Datum: 19.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:12 Uhr bis 18:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2019
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Nicolaus-Otto-Str. 7; Bauantrag zur Errichtung eines Interims-Heizwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 139 T, Gem. Argelsried
4 Deichelweg 2, a, b: Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 788/5, Gem. Argelsried
5 Bebauungsplan Pollinger Straße / Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, jeweils Gemarkung Gilching Abwägung der während des Verfahrensschrittes der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
6 Dachsanierung Turnhalle Talhofstraße 11a Beauftragung Dachdeckerarbeiten
7 Verschiedenes
7.1 Sanierung Wasserband
7.2 Leitsystem

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2019

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.07.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.07.2019  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

- Römerstr. 20
  Genehmigungsfreistellungsantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit TiGa

- Dornierstraße
  Genehmigungsfreistellungsantrag zur Errichtung von temporären Pkw-Stellplätzen

- Ferdinand-Porsche-Str. 7
  Genehmigungsfreistellungsantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit Büros, Verkauf und
  Stellplätzen

Diskussionsverlauf

- Römerstr. 20
  Genehmigungsfreistellungsantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit TiGa

- Dornierstraße
  Genehmigungsfreistellungsantrag zur Errichtung von temporären Pkw-Stellplätzen

- Ferdinand-Porsche-Str. 7
  Genehmigungsfreistellungsantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit Büros, Verkauf und
  Stellplätzen

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3. Nicolaus-Otto-Str. 7; Bauantrag zur Errichtung eines Interims-Heizwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 139 T, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindl. Bebauungsplanes „Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“.

Beantragt wird die Errichtung eines Interims-Heizwerkes für das Fernwärmenetz (zeitlich begrenzt auf 3 Jahre).

Hierzu sollen folgende provisorische Baukörper aufgestellt werden:

                                    Länge            Breite                Höhe

Heizcontainer              8,0 m              3,0 m                 3,0 m
Heizöltank                   6,90 m            2,10 m               2,10 m
2 Pelletscontainer       8,08 m            3,60 m                6,60 m     (Ausbaustufe 1 und 2)
Füllcomat                    4,40 m            3,20 m                2,56 m
Pufferspeicher            3,0 m               3,10 m               7,20 m

Einschließlich der beantragten Kamine ist eine Gesamthöhe der Anlage von 8,10 m vorgesehen.

Nach den Vorgaben des Bebauungsplanes sind Anlagen mit einer Wandhöhe von 8,0 m, die durch Anlagen zugehörige Kamine überschritten werden darf.
Somit sind die Festsetzungen bezügl. Anlagenhöhe eingehalten.

Bauraum:
Wie aus beiliegendem Lageplan Nr. 2 zu ersehen ist, soll diese Anlage außerhalb des Bauraumes und teilw. außerhalb des Geltungsbereiches errichtet werden
Dies wird wie folgt begründet:
Die geplante Bebauung soll durch die Anordnung der provisorischen Baukörper sicherstellen, dass das eigentliche Baufeld frei bleibt und für die endgültige bauliche Umsetzung keine Umbauten an Provisorien notwendig sind, sondern der Endausbau umgesetzt und die Provisorien gleichzeitig zurückgebaut werden können.

Auf einen Stellplatznachweis für PKW und Fahrräder wurde verzichtet, da die Anlage weitgehend fernüberwacht ist, kein fester Arbeitsplatz entsteht und Stellplätze erst in der endgültigen Planung vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragten Befreiungen bzgl. Bauraumüberschreitung werden befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragten Befreiungen bzgl. Bauraumüberschreitung werden befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Deichelweg 2, a, b: Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 788/5, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen in folgender Ausführung:
Überbaute Fläche           194,32 qm
Wandhöhe                          6,50 m
Firsthöhe                            9,95 m
Dachneigung                     25°/38°
Dachform                        Satteldach
Zwerchgiebel WH               8,40 m


In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Abmessungen:
Überbaute Fläche          205,00 qm
Wandhöhe                         6,20 / 8 m
Firsthöhe                         10,80 m

Weitere Wandhöhen bis 8,40 m sind in der Nachbarschaft ebenfalls vorzufinden.

