Datum: 09.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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09.12.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2019
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 11.11.2019
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 11.11.2019
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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09.12.2019
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
- Sägewerkstr. 3
Freistellungsantrag zum Anbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses
Diskussionsverlauf
- Sägewerkstr. 3
Freistellungsantrag zum Anbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses
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3. Reßweg 14b; Bauantag zur Errichtung eines Anbaus und Einbau einer 2. Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1402/9 u. 1402/14, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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09.12.2019
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Auf dem Grundstück wurde bereits ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt und errichtet. Dieses soll nun durch den Anbau eines weiteren Zimmers im Erdgeschoss und Einbau einer 2. Wohneinheit im Obergeschoss zu einem 2-Familie
nhaus erweitert werden.
Der Bestand weist eine Grundfläche von 146,78 qm auf; die erdgeschossige Erweiterung hat eine GR von 33,57 qm. Somit ergibt sich eine Gesamtgrundfläche von 180,35 qm. Die Wandhöhe mit 5,5 m und Firsthöhe mit 7,10 m des Gebäudes werden nicht verändert.
In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 193 qm. Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für das Bestandsgebäude standen bereits 2 Kfz-Stellplätze in Form einer Doppelgarage zur Verfügung. Zum Vorhaben werden noch 1 weiterer offener Stellplatz sowie ein Carport errichtet. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Kiltrahingerstr. 8; Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1341/5, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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09.12.2019
|
ö
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beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
Überbaute Fläche: 130,98 m²
Wandhöhe: 6,57 m
Firsthöhe: 8,51
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 22°
In der direkten Umgebungsbebauung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
Überbaute Fläche: 164,00 m²
Wandhöhe: 6,55 m
Firsthöhe: 9,80 m
Das beantragte Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Gemäß der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind 3 Stellplätze vorzuhalten; diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Stäudlweg 9; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1659/6, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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09.12.2019
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Ist die Wandhöhe h= 6,80 m zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.
- Ist eine Reihenhausbebauung zulässig?
Eine Reihenhausbebauung ist planungsrechtlich zulässig.
- Sind die beantragten Gebäudeaußenmaße zulässig?
Beantragt 18,50 m x 12,50m 231,25 qm + Wintergärten
Die beantragten Gebäudeausmaße sind in der Umgebung vorzufinden und daher möglich.
- Sind Gauben im Dachgeschoss zulässig?
Gauben sind planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Dachneigung ca. 27° zulässig?
Eine Dachneigung von ca. 27° ist zulässig.
- Sind die dargestellten Parkplätze zulässig?
Offene Stellplätze sind grundsätzlich zulässig. Der Stauraum vor Garagen beträgt nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 5 m. Die Satzung ist einzuhalten.
- Ist der Zugang von der Straße direkt zulässig?
Der Zugang von der Straße ist zulässig.
- Sind Wintergärten zulässig.
Wintergärten sind planungsrechtlich zulässig.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist die Wandhöhe h= 6,80 m zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.
2. Ist eine Reihenhausbebauung zulässig?
Eine Reihenhausbebauung ist planungsrechtlich zulässig.
3. Sind die beantragten Gebäudeaußenmaße zulässig?
Beantragt 18,50 m x 12,50m 231,25 qm + Wintergärten
Die beantragten Gebäudeausmaße sind in der Umgebung vorzufinden und daher möglich.
4. Sind Gauben im Dachgeschoss zulässig?
Gauben sind planungsrechtlich zulässig.
5. Ist die Dachneigung ca. 27° zulässig?
Eine Dachneigung von ca. 27° ist zulässig.
6. Sind die dargestellten Parkplätze zulässig?
Offene Stellplätze sind grundsätzlich zulässig. Der Stauraum vor Garagen beträgt nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 5 m. Die Satzung ist einzuhalten.
7. Ist der Zugang von der Straße direkt zulässig?
Der Zugang von der Straße ist zulässig.
8. Sind Wintergärten zulässig.
Wintergärten sind planungsrechtlich zulässig.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist die Wandhöhe h= 6,80 m zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.
