Bebauungsplan „GE-Erweiterung Kastenseestraße-SO Einzelhandel“; Vorstellung der Planänderung; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 17.12.2019 wurden vom Gemeinderat über die in der frühzeitigen Öffent-lichkeits- und Fachstellenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen zum Planentwurf vom 30.04.19 beraten und Beschluss gefasst.
Inzwischen wurde vom Vorhabenträger ein anderes Planungsbüro für den Verbrauchermarkt beauftragt.
Hinsichtlich der schwierigen topographischen Gegebenheiten wurde die Planung nochmals überarbeitet und optimiert. Die Kubatur des Gebäudes wurde beibehalten.
Hr. Pfab von der Penny-Markt GmbH stellte dem Gemeinderat die geänderte Planung vor, erläuterte sie und stand für Fragen zur Verfügung.
Im Wesentlich handelt es sich bei der Umplanung um folgende Änderungen:

  1. Verlegung der Einfahrt um ca. 50 m in südwestliche Richtung. Hierdurch wurde es möglich, den Fuß- u. Radweg auf der gesamten Breite auch im Bereich der Einfahrt weiterzuführen und das Gebäude auf ein anderes Höhenniveau zu bringen, sodass die Eingriffe in den Boden und damit auch die entstehenden Böschungen geringeren Umfang einnehmen.
Die Einfahrt führt nun auch direkt auf den Parkplatz und liegt in der Nähe des Eingangs.
  1. Änderung der Fußbodenhöhe um +0,95 m auf 541,30 m, was durch die Veränderung der Einfahrt möglich wurde
  2. Änderung der Böschungssicherung bzw. Ausführung der Böschung gemäß den technisch möglichen Neigungen/ Ausführungen gemäß Bodengutachten und Vorbemessung Geologen
Die zum ersten Planungskonzept vorgesehene Sicherung mittels dem System Krismer sah eine sehr steile Böschungsneigung vor, die gemäß Baugrundgutachten bei den vorliegenden Böden nicht realisierbar ist. Daher musste die Böschungssicherung anders konzeptioniert werden.
Dies ist so erfolgt, dass in den Bereichen des Parkplatzes (südwestliche Grundstücksseite) die Böschungssicherung mittels Übernetzung und Begrünung mit der technisch maximal möglichen Böschungsneigung von ca. 50 Grad realisiert ist. Die südliche Böschung kann dann natürlich ohne Hilfsmittel mit einer Neigung von ca. 1:1,7 realisiert werden.
Im Bereich hinter dem Gebäude ist, wegen der einzuhaltenden 550 m-Linie und der sich daraus ergebenden Böschungsneigung keine Übernetzung möglich. Daher wurde der untere Teil der Böschung bis ca. mittels einer Spundwand, so wie bereits am benachbarten Gebäude, konzipiert, darüberliegend eine natürliche, begrünte Böschung mit Neigung ca. 1:1,7.
Im Wesentlichen ist also der Eingriff bei der Böschungssicherung deutlich reduziert worden, also weniger Netze und Anker und ein großer Teil der Böschungen kann natürlich begrünt werden.

Das Immissionsgutachten wurde hinsichtlich der geänderten Planung angepasst und ergänzt.
Die geänderte Planung hat keine Auswirkung hinsichtlich der Größe der zu erbringenden Aus-
gleichsfläche und die bleibt mit 5.633 m² unverändert.

Aus optischen Gründen wird die Idee, zusätzlich Wohnungen auf dem Dach des Gebäudes zu errichten, nicht weiter verfolgt. Der Gebäudekörper soll aus Gründen des Ortsbildes so klein wie möglich gehalten werden.

Vorschlag der Verwaltung bzgl. der Bereitstellung von Fahrradstellplätzen:

Nach § 3 der gemeindlichen Stellplatzsatzung muss je erforderlichen Kfz-Stellplatz 1 Fahrradstell-
platz bereitgestellt werden. Das wären hier 27 Fahrradstellplätze. In der Planung sind 20 F-Stellplätze vorgesehen. Sollte die nach der Satzung erforderliche Anzahl nachgewiesen
werden müssen, ginge das zu Lasten von KFZ-Stellplätzen.
Die Bauverwaltung sieht 20 F-Stellplätze als ausreichend und empfiehlt eine Befreiung
von der Stellplatzsatzung zu erteilen.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderat besteht mit der Bereitstellung von 20 Fahrradabstellplätzen
Einverständnis und erteilt diesbezüglich von der gemeindlichen Stellplatzsatzung eine Befreiung.
Des Weiteren besteht mit der heute vorgestellten Planung Einverständnis. Der Marktgemeinderat beauftragt den Bebauungsplanfertiger die Planunterlagen mit Bebauungsplan, Begründung und Umweltbericht entsprechend der heute vorgestellten Planung zu ergänzen.
Die so geänderten Planunterlagen sind mit Fassungsdatum 29.09.2020 zu versehen und werden hiermit vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:22 Uhr