Bebauungsplan Freizeitgelände; Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 30.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Sport- und Freizeit“ beschlossen.
In der Sitzung vom 26.11.2024 wurde der Feststellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, die Unterlagen der FNP-Änderung sind derzeit zur Genehmigung beim Landratsamt.
Vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde ebenfalls in der Sitzung vom 30.04.2024 ein mögliches Konzept für das Freizeitgelände aufgrund der Rückmeldungen der Verwaltung und Jugendbeauftragten sowie den Ergebnissen der Jugendbefragung vorgestellt.
Auf Grundlage dieses Konzeptes wurde von der C. Hentschel Consult Ing.-GmbH eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Zusammengefasst können die Lärmwerte tagsüber mit dem vorgestellten Konzept eingehalten werden. Daher empfiehlt das Gutachten Öffnungszeiten für die Freizeitfläche von werkstags 08:00-22:00 Uhr und sonn- und feiertags 09:00-22:00 Uhr.
Im November 2024 fand ein Gespräch mit Vertretern der Unterschriftenliste sowie den Bewohnern der nächstgelegenen Hofstelle statt. Folgende Punkte wurde angesprochen:
- Ordentliche Eingrünung als Sichtschutz
- Keine oder nur rudimentäre Beleuchtung
- Einzäunung des Geländes inkl. Zugangsregelung
- Laute Musikwiedergabe auf dem Gelände
Aufgrund des Gesprächs wurde die schalltechnische Untersuchung um mobile Musikwiedergabegeräte ergänzt (auf dem Gelände wird keine festinstallierte Musikanlage zur Verfügung gestellt). Im Ergebnis können die Lärmwerte tagsüber eingehalten werden, mit den empfohlenen Öffnungszeiten ist ein Betrieb der Sport- und Freizeitanlage aus schalltechnischer Sicht möglich.
Die anderen Anregungen wurden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München soweit möglich im Bebauungsplan berücksichtigt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage. Welche Einzelmaßnahmen dann konkret erforderlich werden, wird der Markt Glonn im Laufe des Betriebs des Sport- und Freizeitanlage feststellen und umsetzen.
Dem Gemeinderat wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan mit der Ladung zugeschickt.
Herr Dörr vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München war zur Sitzung anwesend und hat die Entwürfe erläutert.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die Entwürfe des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Sport- und Freizeit“ in der Fassung vom 25.03.2025 (inkl. der heute beschlossenen Änderungen).
Die Verwaltung wird beauftragt mit diesen Unterlagen die Beteiligungen nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2025 08:52 Uhr