2. Ist eine Reihenhausbebauung zulässig?
Eine Reihenhausbebauung ist planungsrechtlich zulässig.
3. Sind die beantragten Gebäudeaußenmaße zulässig?
Beantragt 18,50 m x 12,50m 231,25 qm + Wintergärten
Die beantragten Gebäudeausmaße sind in der Umgebung vorzufinden und daher möglich.
4. Sind Gauben im Dachgeschoss zulässig?
Gauben sind planungsrechtlich zulässig.
5. Ist die Dachneigung ca. 27° zulässig?
Eine Dachneigung von ca. 27° ist zulässig.
6. Sind die dargestellten Parkplätze zulässig?
Offene Stellplätze sind grundsätzlich zulässig. Der Stauraum vor Garagen beträgt nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 5 m. Die Satzung ist einzuhalten.
7. Ist der Zugang von der Straße direkt zulässig?
Der Zugang von der Straße ist zulässig.
8. Sind Wintergärten zulässig.
Wintergärten sind planungsrechtlich zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Stäudlweg 9; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1659/6, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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09.12.2019
|
ö
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beratend
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6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
1. Ist die Wandhöhe h=6,80 m zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.
2. Ist ein Geschosswohnungsbau möglich?
Ein Geschosswohnungsbau ist planungsrechtlich zulässig.
3. Ist eine Nutzung als Wohnen mit ambulanter Pflege zulässig?
Sofern die Baunutzungsverordnung eingehalten wird, ist Wohnen mit ambulanter Pflege möglich.
4. Ist eine Tiefgarage zulässig?
Eine Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
5. Ist die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zuläs-
sig?
Die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich ist zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
6. Ist die Bebauung mit den angegebenen Gebäudemaßen zulässig?
Die angegebenen Gebäudemaße von 18,50 m x 14,00 m ist planungsrechtlich zulässig.
7. Ist die Dachneigung 23° zulässig?
Eine Dachneigung von 23° ist planungsrechtlich zulässig.
8. Sind Gauben zulässig?
Gauben sind planungsrechtlich zulässig.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist die Wandhöhe h=6,80 m zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.
2. Ist ein Geschosswohnungsbau möglich?
Ein Geschosswohnungsbau ist planungsrechtlich zulässig.
3. Ist eine Nutzung als Wohnen mit ambulanter Pflege zulässig?
Sofern die Baunutzungsverordnung eingehalten wird, ist Wohnen mit ambulanter Pflege möglich.
4. Ist eine Tiefgarage zulässig?
Eine Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
5. Ist die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zuläs-
sig?
Die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich ist zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
6. Ist die Bebauung mit den angegebenen Gebäudemaßen zulässig?
Die angegebenen Gebäudemaße von 18,50 m x 14,00 m ist planungsrechtlich zulässig.
7. Ist die Dachneigung 23° zulässig?
Eine Dachneigung von 23° ist planungsrechtlich zulässig.
8. Sind Gauben zulässig?
Gauben sind planungsrechtlich zulässig.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist die Wandhöhe h=6,80 m zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.
2. Ist ein Geschosswohnungsbau möglich?
Ein Geschosswohnungsbau ist planungsrechtlich zulässig.
3. Ist eine Nutzung als Wohnen mit ambulanter Pflege zulässig?
Sofern die Baunutzungsverordnung eingehalten wird, ist Wohnen mit ambulanter Pflege möglich.
4. Ist eine Tiefgarage zulässig?
Eine Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
5. Ist die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zuläs-
sig?
Die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich ist zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
6. Ist die Bebauung mit den angegebenen Gebäudemaßen zulässig?
Die angegebenen Gebäudemaße von 18,50 m x 14,00 m ist planungsrechtlich zulässig.
7. Ist die Dachneigung 23° zulässig?
Eine Dachneigung von 23° ist planungsrechtlich zulässig.
