonitoren ausgestattet und damit auf die Vermittlung von sogenannten Live-Wetten ausgerichtete Vermittlungsstellen von Sportwetten sind, Vergnügungsstätten dar.
Wettbüros sind von ihrer Nutzung dazu ausgelegt, den Kunden einen längeren Aufenthalt in dieser Einrichtung zu ermöglichen, um Sportereignisse zu verfolgen, ggf. weitere Wetten danach auszurichten und dienen im Wesentlichen der Unterhaltung und dem geselligen Austausch. Ferner ist zu befürchten, dass solch eine Einrichtung typischerweise mit negativen Folgewirkungen, wie z. B. Lärmbelästigungen, Beeinträchtigung des Gemeinde- und Straßenbildes oder Verschlechterungen der Gebietsqualität verbunden sind.

Da die Wirkung von Wettbüros zu berücksichtigende negative Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung, ein Zuwiderlaufen der gesetzten Sanierungsziele der Gemeinde Gilching und damit eine besondere städtebauliche Relevanz begründet, sollte von einer Ausnahme abgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt.
a) Eine sanierungsrechtliche Genehmigung wird nicht erteilt.
b) Eine Ausnahme nach § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO wird nicht zugelassen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt.
a) Eine sanierungsrechtliche Genehmigung wird nicht erteilt.
b) Eine Ausnahme nach § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO wird nicht zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Läutwiesenweg 14; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1418, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Brucker- und Römerstraße“.

Beantragt wird die Errichtung einer nicht überdachten Stahlspindeltreppe mit einer Höhe von 5,40 m und einem Durchmesser von 1,90 m. Diese soll vom zweiten Obergeschoss aus in den Garten reichen.

Nicht überdachte Außentreppen sind gem. Art. 57 Nr. 16 f) BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. Da das Vorhaben jedoch außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden soll, wird für die Spindeltreppe eine isolierte Befreiung beantragt. Begründet wird der Antrag damit, dass die Kinder der Antragstellerin einen separaten Zugang zu den Räumlichkeiten im 2. OG erhalten sollen.

Die Unterschriften der betroffenen Nachbargrundstücke liegen vor.

Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer S pindeltreppe – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer S pindeltreppe – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Am Markt 1; Bauantrag zur Errichtung eines Eingangsvorbaues auf dem Grundstück Fl.Nr. 1302/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Windfanges am bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude. Dieser soll in gleicher Linie mit den darüber bestehenden Balkonen (kein Vorspringen darüber hinaus) errichtet werden.

Derzeit liegt der Windfang im inneren des Gebäudes und soll zur Erreichung von mehr Barrierefreiheit sowie eines großzügigeren Eingangsbereiches mit mehr Bewegungsfreiheit nun nach außen verlegt werden.

Das Vorhaben hält den festgesetzten Bauraum ein, verursacht jedoch eine Überschreitung der im Bebauungsplan „Ortszentrum“ festgesetzten Grundfläche (315 m²) um 4,31 m². Hierfür wird vom Antragsteller eine Befreiung beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung stehen einer Befreiung aus städtebaulicher Sicht keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung der Grundfläche wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung der Grundfläche wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Sonnenstr. 55; Tekturantrag auf Nutzungsänderung von einem Flüchtlingswohnheim in 2 Gewerbeeinheiten und Tagespflege mit Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/89, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Die letzte Nutzungsänderung des Flüchtlingswohnheimes wurde mit 2 Gewerbeeinheiten, 1 Tagespfle ge und 15 Wohnungen beantragt; Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 27.04.2019 auf Grund fehlender Stellplätze abgelehnt.

Mit Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom 21.05.2019 wird die Gemeinde nun um erneute Stellungnahme zum Bauvorhaben gebeten. Die Nutzungsänderung wurde Seitens des Bauherrn dahingehend abgeändert, dass nunmehr anstatt 15 Wohnungen nur noch 2 große Wohnungen errichtet werden sollen. Diese befinden sich im Ober- und Dachgeschoss und sind jeweils für sich abgeschlossene Wohneinheiten.

Stellplätze zum Vorhaben werden wie folgt nachgewiesen:
1 abgeschl. Whg. im OG                                            3 StPl.
1 abgeschl. Whg. im DG                                            3 StPl.
1 kleine Whg. im EG                                            1 StPl.
2 Gewerbeeinheiten im EG                                   4 StPl.
1 Tagespflege im EG                                            1 StPl.
Besucher:                                                              2 StPl.
Gesamt:                                                              14 StPl.

