Bauvoranfrage: Neubau einer Doppelhaushälfte, Balkham 9a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 28.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Grundstück gibt es eine städtebauliche Vereinbarung. In dieser ist u. a. der Bau eines Doppelhauses geregelt.
Die geregelte Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe werden eingehalten. Die Wandhöhe soll ca. 6,60m, die Firsthöhe ca. 9,15m betragen. Für das Doppelhaus ist eine Grundfläche von 160m² geregelt, diese Haushälfte wird ca. die Hälfte dieser Grundfläche haben. In der Vereinbarung ebenfalls geregelt ist, dass die Gebäude einen dörflichen Charakter und einheitlich zu halten sind. Ebenso soll das Doppelhaus nicht als solches in Erscheinung treten.
Die Bauherren dieser Haushälfte möchten Fenster und Haustür in anthrazit, rote Dachziegel, die Außenwand weiß verputzt, Dachuntersicht Holzfarben und auf der Südseite französische Balkone aus Metall. Insgesamt fügt sich die Haushälfte in die Umgebung ein.
Für die zweite Haushälfte ergibt sich daraus, dass die Außenwand ebenfalls weiß verputzt werden, die Dachfarbe ebenfalls rot sein und die Fenster und Türen ebenfalls anthrazit sein müssen. Wand- und Firsthöhe sowie Dachneigung müssen bei beiden Haushälften ebenfalls gleich sein.

Der Hauptausschuss bezweifelt den nach Vereinbarung geforderten dörflichen Charakter der Planung. Um diesen zu erhalten schlägt der Hauptausschuss vor einen Dachüberstand von mindestens 1,0m bzw.  giebelseitig einen Balkon anzubauen und eine zumindest teilweise Holzverschalung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Datenstand vom 16.09.2020 09:30 Uhr