1. Änderung des Bebauungsplanes „Postanger“ zur Errichtung eines Feuerwehrhauses mit Rettungswache
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn, 27.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das geplante Feuerwehrhaus am Postanger liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor. In diesem wurden vom LRA zahlreiche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Nun ist geplant, im Westen eine Rettungswache an das Feuerwehrhaus anzubauen, deren
Gebäude völlig außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegt.
Nachdem dies einen Grundzug der Planung berührt, kann für diese Überschreitung keine
Befreiung mehr erteilt werden. Der Bebauungsplan ist deshalb anzupassen.
Im Zuge dieser Änderung soll auch noch ein zusätzlicher Bauraum im Südosten des geplanten Feuerwehrgebäudes zur Errichtung eines zus. Gebäudes ausgewiesen werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Postanger“. Dabei sollen die Planunterlagen an die geplante Bebauung mit einem Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache sowie einen weiteren Bauraum für ein Gebäude (z.B. Wohnhaus) angepasst werden.
Nachdem dies einer Maßnahme zur Innenverdichtung dient, soll das vereinfachte Änderungs-verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: 21 : 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2021 15:42 Uhr