Das beantragte Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.


Stellplätze:
Gem. der gemeindlichen Stellplatzsatzung stehen je Hauseinheit 1 Garage und 1 Stellplätz zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Pollinger Straße / Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, jeweils Gemarkung Gilching Abwägung der während des Verfahrensschrittes der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf Pollinger Straße / Schäftlarner Weg in der Fassung vom 27.05.2019 lag in der Zeit vom 21. Juni bis einschließlich 22. Juli 2019 erneut öffentlich aus.

Folgende Einwendungen wurden vorgebracht:

 1.        Träger öffentlicher Belange
1.1.        Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

1.1.1        Es wird vorgeschlagen, in der Präambel klarzustellen, dass die in dem Geltungsbereich bereits existierenden Bebauungspläne „Ortszentrum“ und „1. Änderung Ortszentrum (FlNr. 1283, 1284/3)“ in dem Geltungsbereich aufgehoben werden sollen. Dies lediglich als redaktionelle Änderung.

Abwägung der Verwaltung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Auf Seite 1 der Satzung wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan alle bisherigen Bebauungspläne in diesem Bereich aufhebt. Unter Punkt 7.1.1  wurde ausführlich und detailliert darauf hingewiesen welche Bebauungspläne „Ortszentrum“ durch diesen Bebauungsplan aufgehoben werden.
Die 1. Änderung Ortszentrum (Fl.Nrn. 1283, 1284/3) liegt nicht in dem Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes und wird nicht aufgehoben.

1.1.2        In der Präambel muss der § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes gestrichen werden, weil er keine Rechtsgrundlage für die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes ist. Dies lediglich als redaktionelle Änderung.

Abwägung der Verwaltung
Dem Hinweis sollte gefolgt werden.
§ 18 Bundesnaturschutzgesetz sollte aus der Präambel gestrichen werden.

1.1.3        In der Planzeichnung ist noch der Nordpfeil zu ergänzen. Dies lediglich als redaktionelle Änderung.

Abwägung der Verwaltung
Dem Hinweis sollte gefolgt werden.
Die Planzeichnung sollte noch mit dem Nordpfeil ergänzt werden.

1.1.4        Der Unterschied in den Festsetzungen 2.4.1 und 2.4.2 ist nicht erkennbar. Eine öffentliche Straße impliziert auch immer eine Widmung und eine öffentliche Nutzung.

Abwägung der Verwaltung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Festsetzung 2.4.2 sollte als öffentlicher Fußweg festgesetzt werden.

1.1.5        Das mit Festsetzung 2.5.5 vorgesehene Vordach ist hinsichtlich des Planzeichens in der Planzeichnung des Bebauungsplans nicht erkennbar.

Abwägung der Verwaltung
Dem Hinweis sollte gefolgt werden.
Das Planzeichen 2.5.5 Fläche als Vordach sollte in der Planzeichnung eindeutig erkennbar sein. Die Planzeichnung sollte dementsprechend angepasst werden.

1.1.6        Hinsichtlich der festgesetzten Grundfläche ist grundsätzlich für die baulichen Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO eine eigenständige Regelung zu treffen. Wird jedoch, wie hier offensichtlich beabsichtigt, eine einheitliche Gesamt-GR festgesetzt, so ist gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO eine abweichende Bestimmung im Bebauungsplan zu treffen. Wir empfehlen deshalb, die in der Begründung aufgeführten Werte als Festsetzung aufzunehmen.

Abwägung der Verwaltung
Dem Hinweis sollte gefolgt werden.
Um den Vollzug zu erleichtern und den Bebauungsplan transparenter zu machen sollte folgender Punkt aufgenommen werden:
Unter Punkt 4) Festsetzungen durch Text
4.1 Maß der baulichen Nutzung
Die zulässige Grundfläche beträgt 600 m².
Die Grundfläche darf maximal bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden (§ 19 BauNVO).