8. Sind Gauben zulässig?
Gauben sind planungsrechtlich zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Gautinger Straße 6a; Bauantrag zum Anbau an das best. Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 362/2, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird ein erdgeschossiger Anbau an das bestehende Wohnhaus. Dieser soll wie folgt ausgeführt werden:
Grundfläche Anbau: 12,00 m²
Wandhöhe: 2,90 m
Firsthöhe: 3,55 m
Satteldach: 18°
Das Gebäude hat dann eine Gesamtgrundfläche von 85 qm.
Im Straßenzug findet sich ein gleichartiger, genehmigter Anbau; das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Es wird ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück errichtet; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Photovoltaik";
Antrag eines Privatgrundeigentümers vom 11.11.2019 auf parallele Durchführung eines Bebauungsplanaufstellungsverfahrens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
09.12.2019
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
1. Am 12.11.2019 ging das in Anlage beigefügte Antragsschreiben vom 11.11.2019 bei der Gemeinde ein, um Kenntnisnahme wird gebeten.
Zum darin geäußerten Wunsch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes parallel zur derzeitigen Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes (Teil-FNP) „Photovoltaik“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Gemeinde beabsichtigt nach § 5 Abs. 2 b BauGB die Aufstellung eines sachlichen Teil-FNP „Photovoltaik“ und hat das Ing.-Büro Sing GmbH, Landsberg am Lech mit der planerischen Begleitung beauftragt. Das Büro hat verschiedene Potentialstandorte untersucht und diese dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 vorgestellt. Beschlussfassung daraus ist die Beauftragung der Verwaltung zur Ausarbeitung der entsprechenden Bauleitpläne innerhalb des 110 m-Korridors entlang der A 96 und entlang der Bahnlinie. Die Verwaltung befindet sich aktuell – nach Übersendung der seitens des vorgenannten Büros angeforderten Planunterlagen – mit diesem in ständiger Abstimmung, um dem Gremium kurzfristig einen ersten Entwurf des sachlichen Teil-FNP zur Billigung vorlegen zu können.
Erläuternd ist festzuhalten, dass ein (sachlicher Teil-)FNP den vorbereitenden Teil der Bauleitplanung darstellt, aus dem die konkretisierende Bauleitplanung wie Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erst zu entwickeln ist (Regelverfahren).
Das vom Antragsteller begehrte, davon abweichende Parallelverfahren ist nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB grundsätzlich möglich, bedarf als „Kann-Option“ jedoch immer einer Einzelfallprüfung.
2. In vorliegendem Falle treffen der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus 2005 und seine nachfolgenden Teiländerungen bzw. Berichtigungen keinerlei Aussagen zu Zulässigkeitsstandorten von Photovoltaikanlagen. Auch wenn der Antragsteller diverse vermeintlich für seinen Privatgrund sprechende Standortaspekte anführt, entscheidet allein die abschließende Genehmigung des noch zu erstellenden sachlichen Teilflächennutzungsplanes durch die höhere Verwaltungsbehörde (LRA STA) über die Zulässigkeit der darin letztlich dargestellten Flächen, weshalb konsequenterweise die zwingend daraus zu entwickelnden
Bebauungspläne auch erst bei Vorliegen dieser Planungssicherheit erstellt werden sollten.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 18.11.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):
Dem gegenständlichen Antrag auf parallele Durchführung des Aufstellungsverfahrens sachlicher Teilflächennutzungsplan „Photovoltaik“ und solcher für daraus zu entwickelnde Bebauungspläne wird nicht gefolgt; sie sind vielmehr nacheinander durchzuführen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 18.11.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):
Dem gegenständlichen Antrag auf parallele Durchführung des Aufstellungsverfahrens sachlicher Teilflächennutzungsplan „Photovoltaik“ und solcher für daraus zu entwickelnde Bebauungspläne wird nicht gefolgt; sie sind vielmehr nacheinander durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Gemeinde Alling; Aufstellung des Bebauungsplans "Biburg West"; 1. Änderung in der Fassung vom 22.10.2019, Vollzug des § 4a Abs. 3 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Alling hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Biburg West", 1. Änderung beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 16.07.2019 bekannt gemacht.
