Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Wetterling


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Ende letzten Jahres ging ein Vorbescheid zum Neubau von 4 Doppelhäusern mit Garagen auf den Grundstücken 479/5, 479/6 und 479/50 ein (Schießstättenweg 2 und 2a). Diese Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplans „Wetterling“ mit dem damals das Baugebiet am Spitzen-tränkbogen geplant wurde.
In der Hauptausschusssitzung vom 17.12.2019 wurde dem Vorbescheidsantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den benötigten Befreiungen für die Überschreitungen der GR, Gebäude- und Traufhöhen, Baugrenzen und der Giebelbreite zugestimmt. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, da der Bebauungsplan zwar den östlichen Teil des Schießstättenwegs ebenfalls umfasst, die Planung sich aber hauptsächlich auf den Bereich des Spitzentränkbogens fokussiert hat. So wurden im Bereich des Schießstättenwegs die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigt und auch nicht in den Bebauungsplan aufgenommen. So ergeben sich u. a. verschiedene Geländehöhen und deutlich größere Grundstücke, die im Vergleich zu den Grundstücken im Spitzentränkbogen ein deutlich geringeres Baurecht aufweisen.
Das Landratsamt hat nun mitgeteilt, dass eine Befreiung der Überschreitung der GR um ca. 32% wie beantragt nicht genehmigt werden kann.
Der Antragsteller des Vorbescheids stellt nun den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Wetterling“ im westlichen Bereich. Begründet wird der Antrag im Wesentlichen damit, dass der Bebauungsplan eigentlich nur die Bebauung des Spitzentränkbogens regelt und der Bereich des Schießstättenwegs zwar Teil des BPlans aber nicht Teil der Planung war. Der Antragssteller sichert auch die Übernahme der Planungskosten für das BPlan-Verfahren zu.
Das Antragschreiben wurde den Gemeinderäten mit der Ladung bekanntgegeben.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll den größeren Grundstücken des Schießstättenwegs im Verhältnis zu den Grundstücken im Spitzentränkbogen eine ähnliche bauliche Ausnutzung ermöglicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vorzubereiten. Das Büro Feirer-Kornprobst soll mit der Bebauungsplanänderung beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:22 Uhr