Vorbescheid: Neubau eines Reihenhauses, Flurnummer 180 und 180/10 Münchener Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 24.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für dieses Grundstück gibt es bereits einen genehmigten Vorbescheid vom 15.10.2019.
Mit dem jetzigen Vorbescheid sollen ein größeres Gebäude und die Lage der Stellplätze abgefragt werden.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von ca. 22,00m x 12,00m erhalten und eine Wandhöhe zur Straße hin von ca. 6,00m und zum Tal hin 8,85m. Es soll ein Reihenhaus mit 4 Wohnhäuser entstehen, jedes Haus soll auf jeder Dachseite je eine Gaube erhalten Die Gauben sollen ca. 1,80m breit und 2,20m hoch werden. Die Dachneigung wird mit 35° geplant. Erdgeschoßig sollen 4 Stellplätze integriert werden. Die restlichen 4 Stellplätze sollen östlich zum Bach hin angelegt werden. Zwischen dem neugeplanten Gebäude und dem bestehenden Dreispänner ist eine Fahrt mit ca. 3,70m Breite dargestellt.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein. Die Befreiung von der südlich festgesetzten Ortsrandeingrünung ist städtebaulich vertretbar.
Entlang der Glonn liegt der mit Dienstbarkeit gesicherte Schmutzwasserkanal. Es muss eine entsprechende Fahrt zum Unterhalt dieses Kanals und für Bachräumarbeiten berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Vorbescheid und der Befreiung zu. Die absolute Höhe des Neubau soll nicht höher als die vorhandene Umgebungsbebauung werden. Auf dem Gehweg darf keine weitere Rampe (Querneigung) als Zufahrt zur Straße gebaut werden, der Höhenunterschied ist auf dem Baugrundstück auszugleichen. Die Fahrt Richtung Osten ist mit Dienstbarkeit zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:29 Uhr