Ansonsten werden zu diesem Auslegungsverfahren keine weiteren Anmerkungen oder Bedenken vorgebracht.


1.2        Landratsamt Starnberg, Gesundheitswesen

Die Ver- und Entsorgung wird in den Punkten 5.5.1, 5.5.2 sowie 7.6 geregelt.
Die in unserer Stellungnahme vom 17.12.2018 vorgebrachten Punkte wurden in den Hinweisen zum Bebauungsplan im Punkt 5.5.1 übernommen.
Weitere Anregungen werden nicht vorgebracht.

Abwägung der Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


1.3        Landratsamt Starnberg, Verkehrswesen

In Bezugnahme auf unsere Stellungnahme vom 21.01.2019 bestehen keine weiteren Anregungen zu o.g. Bebauungsplan.

Abwägung der Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

1.4        Landratsamt Starnberg, Immissionsschutz

Zu o.g. Bebauungsplan werden aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine weiteren Bedenken und Anregungen geäußert.

Abwägung der Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


1.5        Bauverwaltung

Präambel

Aufgrund etlicher Gesetzesänderungen sollte die Präambel wie folgt geändert werden:

Die Gemeinde Gilching erlässt gemäß §§ 1 bis 4a, 8 bis 10a und 13 bis 13 a des
Baugesetzbuches – BauGB – i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808),
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – i.d.F. der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38
der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), Art. 81 der Bayerischen
Bauordnung – BayBO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588),
zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), der
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – BauNVO – i.d.F. der
Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und des Bayerischen
Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.02.2011
(GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 339 der Verordnung vom 26. März 2019
(GVBl. S. 98), diesen Bebauungsplan als Satzung.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10.07.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung)

1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 27.05.2019 ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und in Kraft zu setzen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10.07.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung)

1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 27.05.2019 ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Dachsanierung Turnhalle Talhofstraße 11a Beauftragung Dachdeckerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Haushalts hat der Gemeinderat der Dachsanierung Turnhalle Arnoldus Grundschule zugestimmt
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ durch das Bauamt am 11.07.2019 beschränkt ausgeschrieben.
Zur Ausschreibung wurden 17 Firmen eingeladen.
Zur Submission am 06.08.2019 um 11:15 Uhr lag 1 wertbares Angebot vor.

Nach Wertung hat die Fa. Kordik und Wolf GmbH aus Türkenfeld ein wirtschaftliches Angebot mit einer Bruttosumme von 176.163,24 € abgegeben.

Das Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ ist in der Kostenberechnung mit 204.536,68 € brutto veranschlagt.

Das Submissonsergebnis wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss erteilt der Fa. Kordik + Wolf GmbH aus Türkenfeld den Auftrag für das Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ des BV Dachsanierung Turnhalle Talhofstraße 11 a in Höhe von 176.163,24 € brutto

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss erteilt der Fa. Kordik + Wolf GmbH aus Türkenfeld den Auftrag für das Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ des BV Dachsanierung Turnhalle Talhofstraße 11 a in Höhe von 176.163,24 € brutto

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö informativ 7
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7.1. Sanierung Wasserband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö 7.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigte sich nach dem Sachstand zur Sanierung des Wasserbandes im Bereich der Fußgängerzone „Am Markt“.
1. Bgm. Walter erklärte, dass der Sachverhalt  in der Septembersitzung des Haupt- und Bauausschusses behandelt wird.

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7.2. Leitsystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.08.2019 ö 7.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Herz erkundigte sich zum Sachstand des Leitsystems  für das Gemeindegebiet.
1. Bgm. Walter erklärte, dass mit der Maßnahme nach der Urlaubszeit begonnen wird.

Datenstand vom 15.10.2019 11:01 Uhr