Flurnummer 314/13 Wolfgang-Koller-Straße; Neubau eines Modulhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es soll ein eingeschoßiges Wohnhaus mit einer Grundfläche von ca. 10,60m x 6,06m errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt ca. 3,34m. Es ist ein Flachdach mit 3° Dachneigung geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich der Ergänzungssatzung „Wolfgang-Koller-Straße“. Diese wird derzeit geändert, der Bauantrag richtet sich aber noch nach der aktuellen Satzung. Das Gebäude liegt geringfügig außerhalb der Baugrenzen, die Terrasse liegt komplett außerhalb. Für Hauptgebäude setzt die Satzung ein Satteldach fest.
Die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen ist geringfügig und städtebaulich vertretbar. Ob ein Tinyhouse als Hauptgebäude zählt ist fraglich, eine Befreiung der Festsetzung ist aber bei einem Gebäude mit diesen Ausmaßen städtebaulich vertretbar.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu und den benötigten Befreiungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 16:29 Uhr