Auf dem Grundstück werden 16 Stellplätze vorgehalten; Die erforderlichen Stellplätze können somit gem. gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. St. Gilgen 1d; Bauantrag zur Errichtung einer Heulager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 3070, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Pferdebetrieb mit Stallgebäude, Reithalle, Führhalle und überdachter Rundhalle.
Dieser Bestand wurde als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich genehmigt.

Die beantragte Heulager- und Maschinenhalle soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:         200,00 qm
Länge:                             20,00 m
Breite:                             10,00 m
WH:                                  6,07 m
FH:                                   7,89 m
DN:                                     20°
Dachform:                     Satteldach

Die beantragte Lagerhalle steht im Zusammenhang mit den restlichen genehmigten Gebäuden und ist eine notwendige Ergänzung für den laufenden Pferdebetrieb. Die Anzahl der Pferde wird durch das Vorhaben nicht erhöht.

Hinweis:
Ob zum Bauvorhaben eine Privilegierung vorliegt wird vom Landratsamt geprüft.

Beschlussvorschlag

Unter der Maßgabe der Privilegierung wird dem Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zugestimmt.

Beschluss

Unter der Maßgabe der Privilegierung wird dem Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Zeppelinstr. 16, 18; Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/37, Gemarkung Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gilching-Süd“.

Beantragt wird die Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes mit Tiefgarage.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

überbaute Fläche:          4.424,57 qm
WH:                                     14,50 m
GRZ 1:                                  0,39
GRZ 2:                                  0,70

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eine Wandhöhe von 14,50 m und eine GRZ (1) von 0,4 zulässig. Diese kann gem. § 19 Abs. 4 BauNVO (Stellplätze u. Zufahrten) bis zu einer GRZ (2) von 0,7 überschritten werden.

Somit entspricht das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche und der Wandhöhe den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Folgende Befreiungen werden beantragt:
1. Grünordnung
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist an der seitlichen und straßenabgewandten Grundstücksgrenze ein Grünstreifen von mind. 5 m erforderlich.

a) Zufahrtsstraße
Die geplante Zufahrtsstraße (L: 135 m, B: 11,5m), welche über den Wendehammer der „Zeppelinstraße“ angeschlossen wird, soll aus Sicherheitsgründen für die Befahrbarkeit, notwendiger Wenderadien der Feuerwehr sowie der in Verlängerung liegenden Tiefgaragenein- und ausfahrt und zur Schaffung eines attraktiveren Grünstreifens, nicht parallel zur benachbarten Zufahrt, sondern abgewinkelt hergestellt werden.
Durch die Verschiebung des Weges nach Norden kann der festgesetzte Grünstreifen nicht eingehalten werden, aber zwischen den beiden Grundstücken und den beiden internen Erschließungsstraßen kann dafür ein 5 Meter breiter Grünstreifen mit einer ansprechenden Baumreihe erstellt werden.
Aus städtebaulicher Sicht kann einer Befreiung zur Verschiebung der Zufahrtsstraße nach Norden befürwortet werden.


b) Tiefgaragenrampe
Auf Grund der geforderten Stellplatzanzahl handelt es sich hier um eine Großgarage über 2 Geschosse, welche ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweist. Hierfür ist eine gut befahrbare Rampe mit einer moderaten Neigung und adäquaten Kurvenradien notwendig. Ferner kann die Tiefgarage direkt von der Grundstückszufahrt angefahren werden, was bedingt, dass die Rampe innerhalb des festgesetzten Grünstreifens errichtet werden soll.
Gleichartige Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits genehmigt.


c) Fußgängerwege innerhalb Grünstreifen und Ausgleichsfläche
Der Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Grünordnung wird damit begründet, dass aufgrund des Zuschnitts des Grundstückes und der besonderen Lage am Rande des Gewerbegrundstücks das Gebäude sowohl mit dem Kraftfahrzeug als auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad nur schwierig zu erreichen ist. Durch Schaffung von Fußgängerwegen, welche direkt mit dem bestehenden Fuß- und Radweg im Nordwesten verbunden werden, soll hier Abhilfe geschaffen werden.
Der Bebauungsplan setzt im Bereich der geplanten Fußgängerwege eine Ausgleichsfläche samt Wald, lockerer Gehölzpflanzung und Magerstandort fest. Im Hinblick auf Schaffung von Bezugsfällen und Einhaltung der erforderlichen Ausgleichsflächen, wird von einer Befreiung von der Grünordnung zur Errichtung von Fußgängerwegen abgeraten.

Seitens der Verwaltung stehen gegen eine Befreiung zur Verschiebung der Zufahrtsstraße sowie Errichtung einer Tiefgaragenrampe im festgesetzten Grünstreifen keine Hinderungsgründe entgegen, da bereits gleichartige Befreiungen im Bebauungsplangebiet befürwortet und genehmigt wurden. Der Grünflächenanteil von 30 % wird an anderer Stelle auf dem Grundstück nachgewiesen.


