Bestellung der Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden zu Eheschließungs-Standesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die am 15.03.2020 bzw. 29.03.2020 wieder- bzw. neu gewählten ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Baiern, Bruck, Egmating, Glonn, Moosach und Oberpframmern wollen weiterhin-, bzw. neu als sog. „Eheschließungs-Standesbeamten“ amtieren.
Sie sind somit für die Amtszeit vom 01.05.2020 bis 30.04.2026 zu Standesbeamten mit der Einschränkung für Eheschließungen zu bestellen. Die Bestellung erlischt mit dem Ende ihrer Amtszeit (§ 3 Abs. 3 AVPStG)

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung bestellt die ersten Bürgermeister
  • Martin Riedl                Gemeinde Baiern
  • Josef Schwäbl        Gemeinde Bruck
  • Inge Heiler                Gemeinde Egmating
  • Josef Oswald                Markt Glonn
  • Michael Eisenschmid        Gemeinde Moosach
  • Andreas Lutz                Gemeinde Oberpframmern
zu Standesbeamten. Nach § 2 Abs. 3 S. 1 AVPStG umfasst deren Aufgabenbereich ausschließlich die Vornahme von Eheschließungen. Die Verwaltung wird beauftragt, Bestellungsurkunden mit diesen Befugnissen zu erstellen und auszuhändigen.
Die Bestellung erfolgt mit der Einschränkung, dass die Genannten nur zur Vornahme von Eheschließungen in ihrem Gemeindebereich berechtigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:15 Uhr