Stromkonzessionsabgabenregelungen - Anpassung an den aktuellen Strommarkt


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 9. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.01.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beim Markt Glonn beträgt die Stromkonzessionsabgabe 0,61 ct/kWh für Schwachlaststrom, 1,32 ct/kWh im Normalfall und 0,11 ct/kWh für Sondervertragskunden Darüber hinaus wurde in einer Zusatzvereinbarung festgelegt, dass bei Verbräuchen über 4.500 kWh/Jahr die Stromkonzession auf 0 ct/kWh beträgt. Diese Vereinbarung stammt aus einer Zeit in der Netzbetreiber und Stromlieferant in den allermeisten Fällen eine Firma war. Dadurch war sichergestellt, dass die Ermäßigungen den Stromkunden zu Gute kamen.
Aufgrund der Einfachheit eines Stromanbieterwechsels für Privatpersonen und Bündelausschreiben von Gemeinden, Landwirten u.a. hat sich der Strommarkt sehr stark verändert. Laut Auskunft von Bayernwerk ist es nicht mehr gewährleistet, dass die verschiedenen Stromanbieter die Ermäßigungen an die Endkunden weitergeben, da Ihnen die Konzessionsverträge entweder nicht vorliegen bzw. sie sich diese auch nicht besorgen. Insofern werden größtenteils immer die Höchstsätze an die Endverbrauer weiterverrechnet. In der Konsequenz verdienen viele Stromlieferanten durch die von der Gemeinde gewährten Ermäßigungen zusätzlich Geld.
Die Regelungen im Konzessionsvertrag sind jedoch die Grundlage für die vom Netzbetreiber an die Gemeinden abzuführende Konzessionsabgabe. Durch die Ermäßigungen verzichtet der Markt Glonn auf ca. ca. 32.000 € jährliche Einnahmen.
Gemäß beiliegender Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) wäre es grundsätzlich möglich für Schwachlaststrom maximal 0,61 (NT) ct/kWh sowie für nicht Schwachlaststrom (HT) maximal 1,32 ct/kWh im Konzessionsvertrag zu vereinbaren bzw. die Zusatzvereinbarung zu streichen. Für Sondervertragskunden ergeben sich dadurch sicher keine Änderungen. Inwiefern in der Praxis andere Stromkunden von einer solchen Änderung betroffen wären bzw. wie viele, ist nicht bekannt.
Eine Änderung des Konzessionsvertrages zwischen Markt Glonn und Bayernwerk wäre möglich.

Beschluss

Der Markt Glonn sieht die Sonderregelungen im bestehenden Konzessionsvertrag als überholt an.
Der Bürgermeister wird beauftragt den bestehenden Konzessionsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ändern und die darin enthaltenen Sonderregelungen ersatzlos zu streichen.

Der Gemeinderat beschließt zudem, dass die Konzessionsabgabe in Zukunft je Kilowattstunde für Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird 1,32 Cent, für Strom, der als Schwachlaststrom geliefert wird 0,61 Cent und bei Belieferung nach Sondervertrag 0,11 Cent beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 16:35 Uhr