2) Bauraum
Neben der Minimierung der Flächenversiegelung und der Umsetzung eines konsequenten Grünkonzeptes gilt es hinsichtlich des oberirdischen Gebäudegrundrisses den Anforderungen zukünftiger Nutzer Rechnung zu tragen. Hierzu gehört ein optimaler Produktionsablauf auf zusammenhängenden, gut belichteten und umfahrbaren Flächen im Erdgeschossbereich, bei denen das Abrücken des Rampenbauwerks sinnvoll ist. Auch in Bezug auf die Begründung unter 1b) der Beschlussvorlage kann die Umsetzung dieser Anforderungen nur gelingen, wenn das gesamte Rampenbauwerk vom Gebäude abgerückt ist und somit zu einem Großteil außerhalb des Baufeldes liegt.
Auch hier wurden gleichartige Befreiungen bereits gestellt und genehmigt.


3) Wandhöhe
Durch die Errichtung eines Brüstungsgeländers für die geplante Dachterrasse, wird die festgesetzte Wandhöhe für das beantragte Gebäude um 1 m überschritten. Begründet wird der Antrag auf Befreiung damit, dass im Zeitalter des „modernen Arbeitens“ der Bezug zur Natur ein wichtiger Bestandteil ist. Den Angestellten soll durch die Schaffung einer Dachterrasse Raum zur Entspannung und Erholung, z. B. beim Arbeiten in der Sonne, zum Mittagessen oder zum Treffen nach Dienstschluss angeboten werden können.
Eine Befreiung von den Festsetzungen. bzgl. Wandhöhe ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar, da das Brüstungsgeländer 1 m oberhalb der Attikahöhe und somit deutlich unter der Höhe der verkleideten Technikaufbauten (2,90 m) liegt.



Abweichung
Dachaufbauten
Die beantragten Dachaufbauten (h= 2,90 m) überschreiten betriebsbedingt die vom Haupt- u. Bauausschuss beschlossenen Vollzugshinweise. Danach sind Dachaufbauten bis zu
7,5 % der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses möglich.
Bereits bei anderen Vorhaben im Planungsgebiet wurde eine Abweichung von den Vollzugshinweisen auf 9,5 % zugestimmt. Diese soll auch für dieses Vorhaben gelten.


Stellplätze:
Büro- und Verwaltungsräume:                          1 StPl. je 30 m² HNF:                 146,12
Handwerks- und Industriebetriebe:                 1 StPl. je 50 m² HNF:                   64,37
Lagerräume u. –plätze, Ausstellungs-
u. Verkaufsflächen:                                            1 StPl. je 80 m² HNF:                   10,85
erforderlich gesamt:                                                                                  221,34

Es werden insgesamt 231 Stellplätze (mit Erweiterungsmöglichkeit) in der 2-geschossigen Tiefgarage und 6 oberirdische Stellplätze nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

a) Befreiungen von dem festgesetzten Grünstreifen zur Errichtung einer Zufahrtsstraße
    sowie einer Tiefgaragenrampe werden befürwortet.

b) Eine Befreiung zur Errichtung einer Tiefgaragenrampe außerhalb des festgesetzten
    Bauraumes wird befürwortet.

c) Eine Abweichung von den Vollzugshinweisen bzgl. der Grundfläche von Technikaufbau-
    ten mit 9,5% wird zugelassen.

d) Eine Befreiung von der festgesetzten Ausgleichsfläche zur Errichtung von Fußwegen
    wird nicht befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

a) Befreiungen von dem festgesetzten Grünstreifen zur Errichtung einer Zufahrtsstraße
    sowie einer Tiefgaragenrampe werden befürwortet.

b) Eine Befreiung zur Errichtung einer Tiefgaragenrampe außerhalb des festgesetzten
    Bauraumes wird befürwortet.

c) Eine Abweichung von den Vollzugshinweisen bzgl. der Grundfläche von Technikaufbau-
    ten mit 9,5% wird zugelassen.

d) Eine Befreiung von der festgesetzten Ausgleichsfläche zur Errichtung von Fußwegen
    wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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11. Antrag der CSU-Fraktion im Germeinderat Gilching vom 13.05.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes "Ortszentrum" für den Bereich des Bürgerhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

1.        Der von der CSU-Fraktion mit Datum vom 13.05.2019 (bei der Gemeinde eingegangen am 15.05.2019) gestellte Antrag ist in Anlage beigefügt, um inhaltliche Kenntnisnahme wird gebeten.
Antragsgegenstand ist die gewollte dauerhafte Beibehaltung der südwestlich an das Rathaus anschließenden öffentlichen Grünfläche und deren Sicherung über Änderung des dort bestehenden Bebauungsplanes (BP) „Ortszentrum“ durch Herausnahme des festgesetzten Baurechtes für ein Bürgerhaus und Ersetzung als Fläche „Hofgarten“.