Am 22.10.2019 beriet und beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Alling über die im
Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und billigte den entsprechend der gefassten Beschlüsse überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 22.10.2019 (s. Anlage).
Dieser Plan wird nun erneut ausgelegt. Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching weiterhin
nicht betroffen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Verfahren der Gemeinde Alling, Bebauungsplan "Biburg West"; 1. Änderung i.d.F. vom 22.10.2019 werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Im Verfahren der Gemeinde Alling, Bebauungsplan "Biburg West"; 1. Änderung i.d.F. vom 22.10.2019 werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried, hier: Auftragsvergabe Wärmedämmputz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Im Zuge des Baufortschritts des Bauvorhabens wurden die Leistungen für das Gewerk „Wärmedämmputz“ gemäß § 3 VOB/A öffentlich ausgeschrieben.
Zur Angebotsabgabe haben sich 10 Firmen beworben.
Zur Angebotseröffnung am 26.11.2019 haben sechs Firmen ein Angebot abgegeben.
Die Wertung der Angebote ist noch nicht abgeschlossen.
Das Ergebnis wird als Tischvorlage nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von dem Sachverhalt.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung abgesetzt.
zum Seitenanfang
11. Antrag auf Asphaltierung des restlichen Weges westlich St. Gilgen - Weßlinger Str. und Beschilderung der überörtlichen Radwege (Antrag vom 23.10.2019 GR Lenker, Freie Wähler)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss
|
18.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Zu 1. Die genannte Asphaltierung des Verbindungsweges zwischen St.Gilgen und Weßlinger Straße ist für den Alltagsradverkehr wichtig. Die Strecke soll unter anderem auch den Radverkehr aufnehmen, der vor Bau der Westumfahrung direkt von der Autobahnparallelstrecke auf den Röchnerknoten geführt wurde. Zusätzlich gewinnt die Verbindung über St.Gilgen Richtung Norden an Bedeutung, da die Weßlinger Straße für Radfahrer nicht mehr nutzbar ist. Verwaltungsintern wurde die Befestigung dieser Wegeverbindung in Verbindung mit der Westumfahrung angedacht. Der Radweg soll auch entlang der Weßlinger Straße bis zur Gemeindegrenze durchgezogen werden.
Die Grundstücksverhandlungen hierzu sind im Abschluss
aber noch nicht vollzogen.
Zu 2. Die im Antrag angesprochene Anpassung der Beschilderung nach Bau der Westumfahrung ist wichtig. Es wurden bereits Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt geführt, da dort das einheitliche Beschilderungskataster für den Landkreis geführt wird.
Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Haupt- und Bauausschuss die Asphaltierung des Verbindungsweges zwischen St. Gilgen und Weßlinger Straße. Die Beschilderung wird ausgeweitet und in Abstimmung mit dem Fahrradwegekonzept des Landkreises Starnberg erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss folgt dem Empfehlungsbeschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss.
Zu 1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Entwurfsplan und die Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Hierfür sind Mittel von 300.000.-€ in den Haushalt 2020 einzustellen.
Die Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist zu beauftragen.
Zu 2.Die Verwaltung wird beauftragt die Beschilderung in Abstimmung mit dem Beschilderungskonzept des Landkreises zu aktualisieren.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss folgt dem Empfehlungsbeschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss.
Zu 1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Entwurfsplan und die Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Hierfür sind Mittel von 300.000.-€ in den Haushalt 2020 einzustellen.
Die Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist zu beauftragen.
Zu 2.Die Verwaltung wird beauftragt die Beschilderung in Abstimmung mit dem Beschilderungskonzept des Landkreises zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
informativ
|
12 |
zum Seitenanfang
12.1. Westumfahrung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
|
12.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Vogl moniert, dass von der Tankstelle kommend der Wegweiser nach Starnberg in zwei Richtungen ausgeschildert ist.
1. Bgm. Walter erläutert die rechtmäßige Ausschilderung.
GRin Hackstein weist darauf hin, dass von Alling kommend die Verkehrsinsel
schwer zu erkennen ist.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und überprüft.
Datenstand vom 21.01.2020 11:31 Uhr