Bauantrag zum Anbau einer überdachten Miststätte an die Laufstallung / Offenstall, Flurnummer 3472


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 30.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 30.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich westlich von Adling im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Glonn ist das Grundstück als ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt.

Das Grundstück ist mit einem Stadl und einem Kuhstall bebaut, dem der Hauptausschuss mit Beschluss vom 24.09.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat und der vom Landratsamt Ebersberg mit Bescheid vom 17.12.2019 genehmigt wurde.

Geplant ist der Anbau einer überdachten Miststätte an den Stall.

- eingeschossig
- GR: 10,00 m x 6,21 m = 62,10 m²
- WH: 4,65 m
- Pultdach mit 9°

Bei dem Vorhaben handelt es sich nach wie vor um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Es ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. 

Die Erschließung des Grundstücks erfolgt im Süden über den südlich vorbeiführenden öffentlichen Feldweg.

Sollte das Vorhaben nicht unter den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fallen, richtet sich seine planungsrechtliche Zulässigkeit als sonstiges Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB. Danach ist durch das Landratsamt Ebersberg zu prüfen, ob durch die Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nach Abs. 3 beeinträchtigen würden. 

Für das Vorhaben ist kein Stellplatznachweis erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt, sofern es sich um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt bzw. sich die Zulässigkeit aus § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB ergibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 11:41 Uhr