2.        Planerische Ausgangslage:
       Der BP setzt in seiner für diesen Teilbereich aktuell geltenden 10. Teiländerung neben dem „Baubereich Rathaus“ einen „Baubereich Bürgerhaus“ nach Festsetzung 3 f der seinerzeitigen 3. Teiländerung vom 13.09.1994 fest, die dort wiederum einen „Baubereich Gemeindehalle“ festsetzte.
Der Gemeinderat hatte sich im Zusammenhang mit der Erstellung des neuen Rathauses intensiv mit der Notwendigkeit eines eigenen gemeindlichen Bürgerhauses befasst. Vor dem Hintergrund der in umliegenden Gemeinden bereits gegebenen Kulturstätten (u.a. Gauting: Bosco, Germering: Stadthalle, Fürstenfeldbruck: Veranstaltungsforum) hatte er in seiner Sitzung vom 23.06.2009 den Beschluss gefasst, den Bau des Bürgerhauses vorerst nicht weiter zu verfolgen und stattdessen bei der Planung für das Rathaus einen multifunktionalen Raum für möglichst viele Aktivitäten (Kultur, Ausstellungen, Bürgeraktionen etc.) zu berücksichtigen. Demgemäß verfügt das Rathaus nun über einen Veranstaltungssaal und ein großzügiges Foyer, die als Begegnungsstätten durch die Bürger der Gemeinde gut angenommen werden.

3.        Die Änderung des BP im antragsgegenständlichen Sinne durch Herausnahme des „Baubereiches Bürgerhaus“ und Ersetzung durch die Nutzungsart „Hofgarten“ ist grundsätzlich möglich, jedoch im Sinne der Verwaltungsgrundsätze Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit nicht das zur Zielerreichung mildeste Mittel.
Der Baubereich liegt auf Fl.Nr. 1305, Gemarkung Gilching. Als Grundeigentümerin entscheidet allein die Gemeinde, wann und ob sie das gegebene Baurecht für ein Bürgerhaus überhaupt realisieren möchte, weswegen ein Selbstbindungsbeschluss wie der vorgenannte vom 23.06.2009 für eine Nichtbebauung vollkommen ausreicht, wie die letzten zehn Jahre gezeigt haben. Von einer grundsätzlichen Baurechtsaufhebung wird auch deswegen abgeraten, weil dies zu einer wirtschaftlichen Entwertung der Fläche führen würde.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08./21.05.2019 und beschließt:

Im Sinne der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 23.06.2009 soll das in der 3. bzw. 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ festgesetzte Baurecht für den „Baubereich Bürgerhaus/ Gemeindehalle“ nicht realisiert werden und die dort bestehende Grünfläche erhalten bleiben. Eine Bebauungsplanänderung wird nicht durchgeführt.

Beschluss 1

Nach Erörterung wurde der Antrag vom 13.05.2019 der CSU zur Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08./21.05.2019 und beschließt:

Im Sinne der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 23.06.2009 soll das in der 3. bzw. 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ festgesetzte Baurecht für den „Baubereich Bürgerhaus/ Gemeindehalle“ nicht realisiert werden und die dort bestehende Grünfläche erhalten bleiben. Eine Bebauungsplanänderung wird nicht durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Widmung von Verkehrsfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Folgende Straße soll nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet werden (s. Lageplan I):

Ferdinand-Porsche-Straße                 bestehend aus: Fl.Nrn. 117/4, 118/4, 119/4, 120/8
                                                                          und 118
                                                    Anfangspunkt: Einmündung Kreisverkehr
                                                    Endpunkt: a) Einmündung Römerstraße
                                                                    b) südöstliche Grenze von Fl.Nr. 117/4
                                                    Länge: 204 m
                                                    Die Widmung wird erst mit Verkehrsübergabe
                                                    wirksam.

Beschlussvorschlag

Folgende Straße wird nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet:

Ferdinand-Porsche-Straße                 bestehend aus: Fl.Nrn. 117/4, 118/4, 119/4, 120/8
                                                                          und 118
                                                    Anfangspunkt: Einmündung Kreisverkehr
                                                    Endpunkt: a) Einmündung Römerstraße
                                                                    b) südöstliche Grenze von Fl.Nr. 117/4
                                                    Länge: 204 m
                                                    Die Widmung wird erst mit Verkehrsübergabe  
                                             wirksam.

Beschluss

Folgende Straße wird nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet:

Ferdinand-Porsche-Straße                 bestehend aus: Fl.Nrn. 117/4, 118/4, 119/4, 120/8
                                                                          und 118
                                                    Anfangspunkt: Einmündung Kreisverkehr
                                                    Endpunkt: a) Einmündung Römerstraße
                                                                    b) südöstliche Grenze von Fl.Nr. 117/4
                                                    Länge: 204 m
                                                    Die Widmung wird erst mit Verkehrsübergabe  
                                             wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Umbau Altenheim für Musikschule Gilching; hier: Kenntnisnahme Dringendes Dienstgeschäft, Beauftragung Sanitäre Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö informativ 13

Sachverhalt

Die Sanitärarbeiten wurden nach Bekanntwerden der, wegen fehlender Brandschutzmaßnahmen erforderlichen Mehraufwendungen, neu ausgeschrieben, da der Umfang der Leistungen erheblich vom ursprünglich beauftragten Auftragsvolumen abwich. Diese neuerliche Beschränkte Ausschreibung brachte leider kein Ergebnis; es wurde kein einziges Angebot abgegeben.
Bei einer weiteren Beschränkten Ausschreibung wurde nur ein Angebot abgegeben, das auch im Rahmen des Kostenanschlags und somit wertbar war.
Wegen des Ablaufs der Binde- und Zuschlagsfrist und zur Vermeidung weiterer Terminverzögerungen, waren die Sanitärarbeiten im Rahmen eines Dringenden Dienstgeschäftes des Ersten Bürgermeisters zu beauftragen. Die Dringliche Anordnung ist im Anhang beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt von dem Dringenden Dienstgeschäft Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt von dem Dringenden Dienstgeschäft Kenntnis.

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14. Umbau Altenheim für Musikschule Gilching; hier: Beauftragung Schreinerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Zuge des Baufortschritts der Umbaumaßnahmen wurden die Leistungen für das Gewerk „Schreinerarbeiten“ gemäß § 3 VOB/A beschränkt ausgeschrieben.

Zur Angebotsabgabe wurden 20 Firmen eingeladen.
Zur Angebotseröffnung am 31.05.2019 haben drei Firmen ein Angebot abgegeben.

Nach Wertung der Angebote hat die Firma Reindl aus Hirtlbach das wirtschaftlichste Angebot mit einer Bruttosumme in Höhe von 106.296,75 EUR abgegeben.

Das Gewerk „Schreinerarbeiten“ ist im Kostenanschlag mit rund 106.900,00 EUR ausgewiesen.

Das Angebot der Firma Reindl entspricht somit dem Kostenrahmen.
Das Submissionsergebnis wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss erteilt der Firma Reindl aus Hirtlbach den Auftrag fü r das Gewerk „Schreinerarbeiten“ in Höhe von brutto 106.296,75 EUR.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss erteilt der Firma Reindl aus Hirtlbach den Auftrag fü r das Gewerk „Schreinerarbeiten“ in Höhe von brutto 106.296,75 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Umbau Altenheim für Musikschule Gilching; hier: Beauftragung Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Im Zuge des Baufortschritts der Umbaumaßnahmen wurden die Leistungen für das Gewerk „Malerarbeiten“ gemäß § 3 VOB/A beschränkt ausgeschrieben.
Zur Angebotsabgabe wurden 16 Firmen eingeladen.
Zur Angebotseröffnung am 31.05.2019 haben vier Firmen ein Angebot abgegeben.
Eine abschließende Wertung und Vergabeempfehlung kann wegen noch ausstehender Prüfung nachzureichender Unterlagen nicht abgegeben werden.
Eine Vergabeempfehlung wird als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Vergabevorschlag entsprechend nachzureichender Tischvorlage.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss erteilt der Firma Design & Color GmbH aus Aschheim den Auftrag für das Gewerk „Malerarbeiten“ in Höhe von brutto 83.223,60 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö informativ 16
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16.1. Unterführung Geisenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö 16.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig informiert, dass bei dem starken Regenfall die Unterführung in Geisenbrunn überschwemmt war.
1. Bgm. Walter sagte eine Überprüfung der Sickerschächte zu.

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16.2. Parkbänke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö 16.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

3. Bgm. Wauthier bat um Überprüfung der öffentlichen Sitzbänke auf Beschädigungen.
1. Bgm. Walter sagte eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 20.08.2019 08:54 Uhr